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Werden bei Hartz-4-Bezug die Heiz­kosten vom Jobcenter übernommen?

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„Winter is coming“ – Dieses berühmte Zitat aus der Serie „Game of Thrones“ lässt sich auch auf das tägliche Leben übertragen. Die kalte Jahreszeit ist unabwendbar, Klimawandel hin oder her. Aber werden bei Hartz-4-Bezug die Heizkosten vom Jobcenter übernommen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Die Antworten lesen Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Bezug und Heizkosten kurz und knapp zusammen­gefasst

Kommt das Jobcenter für meine Heizkosten auf?

Ja, die Heizkosten werden bei Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen.

Wovon hängt die Kostenübernahme ab?

Es muss sich um angemessene Heizkosten für die Hartz-IV-Empfänger handeln. Diese leiten sich unter anderem aus der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab.

Was gilt für eine Rückzahlung bei den Heizkosten??

Entsteht beim Bezug von Hartz 4 für die Heizkosten ein Guthaben beim Anbieter, weil Sie weniger als gedacht geheizt haben, kann das Jobcenter diesen Betrag zurückfordern.

Im Winter kann es auch hierzulande richtig kalt werden und es gilt wieder zu heizen. Aber werden für Hartz-4-Empfänger die Heizkosten übernommen?
Im Winter kann es auch hierzulande richtig kalt werden und es gilt wieder zu heizen. Aber werden für Hartz-4-Empfänger die Heizkosten übernommen?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Hartz-4-Bezug und Heizkosten kurz und knapp zusammen­gefasst
  • Bei Bezug von Hartz 4: Welche Heizkosten pro qm werden übernommen?
    • Heizkosten bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch dürfen sie ausfallen?
  • Heizkostennachzahlung: Nur mit Hartz 4 oft schwer zu stemmen

Bei Bezug von Hartz 4: Welche Heizkosten pro qm werden übernommen?

Empfänger von Arbeitslosengeld 2 verfügen oft nur über geringe finanzielle Mittel, ist der Regelsatz doch knapp bemessen. Die Bedarfe für Wohnung und Heizung werden dem Hilfebedürftigen gesondert gewährt und sind nicht Teil des Regelsatzes.

Maßgebend ist hierfür § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II). In Absatz 1 ist klar definiert:

Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten von ALG-2-Empfängern.
Das Jobcenter übernimmt die Heizkosten von ALG-2-Empfängern.

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Bei Hartz-4-Bezug werden Heizkosten und Miete also vom Jobcenter übernommen. Allerdings gilt dies nur, sofern die monatlichen Ausgaben als angemessen zu bewerten sind. Was genau damit gemeint ist, erläutern wir im folgenden Textabschnitt.

Übrigens: Grundsätzlich spielt es keine Rolle, welches Mittel zum Beheizen der Wohnung genutzt wird. Ein Urteil vom Bundessozialgericht aus dem Jahr 2007 [AZ. B 7b AS 40/06 R] erkennt an, dass es sich um tatsächliche Aufwendungen handelt, wenn der Hartz-4-Empfänger die Heizkosten für Holz und Kohle erstatten lassen möchte.

Heizkosten bei Hartz-4-Bezug: Wie hoch dürfen sie ausfallen?

Die Berechnung der angemessenen Heizkosten bei Hartz-4-Empfängern orientiert sich an der Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen und der Gebäudefläche. Die Grundlage der Berechnung bildet stets der kommunale Mietspiegel.

Weiterhin ist zu beachten, wenn beim Bezug von Hartz 4 angemessene Heizkosten ermittelt werden, welche Heizart genutzt wird. Hierbei kommen als Energieträger in aller Regel Heizöl, Erdgas und Fernwärme in Betracht.

Gut zu wissen: Beim Bezug von Hartz 4 werden die Heizkosten bzw. deren Grenzwert entsprechend gesenkt, wenn die Warmwassererzeugung in der Wohnung dezentral erfolgt. Allerdings können die zusätzlichen Kosten dann durch das Jobcenter im Rahmen eines Mehrbedarfs übernommen werden. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 21 Absatz 7 SGB II.

Heizkostennachzahlung: Nur mit Hartz 4 oft schwer zu stemmen

Ein Guthaben auf der Heizkostenabrechnung wird dem Hartz-4-Empfänger nicht ausgezahlt.
Ein Guthaben auf der Heizkostenabrechnung wird dem Hartz-4-Empfänger nicht ausgezahlt.

Bleiben die Ausgaben für die Heizkosten bei Hartz-4-Bezug im angemessenen Rahmen, werden diese ohne Probleme vom Jobcenter übernommen. Schwierig wird es, wenn die Heizkostenabrechnung dem Hartz-4-Empfänger zugestellt und eine Nachzahlung gefordert wird.

Ist bei einem Beziehenden von Hartz 4 die Heizkostennachzahlung unangemessen hoch, so muss dieser den Betrag regelmäßig aus eigener Tasche begleichen. Ist dies nicht möglich, kann in begründeten Einzelfällen ein Darlehen vom Jobcenter gewährt werden.

Wird ein Heizkostenguthaben dem Hartz-4-Empfänger mitgeteilt, wird dieser Betrag in den Folgemonaten verrechnet, sodass vom Jobcenter für diesen Zeitraum keine Zahlung erfolgt.
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Rainer meint

    24. Februar 2019 um 23:02

    Hallo! Wenn ich aber die Heizung weniger in Anspruch nehme, und dadurch weniger Heizung brauche, habe ich doch für mich gespart. Warum soll den der Landkreis das Geld bekommen. Bekomme auch Harz 4. Ich Ch habe doch für mich gespart!

    Antworten
    • Pierre meint

      14. März 2019 um 11:24

      Moin Rainer,

      ich weiß nicht, ob Du hier noch einmal reinschaust, da Dein Kommentar schon fast einen Monat alt ist.

      Die Sache liegt jedoch so:

      Du erhältst zum einen Deinen Regelbedarf. Hieraus musst Du eigenständig Deine Lebenshaltungskosten decken. Das beinhaltet beispielsweise Stromkosten. Sparst du Stromkosten ein und erhältst eine Rückzahlung, kannst Du diese behalten. Was Du von deinem Regelbedarf sparst oder vielmehr nicht umgehend verbrauchst, darfst Du in stets in angemessenem Rahmen behalten.

      Zudem übernimmt das Jobcenter neben deinem Regelbedarf die Zahlung der KdU, die Kosten der Unterkunft. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Betrag, der Dir überlassen wird, sondern einen Betrag der nur die exakten Kosten deckt, welche Dir durch die Unterkunft entstehen. Darin inbegriffen sind auch die Heizkosten. Werden die Heizkosten, die berechnet wurden, letztendlich nicht verbraucht, reduziert sich die Kosten für die Heizung. Die Rückzahlung geht in dem Fall also logischerweise an das Jobcenter zurück, da das Jobcenter von den Kosten der Unterkunft nur die tatsächlich entstandenen Kosten deckt.

      Dein Unverständnis darüber, dass eingesparte Heizkosten an das Jobcenter zurück zu führen sind, zeigt ein häufiges Phänomen: Hartz 4 wird wie selbstverständlich als eine Form von Einkommen verstanden.

      Bezüge aus dem ALG I + II sind jedoch Sozialgelder. Solche sind gedacht die Menschen in Deutschland zu unterstützen und deren Existenz zu sichern, die nicht in der Lage sind – egal ob verschuldet oder unverschuldet – den Lebensunterhalt selbst aufzubringen. Sie sind jedoch mitnichten als Einkommen zu verstehen, der einem zusteht und gehört. Vielmehr ist es eine Unterstützung durch die Gesellschaft, die in einer Notlage bereit ist aus Steuergeldern den Lebensunterhalt derer zu decken, die es kurzzeitig nicht selbst schaffen. Ein dauerhaftes Leben auf Kosten des ALG ist jedoch nie Teil eines Sozialkonzeptes gewesen. Entsprechend ist jeder auch verpflichtet, der ALG II bezieht, jede annehmbare Arbeits auch anzunehmen und zu leisten.

      Eine Gesellschaft funktioniert nur als ein Miteinander und indem jeder das trägt, was er tragen kann. Das dauerhafte Leben auf Kosten der anderen hat mit einem Sozialsystem jedoch nichts gemein.

      Antworten
  2. Marko meint

    16. Oktober 2019 um 15:54

    Mit meiner Frage stoße ich hier auf einen Wiederspruch:
    Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen.
    Stromkosten sind vom Regelsatz zu bestreiten.

    In meiner neuen Wohnung sind die Heizkosten nicht in der Warmmiete enthalten, sondern in den Stromkosten, da es sich um elektrische Heizungen handelt (elektr. Nachtspeicheröfen).
    Wie verhält es sich da mit übernommenen Heizkosten oder Stromkosten aus dem Regelsatz?

    Antworten
  3. Larissa S. meint

    30. Januar 2020 um 23:26

    Das Jobcenter stellt sich etwas quer. Meine Wohnung wird mit Infrarotheizung über den Haushaltsstrom beheizt.
    Da das über die Steckdosen geht, gibt es keinen extra Zähler.
    Welche Möglichkeiten / Argumente habe ich für eine höhe Stromrechnung?
    Gruß
    Larissa

    Antworten

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