Vergleich Bürgergeld und Mindestlohn: Lohnt sich Arbeit?

Häufig gibt es in Deutschland eine Debatte, ob es sich denn überhaupt lohnen würde, einer Arbeit nachzugehen. Besonders im Fokus sind Jobs, bei denen der Mindestlohn gezahlt wird. In unserem Ratgeber betrachten wir das Bürgergeld im Vergleich zum Mindestlohn und zeigen auf, warum es Sinn macht, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Mindestlohn

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Welcher Bürgergeld-Regelsatz einem Leistungsempfänger zusteht, hängt unter anderem vom Alter und den Lebensumständen ab. Alleinstehende erhalten 563 Euro pro Monat. Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf 506 Euro. Zum Beginn des Jahres 2024 erfolgte die letzte Erhöhung der Regelsätze.

Welcher Mindestlohn gilt in Deutschland?

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2024 wird er auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Eine erneute Anpassung auf 12,82 Euro gab es zu Beginn des Jahres 2025.

Ist das Bürgergeld höher als der Mindestlohn?

Nein. Das Einkommen aus einer Arbeit mit Mindestlohn übersteigt die Regelsätze vom Bürgergeld in großem Maße. Durch die Anhebung des Mindestlohns zu Beginn 2025 ist der Abstand noch deutlicher geworden.

Mindestlohn und Bürgergeld: Höhe

Vergleich Bürgergeld gegen Mindestlohn: Arbeit lohnt sich!
Vergleich Bürgergeld gegen Mindestlohn: Arbeit lohnt sich!

Zum Jahr 2024 wurden die Bürgergeld-Regelsätze um bis zu 12 Prozent erhöht. Dieser Schritt erfolgt aufgrund der hohen Preise und der anhaltenden Inflation. Parallel stieg auch der Mindestlohn. Letzterer allerdings nur um 41 Cent pro Stunde. 2025 wurde dann der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöht. Die Regelsätze für Bürgergeld-Empfänger blieben gleich.

Dieser Umstand hat viel Kritik hervorgerufen. Dabei geht es im Grunde um die Behauptung: Bürgergeld und Mindestlohn sind im Vergleich zueinander finanziell nicht sehr weit auseinander, sodass sich Arbeit kaum lohnen würde.

Bei einem Blick auf die nackten Zahlen von scheint sich das erst einmal nicht zu bestätigen:

  • Ein Alleinstehender Bürgergeld-Empfänger erhält einen monatlichen Regelsatz in Höhe von 563 Euro.
  • Ein Arbeitnehmer, welcher für den Mindestlohn von 12,82 Euro 40 Stunden in der Woche arbeitet, bekommt circa 2.222 Euro brutto. Wie hoch das tatsächliche Einkommen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dennoch liegt der Nettoverdienst weit über dem Bürgergeld-Regelsatz.

Sind also die Aussagen der Kritiker totaler Quatsch? Nicht unbedingt. Denn im Vergleich zum Empfänger von Bürgergeld muss der Mindestlohn-Arbeiter von seinem Gehalt auch die Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizkosten) bezahlen. Arbeitslose erhalten hierfür eine Kostenübernahme vom Jobcenter, wenn Miete und Wohnungsgröße angemessen sind.

Wichtig: Der Erhalt vom Mindestlohn schließt einen Bürgergeld-Bezug übrigens nicht aus. Reicht Ihr Einkommen trotz Arbeit nicht aus, um das Existenzminimum zu gewährleisten, können Sie ggf. als Aufstocker Leistungen vom Jobcenter erhalten.

Bürgergeld vs. Mindestlohn: Warum sich Arbeit weiterhin lohnt

Mindestlohn und Bürgergeld unterscheiden sich deutlich.
Mindestlohn und Bürgergeld unterscheiden sich deutlich.

Im Zuge der Debatte um das Bürgergeld und den Mindestlohn hat sich auch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) im Auftrag für das ARD-Magazin MONITOR eingeschaltet und kam zu dem Ergebnis, dass in allen Konstellationen Menschen, die für den Mindestlohn arbeiten, wesentlich mehr Geld monatlich zur Verfügung haben als Bürgergeld-Empfänger.

Im Interview äußerte sich PROF. DR. Bettina Kohlrausch, Direktorin vom WSI, dazu und nannte konkrete Zahlen:

Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben im kommenden Jahr pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher*innen von Bürgergeld. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern, in der ein Elternteil zum Mindestlohn arbeitet und der zweite nicht erwerbstätig ist, hat netto zwischen 412 und 640 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug, je nach Alter der Kinder. Bei drei Kindern liegt der Einkommensvorteil zwischen 429 und 771 Euro.

Quellen und weiterführende Links

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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