Hartz-4-Empfänger erhalten den sogenannten Regelsatz. Mit dieser Leistung müssen Sie die im Alltag entstehenden Kosten tragen. In manchen Fällen reicht das Geld jedoch nicht aus, beispielsweise wenn ein Paar ein Kind erwartet oder wenn jemand in eine eigene Wohnung zieht und Möbel benötigt. Wird eine Erstausstattung vom Jobcenter bezahlt?
Das Wichtigste zur Erstausstattung zusammengefasst:
Wann Hartz-4-Empfänger einen Anspruch auf die Erstausstattung der Wohnung haben, erfahren Sie hier.
Ja. Werdende Mütter können eine Erstausstattung für das Baby beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Nein. Es handelt sich dabei nicht um ein Darlehen. Die Erstausstattung wird als Sonderbedarf anerkannt.

Wichtige Informationen zur Erstausstattung:
Inhalt
Bekommen Hartz-4-Empfänger eine Erstausstattung für die Wohnung?

Nähere Informationen zur Erstausstattung gibt das SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch). § 24 Abs. 3 SGB II besagt unter anderem, dass Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht vom Regelbedarf umfasst sind.
Jedoch erhalten Sie eine Erstausstattung vom Jobcenter nicht bei jedem Umzug. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So erhalten Sie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte wie einen Herd oder Kühlschrank beispielsweise nach einem Brand, nach dem Auszug aus dem Elternhaus, nach der Trennung vom Partner oder nach einer Obdachlosigkeit.
Bedenken Sie, dass die Erstausstattung für ALG-2-Empfänger nicht unbedingt als Geld-, sondern auch als Sachleistung erbracht werden kann. Außerdem haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf neue Möbel vom Jobcenter. Die Erstausstattung umfasst häufig auch gebrauchte Gegenstände.
Erstausstattung vom Jobcenter bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Nicht nur beim Einzug in die erste eigene Wohnung können ALG-2-Empfänger eine Erstausstattung erhalten. Laut § 24 Abs. 3 SGB II können auch Leistungen für
Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
übernommen werden. Für welche Posten in Ihrem Fall eine Erstattung stattfindet, muss je nach Einzelfall entschieden werden. Wenden Sie sich hierzu an das für Sie zuständige Jobcenter.
Gibt es laut SGB II eine Erstausstattung für Schwangere?

Schwangere können beim Jobcenter eine Erstausstattung beantragen[/caption]Eine Erstausstattung vom Jobcenter erhalten auch Frauen, die ein Kind erwarten. Zu den benötigten Gegenständen zählen in der Regel:
- Bekleidung für das Kind
- Wickelkommode
- Kinderwagen
- Hochstuhl
Auch hier gilt, dass Sachleistungen erbracht werden können. Erwarten Frauen Ihr zweites Kind, besteht in der Regel die Möglichkeit, dass erneut eine Erstausstattung beim Jobcenter beantragt werden kann, um die neuen Kosten zu tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Geburten in einem kurzen Abstand aufeinander folgen.
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Celine meint
Hallo,
wie ist das, wenn mein Kind fürs Babybett zu groß geworden ist und bald eingeschult wird? Kann ich inzwischen beim Amt die Kosten für ein größeres Bett und Schreibtisch + Stuhl beantragen oder muss man dafür immer noch bis vors BSG ziehen?