Das Wichtigste zum Verschweigen einer Erbschaft in Kürze
Ja, das Jobcenter betrachtet eine Erbschaft als Einkommen. Daher sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich anzugeben.
Die Erbschaft wird dann mit Ihren Hartz-4-Bezügen verrechnet.
Wenn Sie auf Hartz 4 Ihr Erbe dem Jobcenter nicht angeben, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen.
Inhalt
Bei Hartz 4 das Erbe nicht angeben – ist das legal?

Der Tod eines Familienangehörigen ist oft neben der hohen emotionalen Belastung auch mit viel Arbeits- und Geldaufwand verbunden. Verträge müssen aufgelöst, Angelegenheiten geklärt und eine Beerdigung geplant werden. Eine Erbschaft ist oft eine Möglichkeit, zumindest die finanziellen Schwierigkeiten leichter bewältigen zu können. Besonders Hartz-4-Empfänger, die vom Regelsatz leben, können im Todesfall in der Familie oft finanzielle Hilfe gut gebrauchen.
Allerdings werden Erbschaften vom Jobcenter als Einkommen gewertet und daher auf die Hartz-4-Bezüge angerechnet, sodass das finanzielle Plus am Monatsende direkt wieder ausgeglichen wird. Deshalb sind viele Empfänger von Hartz 4 versucht, ein Erbe zu verschweigen. Doch ist dies erlaubt? Kann es Konsequenzen haben, wenn Sie als Hartz-4-Empfänger ein Erbe nicht angeben? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen.
Hartz-4-Empfänger haben gegenüber dem Jobcenter eine sogenannte Mitwirkungspflicht, die in § 60 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) verankert ist. Diese besagt, dass Empfänger von Sozialleistungen alle Tatsachen angeben müssen, die für die Leistung und die Feststellung ihres Umfangs erheblich sind.
Ebenso müssen Änderungen in den Verhältnissen angegeben werden, die für die Ermittlung der Leistung wichtig sind. Auch, wenn die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben ist und Sie einen Bescheid erhalten haben, müssen Sie also weiterhin Änderungen Ihrer Verhältnisse dem Jobcenter mitteilen. Dazu gehören Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen, Steuerrückzahlungen und auch das Erbe. Es ist also nicht erlaubt, dass Sie als Hartz-4-Empfänger ein Erbe nicht angeben.
Sie haben bei Hartz-4-Bezug geerbt – was nun?

Wenn Ihnen bei ALG-2-Bezug eine Erbschaft zukommt, sind Sie verpflichtet, dies dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, denn eine Erbschaft ist nach § 60 SGB I relevant für die Berechnung Ihrer Hartz-4-Bezüge.
Nach § 11 SGB II fällt eine Erbschaft unter die sogenannten einmaligen Einnahmen und ist somit als Einkommen definiert und wird daher auf Ihre Hartz-4-Bezüge angerechnet. Dabei gilt:
Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. […] Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.
Da eine Erbschaft also einen Einfluss auf Ihre Bezüge hat, ist es nicht zulässig, dass Sie dem Jobcenter als Hartz-4-Empfänger ein Erbe nicht angeben. Schließlich verschweigen Sie diesem dadurch zusätzliches Einkommen, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt zumindest vorübergehend selbst finanzieren könnten.
Welche Folgen hat es, wenn Hartz-4-Empfänger ein Erbe nicht angeben?
Wenn Sie im Hartz-4-Bezug ein Erbe nicht angeben und das Jobcenter davon erfährt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Denn dies bedeutet nach § 63 Absatz 1 SGB II eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verbunden ist.
Hallo!
Meine Schwester und ich sind eine Erbengemeinschaft.
Jeder erbt ca. 160000 Euro. Erst muss aber die Immobilie verkauft, Konten aufgelöst und die Schulden beglichen werden. Ich bekomme Bürgergeld.
Muss ich nun das Bürgergeld, dass ich seit dem Todestag des Erblassers bekam, zurückzahlen?
Liebe Grüße
Gerda
Hallo meien Frage wäre, hat der Jobcenter Einsicht in das Nachlass Register oder Nachlassgericht
Danke
Bei Bürgergeld: Ja, die haben Einsicht, weil Erbe als Vermögen gilt.
Bei Arbeitslosengeld 1 nicht, weil Vermögen da nicht angerechnet wird.
Hallo oben steht
„Wenn Sie im Hartz-4-Bezug ein Erbe nicht angeben und das Jobcenter davon erfährt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld rechnen.“
Ich frage mich gerade wie das Arbeitsamt überhaupt davon erfahren will? Doch eigentlich nur wenn die Kontobewegungen geprüft werden?
Hallo Jenko,
Jobcenter können in der Regel Auskunft bei den Finanzämtern einholen. Dies soll zur Verhinderung von Sozialbetrug beitragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hauptsache der hartz4 Empfänger hat kein Geld für Geburtstage,Weihnachtsfest,Ostern und wenn er dann von Verwandten in einem Erbe bedacht wird, wird ihnen das bisschen Glück auch noch abgenommen als würde der Höhe Steuersatz nicht schon ausreichen da bekommt der Staat den Hals nicht voll. Da sollte echt mal was überarbeitet werden