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Müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten selbst bezahlen?

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Hartz 4: Wer zahlt hier den Kindergarten? Müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten wirklich selbst bezahlen? Jedes Bundesland entscheidet selbst über die elterliche Kostenbeteiligung am Kindergarten. Erfahren Sie hier, wer bei Hartz-4-Bezug den Kindergarten bezahlen muss.

Das Wichtigste zur Frage, wer bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen muss – kurz und knapp zusammengefasst

Wer zahlt den Kindergarten bei Hartz-4-Bezug?

Kindergartenkosten werden für Hartz-4-Empfänger ganz oder teilweise übernommen.

Was ist die entsprechende Anlaufstelle für die Kostenübernahme?

Bezüglich der Übernahme der Kosten für den Kindergarten wenden sich Hartz-4-Empfänger an das Jugendamt, nicht das Jobcenter. Letzteres trägt nur Leistungen, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stammen.

Was muss ich bei den Kindergartenkosten beachten?

Die Erhebung einer Kostenbeteiligung am Kindergarten durch die Eltern ist Ländersache. Allerdings soll diese bundesweit schrittweise abgeschafft werden. Mehr dazu hier.

Hartz-4-Empfänger müssen den Kindergarten nicht selbst bezahlen.
Hartz-4-Empfänger müssen den Kindergarten nicht selbst bezahlen.

Inhalt

  • Bei Hartz 4: Kosten für den Kindergarten nur teilweise bezahlen
    • Nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt muss bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen
    • Gibt es bei Hartz 4 einen Kindergartenzuschuss?
  • Was sagt das Landesrecht zur Frage „Wer muss bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen?“

Bei Hartz 4: Kosten für den Kindergarten nur teilweise bezahlen

Mit Hartz 4 die ganze Familie zu finanzieren, ist eine Herausforderung. Wenn Sie vom Hartz 4 noch den Kindergarten bezahlen müssen, wird es besonders schwierig, denn je nach Region kann das enorm teuer werden.

Bundeseinheitliche Regelungen: Bei Hartz 4 kommt der Kindergartenzuschuss nicht vom Jobcenter.
Bundeseinheitliche Regelungen: Bei Hartz 4 kommt der Kindergartenzuschuss nicht vom Jobcenter.

Das Jobcenter ist für alle Angelegenheiten rund ums Hartz 4 zuständig. Kinderbetreuung gehört auch dazu. Allerdings wird es hier etwas kompliziert, denn das Jobcenter übernimmt nur bestimmte Kosten, nicht aber die Kosten für den Kindergartenbesuch.

Das heißt aber nicht, dass Hartz-4-Empfänger den Kindergarten selbst bezahlen müssen.

Vielmehr stehen Ihnen Mittel von anderen Stellen zu. So wird der Antrag auf Übernahme der Kindergartenkosten beim Jugendamt gestellt, nicht beim Jobcenter.

Nicht das Jobcenter, sondern das Jugendamt muss bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen

In dem Paket für Bildung und Teilhabe sind Kindergarten und Erstausstattung nicht enthalten. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken können. Sie müssen allerdings mit einem größeren Bürokratieaufwand rechnen, denn bei Hartz 4 muss den Kindergarten das Jugendamt bezahlen, nicht das Jobcenter.

Bei Hartz 4 bekommen Sie für den Kindergarten Essensgeld.
Bei Hartz 4 bekommen Sie für den Kindergarten Essensgeld.

Andere Kosten wie Mittagessen in der Kita, Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten oder Fahrtkosten werden hingegen vom Jobcenter getragen. Diese fallen unter das Bildungs- und Teilhabepaket. Es enthält folgende (teilweise begrenzte) Leistungen:

  • Mittagessen in Kita, Kindertagespflege, Schule oder Hort
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
  • Fahrtkosten zur Schule
Es kann sein, dass Aufstocker von ihrem Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss erhalten (z. B. Geld für Mittagessen). Dies ist eine zweckgebundene Einnahme und sollte als solche nicht auf Hartz 4 angerechnet werden. Allerdings kann es sein, dass Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die demselben Zweck (Essensgeldzuschuss) dienen, dann wegfallen.

Gibt es bei Hartz 4 einen Kindergartenzuschuss?

Was die Kostenbeteiligung an der Kindergartengebühr angeht, so müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten nicht selbst bezahlen, allerdings können weitere Kosten anfallen. Einen Kindergartenzuschuss an sich gibt es bei Hartz 4 nicht. Essensgeld im Kindergarten wird auf Antrag allerdings schon übernommen.

Bei Hartz 4: Den Kindergarten bezahlen nicht Sie, sondern das Jugendamt.
Bei Hartz 4: Den Kindergarten bezahlen nicht Sie, sondern das Jugendamt.

Kindergartenzuschuss gibt es deshalb vom Jobcenter nur in Form vom Bildungs- und Teilhabepaket. Sie können für Ihr Kind einen Antrag auf Essensgeld im Kindergarten stellen. Bei Hartz 4 bekommt der Kindergarten Essensgeld in Höhe von 20 Euro monatlich. Dabei handelt es sich um einen Pauschalbetrag. Die Eltern tragen einen Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit.

Was sagt das Landesrecht zur Frage „Wer muss bei Hartz 4 den Kindergarten bezahlen?“

Die Frage, ob Sie bei Hartz-4-Bezug den Kindergarten selbst bezahlen müssen, ist deshalb so schwer zu beantworten, weil sich Landesrecht und Bundesrecht in dieser Angelegenheit kompliziert überlappen.

Im deutschen Rechtssystem liegt die Gesetzgebungskompetenz in der Regel beim Bund, allerdings haben die einzelnen Bundesländer in manchen Bereichen auch Eigenkompetenz. Das bedeutet, dass Sie die Gesetze vom Bund zwar umsetzen, aber gewisse Freiheiten in der Gestaltung haben.

In dem konkreten Fall der Kindergartenkosten können die Bundesländer die Elternbeiträge für die Kita sozial staffeln. So empfiehlt es das Sozialrecht. Allerdings sind Sie frei in der Gestaltung dieser Staffelung, das bedeutet, dass sich unter anderem die Einkommensgrenzen der verschiedenen Länder stark unterscheiden.

Hartz 4: Kita-Kosten werden nach Landesrecht geregelt.
Hartz 4: Kita-Kosten werden nach Landesrecht geregelt.

Sicher ist, dass Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII oder dem Asylbewerbergesetz (AsylbLG) beziehen, bei der Staffelung der Elternbeiträge in jedem Bundesland berücksichtigt werden müssen. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, müssen Sie den Kiga gar nicht oder nur teilweise selbst bezahlen:

  • Arbeitslosengeld 1
  • Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Demnach müssen Hartz-4-Empfänger den Kindergarten nicht selbst bezahlen. In der Regel ist das Jobcenter für sämtliche Angelegenheiten rund ums Hartz 4 zuständig. Die Kita-Kosten werden allerdings nicht vom Jobcenter, sondern vom Jugendamt übernommen.

In manchen Bundesländern bahnt sich seit 2017 eine schrittweise Abschaffung der Kita-Gebühren an. So will beispielsweise Berlin ab dem 01.08.2018 die Eltern bei der Kostenbeteiligung für Kindergärten nicht mehr in die Pflicht nehmen. Auch in Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es bald keine Kitagebühren mehr. In Hamburg ist die Kita bis fünf Stunden am Tag kostenfrei. In Niedersachsen kostet das erste Kindergartenjahr nichts und in Bayern gibt es einen Zuschuss von 100 Euro im Monat für das letzte Kindergartenjahr.

Bildnachweise: fotolia/itakdalee, depositphotos/iglazaceva, fotolia/Zerbor, fotolia/Andy Dean.

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Mira meint

    22. September 2018 um 15:37

    Und wie sieht es letztlich mit Krippenplätzen aus?

    Ich bin alleinerziehend. Habe 3 Kinder. Die großen gehen in die Schule. Der Kleine kommt in 3 Wochen in die Krippe.

    Muss ich daden Mindestsatz von knapp 150,-€ selnst tragen?

    Wir wohnen in Niedersachsen.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:06

      Hallo Mira,

      wenden Sie sich hierfür an das Jugendamt, das gegebenenfalls die Kosten tragen kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Anni meint

    25. Oktober 2018 um 10:51

    Muss mein Kind überhaupt in eine Kita darf das Amt das Erzwingen und wen ja wie viele Stunden.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. November 2018 um 10:49

      Hallo Anni,

      eine Pflicht, Ihr Kind in eine Kita zu geben, gibt es in der Regel nicht.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Manu meint

    13. Dezember 2018 um 12:11

    Hallo,
    Ich bekomme zur Zeit Elterngeld mit Aufstockung. Mein Lebensgefährte ist in Vollzeit arbeiten. Wir haben zwei gemeinsame Kinder (5Jahre und 5 Monate).Muss ich jetzt damit rechnen, anteilig die Betreuungskosten übernehmen zu müssen oder übernimmt daß Jugendamt trotzdem die Kosten für den Kindergarten?

    Antworten
  4. Nicole meint

    12. Januar 2019 um 8:20

    Hallo guten Tag
    Mein Kind , 2,5 Jahre wird im Mai 19 , 3 Jahre alt

    Ich beziehe Harz 4 in Hessen.
    Meine Sachbearbeiterin hat am 20.12.18
    Eine Eingliederung Vereinbarung aufgesetzt und rückte davon nicht ab.

    Ich soll bis April 19 mein Kind in eine Kita geben.
    Nun kostet mich die Kita ,156 Euro da er U3 bedarf ist.

    Ausserdem bin ich noch im Erziehungs Urlaub
    Durch Umzug musste ich einen anderen Kindergarten suchen.
    Das Jugendamt bei uns in Hessen schiesst nur 100 Euro hinzu.

    Ich kann aber die 56 Euro nicht selber zahlen.
    Jugendamt finanzierte vorher von 7.15-12.00 Uhr
    War andere Stadt.
    Da bekam ich Brief von der Stadt das die Kindergarten Plätze im Nähe gelegenen Kita voll sind
    Aber ein 48 km Entferner Kindergarten ist frei.
    Wenn ich bis sept. 18 den Platz nicht genommen hätte , stand in dem Brief wäre er bis 2021 nirgendwo mehr unter gekommen.
    Dann würde ich Kita ablehnen.

    Ich hatte sept 150 Sprit kosten , fing am 11.9 .18 an
    Okt. Hatte ich kosten von 200 Sprit
    Jeden Tag 48 km fahren
    Nov 230 Euro Sprit.
    Dezember mussten wir umziehen.

    Antrag auf Sonderausgaben sprit zum Kita wurde abgelehnt.
    Neuer Kita kostet156 Euro plus Sprit
    Er darf erst den kostenlosen Kita bus ab 3 Jahre , bzw. Einer bestimmten Körpergrösse nutzen.

    Was kann ich da machen ?

    Antworten
  5. marina meint

    29. Juli 2019 um 18:55

    Hallo ,
    werden kosten NUR für städtischen Einrichtungen übernommen oder auch für freie Trägerschaft zum Beispiel :
    Montessori Kindergarten????

    mit freudlichen grüssen
    marina

    Antworten

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