Um Hartz 4 zu erhalten, ist es erforderlich, einen Antrag beim zuständigen Jobcenter zu stellen. Wird diesem stattgegeben, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid. Wenn der Antrag auf Hartz 4 jedoch abgelehnt wird, ergeht ein Ablehnungsbescheid. Was kann der Betroffene in so einem Fall tun?
Das Wichtigste zum Thema „Hartz-4-Antrag abgelehnt“ zusammengefasst:
Der Antrag auf Hartz 4 kann beispielsweise abgelehnt werden, weil zu viel Vermögen oder Einkommen vorhanden ist.
Sie können gegen die Ablehnung des Antrags Widerspruch einlegen. Dieser ist beispielsweise begründet, wenn ein Berechnungsfehler vorliegt.
Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht als letztes Mittel möglich.

Inhalt
Welche Gründe gibt es für die Ablehnung des Hartz-4-Antrags?
Ein Antrag auf Hartz 4 kann vom Jobcenter aus unterschiedlichen Gründen mittels Bescheid abgelehnt werden. Dazu gehören unter anderem diese:

- Das Vermögen bzw. Einkommen des Antragstellers ist zu hoch.
- Die Berechnungen des Jobcenters zu Einkommen bzw. Vermögen sind fehlerhaft.
Das Vermögen beispielsweise darf für einen Anspruch auf Hartz 4 nur eine bestimmte Höhe haben. Diese Beträge dürfen vorhanden sein:
- 150 Euro pro Lebensjahr
- 750 Euro für notwendige Anschaffungen
- Altersvorsorge (Formen der „Riester-Rente“)
- 750 Euro pro Lebensjahr für andere Formen der Altersvorsorge (sollte keine Verwertung des Vermögens vor dem Eintritt in den Ruhestand möglich sein)
Antrag auf ALG 2 abgelehnt: Was können Sie nun tun?

Wird der Hartz-4-Antrag abgelehnt wegen zu viel Vermögen und stimmen die Berechnungen auch, so kann der Betroffene erneut einen Antrag stellen, sobald dieses unterhalb der Freibetragsgrenze liegt. Zunächst muss also das überschüssige Vermögen aufgebraucht werden.
Was ist jedoch, wenn die Zahlen des Jobcenters zu Vermögen oder Einkommen nicht stimmen? In diesem Fall kann der Betroffene Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Dieser sollte begründet werden. Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids.
Wenn der Widerspruch fristgemäß erfolgt ist, prüft das Jobcenter den Antrag auf Hartz 4 erneut. Es teilt dem Betroffenen die Entscheidung in einem Widerspruchsbescheid mit. Die Frist, innerhalb derer dieser Bescheid erfolgen muss, beträgt drei Monate.
Klage beim Sozialgericht

Wird auch im Widerspruchsbescheid der Antrag auf Hartz 4 abgelehnt, bleibt dem Betroffenen noch die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Hierfür beträgt die Frist wiederum einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids. In der Regel ist das Verfahren vor einem Sozialgericht kostenlos.
Sollte der Kläger einen Anwalt hinzuziehen wollen, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Die Regelungen dazu stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO). In § 114 Absatz 1 Satz 1 ZPO heißt es:
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
Was kann Ihnen trotz Ablehnungsbescheid zustehen?
Sie erhalten aufgrund der vom Jobcenter mitgeteilten Ablehnung kein Hartz 4: Was nun? Wird der Antrag auf Hartz 4 abgelehnt, wird keine Krankenversicherung vom Jobcenter gezahlt. Unter Umständen besteht z. B. die Möglichkeit, dass der Betroffene sich freiwillig versichert.
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Barbara meint
Hallo.. Der Antrag auf hartz4 soll abgelehnt worden sein. Ist noch auf dem Postweg.. Damit gilt der Vermittlergutschein auch nicht mehr.. Ich könnte ab morgen einen Arbeitsvertrag unterschreiben,das jobcenter und das Arbeitsamt geben mir diesen Gutschein nicht weil der Antrag auf hartz4 abgelehnt sei.. Wie komme ich jetzt an Arbeit. Ist das richtig und fair.
Antoine meint
Du arme das ist so fies ..stell Widerspruch wenn dir Fehler auffallen hat bei mir geklappt habe bewilligung + wieder ein Widerspruch geschrieben weil ich glaube Fehler entdeckt zu haben vom ablehungs zu der jetzigen Bewilligung
maik P. meint
Hallo mir wird Arbeitslosengeld 2 schon seit 6 Monaten verweigert,mit der Begründung das der Antrag nur entgegengenommen wird,wenn das bestehende Konto aufglöst wird.
Lina meint
Ich bin Schülerin (19 Jahre) und mir wurde der Antrag abgelehnt. Meine Begründung scheint Ihnen nicht Grund genug zu sein. Jetzt stehe ich da, ohne nichts. Meine Eltern haben auch keine Leistungen für mich erhalten. Das heisst, ich würde einfach abgemeldet?