Kurze Zusammenfassung zum Thema „Hartz 4 bei einer Erbengemeinschaft“
Erben Empfänger von Leistungen während des Bezugs, kann der ihr Anteil bei einer Gelderbschaft auf den Regelsatz angerechnet werden.
Das Jobcenter kann vom Empfänger verlangen, verwertbare Vermögen zu verbrauchen. Der Erbe muss also seinen Anspruch eines Verkaufs in der Erbengemeinschaft durchsetzen.
Bis der Anteil des Leistungsempfängers verkauft und ausgezahlt ist, kann das Jobcenter Leistungen nur noch als Darlehen bewilligen.
Inhalt
Wann handelt es sich um eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn nicht eine Person Alleinerbe ist, sondern mehrere Personen gemeinschaftlich am ungeteilten Nachlass beteiligt sind. Handelt es sich bei einem der Miterben um einen Hartz-4-Empfänger, wird das Erbe als Einkommen oder Vermögen berücksichtigt und muss zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet werden.
Bei einem Todesfall kann ein Erbe nicht nur einer Person sondern auch mehreren Personen hinterlassen werden. In diesem Fall ist nach deutschem Recht von einer Erbengemeinschaft die Rede. Die einzelnen Personen werden dann als Miterben statt als Alleinerben bezeichnet.
Wichtig ist bei einer Erbengemeinschaft, dass die Miterben den Nachlass nicht in Bruchteilen erben, sondern gemeinschaftlich zur Verfügung des ungeteilten Nachlasses berechtigt sind. Erben drei Personen einer Erbengemeinschaft beispielsweise drei Autos, gehört nicht jedem Miterbe eines der Fahrzeuge sondern allen drei Miterben gehören alle drei Autos.
Die Erbengemeinschaft muss zusammen entscheiden, was mit den Autos passiert: jeder erhält eines, die Autos werden verkauft und der Gesamterlös aufgeteilt oder Verkauf der ⅓ Erbschaft an den Autos. Aber wie verhält sich dies, wenn ein Miterbe einen Anspruch auf Hartz 4 hat und der Erbengemeinschaft angehört?
Was passiert bei einer Erbengemeinschaft und gleichzeitigem Hartz-4-Bezug?

Nun kann es allerdings durchaus vorkommen, dass ein Hartz-4-Empfänger einer Erbengemeinschaft angehört. Aber wie verhält es sich dann mit dem Erbe? Steht es komplett dem Jobcenter zu? Kann es auf den Regelsatz angerechnet werden oder rutschen Sie sogar aus dem Leistungsbezug heraus?
Grundsätzlich hängt es davon ab, ob die Erbschaft während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG) 2 zufließt oder davor. Besteht das Erbe aus einem Bargeldbetrag, den Sie gemeinsam mit den Miterben besitzen, kann Ihr Anteil – nach Abzug von Auslagen und Gebühren – als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet werden.
Das Erbe darf frühestens als Einkommen (Geld) berücksichtigt werden, wenn der Leistungsberechtigte als Erbe feststeht. Meistens ist dies bei der Ausstellung des Erbscheins der Fall. Angerechnet werden kann die Erbschaft allerdings erst, wenn das Einkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht.
Hartz-4-Bezug und Erbengemeinschaft: Muss ein Haus verkauft werden?

Im Falle eines Geldbetrags ist die Lage bei Hartz 4 und einer Erbengemeinschaft meistens einfach zu klären. Schwieriger wird es allerdings, wenn im Rahmen einer Erbengemeinschaft Sachwerte wie ein Haus vererbt werden. Grundsätzlich sind geerbte Sachwerte nicht als Einkommen sondern als Vermögen zu berücksichtigen.
Bei einer Münzsammlung oder einem Haus kann es sich zudem um ein verwertbares Vermögen handeln. Bei einem Haus ist dies beispielsweise der Fall, wenn die Immobilie zu groß ist, um von dem Hartz-4-Empfänger selbst bewohnt zu werden. Gehört der Hartz-4-Empfänger einer Erbengemeinschaft an, muss diese sich gemeinsam dazu entscheiden, wie mit dem Erbe verfahren wird.
Das Jobcenter verlangt vom Leistungsberechtigten aber in der Regel, dass das verwertbare Vermögen, welches über dem gesetzlichen Freibetrag liegt, zur Sicherung des Lebensunterhalts verwendet wird. Auch wenn die Miterben das Haus zunächst nicht verkaufen wollen, kann das Jobcenter vom Hartz-4-Empfänger verlangen, dass dieser seinen Anspruch durchsetzt.
Das bedeutet im Klartext, dass das Jobcenter die Leistungen nur noch als Darlehen bewilligt, bis über die Immobilie entschieden wurde. Anschließend muss der Leistungsberechtigte seinen ausgezahlten Anteil an das Jobcenter zurückzahlen.
Fazit: Hartz-4-Bezug und Erbengemeinschaft
- Ein Bargeldbetrag, den ein Hartz-4-Empfänger als Miterbe einer Erbengemeinschaft erbt, kann als Einkommen auf den Regelsatz angerechnet werden.
- Erbt eine Erbengemeinschaft Sachwerte wie ein Haus oder eine Münzsammlung, handelt es sich dabei um Vermögen.
- Sofern ein Vermögen verwertbar ist, kann das Jobcenter vom Hartz-4-Empfänger verlangen, dass er dieses zu Bargeld macht.
- Bis ein verwertbares Vermögen ausgezahlt wird, kann das Jobcenter die Leistungen als Darlehen gewähren.