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Gibt es Elterngeld für Hartz-4-Empfänger?

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Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für frischgebackene Eltern, die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind, damit sie sich dem Nachwuchs widmen können. Gibt es auch Elterngeld mit Hartz-4-Bezug? Dieser Frage gehen wir im Folgenden auf den Grund.

Das Wichtigste zum Elterngeld bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst

Kann ich Elterngeld trotz Hartz-4-Bezug bekommen?

Sie erhalten Elterngeld trotz Hartz-4-Bezug. Dieses steht allen Eltern in Deutschland zur Verfügung.

Wird das Elterngeld angerechnet?

Ja, beim Elterngeld findet eine Anrechnung auf die Hartz-4-Leistungen statt. Sie haben also nichts davon, da sich der monatliche Regelsatz entsprechend mindert.

Wie gestaltet sich die Lage für Auf‌stocker?

Das Elterngeld für Hartz-4-Aufstocker stellt einen Sonderfall dar. Hier kann das Elterngeld Hartz 4 durch den Freibetrag aufwerten.

Nutzen Sie den kostenlosen Elterngeld-Schnellrechner

Wird Elterngeld bei Hartz-4-Bezug angerechnet? Diese Frage beantworten wir im Ratgeber.
Wird Elterngeld bei Hartz-4-Bezug angerechnet? Diese Frage beantworten wir im Ratgeber.

Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Elterngeld-Schnellrechner
  • Elterngeld und Hartz 4: Passt das zusammen?
    • Wird Elterngeld auf Hartz 4 angerechnet?
  • Hartz 4: Elterngeld für Aufstocker?
    • Elterngeld bei Hartz-4-Empfängern: Streitthema und Prozessgrundlage

Elterngeld und Hartz 4: Passt das zusammen?

Die Anrechnung vom Elterngeld auf Hartz 4 gibt es seit 2011.
Die Anrechnung vom Elterngeld auf Hartz 4 gibt es seit 2011.

Im familienfreundlichen Deutschland gibt es allerlei Vorteile für Familien mit Kindern. Damit diese auch Zeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern und dabei nicht um die Existenz fürchten müssen, gibt es das sogenannte Elterngeld.

Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, die frischgebackenen Eltern gewährt wird, wenn diese eine Auszeit vom Job nehmen, damit sie den Nachwuchs selbst großziehen können. Beteiligen sich beide Elternteile an der Betreuung, stehen ihnen in aller Regel gemeinsam 14 Monate zu, in denen sie das Elterngeld beziehen können.

Es berechnet sich nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt. Folgende Voraussetzungen müssen zudem gegeben sein, um die staatliche Leistung beziehen zu können:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Die Person lebt mit dem Kind in einem Haushalt
  • Der Sprössling wird selbst bereut und erzogen
  • Es wird keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt

Nach diesen Voraussetzungen wird deutlich, dass Elterngeld auch bei Hartz-4-Empfängern in Betracht kommt. Allerdings ist hier meist kein Einkommen vorhanden, weswegen ALG-2-Beziehenden der Mindestsatz gemäß § 2 Absatz 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zusteht:

Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat.

Wird Elterngeld auf Hartz 4 angerechnet?

Doch nun die schlechte Nachricht: Auf ALG 2 wird das Elterngeld voll angerechnet. Elterngeld plus Hartz 4 gibt es demnach nicht. Der Leistungsempfänger erhält dadurch nicht mehr Geld im Monat. Allerdings sind Empfänger von Sozialleistungen verpflichtet, das Elterngeld trotz Hartz-4-Bezug zu beantragen. Es wird dann, wie erwähnt, entsprechend angerechnet.

Hartz 4: Elterngeld für Aufstocker?

Beim Elterngeld für Hartz-4-Aufstocker gibt es einen Freibetrag.
Beim Elterngeld für Hartz-4-Aufstocker gibt es einen Freibetrag.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass jemand, der über kein Einkommen verfügt, kein Elterngeld plus Hartz 4 erhalten kann. Anders verhält es sich aber, wenn es sich um einen Aufstocker handelt, der beispielsweise einem Mini-Job nachgeht.

Hat der Betroffene also vor der Geburt des Kindes beispielsweise 200 Euro netto durch eine geringfügige Beschäftigung verdient, gilt dies beim Zusammenspiel von Elterngeld und Hartz 4 als Freibetrag. Es wird also nicht auf den Regelsatz angerechnet. Der Freibetrag ist also stets vom vorherigen Einkommen abhängig.

Elterngeld bei Hartz-4-Empfängern: Streitthema und Prozessgrundlage

Betroffene finden die Anrechnung von Hartz 4 auf Elterngeld ungerecht. Auch in der Politik ist dieses Vorgehen umstritten. Vertreter der Partei „Die Linke“ machen sich immer wieder dafür stark, dass Elterngeld unabhängig von Hartz 4 gezahlt werden sollte.

Eine Änderung dieses Vorgehens ist aber bis dato nicht in Sicht. Das belegen mehrere Urteile unterschiedlicher Sozialgerichte, die Klagen wegen der Anrechnung von Elterngeld auf Hartz 4 zurückgewiesen haben.

Seit der Anrechnung von Elterngeld auf Hartz-4-Leistungen im Jahr 2011 kommt es immer wieder zu Klagen diesbezüglich vor den Sozialgerichten. Bisher wurden diese stets mit der Begründung, dass das menschenwürdige Existenzminimum trotz der Anrechnung gegeben sei, abgewiesen.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Tomsickova, despositphotos.com/ © oksana6170, fotolia.com/ © Andy Dean

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Manuela meint

    23. Mai 2019 um 12:46

    Hallo!
    Ich habe vor 3 Jahren ein Kind bekommen und war vorher arbeiten. Leider wurde ich dann abhängig von Harz 4 Leistungen. Jetzt habe ich vor kurzem noch ein Kind bekommen und bin wieder im Mutterschutz. Ich bekam das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss. Beides ist logischerweise angerechnet worden. Meine Frage ist aber jetzt,ob das Jobcenter das Elterngeld komplett anrechnen darf,weil ich das letzte Mal vor 3 Jahren arbeiten war?

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