Kurze Zusammenfassung zu Beerdigungskosten bei Harzt-4-Bezug
Sind Empfänger von Hartz-4-Leistungen nicht in der Lage, die Beerdigung zu übernehmen, tritt das Jobcenter ein.
Können Leistungsempfänger die Kosten der Bestattung nicht aufbringen, ist ein Antrag auf Übernahme dieser beim Jobcenter zu stellen. Kann das Erbe die Kosten decken, übernimmt das Jobcenter dieser allerdings nicht.
Antragsteller müssen ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen. Einkommens- und Vermögensnachweise oder der Bewilligungsbescheid sind für einen Antrag zur Übernahme der Beerdigungskosten immer notwendig.
Inhalt
Beerdigung bei Hartz-4-Bezug bezahlen

Sofern ein Hartz-4-Empfänger oder Geringverdiener nicht dazu in der Lage ist, die Kosten für die Beerdigung eines Verwandten zu übernehmen, muss z. B. das Jobcenter die Bestattungskosten erstatten. In diesem Fall handelt es sich um eine kostengünstige Sozialbestattung, die beantragt werden muss.
Eine Beerdigung kann schnell hunderte oder gar tausende von Euros kosten. Da in Deutschland allerdings die sogenannte Bestattungspflicht gilt, muss ein Verstorbener nach gesetzlichen Landesbestimmungen bestattet werden. Die Kosten tragen dabei in aller Regel die Hinterbliebenen.
Aber müssen Sie auch als Hartz-4-Empfänger die Beerdigungskosten übernehmen? Bevor wir diese Frage ausführlich klären, ist es wichtig zu wissen, dass je nach Bundesland unterschiedliche Rangfolgen bezüglich der Bestattungspflicht herrschen. In den meisten Ländern gilt folgende Hierarchie:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sofern der Verstorbene einen Ehegatten hatte, ist dieser verpflichtet, die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Ist es ihm nicht möglich, da er die Beerdigungskosten durch seinen Hartz-4-Regelsatz nicht begleichen kann, rutscht der nächste Verwandte in der Reihenfolge nach.
Beerdigungskosten: Muss ein Hartz-4-Empfänger für Angehörige die Kosten übernehmen?

Wie oben bereits erwähnt, muss ein Leistungsberechtigter die Kosten einer Beerdigung bei einem Hartz-IV-Anspruch nicht übernehmen. Ist ein Hartz-4-Empfänger gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen zu tragen, weil er in der Hierarchie ganz oben steht, kann er einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten beim Jobcenter stellen.
Dies funktioniert allerdings nicht, wenn der Hartz-4-Empfänger die Beerdigungskosten mit dem Nachlass des Verstorbenen begleichen kann. In dem Fall bezahlt das Jobcenter keine Sozialbestattung. Reicht das Erbe nicht aus, kann die Behörde auch nur einen Teil der Bestattungskosten übernehmen.
Wie hoch die Kosten sind, die das Jobcenter übernimmt, kann sich allerdings von Ort zu Ort stark unterscheiden. Wichtig ist allerdings, dass eine Sozialbestattung auf das Nötigste reduziert wird. So wird meistens ein einfacher Sarg sowie ein bescheidener Blumenschmuck ausgewählt. Folgende Posten übernimmt das Jobcenter in der Regel:
- Wahl der Bestattungsart
- Überführungskosten
- Kremationsgebühren
- Sarg oder Urne
- Deckengarnitur
- hygienische Versorgung
- Aufbewahrung des Leichnams
- Formalitäten
- Trauerhalle
- Sargträger
- Orgelspiel
- Trauerredner
- Friedhofsgebühren
Wer zahlt die Beerdigung von einem Hartz-4-Empfänger?

Stirbt ein Hartz-4-Empfänger ist in der Regel meistens klar, dass es keinen großen Nachlass gibt. Meistens ist kein Vermögen vorhanden, von dem Hinterbliebene eine Beerdigung bezahlen können. Aber übernimmt das Jobcenter bei einem Hartz-4-Empfänger die Beerdigungskosten?
Grundsätzlich kann dies pauschal nicht beantwortet werden. Ob die Kosten vom Jobcenter oder von den Hinterbliebenen übernommen werden müssen, hängt vom Einkommen und Vermögen der Erben ab. Haben die Hinterbliebenen genügend Geld, sodass Ihnen die Übernahme der Bestattungskosten zugemutet werden kann, müssen Sie diese auch tragen.
Ist allerdings keiner der Verwandten oder Erben finanziell dazu in der Lage, die Beerdigungskosten zu übernehmen, da sie beispielsweise selbst Leistungsberechtigte sind, kommt das Jobcenter bei Hartz 4 für die Beerdigungskosten auf. Gleiches gilt auch, wenn keine Erben vorhanden sind.
Hartz 4 und Beerdigungskosten: Antrag auf eine Sozialbestattung stellen
Im Rahmen einer Sozialbestattung kommt das Jobcenter für die Kostenübernahme im Todesfall eines Hartz-4-Empfängers ohne Angehörige auf. Gleiches gilt auch, wenn die einzigen Verwandten des Verstorbenen Hartz-4-Empfänger sind.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Hartz-4-Empfänger und Beerdigungskosten: Auch wenn die Hinterbliebenen nicht die möglichen finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um die Beerdigungskosten zu übernehmen, muss ein Sozialleistungsträger dafür aufkommen. Dies ist in § 74 SGB XII fest verankert:
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Damit das Jobcenter die Beerdigungskosten bei Hartz-4-Bezug übernimmt, sollten Sie einen Antrag stellen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Mietvertrag bzw. Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Kontoauszüge aller Konten
Gegebenenfalls verlangt das zuständige Jobcenter noch weitere Nachweise von Ihnen. Dies sollten Sie im Vorfeld mit der Behörde absprechen. Den Antrag auf eine Hartz-4-Beerdigung können Erben, Unterhaltspflichtige oder Kostentragungspflichtige stellen. Neben den Nachweisen des Antragstellers werden in der Regel auch Nachweise über das Vermögen und Einkommen des Verstorbenen sowie die Sterbeurkunde verlangt.
Sofern bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten bewilligt werden, erstellt der Bestatter eine Kostenübernahmeerklärung. Beziehen Sie z. B. Hartz 4, werden die Bestattungskosten direkt mit der zuständigen Behörde abgerechnet. Haben Sie bereits Rechnungen bezahlt, können Sie diese beim Jobcenter einreichen.
Grundsätzlich kann der Antrag auf die Übernahme der Bestattungskosten bei Hartz-4-Bezug nur von der Person gestellt werden, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Die Kosten können sich dabei auch auf mehrere Verwandte oder Erben aufteilen, sodass ggf. das Jobcenter auch nur für einen Teil der Kosten aufkommen muss.
Was tun wenn jemand stirbt? Checklisten für Todesfälle können bei der Strukturierung der erforderlichen Abläufe in dieser aufwühlenden Zeit helfen.
Fazit: Hartz-4-Bezug und Beerdigungskosten

- Können Hinterbliebene die Beerdigung eines Verwandten nicht bezahlen, da Sie Hartz-4-Empfänger sind, muss das Jobcenter für eine Sozialbestattung aufkommen.
- Die Sozialbestattung wird nur bewilligt, wenn die Bestattung nicht durch den Nachlass bezahlt werden kann.
- Ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Zusätzlich sind entsprechende Nachweise einzureichen.
- Stirbt ein Hartz-4-Empfänger und die Angehörigen sind in der Lage, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen, muss das Jobcenter keine Sozialbestattung bewilligen.
- Bei einer Sozialbestattung können auch Wünsche berücksichtigt werden, sofern diese nicht unverhältnismäßig sind.
Vielen Dank für diesen Artikel zu Bestattungskosten. Gut zu wissen, dass man eine Sozialbestattung beantragen kann. Ich möchte gern eine individuelle Naturbestattung für meine Mutter organisieren und wollte mich hier informieren.