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Bekomme ich Hartz 4, obwohl meine Eltern ein großes Vermögen haben?

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Junge Menschen oder solche, die noch bei ihren Eltern wohnen, fragen sich oft, ob sich das Vermögen der Eltern auf den Hartz-4-Anspruch auswirkt. Eltern, die Vermögen (z. B. ein Haus) haben, werden in der Regel nicht in die Pflicht genommen. Es kommt aber darauf an, ob noch eine Unterhaltspflicht besteht.

Spielt das Vermögen der Eltern bei Hartz-4-Bezug eine Rolle?
Spielt das Vermögen der Eltern bei Hartz-4-Bezug eine Rolle?

Das Wichtigste zur Hartz-4-Bezug bei Eltern, die Vermögen haben, kurz und knapp zusammengefasst

Wird das Vermögen der Eltern bei Hartz 4 berücksichtigt?

Das kann der Fall sein, wenn Sie mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden oder die Eltern noch unterhaltspflichtig sind.

Können Minderjährige unabhängig vom Vermögen der Eltern Hartz 4 bekommen?

Minderjährige bilden nur dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie schwanger sind oder ein Kind unter 6 Jahren betreuen.

Ich bilde keine Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern – zählt deren Vermögen trotzdem?

Das Vermögen der Eltern kann auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, das Jobcenter jedoch aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern vermuten kann, dass Sie davon in anderer Weise profitieren.

Inhalt

  • Das Vermögen der Eltern kann bei Hartz-4-Bezug eine Rolle spielen
  • Eigene Bedarfsgemeinschaft auch bei Minderjährigen?

Das Vermögen der Eltern kann bei Hartz-4-Bezug eine Rolle spielen

Wer Hartz 4 beantragt und Eltern hat, die vermögend sind, muss durchaus damit rechnen, dass das Jobcenter dieses Vermögen berücksichtigt. Dies geht aus § 9 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) II hervor und wurde von der Rechtsprechung in vielen Fällen bestätigt (z. B. Az. 1 BvR 371/11). Im SGB heißt es:

Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen […].

Hartz 4: Das Vermögen der Eltern ist relevant, wenn noch eine Unterhaltspflicht besteht.
Hartz 4: Das Vermögen der Eltern ist relevant, wenn noch eine Unterhaltspflicht besteht.

Ausschlaggebend ist also, ob Sie als Antragsteller mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden oder nicht.

Außerdem prüft das Jobcenter bei unter 25-Jährigen in der Regel, ob die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, selbst wenn der Betroffene eigentlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden könnte. Das hängt jedoch vom Alter und der Ausbildungssituation des Betroffenen ab. Ihre Eltern haben eine gesteigerte Unterhaltspflicht, wenn …

  • Sie unter 21 sind und gerade eine allgemeine Schulausbildung absolvieren oder
  • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in der Erstausbildung befinden.

Doch auch bei einer Haushaltsgemeinschaft kann das Jobcenter von einem gemeinsamen Wirtschaften ausgehen. Haben Sie als Hartz-4-Empfänger Eltern, deren Vermögen und wirtschaftliche Situation besonders gut ist, und leben Sie in einem Haushalt, kann das Jobcenter vermuten, dass Sie in den Genuss der elterlichen Vermögensverhältnisse kommen, und die Leistungen mindern.

Ebenso verhielt es sich bislang mit volljährigen Kindern, die aufgrund einer Behinderung Leistungen aus dem Teilhabepaket oder Eingliederungshilfe erhalten haben. Hier handelt es sich jedoch um eine andere Sozialleistung und nicht um Hartz 4. Das Vermögen der Eltern soll aber hier bald eine untergeordnete Rolle spielen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz soll Eltern, die nicht mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, künftig nicht mehr in die Pflicht nehmen (Stand: 11/2019).

Eigene Bedarfsgemeinschaft auch bei Minderjährigen?

Das Mindestalter für den Hartz-4-Anspruch liegt bei 15 Jahren. Für Kinder unter 15 erhalten Eltern streng genommen kein Hartz 4, sondern Sozialhilfe. Sind die Eltern selbst Hartz-4-Empfänger, bilden Sie mit minderjährigen Kindern in der Regel gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass jegliches Vermögen berücksichtigt und die Höhe der Leistungen insgesamt berechnet wird.

Doch selbst bei Minderjährigen gibt es einige Fälle, in denen diese eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden und Hartz 4 erhalten. Ob Eltern oder Verwandte Vermögen haben, spielt dann in der Regel keine Rolle mehr, selbst wenn der Betroffene noch im Haushalt der Eltern lebt.

Sie bilden auch als Minderjähriger eine eigene Bedarfsgemeinschaft, unabhängig vom Vermögen der Eltern, wenn Sie …

  • schwanger sind oder
  • ein Kind unter 6 Jahren betreuen.

Bildnachweise: fotolia.com/Frank Täubel, istockphoto.com/PeJo29

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