Verwenden Sie den kostenlosen Hartz-4-Rechner
© by brutto-netto-rechner.infoKurze Zusammenfassung zum Hartz-IV-Rechner
Nicht alle Personen, die Arbeitslosengeld 2 – kurz ALG 2 oder Hartz 4 genannt – erhalten, haben Anspruch auf die gleichen Leistungen. Je nach Wohnsituation, Einkommen, Mehrbedarf, Anzahl der Kinder und anderen Faktoren variieren die Summen.
Möchten Sie vor dem Hartz-4-Antrag wissen, wie viel Geld Ihnen wahrscheinlich zusteht, ist es hilfreich, einen Arbeitslosengeld-2-Rechner zu verwenden. Dieser kann Ihnen einen Anhaltspunkt geben.
Erhalten Sie bereits Hartz-4-Leistungen, sind aber der Meinung, dass Ihnen mehr Geld zusteht? Auch in einer solchen Situation kann ein ALG-2-Rechner weiterhelfen.
Inhalt
Wie hoch ist der Hartz-4-Anspruch?

Jeder Hartz-4-Empfänger erhält unterschiedlich hohe Leistungen. Je nach Lebenssituation – leben etwa Kinder im Haushalt – wird ein anderer Regelsatz angesetzt. Manche Personen haben Anspruch auf einen Mehrbedarf, außerdem hat jeder Haushalt verschiedene Wohn- und Heizkosten. Wie viel Geld steht Ihnen nun zu? Der Hartz-4-Rechner gibt Ihnen darüber Auskunft.
Wie lässt sich das Arbeitslosengeld 2 berechnen?

Die gesetzlichen Grundlagen dazu, wie hoch das ALG 2 für eine Person ausfällt, finden sich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein Rechner, der all diese Regelungen beachtet, kann schnell und einfach ermitteln, auf welche Summe Sie einen Anspruch haben.
Wie bereits erwähnt, ist es für Laien gar nicht so einfach, die Höhe des ALG 2 zu berechnen, da viele verschiedene Faktoren – wie etwa das Einkommen, die Wohnsituation, ein Mehrbedarf, Anzahl der Kinder oder der Familienstand – berücksichtigt werden müssen. Damit der Hartz-4-Rechner realistische Ergebnisse ermitteln kann, müssen Sie deshalb verschiedene Angaben machen.
Weitere Rechner:
Angaben, die bei der Berechnung von Hartz-4-Leistungen wichtig sind

Möchten Sie Ihren Hartz-4-Anspruch berechnen, müssen Sie zunächst nähere Angaben zu Ihrer Lebenssituation machen. Leben Sie etwa mit Ihrem Partner zusammen, müssen Sie im Hartz-4-Rechner eine Bedarfsgemeinschaft angeben. Im Gegensatz zu Alleinlebenden erhalten nämlich Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, einen niedrigeren Regelsatz.
Sind Sie schwanger oder benötigen Sie spezielle Nahrungsmittel? Dann ist auch dies im Hartz-4-Rechner anzugeben, da Ihnen in diesen Fällen ein Mehrbedarf zusteht. Des Weiteren sind bei der ALG-2-Berechnung mögliche Kinder zu berücksichtigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Berechnung vom ALG 2 sind die monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Geben Sie hierzu im Hartz-4-Rechner an, wie hoch Ihre Kaltmiete und die Nebenkosten ausfallen. Haben Sie ein Einkommen, so ist auch dies einzutragen.
hallo,ich weiß aus sicherer quelle,das wir die hartz4 beziehen weit unter dem limit liegen.
denn als 1 person ,keine kinder,kein partner haben. wenn man der rechner benutzt kommischer weiße kommt da mehr geld hervor, als was wir vom jobcenter bekommen.
ich soll ja leider nicht ins detail rein. nun möchte ich aber eine konkrete antwort haben.
also wie kann das denn dann sein.
gerne hätte ich was dazu geschrieben,aber nunja soll man eben nicht.
ich hoffe auf eine zeitnahe antwort.
danke ihnen
und ein schönen tag noch.
mfg. fr. k.
Danke für diese Info,wir haben von der Pflegeversicherung meiner Mutter 2000 Euiro auf dem Konto,nun will das Jobcenter die Kontoauszüge,haben schlaflose Nächte,ob weitere Lristungen verweigert werden,mit freundlichen Grüßen, Michael K., Berlin