Das Wichtigste zu „Hartz 4 abgelehnt“ zusammengefasst
Liegen die Voraussetzungen für einen Hartz-4-Anspruch nicht vor, kann ein Antrag durch das Jobcenter abgelehnt werden.
Das Jobcenter kann einen Antrag auf Hartz 4 unter anderem ablehnen, wenn die Unterlagen nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt sind oder das vorhandene Vermögen eine bestimmte Höhe überschreitet. Weitere Gründe, erläutert der Ratgeber hier.
Betroffene haben die Möglichkeit, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch gegen die Ablehnung ist schriftlich beim zuständigen Jobcenter einzureichen.
Inhalt
Was ist Hartz 4 und wer hat Anspruch darauf?

Um Arbeitslosengeld 2 (Alg 2), auch Hartz 4 genannt, zu erhalten, müssen Sie diese Leistung beim zuständigen Jobcenter beantragen. Dort prüfen die Mitarbeiter anschließend, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Hartz 4 haben. Fällt ihr Urteil positiv aus, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid zugestellt, indem Ihnen auch mitgeteilt wird, wie viel Unterstützung Ihnen monatlich gewährt wird. Es kann jedoch auch sein, dass Ihr Hartz-4-Antrag abgelehnt wird. Wie Sie auf einen Ablehnungsbescheid reagieren können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Hartz 4 dient der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB 2) und soll den Leistungsberechtigten – trotz Erwerbslosigkeit – ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Person diese Leistung in Anspruch nehmen kann:
- Der Betroffene muss mindestens 15 Jahre alt sein, darf aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.
- Er muss erwerbsfähig sein. Das bedeutet, dass er mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
- Die Person muss hilfebedürftig sein, also ihren Lebensunterhalt aus den eigenen Einnahmen nicht oder nicht ausreichend selbst bestreiten können.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Ablehnung vom Hartz-4-Antrag
Um Ihren Anspruch auf Alg 2 prüfen zu lassen, müssen Sie zunächst einen Hartz-4-Antrag stellen. Unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Erstantrag oder einen Weiterbewilligungsantrag handelt, müssen Sie Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen – denn nicht jeder hat Anspruch auf diese Art der finanziellen Unterstützung. Erst wenn die Prüfung durch die Mitarbeiter des Jobcenters positiv ausgefallen ist, erhalten die Betroffenen den Bewilligungsbescheid mit der Auskunft darüber, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum sie Hartz 4 erhalten.
Bei der Berechnung kann sich jedoch auch herausstellen, dass der Antragsteller nach Ansicht der Behörde keinen Anspruch auf Alg 2 hat. Der Antrag auf Hartz 4 wird folglich abgelehnt. Die Betroffenen erhalten ein Schreiben vom Jobcenter, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass sie keine Leistungen vom Amt erhalten und weshalb sie keinen Anspruch geltend machen können.
Gründe für die Ablehnung von Hartz 4

Die Verunsicherung und Enttäuschung ist bei den Abgewiesenen natürlich groß, da sie in der Regel nicht mit einer Ablehnung ihres Hartz-4-Antrags gerechnet haben und sich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sehen. Viele verstehen schlicht nicht, warum ihr Ersuchen um Hartz 4 abgelehnt wurde. Dafür kann das Jobcenter verschiedene Gründe haben, die den Antragstellern im Ablehnungsbescheid normalerweise mitsamt der entsprechenden Paragrafen auch mitgeteilt werden.
Meist wird Hartz 4 abgelehnt, weil Unterlagen fehlen oder wegen dem Vermögen bzw. dem zu hohen Einkommen des Betroffenen. In einem solchen Fall müsste dieser das Geld erst einmal für seinen Lebensunterhalt aufwenden, bevor er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann. Sobald das Vermögen so weit aufgebraucht ist, dass es unterhalb der Freibetragsgrenze liegt, kann er folglich wiederum Hartz 4 beantragen.
Wenn der Betreffende in einer eheähnlichen Beziehung lebt, auch als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet, und der Partner ein zu hohes Vermögen besitzt, kann das Amt den Antrag abschlägig bescheiden. Sie setzen voraus, dass sich die Partner in einer solchen Gemeinschaft gegenseitig finanziell unterstützen können.
Das Vermögen darf für die Bewilligung von Hartz 4 nur eine bestimmte Höhe haben:
- 150 Euro pro Lebensjahr sind erlaubt.
- 750 Euro sind für notwendige Anschaffungen vorgesehen.
- Geld für die Altersvorsorge ist z.B. bei der Riester-Rente erlaubt.
Es ist aber auch denkbar, und gar nicht mal so selten, dass sich ein Fehler in die Berechnung des Jobcenters eingeschlichen hat, wodurch der Leistungsanspruch einigen Personen zu Unrecht verwehrt wird. Deshalb sollten Sie den Ablehnungsbescheid stets auf seine Richtigkeit überprüfen lassen, bevor Sie die Entscheidung des Jobcenters klaglos akzeptieren.
Widerspruch gegen die Ablehnung von Hartz 4

Innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ablehnungsbescheids können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter persönlich oder schriftlich Widerspruch gegen diesen einlegen. Fehlt im Schreiben die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist unvollständig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Ein Widerspruch macht natürlich Sinn, wenn dem Jobcenter Unterlagen fehlen, die Ihre Hilfebedürftigkeit belegen oder entsprechend eingereichte Dokumente scheinbar nicht berücksichtigt worden sind.
Sollten Sie im Vorfeld eigene Berechnungen angestellt haben, welche Beträge Sie an Unterstützung eventuell erhalten könnten und weichen diese stark von den im Bescheid angegebenen ab, kann sich ein Widerspruch ebenfalls lohnen.
Am wichtigsten ist beim Widerspruch, dass der Leistungsberechtigte genau erklärt, warum er meint, dass Fehler aufgetreten sind und weshalb es falsch war, dass sein Antrag auf Hartz 4 abgelehnt wurde. Innerhalb einer Frist von drei Monaten, während derer der Bescheid noch einmal geprüft wird, erhält er mit dem „Widerspruchsbescheid“ von der Behörde eine Rückmeldung.
Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, reicht es zunächst aus, das Amt von diesem Vorgang in Kenntnis zu setzen. Sie müssen ihn noch nicht begründen. Allerdings gilt es dabei zu bedenken, dass schneller eine Entscheidung getroffen werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen möglichst früh vorliegen. Da der Leistungsempfänger auf das Geld angewiesen ist, ist eine rasche Abwicklung natürlich in seinem Sinn.
Hartz-4-Antrag und Widerspruch abgelehnt – Was nun?

Nachdem Ihr Ersuchen um Hartz 4 abgelehnt wurde und Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben, bleibt die Entscheidung über den Widerspruch abzuwarten. Wird ihm stattgegeben, wird der Ablehnungsbescheid aufgehoben und dem Betroffenen die neu berechneten Leistungen in einem Bewilligungsschreiben gewährt.
Sollte auch über Ihren Widerspruch negativ entschieden werden, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Sozialgericht Klage einzureichen. Dazu brauchen Sie theoretisch noch nicht einmal einen Anwalt. Sie können sich selbst vertreten.Bevor Sie zu einem solchen Schritt greifen, kann es allerdings durchaus ratsam sein, einen Anwalt, der bestenfalls auf das Sozialrecht spezialisiert ist, zu konsultieren und sich von ihm ob Ihrer Erfolgschancen beraten zu lassen. Denn das Verfahren ist für einen Hartz-4-Empfänger zwar kostenlos, aber das Gericht kann dem Kläger Kosten auferlegen, wenn er mit seiner Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.
Sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.Einstweilige Anordnung
Wurde Hartz 4 abgelehnt, befinden sich die Betroffenen oftmals in einer finanziellen Notlage. Sie bekommen keine oder erheblich geringere Leistungen bewilligt, haben aber trotzdem ihre Ausgaben zu tragen. Auch wenn Widerspruch und Klage beim Sozialgericht eingereicht werden, erhalten sie die ganze Zeit über kein Geld. Um ihren Lebensunterhalt weiter bestreiten zu können, haben sie die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen.
Diese zielt darauf ab, dass die Hilfebedürftigen in der Widerspruchs- oder Klagezeit vorläufig Leistungen nach dem SGB 2 erhalten, obgleich Hartz 4 abgelehnt wurde. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss ein Anordnungsanspruch bestehen, d.h. der Antragsteller hat zweifellos einen Leistungsanspruch nach dem SGB 2. Zum anderen bedarf es eines Anordnungsgrundes in Form von Eilbedürftigkeit. Die Eilbedürftigkeit muss nachgewiesen, also triftig begründet werden. Sie soll erklären, weshalb der Betroffene das reguläre Verfahren nicht abwarten kann.
Eilbedürftigkeit liegt vor, wenn:
- Das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft das Existenzminimum unterschreitet.
- Kein Vermögen vorhanden ist, um die Zeit bis zur regulären Entscheidung zu überbrücken.
- Die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen werden und eine Differenz von mehr als 50 Euro aus eigener Tasche zu bezahlen ist.
Fazit wenn Hartz 4 abgelehnt wird
Sie fragen sich: „Alg 2 abgelehnt – Was nun? Wovon soll ich leben?“
- Auch wenn Hartz 4 bei Ihnen abgelehnt wurde, heißt das nicht automatisch, dass Sie gar keine finanzielle Unterstützung durch den Staat erhalten können.
- Es kann durchaus sein, dass Sie Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere Sozialleistungen haben.
- Wird Hartz 4 abgelehnt, zahlt das Amt keine Krankenversicherung. In diesem Fall müsste sich der Betroffene freiwillig versichern.
Wird Hartz 4 abgelehnt, zahlt das Amt keine Krankenversicherung. In diesem Fall müsste sich der Betroffene freiwillig versichern.
Wie soll das gehen?
keine Leistung vom amt?
kein Erspartes ?
krank geschrieben – fußamputation?
welche Krankenkasse nimmt da einen auf ?
Danke