Eine Krankenversicherung soll den Versicherungsnehmer im Falle von Krankheiten oder Unfällen finanziell absichern und die Kosten der ärztlichen Behandlung decken. In Deutschland ist sie Pflicht. Doch was passiert eigentlich mit der Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos werden? Wer übernimmt die monatlichen Beiträge? Der Ratgeber verrät es.
Das Wichtigste zur Krankenversicherung für Arbeitslose kurz und knapp zusammengefasst
Ja, denn eine Krankenversicherung abzuschließen, ist in Deutschland Pflicht. Mehr zu den verschiedenen Versicherungsformen lesen Sie hier.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) wird die Krankenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Wichtige Informationen zur Krankenversicherung:
Krankenversicherung bei Hartz 4Krankenversicherung nach KündigungKV für Personen ohne Hartz-4-AnspruchKrankengeld
Inhalt
Das Modell der Krankenversicherung in Deutschland

Die Krankenversicherung in Deutschland ist das weltweit älteste soziale Versicherungssystem dieser Art. Den Anstoß gab Otto von Bismarck im Jahr 1883. Das System durchlief immer wieder Änderungen und Anpassungen, bis im Jahr 2009 eine Versicherungspflicht für alle in Deutschland lebenden Menschen eingeführt wurde.
Die Krankenversicherung dient als Grundsicherung im Krankheitsfall. Durch sie sollen die Behandlungskosten bei Krankheiten, nach Unfällen oder bei einer Schwangerschaft gedeckt werden. Als Versicherungsanbieter treten dabei die Krankenkassen auf.
Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten, der Krankenversicherungspflicht nachzukommen: eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Arbeitnehmer sind in aller Regel automatisch krankenversichert, die Beiträge werden anteilig von Chef und Angestelltem beglichen.
Plötzlich arbeitslos: Ist die Krankenversicherung gedeckt?
Arbeitnehmer müssen sich in aller Regel also keine Sorgen um die Krankenversicherung machen. Sie können frei eine Krankenkasse wählen. Dabei können die Beiträge ein wenig voneinander abweichen.
Doch was passiert eigentlich beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 mit der Krankenversicherung? Müssen die Beiträge selbst gedeckt werden? Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt den Krankenkassenbeitrag zusätzlich zum ALG I.

Ebenfalls wird die Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug übernommen. Leistungsberechtigte erhalten auch hier den Betrag zusätzlich zum monatlich ermittelten Regelbedarf. Er wird direkt an die Krankenkasse überwiesen. Leistungsträger ist in diesem Fall das zuständige Jobcenter.
Wichtig: Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, diesen Umstand bei der Krankenkasse zu melden. Dabei kann es allerdings zu Verzögerungen kommen.
Daher sollten Sie selbst die Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit informieren. Dies kann in aller Regel online oder telefonisch erfolgen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenkasse, wenn Sie arbeitslos werden, informiert ist.
Private Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos sind
Nicht jeder Arbeitnehmer, der arbeitslos wird, ist bei der GKV. Einige sind auch privat versichert. Der Krankenkassenbeitrag bei Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf ALG 1 wird auch für eine PKV durch die Bundesagentur für Arbeit entrichtet. Für den Versicherungsnehmer ändert sich also diesbezüglich erst einmal nichts.
Auch beim Bezug von ALG 2 ist die Krankenversicherung privat möglich. Im Jahr 2011 wurde dies in einem Grundsatzurteil vom Bundessozialgericht festgehalten. Allerdings muss das Jobcenter die Kosten nicht vollständig übernehmen. Es besteht lediglich die Pflicht, die Hälfte des Beitrages für den PKV-Basistarif zu leisten.
Der Betrag wird übrigens direkt an die private Versicherungsgesellschaft überwiesen. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bei Hartz-IV-Bezug ist nicht möglich. Lediglich der Wechsel in den PKV-Basistarif ist vorgesehen.
Arbeitslos: Wer muss die Krankenversicherung selber zahlen?

Allerdings kann es auch vorkommen, dass jemand arbeitslos ist und keine Krankenversicherung hat bzw. Beiträge für diese nichtübernommen wwerden. Hat der Betroffene nämlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen, etwa weil die Eltern über ein ausreichendes Einkommen verfügen, müssen die Beiträge selbst geleistet werden.
Allerdings haben Kinder den Vorteil, dass sie mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr über die Eltern familienversichert werden können und somit keine eigene Krankenversicherung abschließen müssen.
Im Studium kann diese Art der Versicherung sogar bis zum vollendeten 23. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Danach muss die Krankenversicherung für arbeitslose Kinder ohne Bezüge von Sozialleistungen allerdings selbst getragen werden.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei Arbeitslosigkeit?
Sind Sie arbeitslos und haben keine Krankenversicherung, weil Sie keine Ansprüche auf Sozialleistungen haben und auch die Familienversicherung nicht mehr in Betracht kommt, müssen Sie sich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl pflichtversichern. Eine eigene Krankenkasse für Arbeitslose oder Ähnliches gibt es nicht.
Der Beitrag für eine Krankenversicherung richtet sich in aller Regel nach den Bruttoeinnahmen des Versicherungsnehmers. Da dieses bei Arbeitsuchenden ohne Sozialleistungsanspruch meist nicht vorhanden ist, wird hier eine andere Art der Berechnung angewendet.
Es wird pauschal von Einnahmen ausgegangen, die einem Drittel der Bezugsgröße entsprechen. Das entspricht in etwa einem Beitragssatz von 140 Euro pro Monat.
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krankenkasse1 meint
Ich ziehe in die Schweiz und da ist das Gesundheitssystem bekanntlich anders geregelt. Ich suche dort Hilfe bzw. eine Beratung, um eine günstige Krankenkasse für mich zu finden – wird das dort auch im Jobcenter angeboten oder gibt es eine Art Krankenkassen-Center, die sich speziell darauf konzentrieren? Sollte eben unabhängig sein. Im besten Fall bräuchte ich einen Vergleich für private und gesetzliche Krankenversicherung.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo krankenkasse1,
dafür bieten sich Vergleichsseiten im Internet an. Da wir einen solchgen Service nicht anbieten, müssen Sie jedoch selbst recherchieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Siegfried meint
Ich bin arbeitslos ohne Einkommen und Familienversicherung (ledig) , bin bei der TK pflichtversichert auf der Basis von 1070 Euro mit einen Monatsbeitrag von 170 Euro. Ich bin französischer Staatsbürger und möchte wieder nach Frankreich ziehen. Muss ich beim Umzug eine Kündigungsfrist beachten oder reicht eine rechtzeitige Mitteilung an meine Krankenkasse???
Peter meint
Guten Tag,
Ich habe selber gekündigt aus familiären Gründen. Es gibt eine Sperrfrist von 12 Wo.. zuvor war ich privat versichert. Ich werde Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.. Nach zwei Monaten nehme ich eine neu Arbeit auf die über der JAEG liegt. Ich beabsichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben: Was passiert bei Wiedereinstellung in meine alte Firma? Werde ich gezwungen in die private Krankenversicherung zurückzukehren?
Danke für Ihre Antwort.