Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst in der Regel nicht nur den Regelsatz, sondern auch weitere finanzielle Leistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein ALG-2-Rechner zeigt, was Ihnen zusteht.
Der Hartz-4-Rechner ermittelt, wie viel Geld Ihnen zusteht
Das Wichtigste zum Hartz-4-Rechner kurz und knapp zusammengefasst
Mit einem Hartz-4-Rechner können Sie schnell und einfach bestimmen, wie hoch die Leistungen ausfallen, die Sie voraussichtlich vom Jobcenter erhalten.
Füllen Sie zu diesem Zweck alle Felder aus – geben Sie beispielsweise an, wie viel Kindergeld Sie erhalten sowie wie hoch Ihr Einkommen ausfällt – und der Arbeitslosengeld-2-Rechner schlüsselt auf, wie hoch Ihr persönlicher Anspruch ist.
Der Rechner kann immer nur die voraussichtliche Summe angeben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihr zuständiges Jobcenter wenden.

Inhalt
So benutzen Sie den Hartz-IV-Rechner
Nicht jeder Hartz-4-Empfänger erhält die gleichen finanziellen Arbeitslosengeld-2-Leistungen. Vielmehr bestimmen unterschiedliche Faktoren die Höhe des ALG 2. Zusätzlich zum Regelsatz werden unter anderem auch Wohn- und Heizkosten übernommen, in manchen Fällen kann auch ein Mehrbedarf angesetzt werden.
Deshalb müssen Sie, wenn Sie mit einem Rechner die Höhe der Hartz-4-Leistungen berechnen lassen, verschiedene Angaben machen. Nur so kann ein verlässliches Ergebnis, welches dem vom Jobcenter ermittelten Anspruch nahe kommt, erzielt werden.

Sie müssen unter anderem Angaben zu Ihrer Lebenssituation machen, wenn Sie den Hartz-4-Rechner verwenden. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht beispielsweise dann, wenn Sie mit einem Partner zusammenleben. Des Weiteren ist anzugeben, ob Sie schwanger sind oder spezielle Nahrungsmittel benötigen. In einem solchen Fall wird ein Mehrbedarf zum Arbeitslosengeld 2 gewährt.
Des Weiteren müssen Sie angeben, ob Sie Kinder haben und wie viel Kindergeld Sie erhalten. Dies ist von Bedeutung, da das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Zuletzt sind Angaben zu Ihren Ein- und Ausgaben zu machen. Hierzu gehören unter anderem die Höhe der Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten.
Erfolgt die Warmwassererzeugung dezentral – also nicht über die Zentralheizung, sondern beispielsweise über einen mit Strom betriebenen Boiler in Ihrer Wohnung – müssen Sie das Häkchen bei Frage „Heizkosten inkl. Warmwasser?“ entfernen. In diesem Fall erhalten Sie nämlich einen Mehrbedarf.
ALG 2 berechnen: Diese Ergebnisse zeigt der Rechner

Haben Sie im Hartz-4-Rechner alle nötigen Angaben gemacht, müssen Sie nur noch auf das Feld „berechnen“ klicken. Dort wird unter anderem aufgeführt, welchen Regelbedarf Sie und andere Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten und ob ein Mehrbedarf für das Arbeitslosengeld 2 angesetzt wird.
Eventuell anrechenbares Einkommen – beispielsweise das Kindergeld oder Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung – verringert Ihren Anspruch auf Leistungen und wird dementsprechend berücksichtigt. Der untersten Spalte ist schließlich die voraussichtliche Summe, die Ihnen ausgezahlt wird, zu entnehmen.
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Sylvana meint
Es fehlt noch eine Sparte für Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Sylvana,
danke für das Feedback, leider kann diese Angabe aus technischen Gründen im Rechner nicht berücksichtigt werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Carmen meint
Es fehlt noch ein Eingabefeld für die evtl. Ersparnisse, die man evtl. auf einem Sparbuch hat und zwar zu dem Zeitpunkt – zu dem man seinen Antrag auf AlgII-Leistungen stellt.
Dann nämlich könnte man nach der anschl. Berechnung genau erkennen, dass das so genannte Schonvermögen/bzw. Freibetrag tatsächlich nicht berücksichtigt wird.
.. Wobei – dann evtl. noch Eingabefelder für Riester- oder sonst. Verträge vorhanden sein müssten )
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Carmen,
danke für das Feedback, leider kann diese Angabe aus technischen Gründen im Rechner nicht berücksichtigt werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Renè meint
Der Rechner kann doch so nicht funktionieren. Bei einem Singlehaushalt, habe ich versehentlich 520,00€ Miete inclusive Nebenkosten eingegeben und der Rechner zeigt 929,00€ ALG II für mich an ohne Abschläge?? ‘Schon sehr verwirrend. Da brauche ich keinen Rechner, weil dieser mir nicht anzeigt, dass mir in der Regel nur maximal 310,00€ Bruttokaltmiete zusteht.
muslim meint
der Hartz-4-Rechner rechnet nicht mit aktuellen werten.
Maria meint
Hallo,
ich werde als Bedarfsgemeinschaft geführt obwohl ich eine Einzelperson bin und als solche lebe. In Ihren Erklärungen wird eine Bedarfsgemeinschaft jedoch als mind. 2 Personen definiert. Wie müßte ich dann korrekt bezeichnet werden? Ich habe auch eine Bedarfsgemeinschaftnummer….
MfG, Maria
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Maria,
auch eine einzelne Person kann als Bedarfsgemeinschaft gelten.
Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org
Elena meint
Ich bin Alleinerziend mit 2 kinder 11und 12 Jahre…Ich würde Arbeit ab nächste monat in teilzeit 700 800 netto verdienen. Kalt miete 405.euro plus 210 NK warm 615euro könnte ich wissen wenn jobcenter wird mir helfen weiter mit Miete oder soll ich mit diese was verdienen selbst miete zahlen aber bleib ich ohne geld. Danke in voraus
Andrzej N. meint
Sehr geherte Damen und Herren,
wie soll man einen Kauf von gebrauchten Lkw buchen und wie kann man er abschreiben.
Ich bin Kleinunternehmer und meine Tätigkeit unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andrzej N.
Chris J. meint
Also verstehe ich das richtig!? Ich alleinerziehender Vater eines Jungen 16 j. alt,für den ich unterhalt in höhe von 240€ und kindergeld von 219€ bekomme, dann inkl. des alleinerziehendenzuschlags von jetzt 52€, 484,00€ bekommen?