Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 21. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Krankenversicherung bei Hartz-4-Bezug

Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn man arbeitslos ist?

Erhalten Sie Hartz-4-Leistungen, übernimmt das Jobcenter die Beiträge für die Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, kommt die Agentur für Arbeit für die Kosten auf.

Wie ist man krankenversichert, wenn man arbeitslos ist?

Waren Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert, dann bleibt dies auch so. Für zuvor Privatversicherte gilt bei Hartz-4-Bezug, dass sie wählen können, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder in der privaten bleiben. Mehr zur PKV erfahren Sie hier.

Wie lange bin ich krankenversichert, wenn ich arbeitslos bin?

Während der gesamten Arbeitslosigkeit werden die Kosten vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit übernommen. Sie müssen also keine Sorgen haben, dass Sie nach einer gewissen Zeit nicht mehr krankenversichert sind.

Trotz Arbeitslosengeld: Sie bleiben stets krankenversichert

Sind Sie arbeitslos? Die Krankenversicherung kann trotzdem vom Jobcenter gezahlt werden.
Sind Sie arbeitslos? Die Krankenversicherung kann trotzdem vom Jobcenter gezahlt werden.

Einzahlungen in die Krankenversicherung – auch bei Arbeitslosigkeit – sind oft teuer und können deshalb nicht von jedem Versicherungsnehmer ohne jegliche Bedenken, besonders während finanzieller Engpässe, gezahlt werden.

Da eine Krankenversicherung jedoch wichtig ist, grundsätzlich Versicherungspflicht herrscht und sie bei Krankheiten, Schwangerschaften und nach Unfällen Leistungen erbringen kann, gibt es eine Möglichkeit für Empfänger von ALG 2, die Krankenversicherung durch das Jobcenter bezahlen zu lassen. So ist auch durch die Krankversicherung geschützt, wer arbeitslos ist.

Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus:

Hartz 4 und gesetzliche Krankenversicherung: Wer zahlt bei Arbeitslosigkeit?

Hartz-IV-Empfänger werden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), in der sie zuletzt versichert waren, pflichtversichert. Sie haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehören auch die Familienangehörigen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.

Seit dem 1.1.2016 ist jedoch jedes Mitglied einzeln in der Krankenkasse krankenversichert, eine Familienversicherung für Hartz-4-Empfänger gibt es nicht mehr. Das hat allerdings nur wenige Auswirkungen auf den Bezugsberechtigten. Denn: Lediglich der Status der Versicherten innerhalb der Krankenversicherung ändert sich. Zudem hat jeder, auch wenn er kein Mitglied einer Krankenkasse ist, Anspruch auf eine medizinische Notversorgung.

Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung, die der jeweilige Leistungsträger direkt an die Krankenkasse zahlt, wird auch die Pflegeversicherung beim Bezug von Hartz 4 vom Jobcenter übernommen. Beiträge für die Rentenversicherung werden bei Arbeitslosigkeit allerdings vom Amt nicht gezahlt.

Zudem erhalten Sie in der Regel auch keine Rentenpunkte für die Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld II erhalten und keine Arbeit haben. Anders sieht das beim Arbeitslosengeld I aus, denn hier können Sie trotz Arbeitslosigkeit Rentenpunkte sammeln. Das sollten Sie beachten, wenn Sie über eine längere Zeit Hartz 4 beziehen.

Bei einer vom Jobcenter verhängten Sperrzeit – zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Sanktionen kein ALG 2 mehr erhalten – ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert, dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.

Hartz-IV-Empfänger mit privater Krankenversicherung

Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung auch für privat versicherte Hilfebedürftige gezahlt.
Sind Sie arbeitslos, wird die Krankenversicherung auch für privat versicherte Hilfebedürftige gezahlt.

Für den Beitrag in einer privaten Krankenversicherung erhält ein Hartz-4-Leistungsberechtigter nach § 26 Absatz 2 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrags eines Leistungs­beziehers in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Zuschussbetrag wird in Höhe des halbierten Basistarifes gewährt, in den sich der Betroffene bei Arbeitslosigkeit selbst bei der Krankenkasse einstufen muss. Behält der Bezugsberechtigte seinen vorherigen Status bei, so muss er die Differenz selbst zahlen.

Voller Deckungsbeitrag für Privatversicherte

Da die bisherige Regelung der hälftigen Übernahme privat versicherter Hartz-4-Empfänger jedoch unfair gegenüber gesetzlich Versicherten ist, gab es viele Klagen gegen die vom Jobcenter lediglich gezahlte Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) sind Leistungsträger deshalb dazu verpflichtet, den vollen Deckungsbeitrag eines Basistarifs der privaten Krankenversicherung bei Hartz-4-Empfängern zu übernehmen. Die Beiträge werden direkt an die Versicherung überwiesen.

Aufstockendes Hartz 4: Wird die Krankenversicherung trotzdem vom Jobcenter gezahlt?

Sind Sie nicht voll leistungsberechtigt, sondern üben eine Erwerbstätigkeit aus, die Ihnen allerdings nicht genug Geld im Monat einbringt, so können Sie als Aufstocker – genau wie Arbeitslose – ebenfalls Hartz 4 erhalten. Dabei wird Ihnen Ihr Lohn bis zur Lohn-Untergrenze aufgestockt. Da Sie in solch einem Fall jedoch nicht arbeitslos sind – die Krankenversicherung dementsprechend zu den Sozialversicherungs­beiträgen, die von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, zählt – sind Sie durch das Jobcenter nicht krankenversichert.

Krankenversicherung bei Hartz IV: Ohne Leistungsbezug Beiträge erhalten?

Arbeitslos - wer zahlt nun die Krankenversicherung? Das SGB II regelt dazu die Zuständigkeit des Jobcenters.
Arbeitslos – wer zahlt nun die Krankenversicherung? Das SGB II regelt dazu die Zuständigkeit des Jobcenters.

Was passiert in einem solchen Fall, in dem Sie zwar keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, also nicht arbeitslos sind, die Krankenversicherung allerdings trotzdem nicht zahlen können? Hier greift § 26 des SGB II.

Denn hier steht geschrieben, dass Personen, die nur aufgrund der zu zahlenden Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung hilfebedürftig wären, normalerweise aber aus dem ALG-2-Anspruch herausfallen, Zuschüsse zu den Zahlungen für die (gesetzliche oder private) Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung erhalten können.

Dieser Zuschuss beläuft sich auf die Differenz, mit der Sie unter den ALG-2-Bezug fallen würden. Auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld kann die Krankenversicherung entsprechend vom Jobcenter übernommen werden.

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Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten
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84 Gedanken zu „Arbeitslos? Die Krankenversicherung wird aufrechterhalten

  1. Stürzer

    Wie kann es sein, wenn man Hilfe braucht, einem nicht geholfen wird. Mir bleibt kaum was zum leben, muss meine KV selbst bezahlen, bekomm gnädigerweise 35€ dazu bezahlt.
    Glaub ich bin die einzige die nicht versichert ist, jeder egal ob Ausländer,Einwanderer oder sonst wer, sind versichert, denen wird die KV bezahlt. Die Leute die wirklich dringend Hilfe brauchen, denen wird einfach nicht geholfen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stürzer,

      wären Sie durch die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig im Sinne des SGB II, so können Sie einen Zuschuss in entsprechender Höhe erhalten. Können Sie Ihren Lebensunterhalt trotzdem nicht bestreiten, so können Sie auch Hartz 4 beantragen, um die nötigen Zahlungen zu leisten. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem an das Jobcenter in Ihrer Nähe.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. David

    Guten Tag , ich habe ein Anliegen an Euch und würde mich sehr über Hilfe / Ratschläge freuen. Ich war bis zum 30.11.2016 beim Jobcenter gemeldet und bezog den Regelbedarf + Bedarf für Unterkunft und Heizung. Am 24.11 hatte ich einen Termin beim Jobcenter wo meine aktuelle Situation besprochen werden sollte , da ich depressiv schwer krank bin. Ich habe für weiter 12 Monate eine Bewilligung erhalten , die ich am nächsten Tag jedoch zurückgezogen habe , weil ich zu meinen Eltern ziehen werden würde, und keine Hilfe vom Jobcenter benötige.

    Das Jobcenter fordert von mir nun Geld für Dezember 12/2016 zurück , Das ist mir verständlich und Logisch. Jedoch verlangen diese auch die Beiträge zur Krankenversicherung & Pflegeversicherung zurück ca 105 €, die nicht an mich geflossen sondern an die Krankenversicherung.

    Ich habe mich, nachdem ich mich beim Jobcenter abgemeldet habe , umgehend bei meiner ( AOK Krankenkasse ) freiwillig gesetzlich versichern lassen, damit mir keine Nachteile entstehen. Somit bin ich für Dezember 12/2016 versichert und sehe nicht ein die Krankenbeiträge und Pflegebeiträge an das Jobcenter zurück zu bezahlen.

    Ist das rechtens , dass das Jobcenter das Geld von KV und Pf V zurückfordert , obwohl ich diese nicht in Anspruch genommen habe da ich mich selbst freiwillig gesetzlich versichert habe ? Kann das Jobcenter das Geld nicht von der Stelle zurückfordern, an die Sie es auch bezahlt hat ? Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen. Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo David,

      Sie sollten sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie bestmöglich beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Nina

    Ich habe eine frage bezüglich der kV.

    Mein Lebensgefährte geht Vollzeit arbeiten und ist dementsprechend kV und zahlt diese auch vom Gehalt,ist ja logisch… Jetzt ist mir in meinem Bescheid aufgefallen das die ProArbeit aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft zusätzlich für ihn monatlich kV und Pflegeversicherung zahlt. Diese werden vom monatlichem, mir zustehendem Betrag abgezogen. Ist das so rechtens? Er hat ja nie einen Antrag auf Leistungen gestellt. Niemand kann mir diese Frage beantworten,Vielleicht aber hier..

    Vorab schonmal vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      wieso die Beiträge der Krankenversicherung Ihres Partners doppelt gezahlt werden, können wir Ihnen auch nicht beantworten. Wenden Sie sich dazu an Ihren Leistungssachbearbeiter beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. K.M

    Schönen guten Tag,
    Ich habe ein Problem und hoffe das mir hier weiter geholfen werden kann.
    Bis vor einem halben Jahr war ich selbstständig und war pkv versichert, bin leider Insolvenz gegangen und danach zum Jobcenter.
    So weit, so gut…
    Seit Januar bin ich alg 2 Bezieher, also Harz 4. ich bin 31 Jahre und bemühe mich bzgl Arbeit, was zu finden.
    Erst diese Woche habe ich ein Bescheid bekommen bzgl. meiner pkv.
    Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass ich nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln darf und dafür pkv bleiben muss.
    Ich bekomme die Miete bezahlt und 409€ zum Leben, jetzt ist ein bescheid gekommen, das ich genau 50% bezahlt bekomme vom Basis Tarif und den Rest selber zahlen muss. Ich bekomme 188€ bezahlt und muss selber auch noch 188€ bezahlen, somit bleibt mir im Monat nur noch 221€ zum Leben.
    Ist das rechtens??
    Ich bitte um Hilfe…
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo K.M.,

      wenn Sie hilfebedürftig und privat krankenversichert sind, müssen Sie lediglich die Hälfte des Basistarifes an den Versicherungsgeber zahlen. Dieser Betrag wird vom Jobcenter bezuschusst – und zwar in Höhe des gesetzlichen Beitrags. Den Rest müssen Sie aus Ihrem Regelsatz bestreiten, das ist korrekt. Sind Sie der Meinung, dass Sie zu viel zahlen, sollten Sie sich an das Jobcenter bzw. Ihren Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Johannchen

      Sobald Du einen versicherungspflichtigen Job annimmst, muß Dich die gesetzliche Krankenkasse wieder zurück nehmen. Ansonsten müssen sie Dich nicht wieder aufnehmen (Ausser bei Erhalt von Arbeitslosengeld 1). Sei froh, dass Du noch so jung bist. Ich selber mußte meine Selbständigkeit mit 54 Jahren aufgeben, die AOK hat sich geweigert, mich wieder aufzunehmen und ab 55 Jahren ist es den Gesetzlichen Krankenkassen grundlegend verboten, betroffene Menschen wieder zurückzunehmen.

  5. Manuela G.

    Bin ins Krankenhaus gekommen und hat und Jobcenter hatte mich nicht angemeldet bei der AOK jetzt habe ich Mahngebühren und muss die Kosten bezahlen vom Krankenhausaufenthalt obwohl Jobcenter dann hingegangen ist hat die Beträge mit nach bezahlt aber nicht die ganze Mahngebühren die nun immer wieder steigen ich weiß wenn ich mir zu helfen da ist jetzt mehrere 1000 € geworden sind weil er ging immer hin und her Jobcenter meinte es wäre meine Schuld gewesen mit dem Mahngebühren aber Jobcenter hat ja die fehlenden Monate nach bezahlt also war die finde ich es dass den ihre Schuld und die haben mich ja hin und her geschickt das geht jetzt schon Jahre so mal wieder bezahlt sagen die mal nicht und keiner will irgendwas auf kommen und jetzt drücken Haftbefehl was kann ich machen ich brauche dringend hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuela,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an eine Beratungsstelle (z.B. der Caritas) in Ihrem Ort oder an einen Rechtsanwalt. Wir können die Situation aus der Ferne leider nicht ganz nachvollziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Lilli

    Hallo, ich hätte da auch ein Anliegen.

    Ich habe schwere depressionen und diverse andere Störungen, habe von meiner Krankenkasse eine Psychotherapie genehmigt bekommen die ich auch dringend benötige!!

    Seit April war ich krank geschrieben und wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt. (Probezeit)
    Die erste Krankmeldung vergaß ich allerdings abzugeben, mein Therapeut stellte mir dann eine neue aus allerdings rückwirkend für einen Monat.
    Nun musste ich zur Krankenkasse wollte dort Krankengeld beantragen, logischerweise ging das aufgrund der Kündigung nicht und der rückwikenden Krankmeldung.. tja da bin ich selber schuld..

    Beim Arbeitsamt stellte ich mich natürlich auch vor als ich die Kündigung bekam, allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt Krankgeschrieben weshalb das alles erstmal über die Krankenkasse weiterlief – bis letzte Woche

    Da hieß es dann ich sei eben nicht mehr Krankenversichert..

    Jetzt bin ich ins Jobcenter gegangen damit ich zumindest wieder eine Krankenversicherung habe da ich auf die Therapie angewiesen bin.

    Problem ist nur, das ich meine Anträge erst am 16.6 abgeben kann bzw. Habe ich da dann nochmal einen Termin im JC..

    Meine eigentliche Frage ist nun, ab wann bin ich denn wieder Krankenversichert? Erst wenn ich Geld vom JC bekomme? Oder schon jetzt? Ich brauche die Therapie!

    Was kann ich denn jetzt machen?

    PS. Sorry für die verwirrende Vorgeschichte!
    Und danke schonmal im voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lilli,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das Jobcenter, um zu klären, ob Ihr Krankenversicherungsschutz besteht oder Sie sich ggf. in der Übergangszeit selbst versichern müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Corinna S.

    Hallo
    Meine Schwester lebt seid 10 Jahren in den USA, sie hat evtl vor wieder nach Deutschland zurückzukehren . Hat sie dann Anspruch auf Hartz 4 ? Oder was muss sie beachten wenn sie wieder zurückkehrt ?
    Gruß Corinna

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Corinna,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das (bald) zuständige Jobcenter in Deutschland.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. André

    Hallo,

    Ich bin Mitte November letzten Jahres arbeitslos geworden, habe jedoch noch ausstehendes Gehalt im Dezember bekommen. Demnach habe ich erst ab Januar Hartz4 bekommen.
    Nun fragt die Krankenkasse nach diesem Zeitraum, da mich der Arbeitgeber entsprechend ab Mitte November angemeldet hat und das Jobcenter ab Januar übernommen hat.
    Muss ich nun den Beitrag in der Zwischenzeit nachzahlen oder ist das Jobcenter verantwortlich. Und wenn das Jobcenter verantwortlich ist: Welche Unterlagen benötige ich um den entsprechenden Nachweis zu liefern.
    Beste Grüße und Danke im vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo André,

      wenn Sie ab Januar Anspruch auf Hartz 4 hatten, wird Ihnen auch normalerweise erst ab diesem Monat die Krankenversicherung vom Jobcenter gezahlt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. B.W.

    Hallo,
    bin unbefristet voll Erwerbsgemindert und beziehe ergänzende Leistungen vom Sozialamt.

    Kann ich als Frührentnerin und Grundsicherungsempfängerin auch eine Möglichkeit nutzen, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Sozialamt ganz oder teilweise bezahlt zu bekommen?

    [Mir bleiben seit 5 Jahren lediglich 270 EUR mtl. zum Leben — abzüglich weiterer mindestens 40 EUR für selbst zu zahlende ärztliche/medizinische/therapeutische Leistungen, Medikamente usw. (trotz Rezeptgebührenbefreiung: Vorauszahlung zum Jahresanfang = weitere 46 EUR.). Ich bin mehrfach gesundheitlich massiv beeinträchtigt, u. a. schwer chronisch chrank seit 3. Lebensjahr, rezidiv depressiv usw.. Mein Schwerbehindertenausweis hat keine Merkzeichen. Ein vorher bewilligter Mehrbedarf von 34 EUR wurde nach letzter Änderung der Zugangsvoraussetzungen schon vor Jahren gestrichen.]

    Freundliche Grüße und herzlichen Dank für Ihre Auskunft

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo B.W.,

      die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge gehört in der Regel zum Regelbedarf der Grundsicherungsleistungen dazu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. AS

    Hallo,

    ich habe da mal eine Frage:
    Ich wurde am 09.03. gekündigt (zum 23.03.) bin am 10.03 sofort zum Jobcenter und habe mich gemeldet. Habe dann einen Bescheid bekommen, dass mir die Leistungen vom 01.03.2017-28.02.2018 bewilligt werden. März-April 0,00€ und Mai bis Februar ca. 890€.
    Meine KV soll aber erst ab Mai vom Jobcenter gezahlt werden.

    Meine Frage ist nun: Das letzte Gehalt habe ich am 31.03. bekommen und nicht erst im April! Davon habe ich Miete und Krankenversicherung bezahlt, bzw. sind davon abgegangen. Das Gehalt bezieht sich auch auf den Monat April (in dem ich schon arbeitslos bin!)
    Jetzt bekomme ich einen Brief von der AOK, die mich auffordert 780,00€ für April zu bezahlen. Das Jobcenter behauptet, ich hätte es ja mit dem März-Gehalt zahlen müssen, also dann doppelt KV Beiträge. Mich würde mal interessieren, auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen und in welchem Gesetz dieses geregelt ist.

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dazu sollten Sie bei der Krankenversicherung nachfragen. Leider kennen wir die genauen Umstände nicht und können Ihnen daher keine weitere Auskunft geben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern es sich dabei um den Basistarif handelt, wird dieser vollständig vom Jobcenter übernommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern Sie durch die Zahlung der Versicherungsbeiträge in die Bedürftigkeit fallen, übernimmt das Jobcenter angemessene Krankenversicherungsbeiträge.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Fr. Lutz

        Ich bin auch in der Situation, dass ich NUR durch die KV, die ich nun bezahlen soll, da ich durch die Scheidung aus der Familienversicherung falle, H4 beziehen müsste…Bisher hat das Wohngeld, Kindergeld, Kindesunterhalt usw alles abgedeckt, nur die 190€ KV kann ich nicht bezahlen. DaJobcenter sagte mir, es wäre nicht möglich NUR die KV zu übernehmen. Entweder komplett H4 und aufs Wohngeld verzichten (was nicht geht, da ich Lastenzuschuss habe, und H4 mir keine KDU bezahlt, da ich nur Tilgung und keine Zinsen zahle) Sie behaupten NUR KV Beiträge würden sie nicht übernehmen, obwohl mir nur das in die Hilfebedürfigkeit bringt 🙁 Auch behaupten sie, ich dürfe das Kreuz (kann meiner EInschätzung nach 3h arbeiten) NICHT bei NEIN machen, sonst würden sie den Antrag nicht annehmen!! Ich werde quasi zur Falschaussage genötigt. WIe verhalte ich mich, und wie bringe ich sie dazu meine KV zu übernehmen, damit ich KEIN H4 beantragen muss und weiterhin im WOhngeldbezug bleibe?!

  11. Krieger

    Hallo hab bis letzten Monat aufstocken Hartz4 bekommen da ich aber nun zu viel verdiene ist mir mit einem Schreiben gesagt worden das ich nichts mehr bekomme. Das ist auch ok bin verheiratet mit 5 jährigen Sohn. Nun hat meine Frau einen Behandlungsbescheid vom Zahnarzt bei der AOK abgegeben und nun Bescheid bekommen das wir nicht mehr versichert sind. Was muss ich nun machen? Ich bin ja über einer Personaljobfirma bei einem Unternehmen beschäftigt. Geht sowas Spaß dann nicht automatisch? Wen muss ich jetzt Bescheid sagen oder was muss ich nun machen. Mein Sohn ist Asthmatiker und muss regelmäßig zum Arzt. Brauche dringend Hilfe. Danke im voraus.

    Da steht von der AOK das sie nicht versichert ist. Wir sind erst seit 1 Jahr verheiratet und meine Frau war der Hauptantragsteller bei Arge/Jobcenter. Kann es sein das die nur nicht mehr versichert ist? Was ist mit meinem Sohn? Was müssen wir machen damit meine Frau bzw.mein Sohn versichert sind? Macht das mein Arbeitgeber oder muss ich zur AOK hin?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Krieger,

      sofern Sie angestellt sind, muss Ihr Arbeitgeber einen Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Wenn Ihre Frau nicht arbeitet, kann diese in Ihrer Krankenversicherung gemeinsam mit Ihrem Sohn familienversichert werden. Wenden Sie sich dazu am besten an die zuständige Krankenkasse sowie ggf. an Ihren Arbeitgeber.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Norbert

    hallo, ich habe bis 03.Oktober 2017 Arbeitslosengeld 1 bezogen. beziehe eine private Berufsunfähigkeitsrente von 800 Euro. Wenn ich Alg2 beantrage muss ich dann meine Krankenversicherung selber bezahlen?
    Würde mich über eine Antwort freuen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Norbert,

      die Beiträge von der Krankenkasse werden vom Jobcenter übernommen, sofern diese angemessen sind und Sie Hartz 4 beziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Lina

    Hallo

    Ich habe ein Aufhebung Vertrag von hartz4 gekommen zum 1.9.2017
    Ist alles io.
    Und haben die mich zum 31.8.17 auch bei der AOK abgemeldet und wollen die Krankenversicherung für 1.9.17-30.9.17.
    Nun habe ihn den geschrieben das sie das bitte von der AOK einfordern sollen da ich mich ab 1.9.17 selber versichern muss da die mich abgemeldet haben.
    Nun hat das am geändert zum 30.9.17 Abmeldung bei der AOK.
    Nun meine Frage.
    Ist das rechtens?
    Müssen die nicht mich 1 Monat drüberhinaus versichern?
    Muss ich das nun zurückzahlen?
    Danke für eure Antworten.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lina,

      in Deutschland herrscht eine Krankenversicherungspflicht. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse nicht abmelden bis Sie die Anmeldung einer neuen Krankenkasse schriftlich dort vorgelegt haben. Dementsprechend kann die Rückzahlung gerechtfertigt sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Alexa53

    Guten Tag, ich lese hier in vielen Beiträgen das die KV vom JC übernommen wird. Ich erhielt über mehrere Jahre H4 als vorläufige Leistung und die KK-Beiträge wurden auch gezahlt.
    Plötzlich wurden diese Leistungen eingestellt und erst nach einen Beschluss beim Sozialgericht wurde die Leistung (nun darlehensweise) wieder gezahlt. Allerdings ohne die KK-Beiträge. Jetzt erhielt ich einen Bescheid, das das JC meine freiwillige KV auch darlehensweise übernimmt. Natürlich sind diese Beiträge höher als vorher.
    Das Darlehen soll ich nach Verwertung meines Vermögens zurückzahlen. Das Vermögen ist eine Haushälfte und diese kann ich nicht verwerten. Selbst wenn das ganze Haus verkauft würde blieb nach Abzug der Schulden und Gebühren usw. nicht übrig bzw. hätte ich dann Schulden. Das JC war von Anfang an über die Haushälfte und die Hypothek informiert. Ist es rechtens, das das JC mich jetzt zu höheren Beiträgen freiwillig bei der KK versichert?

  15. Michael

    Hallo bin schon 2 Jahre krank habe 2 OP hinter mir und 80% Schwerbehindert beziehe Hartz4 in Bedarfsgemeinschaft mit Frau und Kind. Da wir Im März umziehen wollte ich mal Fragen wie sieht das mit dem Ummelden aus macht das das Amt oder melde ich mich in der neuen Stadt einfach an und Antrag läuft weiter. Für mich ist das unheimlich wichtig den wenn keine Krankenversicherung keine Medikamente und kein Arzt und das geht nicht. Vielen Dank für die Hilfe !!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      bei einem Umzug in eine andere Stadt muss sowohl das Jobcenter in Ihrer aktuellen Heimat sowie das Jobcenter in der neuen Heimat informiert werden. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, wann welches Jobcenter die Leistungen übernimmt, sodass Sie nicht ohne Geld dastehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Jenny

    Hallo ich bin seit dem 1.1.18 mit meinem Freund zusammen gezogen und habe beim Jobcenter einen veränderungs Antrag gestellt. Ich selber habe kein Einkommen und das Jobcenter hat mich bei der Krankenkasse abgemeldet und die Kosten soll ich alleine tragen 180 Euro die ich gar nicht habe darf das Jobcenter mich einfach so abmelden obwohl es noch geprüft wird ob mir Leistungen zustehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Dazu können wir leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Pastizio

    Hallo Team,

    ändert der Wechsel in einen Zweitwohnsitz etwas an der Versicherungspflicht, wenn man seinen Hauptwohnsitz ins EU-Ausland verlegt? Die Arge hat bis auf weiteres sämtliche die Leistungen ausgesetzt. Bis ich im EU-Ausland mich finanziell etabliert habe kann und will ich nicht die Kassenbeiträge zahlen bzw. nicht, dass ich mich deswegen verschulde.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Pastizio,

      ob Sie weiterhin im Ausland krankenversichert sind hängt davon ab, wie lange Sie sich im Ausland befinden. Sobald der Hauptwohnsitz im Ausland liegt, müssen Sie sich in der Regel auch im Ausland krankenversichern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Pastizio

        Hallo Team,

        Meines Wissens besteht nicht in jedem EU-Land eine Versicherungspflicht, wenn man den keiner soz.versicherungspflichtige Tätigkeit nachkommt.
        Die Frage war, ob mit dem Zeitwohnsitz die Ansprüche/ die Versicherungspflicht der DEUTSCHEN Krankenkasse enden?

  18. WIEBKE

    ICH HABE DA EINE FRAGE. BIN ICH NUR VON JAHR ZU JAHR DURCH DAS JOBCENTER KV ODER DURCHWEG WENN
    ICH 1 MAL BEIM JOBCENTER GEMELDET BIN? ICH BIN NÄMLICH FREIWILLIG KV VERSICHERT UND HABE EINEN
    BRIEF GEKRIEGT;DASS ICH AB 31.10. 17 abegemeldet. ICH KANN MIR ABER DIE KV NICHT LEISTEN:WAS KANN ICH
    ODER WAS MUSS ICH MACHEN?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wiebke,

      Sie sollten sich in diesem Fall mit dem Jobcenter und der Krankenkasse in Verbindung setzen und erfragen, ob Sie weiterhin krankenversichert sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Pastizio

    Ergänzung

    Jedenfalls erinnert das jetzige System an die dunklen Zeiten des zwanzigsten Jahrhundert, an Feudalzeiten, Wegelagerei und Mafiamethoden. Wer sich dem System unterwirft ist praktisch vogelfrei. – Stigmatidierung, Schikanierung, Erpressung – Sogar mit dem Risiko einer Erkrankung bzw. mit der medizinischen Grundversorgung der untersten Kaste wird gewuchert. ….<>

  20. tanzer

    Liebe User

    jetzt habe ich gefunden

    „Bei einer vom Jobcenter verhängten Sperrzeit – zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Sanktionen kein ALG 2 mehr erhalten – ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert, dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.“

    Leider wird hier keine Rechtsgrundlage dafür benannt. Im SGB III habe ich nichts dazu gefunden.

    Was mein Ihr dazu?

    Vielen Dank im Voraus

  21. Henno

    Hallo,
    Mein Mann hat zum 12.3. eine neue Arbeit angefangen, mit der wir aus dem Bezug fallen ( zum Glück). Ich habe mich daher nun familienversichert. Jetzt ist die Frage aber, ab wann? Zum 12.3. ( Tag der Arbeitsaufnahme) oder zum 1.4. weil wir ja dennoch für März Geld bekommen haben, und erst quasi ab 1.4. aus dem Bezug sind?

  22. dinsca

    Hallo bitte um Hilfe- dringend!!!!!!

    Mein Mann bekam die ganze Zeit Hartz4 weil die Selbständigkeit noch nicht so viel abgeworfen hat. nun hieß es er bekommt nur noch 88,10€, dagegen haben wir Widerspruch eingelegt, er ist aber seit Februar mit einem Sehnen-abriss in Behandlung sollte am 6.6..2018 in den OP. Am 6.4.2018 wurde er zur Arge zitiert, wo er explizit nachfragte wie es mit der Krankenversicherung steht. Die Antwort kam sofort, ja selbstverständlich sind sie weiterhin über uns versichert, geben sie uns die Krankmeldung ab dann ist alles gut. Er wurde also operiert und Freitags den 8.6.2018 entlassen, die Arge (Jobcenter) hatte schon geschlossen also haben wir die Krankmeldung in den Briefkasten geworfen nachdem wir ihn zuvor kopiert hatten, denn im JC. kommt immer mal wieder was abhanden. Am Montag rief das Krankenhaus an, das er keine Krankenkasse mehr hat, wir sind aus allen Wolken gefallen. Wir sofort zur AOK dort erfuhren wir das das JC ihn schon seit dem 30.4.2018 bei der Krankenkasse abgemeldet hatte. Jetzt ist die Not groß. Wir waren ahnungslos hatten doch extra nachgefragt, bekamen die Auskunft das er kranken versichert sei und jetzt nichts. Wir haben dann sofort einen Antrag bei der Krankenkasse auf freiwillige Versicherung rückwirkend gestellt und wenn am 19.6.2018 der Widerspruchs-Termin ist dann sollten wir die Beiträge wieder zurück bekommen. Wir sollten aber erstmal gar keine Beiträge bezahlen, also alles sehr verwirrend. Wir also am Dienstag zur Nachuntersuchung zum Arzt, als wir nach hause kamen, hatten wir Post von der AOK im Postfach, leider können wir diese Kosten nicht übernehmen, bitte haben sie Verständnis dafür. Wir haben jedoch einen Tag zuvor von dem AOK Angestellten gesagt bekommen, selbst wenn sie nur einen € über das JC bekommen würden wären sie über das JC versichert.
    Wir wissen nicht mehr weiter, denn sollte das so sein, das er nicht versichert ist und wir die Krankenhausrechnung und die Behandlung bezahlen müssten, dann sind wir ruiniert. Wo kann man Hilfe bekommen????

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dinsca,

      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Beim Amtsgericht können Sie gegen Vorlage einiger Belege einen Beratungshilfeschein beantragen, wodurch die Kosten für eine Anwaltsberatung für Sie übernommen werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Laura

    Guten Tag,
    ich bin am Anfang meiner Freiberuflichkeit(ich verdiene unter 300-400 Euro/Monatlich) und hatte ich letztes Jahr Arbeitslosengeld II bekommen. Da mein Lebensgefährte ab dem 04.2018 arbeitet und 1500 Euro Netto verdient, wurde ich am 30.04.2018 beim Job Center abgemeldet. Von seinem Gehalt, muss mein Lebensgefährte noch 370 Euro Unterhalt bezahlen. Also, ich muss mir selber die Krankenversicherung und Sozialversicherung bezahlen? Oder steht mir zu, das Job Center noch Die KV und Sozialversicherung bezahlt, bis ich in der Lage bin, die selbst zu bezahlen? Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort!
    Freundliche Grüße,
    Laura

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Laura,

      als Selbständige müssen Sie diese Beiträge in der Regel selbst bezahlen. Wenn Ihr Geld zu zweit nicht ausreicht, können Sie eine Aufstockung beim Jobcenter beantragen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Martin M.

    Guten Tag,

    ich befinde mich ähnlich wie einige Schreiber hier in der Lage, dass ich mich weiterhin privat versichern muss und nun nach Studienende in den Basistarif wechsle. Aus den Fragen/Antworten habe ich sowohl die Möglichkeit herausgelesen, dass das Jobcenter lediglich 50% des Beitrags des Basistarifs als auch 100% übernimmt.

    Mir wurde vom Jobcenter die Auskunft gegeben, dass es lediglich 50% seien. Von was hängt das nun ab?

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      das können wir leider nicht beurteilen, da wir nicht alle Umstände kennen. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. ariane

    hallo team,

    meine tochter bekommt hartz 4. sie hat ein baby bekommen und das elterngeld ist immer noch nicht berechnet, so daß das jobcenter die leistungen nicht berechnen kann. daraufhin hat das jobcenter die zahlungen eingestellt, gleichzeitig die zahlungen an die krankenkasse. somit ist sie und der säugling nicht krankenversichert bis die sache geklärt ist. ist das rechtens, daß in diesem staat eine mutter mit säugling nicht krankenversichert ist aufgrund von einer längeren bearbeitungszeit?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ariane,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können daher keine Aussage dazu machen, ob das Jobcenter hier rechtlich richtig handelt. Ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle können Ihnen weiterhelfen. Unser Kenntnis nach besteht auch die Möglichkeit Leistungen unter Vorbehalt oder ein Hartz-4-Darlehen zu beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  26. Marina

    Hallo Team,
    ich habe gelesen, dass die Bewilligung zum Erstantrag auf Hartz IV mehrere Monate dauern kann.
    Ich erhalte noch ALG I und ich bin gesetzlich krankenversichert über das Arbeitsamt.
    Das Jobcenter übernimmt erst ab dem Zeitpunkt der Bewilligung die Beiträge zur Krankenkasse.
    Da aber die Nachversicherungspflicht der Krankenkassen nur einen Monat beträgt, ist meine Frage:
    Muss ich mich in der Zeit vom Ende des Arbeitslosengeldes bis zum Beginn der Bewilligung von Hartz IV selbst krankenversichern (wenn die Bewilligung länger als einen Monat dauert), diese Beiträge selbst bezahlen und erhalte ich diese dann vom Jobcenter zurück?
    Danke für die Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marina,

      in der Zeit, in der Sie keine Leistungen von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beziehen, müssen Sie selbst die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Ob Sie diesen Betrag rückwirkend vom Jobcenter erhalten, können wir nicht beurteilen. Denkbar wäre dies höchstens für den Monat, in dem das Arbeitslosengeld 2 beantragt wurde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  27. Mrkus

    Hallo zusammen,

    Ich lebe mit meiner Freundin in einer Berdarfsgemeinschaft zusammen. Ich bin voll Berufstätig und meine Freundin geht wegen Depressionen nicht arbeiten. Leider ist mein Gehalt so hoch,dass Sie keine Unterstützung bekommt. Jetzt ist Sie aus der Familienversicherung Ihres Vaters altersbedingt raus und soll in die freiwillige für 183€ monatlich.
    Ich kann mir das nicht leisten, da ich bereits alles zahle und kann ihr somit leider nicht aushelfen.
    Welche Möglichkeiten haben wir, dass Sie zumindest KV ist? Ich bin da trotz intensiver Suche nicht schlauer geworden.

    Ich danke euch vielmals

  28. Markus

    Hallo zusammen,

    Ich lebe mit meiner Freundin in einer Berdarfsgemeinschaft zusammen. Ich bin voll Berufstätig und meine Freundin geht wegen Depressionen nicht arbeiten. Leider ist mein Gehalt so hoch,dass Sie keine Unterstützung bekommt. Jetzt ist Sie aus der Familienversicherung Ihres Vaters altersbedingt raus und soll in die freiwillige für 183€ monatlich.
    Ich kann mir das nicht leisten, da ich bereits alles zahle und kann ihr somit leider nicht aushelfen.
    Welche Möglichkeiten haben wir, dass Sie zumindest KV ist? Ich bin da trotz intensiver Suche nicht schlauer geworden.

    Ich danke euch vielmals

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Markus,

      erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle, welche Alternativen infrage kommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  29. Rüdiger

    Hallo,

    wie ist das für Auslandsrückkehrer, die zuletzt privat versichert waren und nach ihrer Rückkehr sich arbeitslos (ALGII) melden müssen?
    Müssen sie sich wieder privat versichern oder können sie durch den Bezug von ALGII in die gesetzliche KV wechseln?
    Wer übernimmt die Beträge für die private oder gesetzliche KV?

    Danke Vorab!
    Rüdiger

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rüdiger,

      sofern ein Leistungsanspruch auf ALG II besteht, kann auch die gesetzliche Krankenversicherung vom Jobcenter übernommen werden. Auslandsrückkehrer können in der Regel wieder in ihre alte Krankenversicherung zurück, Erkundigen Sie sich einfach bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt gemeldet waren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  30. Irmgard

    hallo mein Mann hat bis 30.09.2018 ALG2 bezogen da er schwerbehindert ist und nicht erwerbsfähig Demenz bekommt er jetzt kein ALG2 mehr
    er hat Pflegestufe 3 bekommt 545 Euro
    ich bin mit meiner Tochter noch in ALG2 bekommen Grundsicherung wie geht das jetzt weiter mit der Krankenversicherung meines Mannes wer zahlt die jetzt und wird das Pflegegeld dann eingestellt?

  31. Cecilia

    Hallo, guten Tag!!!

    Im Mai habe ich mich von meinem Mann getrennt und er war privat. Ich kann nicht in die GKV wechseln, da ich 58 Jahre alt bin. Ich verdiene 1094 Euro pro Monat, (vom arbeiter für pkv 88 euro eingeschlossen, da ich 60% der stunden habe) und ich muss 622,42 Euro KVBasisTarif plus Pflegeversicherung bezahlen, ab Januar 2019 : 75 Euro pro Monat. Das Job Center mit SGB II gibt mir 242 Euro pro Monat. Und ich bezahle monatlich 600 Euro Miete. 45 Euro für Strom. 30 Internet.
    Ich wohne zusammen mit meinem Sohn von 18 Jahren, er hat Bafög, 230 Euro pro Monat und er gibt mir 100 pro Monat, plus 190 von Kinder Geld, das heißt, und halte das Auto, im Januar muss ich 250 Euro halb Versicherung bezahlen Ich brauche das Auto, da ich mit dem Auto arbeite. Neben 300 Euro Klassen Fahrt meines Sohnes,
    Ich bekomme keine monatlichen Unterhalt von meinem Ex-Mann, da er nicht der Vater meines Sohnes ist.
    Ich habe auch 2000 Euro früherer Schulden mit dem PKV, dass ich sie bezahlen und mir Briefe schicken muss, die mich mit dieser Schuld zwingen, seit ich sie ab November begleite.
    Bezahlt mich das Job Center gut? Ich glaube, wir haben nicht genug zu leben.
    Ich habe keine Verwandten, die mir helfen können, wir sind nur mein Sohn und ich.

    Vielen Dank.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cecilia,

      wir möchten Ihnen empfehlen einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen und die Angelegenheit prüfen zu lassen. Diesen können Sie mithilfe eines Beratungshilfescheins finanzieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  32. Johanna

    Hallo,

    besteht die möglichkeit der kostenübernahme der krankenversicherung für den vormonat (vor bewilligung von ALGII)? da die kosten dann in den bewilligungszeitraum fallen und mir das geld nun schmerzlich fehlt, würde ich gerne wissen welche möglichkeiten ich da habe. abgebucht wird die krankenversicherung ja erst im folgemonat.

    liebe grüße
    johanna

  33. Nancy

    Hallo ,brauche dringend Hilfe.Bin seit Juni 2018 beim jobcenter angemeldet.Habe bis jetzt noch keine Zahlung erhalten ,angeblich fehlen jedes mal Unterlagen die später seltsamerweise,da ich von allem Kopien besitze,scheinbar wieder auftauchen.Es werden keine Beiträge zur kk gezahlt.Diese Rechnung beläuft sich mittlerweile auf 2000€.zusätzlich wird angedroht ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet zu haben.Seit Februar 2018,seit der Anspruch auf alg1 erschöpft ist habe ich kein Einkommen.Ich lebe seit 8 Monaten von 0!Ra ist auch eingeschaltet,wird aber genau so abgebügelt wie ich.Keiner will mir helfen!Hat einer von Ihnen einen Rat für mich?

  34. Mike

    Hallo ,
    bin in die Krankengeldfalle ( 1 Tag ) durch fälschlicherweise vom Arzt statt 02.012019 auf 03.01.2019 ausgestellte AU getappt
    Widerspruch durch mich und bestätigtes Schreiben des Arztes abgelehnt.
    Anspruch auf Krankengeld und Versicherung verloren. Arbeitslos und noch immer krank.
    Was kann ich bloß tun , bin total fertig .
    Welche Schritte empfehlen Sie mir.
    Danke im Voraus

  35. Liza L.

    Hallo,
    Mein Freund und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich beziehe Leistungen, er nicht und er arbeitet auch nicht.
    Ich bezahle die Krankenversicherung. 180 € im Monat. Habe ich Anspruch auf Zuschuss oder sogar daß das Jobcenter die Kosten übernimmt.?
    Vielen Dank im voraus
    Viele Grüße
    Liza

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Liza,

      sofern Sie einen Anspruch auf ALG 2 haben, werden in aller Regel auch die Kosten der Krankenversicherung übernommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  36. Jimmy

    Hallo,
    ich hatte erst gedacht, ich bin der Einzige der mächtige Probleme mit dem Jobcenter und Agentur für Arbeit hat. Nun zu meinem Fall: Im November habe ich mich arbeitslos gemeldet – ich habe im Wege eines Aufhebungsvertrages mein Arbeitsverhältnis gekündigt wg. Krankheit. Im Dezember 2018 habe ich eine Ablehnung bzw. Erlöschung des Anspruches erhalten (hatte eine Sperrzeit im Vorjahr 2017 wg. einer Kündigung vom Arbeitgeber bekommen), die Sperrzeit ging bis 2/2018. Nach diesen Ablehnungsbescheid wg. Erlöschung des Anspruches läuft mein Widerspruchsverfahren. Ich habe dann AlGII beantragt (27.12.2018!). Heute bekam ich eine Ablehnung des Anspruches auf Leistung nach dem SGBII, da meine Lebensgefährtin – Auszubildende im 3. Lehrjahr 1080,00 € brutto- genügend verdient um für die Unkosten etc. aufzukommen. Got sei dank habe ich meine Eltern, die mich schon seit November 2018 unterstützen.
    Ich bin doch echt erstaunt, dass trotz Inanspruchnahme der Beschwerdestelle (jobcenter) keine andere Reaktion vom jobcenter kam – ich fühle mich von Deutschland „verarscht“.
    Jetzt ist mein Problem mit meiner Krankenversicherung! Wo bekomme ich diesen Antrag auf Zuschuss? Kann man den Formlos stellen?
    Ich bitte dringen dum eine Antwort.

  37. Vanessa S.

    Hallo!
    Bei mir ist folgende Situation:
    Mein Lebensgefährte der mit in meiner Bedarfsgemeinschaft ist hat nun eine Festeinstellung bei der ca. 1200€ auf dem Konto landen. Ich bin normale Harz4-Empfängerin.
    Nun will das JC die Kosten für meine Privatversicherung nicht übernehmen, in welcher ich unfreiwillig (dadurch, das mein Vater beamter war, bin ich mit 25Jr hineingerutscht) bin.
    Daraus ergibt sich insgesamt weniger Geld zum Leben für uns als wenn beide Harz4-Empfänger sind.
    Miete/Alle NK 370€, Ticketkosten für die Anfahrt meines Freundes 70€, Strom 90€ und dazu dann meine Versicherung von 330€.
    Kann man irgendwie dagegen vorgehen, dass das JC die Versicherung dennoch übernimmt?

  38. Maja

    Hallo ich habe einen 450 Euro Job und bin gleichzeitig aufstocker von Harz 4., da ich mir die Krankenversicherung so nicht leisten kann. Meine Frage ist nun ob ich weiter Leistungen verhalten muss um krankenversichert zu sein oder müssen die mich auch ohne zusätzliche Leistungen also aufstocken krankenversichern.?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maja,

      die Beiträge für die Krankenversicherung werden übernommen, sofern Sie leistungsberechtigt sind. Wurden keine aufstockenden Leistungen bewilligt, ist auch die Krankenversicherung selbst zu zahlen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  39. Steffan

    Guten Tag,

    ich und meine Freundin beziehen momentan Harz4. Wir haben ein gemeinsames Kind (2Jahre) und ich mache momentan eine Umschulung. Ich werde dieses Jahr mit der Umschulung fertig sein. Wie sieht das dann mit der Krankenversicherung meiner Freundin aus? Wir haben gehört, das wenn ich Arbeit habe die Krankenversicherung von ihr mitzahlen muss. Stimmt das so?

  40. Manuel F.

    Meine Freundin hat einen spanischen Pass, ist jedoch außerhalb der EU aufgewachsen. Sie ist seit Oktober 2018 in Deutschland und seit Februar 2019 Selbstständig als Architektin.
    Keine gesetzliche Krankenkasse möchte sie aufnehmen, da sie in den letzten 2 Jahren nicht innerhalb der EU versichert war. eine private KG kann sie sich nicht finanzieren. Ihre finanzielle Situation ist wegen Auftragsmangel mittlerweile so schlecht, dass wir einen SGB ii Antrag stellen wollen/müssen. Dies steht ihr auch zu, jedoch kann sie den nicht ohne KG oder vorläufige Bescheinigung der KG beantragen. Die KGs verweigern sich jedoch ohne Bescheid für SGB ii.
    Meine und Ihre Frustration verwandelt sich mittlerweile in Wut, weil es scheint das keiner helfen möchte und sich alles gegen sie stellt. Ihre Finanzielle Situation wird immer schlimmer und hat existenzielle Ängste.

    Haben sie vielleicht einen Tip oder Idee?
    Vielen Dank.

  41. Franzi F.

    Hallo Liebe Community,

    folgendes Problem:
    Das JC hat in meine Kranken-und Pflegeversicherung eingezahlt , obwohl ich „nur Aufstocker“ war und voll erwerbstätig bin. Meine Tochter ist bei mir mitversichert.
    Ab 01.01.2019 habe ich eine höheres Einkommen erzielt und fiel somit aus dem Bezug und das JC hat weiter eingezahlt.
    Jetzt bekomme ich ein Schreiben in dem das JC die Beträge an die KK und die Pflegeversicherung von mir für den Januar zurückhaben will, obwohl Sie hätten gar nicht zahlen müssen, da ich selbst alles nachweislich Lohnzettel entrichte. Folglich wäre das JC selbst Schuld oder?

    MFG

  42. Doreen L.

    Ich bekomme da mein Lebensgefährte zu viel hat sicher kein Hartz 4. Wir haben uns immer alle Kosten geteilt Miete etc.
    Ich kann nicht verlangen das er jetzt alles zahlt.
    Wie kann ich mir Hilfe holen.

  43. Michaela S.

    Guten Tag,
    ich besitzen momentan eine 30%ige Beihilfeversicherung (private KV) aufgrund der Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr. Diese Gebührnisse fallen ab 01.04. weg. Vor meiner Zeit bei der Bundeswehr war gesetzlich versichert. Wie werde ich ab 01.04. versichert bzw. muss ich mich versichern, gesetzlich oder privat?

  44. Anette

    Guten Tag,

    wenn ich Hartz 4 beziehe und einen 520 € Job habe wer bezahlt mich dann wenn ich krank bin. Das Jobcenter oder der Arbeitgebr des Minijobs der ja nicht sozialversicherungspflichtig ist.

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