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Darf das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen?

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Beziehen Sie Leistungen nach SGB II, rechnet das Jobcenter sämtliche Einkünfte auf den Hartz-4-Regelsatz an. Dementsprechend gelten sowohl Kindergeld als auch Unterhaltsleistungen und Lohnnachzahlungen als anzurechnendes Einkommen. Außerdem darf das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen.

Das Wichtigste zum Thema „bei Hartz 4 das Gehalt anrechnen“ kurz und knapp zusammengefasst

Wird das Gehalt auf den Hartz-4-Satz angerechnet?

Ja, denn das Gehalt zählt zum Einkommen, welches auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet wird.

Werden Freibeträge gewährt?

Das Jobcenter gewährt Berufstätigen einen Freibetrag von 100 Euro sowie 20 % bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1000 und 10 % bei einem Bruttoeinkommen ab 1000 Euro als anrechnungsfrei.

Was sollte ich beachten, wenn ich Hartz und Gehalt bekomme?

Melden Sie eine Änderung Ihres Gehaltes oder Einkommens nicht beim Jobcenter, drohen Sanktionen, welche sich auf den Regelsatz bei Hartz-4-Bezug auswirken.

Muss das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Muss das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Inhalt

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Einkommen und Gehalt?
  • Wie findet eine Gehaltsanrechnung bei Hartz-4-Bezug statt?

Worin besteht der Unterschied zwischen Einkommen und Gehalt?

Im Zusammenhang mit der Berechnung von Hartz 4 spielt der Unterschied zwischen Einkommen und Gehalt keine große Rolle. Das Jobcenter sieht jegliche zufließenden Leistungen als Einkommen an. Zum Einkommen zählen dabei folgende Einnahmen:

  • Lohnnachzahlungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitslosengeld oder Krankengeld
  • Steuererstattungen
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Kapitel- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Eigenheimzulage
  • Lottogewinne
  • Einnahmen aus Arbeit (Gehalt)
Das Jobcenter darf dementsprechend bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen. Je nachdem, wie hoch die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit sind, findet eine Anrechnung vom Gehalt auf Hartz 4 statt.

Es gibt aber auch bestimmte Einkünfte, die bei der Hartz-4-Gehaltsanrechnung keine Rolle spielen. Dazu zählen u. a. Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Blindengeld, Pflegegeld für den erzieherischen Einsatz beim 1. und 2. Pflegekind vollständig und beim dritten Pflegekind zu 25 % sowie besondere Zuwendungen wie beispielsweise Soforthilfen bei Katastrophen, Ehrenabgaben aus öffentlichen Mitteln usw.

Vom Jobcenter erfolgt eine Gehaltsanrechnung bei Hartz-4-Bezug.
Vom Jobcenter erfolgt eine Gehaltsanrechnung bei Hartz-4-Bezug.

Grundsätzlich müssen Sie alle Fragen bezüglich des Einkommens und Vermögens wahrheitsgemäß beantworten. Das Jobcenter überprüft die Angaben regelmäßig. Dementsprechend sollten Sie auch Änderungen melden, die Ihr Gehalt betreffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug das Gehalt ordnungsgemäß anrechnen kann.

Verschweigen Sie Ihr Einkommen oder Vermögen und bei einem vierteljährlichen Datenabgleich erfährt das Jobcenter davon, stellt dies je nach Schwere eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. In diesem Fall droht eine Strafanzeige. Außerdem drohen Sanktionen, die sich auf den Hartz-4-Regelsatz auswirken.

Wie findet eine Gehaltsanrechnung bei Hartz-4-Bezug statt?

Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit oder sonstiges Einkommen wirkt sich auf den Regelsatz aus. Das Jobcenter kann bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen. Dennoch gibt es aber einen bestimmten Freibetrag, welcher nicht auf Ihr Gehalt angerechnet werden darf. Der Freibetrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.

Grundsätzlich sind vom Gehalt 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich stehen Ihnen weitere 20 % bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1000 Euro anrechnungsfrei zur Verfügung. Liegt Ihr Gehalt über 1000 Euro bis hin zur Verdienstobergrenze werden Ihnen 10 % des Bruttoeinkommens nicht angerechnet.

Interessant: Bei Leistungsberechtigten ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei 1200 Euro. Für Leistungsberechtigte mit mindestens einem Kind gilt eine Verdienstobergrenze von 1500 Euro.

Das Jobcenter darf bei Hartz-4-Bezug das Gehalt anrechnen. Liegt dieses bei einem Hartz-4-Empfänger durch einen Minijob bei 450 Euro, sind 100 Euro davon anrechnungsfrei. Von den übrigen 350 Euro werden 20 %, in diesem Fall 70 Euro, abgezogen. Das anzurechnende Gehalt beträgt also 280 Euro. Diese werden voll auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet.

Bildnachweise: istockphoto.com/lavralavaga, istockphoto.com/denphumi

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. u. meint

    11. Mai 2018 um 10:30

    Meine Frau ist Aufstocker zu Hartz 4 .der Bescheid geht vom 01.01.2018 bis31.12.2018
    durch eine Rückerstattung vom Finanzamt wurde sie vom 01.01.218 bis 30.6.2018 von den Leistunen gesperrt.danach bekommt sie wieder Leistung vom Jobcenter. Ich bin seit 01.110.217 Rentner Habe in der Zeit wo meine Frau gesperrt ist eine Einmalzahlung (wegen geringfügigkeit) aus einer Betriebsrente am
    30.04.218 ausgezahlt bekomme. Muss ich das jetzt den Jobcenter melden

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. Mai 2018 um 11:37

      Hallo U.,

      generell sollten Sie das Jobcenter über alle Einkommen und ähnliche Zahlungen informieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Ali Mhd meint

    11. Juli 2018 um 10:37

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin verheiratet und habe ein kind.Ich bekomme vom Jobcenter :
    1450E+ 194E kindergeld .
    meine Farge ist : wenn ich eine Teilzeit finde und bekomme ich monatlich 1000E .
    1-wieviel bekomme ich mehr als jetzt ?
    2-wie berechnet jobcenter mein arbeit?

    Danke in Voraus
    Mit Freundlichen Grüßen

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. Juli 2018 um 10:18

      Hallo Ali,

      von Ihrem Einkommen durch Erwerbstätigkeit können Sie in der Regel den Freibetrag von 100 € behalten. Vom Rest, sofern das Einkommen 1000 € nicht überschreitet, behalten Sie 20 %. 20 % von 900 sind 180 €. Dementsprechend können Sie in der Regel insgesamt 280 € behalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. derf meint

    7. September 2019 um 16:30

    Hallo Selbsthilfeteam.
    Leider bin ich sehr schlecht in diesen berechnungsdingen und finde die Begriffe nichtssagend und bitte daher um Ihre Hilfe.
    Ich habe eine teilzeitstelle mit einem brutto von 1261,50. Nun steht die Trennung von meinem Mann bevor und ich versuche rauszufinden, wie ich dann finanziell dastehe,da er mir keinen Unterhalt wird zahlen können. Bei wem die beiden Jungs bleiben ist nicht geklärt, daher möchte ich Sie bitten, 2 Berechnungen vorzunehmen. eine für mich allein, mit einer Wohnung in der natürlich auch für die Kinder platz sein muss und eine 2. berechnung für den hoffentlich glücklichen Fall, dass die beiden bei mir leben werden. Sie sind 9 und 8 jahre alt.

    Antworten
  4. Tanja meint

    27. Januar 2020 um 8:50

    Hallo ich hab eine frage meine kinder fangen ab 9.2 2020 an zu arbeite darf das jobcenter jetzt zum 1.2.2020 schon bei jeden kind 750 euro anrechnen

    Antworten
  5. Hähle meint

    12. März 2020 um 17:14

    Hallo, ich habe eine kurze frage:

    Ich muss ab dem 01.04.2020 ALG2 beantragen. Im Moment bin ich noch in Anstellung. Mein Partner ist Vollzeit Arbeiten, wir bekommen also gar nix vom Amt im Moment.
    Sein Gehalt mntl variiert zwischen 14-16 (std. lohn)
    Wir sind nicht verheirtatet und haben 2 Kinder. Wie verläft das mit einer Berechnung?
    Macht die Beantragung überhaupt sinn oder eher weniger? Und wenn, was würde dabei raus kommen.

    Danke

    Antworten

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