Hartz 4: Welche Heizkosten sind angemessen?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 12. September 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zu den Heizkosten bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:

Übernimmt das Jobcenter die Heizkosten?

Ja. Die Heizkosten sind Teil der Kosten der Unterkunft und werden vom Jobcenter übernommen, sofern Sie angemessen sind.

Wie hoch dürfen die Heizkosten ausfallen?

Die angemessene Höhe der Heizkosten richtet sich u. a. nach der Personenanzahl in einer Bedarfsgemeinschaft und wird somit individuell festgelegt.

Werden auch höhere Heizkosten bewilligt?

Bei kleinen Kindern oder Menschen mit Behinderung in der Bedarfsgemeinschaft dürfen die Heizkosten in der Regel auch über dem angemessenen Satz liegen. Dies ist allerdings immer vom Einzelfall abhängig.

Werden bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten übernommen?

Wer zahlt die Heizkosten bei Hartz-4-Bezug?
Wer zahlt die Heizkosten bei Hartz-4-Bezug?

Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft sowie die Heizung. Wichtig ist dabei allerdings, dass diese angemessen sind. Wann es sich bei Hartz-4-Bezug um Heizkosten handelt, die angemessen sind, und wer eine Nachzahlung übernehmen muss, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Bekommen Sie bei Hartz-4-Bezug gezahlte Heizkosten als Guthaben zurück, kann das Jobcenter diese zurückverlangen.
Bekommen Sie bei Hartz-4-Bezug gezahlte Heizkosten als Guthaben zurück, kann das Jobcenter diese zurückverlangen.

Ob Gas, Öl, Holz oder Fernwärme verschiedene Heizarten sorgen dafür, dass es in der Wohnung im Winter schön warm ist und Sie nicht frieren müssen.

Damit es auch Hartz-4-Empfängern nicht an einer beheizten Wohnung mangelt, übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Grundsätzlich wird die Energie nicht nur für die Heizung, sondern auch für Warmwasser benötigt.

Das Jobcenter übernimmt bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten, sofern diese angemessen sind.

§ 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II regelt dazu folgendes:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Was sind angemessene Heizkosten bei Hartz-4-Bezug?

Gemäß § 22 SGB 2 werden sowohl die Kosten für Unterkunft als auch für Heizung vom Jobcenter übernommen, wenn ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Die Heizkosten bei ALG-2-Bezug werden getrennt von der Bruttokaltmiete herangezogen. Dabei richtet sich die Höhe der Richt- und Grenzwerte nach der Anzahl der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Die entsprechenden Richtwerte, die bei ALG-2-Bezug für Heizkosten gelten, darf ein Hartz-4-Empfänger beim Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht überschreiten. Nur in Sonderfällen ist es möglich, dass Sie den Richtwert überschreiten dürfen. Diese Einzelfälle müssen vom Jobcenter allerdings individuell überprüft werden.

Je nach Stadt existieren kommunale Heizspiegel, die bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten pro qm unterteilen sowie eine Differenzierung der Heizarten und der Anzahl der Personen einer Bedarfsgemeinschaft aufweisen. Den aktuellen Heizspiegel können Sie beim zuständigen Jobcenter Ihres Wohnorts einsehen.

Übrigens: Leben kleine Kinder, alte oder behinderte Menschen in der Bedarfsgemeinschaft, dürfen beim Arbeitslosengeld-2-Bezug die Heizkosten individuell auch über den angemessenen Richtwerten liegen. Dies wird allerdings je nach Einzelfall vom Jobcenter überprüft.

Besonders bezüglich der Heizspiegel kommt es vor dem Sozialgericht des Öfteren zum Streit zwischen Jobcenter und Hartz-4-Empfängern. Die Heizkosten werden nämlich nur nach Heizart und Wohnfläche differenziert. Den tatsächlichen Heiz- und Wärmebedarf lässt das Jobcenter dabei allerdings außer Acht.

Interessant: Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 16. Mai 2007 [AZ. B 7b AS 40/06 R] entschieden, dass bei Hartz-4-Bezug auch Heizkosten für Holz und Kohle übernommen werden, da es sich dabei ebenfalls um tatsächliche Aufwendungen handelt.

Was Sie bei einer Heizkostenabrechnung bei Hartz-4-Bezug beachten sollten

Heizkosten bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch dürfen sie sein?
Heizkosten bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch dürfen sie sein?

Einmal pro Jahr bekommt jeder Mieter eine Nebenkostenabrechnung. Muss bei Hartz-4-Bezug eine Heizkostennachzahlung vorgenommen werden, muss das Jobcenter diese übernehmen, sofern die Kosten angemessen sind.

Auch hier gelten die örtlichen Vorschriften. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es dabei nicht.

Bei einer unangemessenen Heizkostennachzahlung bei Hartz-4-Bezug kann das Jobcenter eine Kostenübernahme ablehnen.

Grundsätzlich ist es dann aber möglich, dass das Jobcenter dem Hartz-4-Empfänger ein Darlehen gewährt. Das Geld muss dann in monatlichen Raten von 10 % des Regelsatzes beglichen werden.

Haben Sie bei Hartz-4-Bezug Heizkosten in zu großer Höhe gezahlt, kann es auch zu einer Rückzahlung kommen. Hat das Jobcenter die Kosten in vollem Umfang übernommen, wird das Heizkostenguthaben bei Hartz-4-Bezug auf die späteren Zahlungen angerechnet. Aber wie verhält sich dies, wenn der Leistungsträger nicht die gesamten Heizkosten bei Hartz-IV-Bezug für die Wohnung übernimmt?

Beim Thema Heizkostenabrechnung landen viele Fälle vor dem Gericht, da es häufig zum Streit zwischen Jobcenter und Hartz-4-Empfänger kommt. In einem Urteil vom 23. September 2015 [Az. L 13 AS 164/14] hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass bei Hartz-4-Bezug die Heizkostenrückzahlung nicht auf die Leistungen nach SGB II angerechnet werden können.
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Hartz 4: Welche Heizkosten sind angemessen?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

2 Gedanken zu „Hartz 4: Welche Heizkosten sind angemessen?

  1. Hamid A.

    Hallo zusammen.
    Habe gerade eine Ablehnung der Dezentralen Heizkosten bekommen.
    Im Bad ein Durchlauferhitzer für Wanne und Spülstein. In der Küche ein Untertischwarmwasser Gerät. Wohnung wird Zentrale Fußboden Heizung 15 Mieter belastet. Noch Nachzahlung aus 2021 fällig. Das Jobcenter reagiert auf keine eingereichten Unterlagen. Auch nicht auf die Erhöhung der Gaspreise und die Nebenkosten. Was kann ich noch machen. Dankeschön im voraus für die Hilfe und Antwort.

  2. Peter H.

    Hallo zusammen.
    Habe gerade eine Ablehnung der Dezentralen Heizkosten bekommen.
    Im Bad ein Durchlauferhitzer für Wanne und Spülstein. In der Küche ein Untertischwarmwasser Gerät. Wohnung wird Zentrale Fußboden Heizung 15 Mieter belastet. Noch Nachzahlung aus 2021 fällig. Das Jobcenter reagiert auf keine eingereichten Unterlagen. Auch nicht auf die Erhöhung der Gaspreise und die Nebenkosten. Was kann ich noch machen. Dankeschön im voraus für die Hilfe und Antwort.

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