Erhalten Hartz-4-Empfänger ein Erbe, müssen viele Punkte bedacht werden. Grundsätzlich zählt die Erbschaft als Einkommen, wenn sie diese während des Hartz-4-Bezugs erhalten. Unter bestimmten Umständen kann das Erbe allerdings auch als Vermögen gelten. Ob Sie das Erbe als Hartz-4-Empfänger ausschlagen dürfen, lesen Sie hier.
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- Wann und wie erfährt das Jobcenter von einer Erbschaft?
- Gibt es Freibeträge, die Sie trotz Hartz-4-Bezugs behalten können?
- Was passiert, wenn Sie ein Haus erben? Welche Regelungen gelten in diesem Fall?
Das Wichtigste zur Hartz-4-Anrechnung vom Erbe kurz und knapp zusammengefasst
Ja, das Erbe wird bei Hartz-4-Bezug als Einkommen auf den Regelbedarf angerechnet, sodass Sie sechs bis maximal zwölf Monate keine Leistungen vom Jobcenter bekommen.
Erhalten Sie das Erbe bevor Sie Hartz 4 beziehen, gilt dieses als Vermögen. In diesem Fall sind die Freibeträge entscheidend.
Damit keine Konsequenzen entstehen, sollten Sie ein Erbe nur ausschlagen, wenn der Nachlasswert negativ ist. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wichtige Informationen zum Thema Erbschaft bei Hartz 4
Inhalt
Erfährt das Jobcenter von einer Erbschaft?
Grundsätzlich müssen Hartz-4-Empfänger sämtliches Einkommen und Vermögen beim Jobcenter melden. Dazu sind die Bezieher von Sozialleistungen gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verpflichtet. Spätestens nach einer eventuellen Erbschaftsannahme muss die Erbschaft angezeigt werden.
Außerdem müssen Sie mit Sanktionen rechnen, wenn Sie das Erbe bei Hartz-4-Bezug nicht beim Jobcenter anmelden. In diesem Fall droht entweder eine prozentuale Verringerung des Regelsatzes oder gar eine vollständige Sperrung vom ALG 2 für eine gewisse Zeit.
Gibt es bei Hartz 4 für das Erbe einen Freibetrag?
Eine Erbschaft bei Hartz-4-Bezug kann sowohl als Einkommen als auch als Vermögen angerechnet werden. Grundsätzlich kommt es dabei darauf an, wann Sie bei Hartz-4-Bezug eine Erbschaft erhalten und in welcher Form diese ausfällt.
Beziehen Sie aktuell Hartz 4 und erben verwertbare Sachwerte oder Geld, stellt dies ein Einkommen gemäß § 11 SGB II dar und wird vom Jobcenter als einmaliges Einkommen auf den Regelsatz angerechnet. Dabei gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Einkünfte über 1000 Euro werden zu 90 % angerechnet.

Für das Erbe und Hartz 4 gibt es dementsprechend strenge Regelungen. Beziehen Sie allerdings kein Hartz 4 und das Erbe kommt in einem Monat zustande, in welchem Sie keine Bezüge vom Jobcenter erhalten, wird die Erbschaft als Vermögen angerechnet. Dazu sind entsprechende Grundfreibeträge entscheidend.
Pro vollendetem Lebensjahr steht jeder volljährigen Person einer Bedarfsgemeinschaft ein Grundfreibetrag von 150 Euro zur Verfügung. Sind Sie 40 Jahre alt und besitzen als Hartz-4-Empfänger ein Erbe in Höhe von 6.000 Euro, liegt dieses genau im Rahmen des Grundfreibetrags von 6.000 Euro.
Der Höchstbetrag richtet sich nach § 10a Einkommenssteuergesetz (EStG). Ab 2008 beträgt der jährliche Höchstbetrag 2.100 Euro. Für andere Formen der Altersvorsorge gilt ein Freibetrag von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Wollen Sie bei Hartz-4-Bezug das Erbe sichern, kann sich daher eine private Altersvorsorge durchaus anbieten.
Hartz-4-Erbschaft vom Haus: Welche Regelungen gelten?
Erben Sie bei Hartz-4-Bezug kein Geld sondern ein Haus, wird Ihnen dieses nicht auf die Regelleistungen angerechnet, sofern die Immobilie eine angemessene Größe hat und Sie das Haus für den Eigenbedarf nutzen können. Ansonsten muss das Haus verkauft werden und der Erlös wird Ihnen in dem Fall als einmaliges Einkommen auf den Regelbedarf angerechnet.
Können Sie bei Hartz-4-Bezug das Erbe ausschlagen?

Erben Sie bei Hartz-4-Bezug darf das Erbe prinzipiell ausgeschlagen werden. Allerdings sollten Sie hierbei beachten, dass Personen zum Ersatz der Leistungen nach SGB II verpflichtet sind, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Bezug von Leistungen herbeiführen.
Sollte Ihnen als Hartz-4-Empfänger ein Erbe in einer höheren Summe zustehen, müssen Sie dieses also generell annehmen und verlieren damit für mindestens sechs und höchstens zwölf Monate (je nach Höhe des Erbes) den Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II. Gleiches gilt auch, wenn Sie das Erbe ausschlagen und nachrangige Verwandte dadurch erben, die kein Hartz 4 beziehen.
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Angelika B. meint
schon komische gesetze, wie kann das sein. das wenn der sohn der harz 4 bekommt das erbe ablehnt. das da die eltern u geschwister von meinem mann erben. u das man von dem bisschen geld was man hat, einen harz 4 empfänger durchschleifen muss.
Margret meint
Bei einem Erbe von voraussichtlich 10.000€
und einem Hartz4-Bedarf von 940€ monatlich.
Es gibt bisher kein Schonvermögen.
Der Empfänger des Erbes ist 53 Jahre alt.
Wird das Erbe als Einmalzahlung, die auf bis zu 6 Monate gezogen wird gewertet,
oder noch länger?
Ab wann gilt ein gewisser Betrag als Schonvermögen was nicht unbedingt verwertet werden muss?
Roos meint
Was ist mit der Krankenversicherung zu tun bei einem Erbe als Hartz 4 Empfänger