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Hartz 4 bei Erbengemein­schaft: Wie funktioniert die Anrechnung?

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Vermögen wirkt sich immer auf die Hartz-4-Leistungen aus. Gleiches gilt für Erbanteile. Komplizierter wird es, wenn Sie nicht der alleinige Erbe sind. Wie funktioniert die Anrechnung von Vermögen auf Hartz 4, wenn eine Erbengemeinschaft vorliegt? Lesen Sie hier mehr dazu.

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 und die Erbengemeinschaft“ kurz und knapp zusammengefasst

Muss ich das Jobcenter informieren, wenn ich erbe?

Ja, ein Empfänger von Hartz 4 muss die Erbengemeinschaft dem Jobcenter mitteilen.

Wird ein Freibetrag beim Erbe gewährt?

Erbe wird abzüglich des Freibetrags von 100 Euro auf Hartz 4 angerechnet.

Handelt es sich bei einer Erbschaft immer um verwertbares Vermögen?

Es ist umstritten, welches Vermögen aus der Erbengemeinschaft auf Hartz 4 angerechnet werden darf. Je nach Einzelfall muss das Sozialgericht entscheiden, ob es sich bei dem Erbe um verwertbares Vermögen handelt.

Hartz-4-Bezug und Erbengemeinschaft sind schwer miteinander vereinbar.
Hartz-4-Bezug und Erbengemeinschaft sind schwer miteinander vereinbar.

Inhalt

  • So wirkt sich Erbe aus der Erbengemeinschaft auf Hartz 4 aus
  • Hartz 4 und die Erbengemeinschaft: Streitpunkt Verwertbarkeit

So wirkt sich Erbe aus der Erbengemeinschaft auf Hartz 4 aus

Als Erbengemeinschaft werden zunächst alle Personen bezeichnet, die als Erben eines Nachlasses infrage kommen. Geht es beispielsweise um den Nachlass eines Elternteils und wurde kein Alleinerbe bestimmt, sind die Hinterbliebenen, Witwe/r und Kinder, zusammen Miterben.

Der Nachlass muss dann nicht unbedingt aufgeteilt werden, sondern kann auch gemeinschaftlich verwaltet werden. Herrscht Uneinigkeit darüber, was mit dem Vermögen aus der Erbengemeinschaft geschehen soll, hilft meistens nur ein Anwalt.

Es ist durchaus möglich, bei Hartz-4-Bezug einer Erbengemeinschaft anzugehören. Ist auch nur ein Miterbe der Erbengemeinschaft Hartz-4-Empfänger, muss er das geerbte Vermögen beim Jobcenter angeben. Es wird dann abzüglich des Freibetrags von 100 Euro auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Hartz 4: Wer einer Erbengemeinschaft angehört, muss dies dem Jobcenter mitteilen.
Hartz 4: Wer einer Erbengemeinschaft angehört, muss dies dem Jobcenter mitteilen.

Hartz 4 und die Erbengemeinschaft: Streitpunkt Verwertbarkeit

Sowohl bei alleinigem Erbe als auch in der Erbengemeinschaft kommt es darauf an, ob das Vermögen verwertbar ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG II) oder andere soziale Leistungen besteht nämlich in der Regel nur, wenn der Antragsteller kein verwertbares Vermögen (§ 12 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II) mehr vorweisen kann und damit die Voraussetzung der Hilfebedürftigkeit erfüllt.

Verwertbar ist, was verbraucht, übertragen oder belastet werden kann. So kann ein Hartz-4-Empfänger einer Erbengemeinschaft das geerbte Haus immer noch belasten oder verkaufen. Problematisch ist das, wenn die Miterben dem nicht zustimmen.

Gerade bei Immobilien kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Rechtsprechung hat hier in der Vergangenheit schon zwischen Verwertbarkeit und tatsächlicher Verwertbarkeit unterschieden. Die Anrechnung von Vermögen aus der Erbengemeinschaft auf Hartz 4 kann daher nur unter Beurteilung aller Falleinzelheiten abgeschätzt werden.

Beispiele für verwertbares Vermögen:

  • Festgeld
  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Kapitalversicherungen
  • Immobilien
  • Schenkungen
  • sonstige Geldanlagen
Verschweigen Sie das Erbe bei Hartz-4-Bezug nicht dem Jobcenter. Dieses erfährt spätestens durchs Finanzamt von der Erbschaft. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 63 Sozialgesetzbuch (SGB) II. Diese kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.

Bildnachweise: fotolia/ Maurice Tricatelle, fotolia/ DOC RABE Media.

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. manfred h. meint

    21. Oktober 2018 um 22:15

    ich habe mal eine frage ,meine frau und ich bekommen harz4 und jetzt erbt meine frau
    15 000 euro was ist da der frei betrag

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:32

      Hallo Manfred,

      in der Regel gilt ein solches Erbe als einmalige Einnahme, für die kein Freibetrag gilt. Stattdessen muss für einen angemessenen Zeitraum Ihr Lebensunterhalt von diesem Erbe bestritten werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Tanja meint

    18. Dezember 2018 um 9:10

    Ich habe eine Frage, ich bin Harz IV Bezieherin, 100 Prozent schwerbehindert und in einer Erbgemeinschaft. Darf ich bei Schulden eines Hauses das Erbe ausschlagen?

    Antworten
    • Manuel S. meint

      18. November 2019 um 18:36

      Hallo…
      Ich habe als Harz4 empfänger von meiner Mutter 10 000,-€ geerbt. Habe noch 8 Geschwister die den gleichen Betrag geerbt haben. Wie hoch ist mein freibetrag oder muß ich von dem Geld erst mal meinen Lebensunterhalt finanzieren??

      Antworten

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