Ehrenamt in Deutschland: Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ehrenamtlich arbeiten?

Das Wichtigste zum Ehrenamt zusammen­gefasst:

Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit entlohnt?

Bei einem Ehrenamt handelt es sich in der Regel nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Auftragsverhältnis nach §§ 662 bis 674 BGB, bei dem im Regelfall kein Gehalt gezahlt wird.

Was erhalten Sie stattdessen für die Ausübung eines Ehrenamtes?

Es ist laut Arbeitsrecht möglich, eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu erhalten. Diese soll denjenigen für gemachte Aufwendungen entschädigen.

Wann wird diese Entschädigung auf das Bürgergeld angerechnet?

Wird bei einem Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt, ist diese auf das Bürgergeld anzurechnen, wenn eine Grenze von 250 Euro im Monat überschritten wird.

Wann handelt es sich um ein Ehrenamt? Eine Definition

Was gilt als ehrenamtliche Tätigkeit?
Was gilt als ehrenamtliche Tätigkeit?

Der Sinn und Zweck eines Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich in der damit verbundenen Vergütung. Im Gegensatz dazu findet bei der Ausübung von einem Ehrenamt normalerweise keine Bezahlung statt. Welche Besonderheiten laut Arbeitsrecht damit einhergehen, lesen Sie im Ratgeber.

Welche Aspekte sind bei einem Ehrenamt zu beachten?
Welche Aspekte sind bei einem Ehrenamt zu beachten?

Eine gesetzliche Definition, wann ein Ehrenamt ausgeübt wird, existiert nicht. Charakteristisch für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist allerdings, dass ihr weder nachgegangen wird, um einen materiellen Vorteil zu erlangen, noch aufgrund einer finanziellen Gegenleistung. Der eigentliche Gedanke, der dahintersteckt, sich ehrenamtlich zu engagieren, besteht aus dem Willen, sich unentgeltlich für das gemeine Wohl einzusetzen.

Daher muss zwischen einem Ehrenamt und einem Arbeitsverhältnis differenziert werden. Ein ehrenamtliches Engagement ist nicht als Arbeits-, sondern als Auftrags­verhältnis nach §§ 662 bis 674 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu bewerten. Der ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet sich, ohne Bezahlung eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, die ihm vom Auftraggeber aufgetragen wurde.

In gewissen Fällen kann jedoch bei einem Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Diese gilt als Ersatz von Aufwendungen (§ 670 BGB), die ein ehrenamtliches Engagement ggf. mit sich bringt, wie beispielsweise Fahrten, Verpflegung oder diverse Lehrgänge. Auch die Zahlung von einem Taschengeld ist möglich, um die ehrenamtliche Arbeit anzuerkennen. Gemäß § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Aufwandsentschädigung bei einem Ehrenamt steuerfrei.

Was gibt es alles? Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Liste für ehrenamtliche Tätigkeiten ist lang. Beispiele wären unter anderem die folgenden:

  • Schöffen (ehrenamtliche Richter)
  • Mitarbeiter in religiösen Gemeinden (Mitgestaltung des Gottesdienstes, Organisation und Begleitung von freiwilligen Unternehmungen)
  • Hilfsorganisationen (Organisation von Lehrgängen, Hilfe bei Blutspendeaktionen)
  • Feuerwehr (Ausbildung als Lösch- und Rettungskraft)
  • Ehrenamt bei der Polizei
  • Trainer oder Betreuer für Sportvereine
  • Sozial- und Jugendarbeiter

Eine Bescheinigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit kann vor allem von Vorteil sein, wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben. So heben Sie Ihr soziales Engagement hervor und machen einen guten Eindruck vor Ihrem möglicherweise zukünftigen Arbeitgeber.

Als Empfänger von Bürgergeld ein Ehrenamt ausüben?

Die Ehrenamtspauschale beim Bürgergeld  beträgt derzeit 250 Euro.
Die Ehrenamtspauschale beim Bürgergeld beträgt derzeit 250 Euro.

Sind Sie tätig in einem Ehrenamt und erhalten Bürgergeld, spielt es vor allem eine Rolle, ob Sie für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Denn in einem solchen Fall muss diese, genau wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet werden. Es ist dabei unerheblich, dass bei einem Ehrenamt keine Steuer gezahlt werden muss.

Handelt es sich um ein bezahltes Ehrenamt, bei dem jedoch Teile des Geldes für einen bestimmten Zweck gedacht sind (z. B. Fahrtkosten etc.), müssen diese keine Berücksichtigung finden (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II).

Ansonsten gilt, wie bei einem anderweitigen Zuverdienst auch, ein gewisser Freibetrag. Für Bürgergeld-Empfänger beträgt der Freibetrag bei einem Ehrenamt monatlich pauschal 250 Euro (Stand: 2023). Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, kommt es zu einer Anrechnung auf Bürgergeld.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Ehrenamt in Deutschland: Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ehrenamtlich arbeiten?

  1. Matthias S.

    Kann man die EHRENAMTSPAUSCHALE 250€ anrechnungsfrei auch mit 100€ anrechnungsfreiem Zuverduenst ohne Abzüge kombinieren ?

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