„Winter is coming“ – Dieses berühmte Zitat aus der Serie „Game of Thrones“ lässt sich auch auf das tägliche Leben übertragen. Die kalte Jahreszeit ist unabwendbar, Klimawandel hin oder her. Aber werden bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten vom Jobcenter übernommen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Die Antworten lesen Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zum Hartz-4-Bezug und Heizkosten kurz und knapp zusammengefasst
Ja, die Heizkosten werden bei Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen.
Es muss sich um angemessene Heizkosten für die Hartz-IV-Empfänger handeln. Diese leiten sich unter anderem aus der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab.
Entsteht beim Bezug von Hartz 4 für die Heizkosten ein Guthaben beim Anbieter, weil Sie weniger als gedacht geheizt haben, kann das Jobcenter diesen Betrag zurückfordern.

Inhalt
Bei Bezug von Hartz 4: Welche Heizkosten pro qm werden übernommen?
Empfänger von Arbeitslosengeld 2 verfügen oft nur über geringe finanzielle Mittel, ist der Regelsatz doch knapp bemessen. Die Bedarfe für Wohnung und Heizung werden dem Hilfebedürftigen gesondert gewährt und sind nicht Teil des Regelsatzes.
Maßgebend ist hierfür § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II). In Absatz 1 ist klar definiert:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Bei Hartz-4-Bezug werden Heizkosten und Miete also vom Jobcenter übernommen. Allerdings gilt dies nur, sofern die monatlichen Ausgaben als angemessen zu bewerten sind. Was genau damit gemeint ist, erläutern wir im folgenden Textabschnitt.
Heizkosten bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch dürfen sie ausfallen?
Die Berechnung der angemessenen Heizkosten bei Hartz-4-Empfängern orientiert sich an der Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen und der Gebäudefläche. Die Grundlage der Berechnung bildet stets der kommunale Mietspiegel.
Weiterhin ist zu beachten, wenn beim Bezug von Hartz 4 angemessene Heizkosten ermittelt werden, welche Heizart genutzt wird. Hierbei kommen als Energieträger in aller Regel Heizöl, Erdgas und Fernwärme in Betracht.
Heizkostennachzahlung: Nur mit Hartz 4 oft schwer zu stemmen

Bleiben die Ausgaben für die Heizkosten bei Hartz-4-Bezug im angemessenen Rahmen, werden diese ohne Probleme vom Jobcenter übernommen. Schwierig wird es, wenn die Heizkostenabrechnung dem Hartz-4-Empfänger zugestellt und eine Nachzahlung gefordert wird.
Ist bei einem Beziehenden von Hartz 4 die Heizkostennachzahlung unangemessen hoch, so muss dieser den Betrag regelmäßig aus eigener Tasche begleichen. Ist dies nicht möglich, kann in begründeten Einzelfällen ein Darlehen vom Jobcenter gewährt werden.
Rainer meint
Hallo! Wenn ich aber die Heizung weniger in Anspruch nehme, und dadurch weniger Heizung brauche, habe ich doch für mich gespart. Warum soll den der Landkreis das Geld bekommen. Bekomme auch Harz 4. Ich Ch habe doch für mich gespart!
Pierre meint
Moin Rainer,
ich weiß nicht, ob Du hier noch einmal reinschaust, da Dein Kommentar schon fast einen Monat alt ist.
Die Sache liegt jedoch so:
Du erhältst zum einen Deinen Regelbedarf. Hieraus musst Du eigenständig Deine Lebenshaltungskosten decken. Das beinhaltet beispielsweise Stromkosten. Sparst du Stromkosten ein und erhältst eine Rückzahlung, kannst Du diese behalten. Was Du von deinem Regelbedarf sparst oder vielmehr nicht umgehend verbrauchst, darfst Du in stets in angemessenem Rahmen behalten.
Zudem übernimmt das Jobcenter neben deinem Regelbedarf die Zahlung der KdU, die Kosten der Unterkunft. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Betrag, der Dir überlassen wird, sondern einen Betrag der nur die exakten Kosten deckt, welche Dir durch die Unterkunft entstehen. Darin inbegriffen sind auch die Heizkosten. Werden die Heizkosten, die berechnet wurden, letztendlich nicht verbraucht, reduziert sich die Kosten für die Heizung. Die Rückzahlung geht in dem Fall also logischerweise an das Jobcenter zurück, da das Jobcenter von den Kosten der Unterkunft nur die tatsächlich entstandenen Kosten deckt.
Dein Unverständnis darüber, dass eingesparte Heizkosten an das Jobcenter zurück zu führen sind, zeigt ein häufiges Phänomen: Hartz 4 wird wie selbstverständlich als eine Form von Einkommen verstanden.
Bezüge aus dem ALG I + II sind jedoch Sozialgelder. Solche sind gedacht die Menschen in Deutschland zu unterstützen und deren Existenz zu sichern, die nicht in der Lage sind – egal ob verschuldet oder unverschuldet – den Lebensunterhalt selbst aufzubringen. Sie sind jedoch mitnichten als Einkommen zu verstehen, der einem zusteht und gehört. Vielmehr ist es eine Unterstützung durch die Gesellschaft, die in einer Notlage bereit ist aus Steuergeldern den Lebensunterhalt derer zu decken, die es kurzzeitig nicht selbst schaffen. Ein dauerhaftes Leben auf Kosten des ALG ist jedoch nie Teil eines Sozialkonzeptes gewesen. Entsprechend ist jeder auch verpflichtet, der ALG II bezieht, jede annehmbare Arbeits auch anzunehmen und zu leisten.
Eine Gesellschaft funktioniert nur als ein Miteinander und indem jeder das trägt, was er tragen kann. Das dauerhafte Leben auf Kosten der anderen hat mit einem Sozialsystem jedoch nichts gemein.
Marko meint
Mit meiner Frage stoße ich hier auf einen Wiederspruch:
Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen.
Stromkosten sind vom Regelsatz zu bestreiten.
In meiner neuen Wohnung sind die Heizkosten nicht in der Warmmiete enthalten, sondern in den Stromkosten, da es sich um elektrische Heizungen handelt (elektr. Nachtspeicheröfen).
Wie verhält es sich da mit übernommenen Heizkosten oder Stromkosten aus dem Regelsatz?
Larissa S. meint
Das Jobcenter stellt sich etwas quer. Meine Wohnung wird mit Infrarotheizung über den Haushaltsstrom beheizt.
Da das über die Steckdosen geht, gibt es keinen extra Zähler.
Welche Möglichkeiten / Argumente habe ich für eine höhe Stromrechnung?
Gruß
Larissa