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Mit dem Hartz-4-Rechner wissen, was Ihnen zusteht

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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst in der Regel nicht nur den Regelsatz, sondern auch weitere finanzielle Leistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein ALG-2-Rechner zeigt, was Ihnen zusteht.

Der Hartz-4-Rechner ermittelt, wie viel Geld Ihnen zusteht

Das Wichtigste zum Hartz-4-Rechner kurz und knapp zusammengefasst

Was kann der Hartz-4-Rechner?

Mit einem Hartz-4-Rechner können Sie schnell und einfach bestimmen, wie hoch die Leistungen ausfallen, die Sie voraussichtlich vom Jobcenter erhalten.

Wie nutze ich den Rechner?

Füllen Sie zu diesem Zweck alle Felder aus – geben Sie beispielsweise an, wie viel Kindergeld Sie erhalten sowie wie hoch Ihr Einkommen ausfällt – und der Arbeitslosengeld-2-Rechner schlüsselt auf, wie hoch Ihr persönlicher Anspruch ist.

Gibt der Rechner genau das an, was ich erhalten werde?

Der Rechner kann immer nur die voraussichtliche Summe angeben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihr zuständiges Jobcenter wenden.

Mit dem Hartz-4-Rechner ermitteln Sie schnell und einfach Ihren Anspruch.
Mit dem Hartz-4-Rechner ermitteln Sie schnell und einfach Ihren Anspruch.

Inhalt

  • So benutzen Sie den Hartz-IV-Rechner
  • ALG 2 berechnen: Diese Ergebnisse zeigt der Rechner

So benutzen Sie den Hartz-IV-Rechner

Nicht jeder Hartz-4-Empfänger erhält die gleichen finanziellen Arbeitslosengeld-2-Leistungen. Vielmehr bestimmen unterschiedliche Faktoren die Höhe des ALG 2. Zusätzlich zum Regelsatz werden unter anderem auch Wohn- und Heizkosten übernommen, in manchen Fällen kann auch ein Mehrbedarf angesetzt werden.

Deshalb müssen Sie, wenn Sie mit einem Rechner die Höhe der Hartz-4-Leistungen berechnen lassen, verschiedene Angaben machen. Nur so kann ein verlässliches Ergebnis, welches dem vom Jobcenter ermittelten Anspruch nahe kommt, erzielt werden.

Regelungen zur Höhe des ALG 2 umfasst das SGB II. Ein Rechner ermittelt Ihren Anspruch.
Regelungen zur Höhe des ALG 2 umfasst das SGB II. Ein Rechner ermittelt Ihren Anspruch.

Sie müssen unter anderem Angaben zu Ihrer Lebenssituation machen, wenn Sie den Hartz-4-Rechner verwenden. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht beispielsweise dann, wenn Sie mit einem Partner zusammenleben. Des Weiteren ist anzugeben, ob Sie schwanger sind oder spezielle Nahrungsmittel benötigen. In einem solchen Fall wird ein Mehrbedarf zum Arbeitslosengeld 2 gewährt.

Des Weiteren müssen Sie angeben, ob Sie Kinder haben und wie viel Kindergeld Sie erhalten. Dies ist von Bedeutung, da das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Zuletzt sind Angaben zu Ihren Ein- und Ausgaben zu machen. Hierzu gehören unter anderem die Höhe der Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten.

Erfolgt die Warmwassererzeugung dezentral – also nicht über die Zentralheizung, sondern beispielsweise über einen mit Strom betriebenen Boiler in Ihrer Wohnung – müssen Sie das Häkchen bei Frage „Heizkosten inkl. Warmwasser?“ entfernen. In diesem Fall erhalten Sie nämlich einen Mehrbedarf.

Viele Leser mögen sich fragen, ob sie den ALG-2-Rechner auch dann benutzen können, wenn sie ergänzendes Hartz 4 erhalten. Der Rechner berücksichtigt auch das Einkommen, weshalb eine Ermittlung des Anspruchs bei aufstockenden Arbeitslosengeld-2-Leistungen problemlos möglich ist.

ALG 2 berechnen: Diese Ergebnisse zeigt der Rechner

Hartz 4 und vier Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Geld Sie erhalten.
Hartz 4 und vier Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Geld Sie erhalten.

Haben Sie im Hartz-4-Rechner alle nötigen Angaben gemacht, müssen Sie nur noch auf das Feld „berechnen“ klicken. Dort wird unter anderem aufgeführt, welchen Regelbedarf Sie und andere Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten und ob ein Mehrbedarf für das Arbeitslosengeld 2 angesetzt wird.

Eventuell anrechenbares Einkommen – beispielsweise das Kindergeld oder Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung – verringert Ihren Anspruch auf Leistungen und wird dementsprechend berücksichtigt. Der untersten Spalte ist schließlich die voraussichtliche Summe, die Ihnen ausgezahlt wird, zu entnehmen.

Vergessen Sie nicht: Wenn Sie das Arbeitslosengeld 2 berechnen lassen, zeigt der Rechner nur die voraussichtliche Summe an. Bestehen Differenzen zwischen dem Ergebnis, welches der Hartz-4-Rechner anzeigt, und Ihrer tatsächlichen Zahlung, ist es ratsam, das Jobcenter zu kontaktieren. Dort können Ihre Fragen beantwortet werden.

Bildnachweise: istockphoto.com/© froxx, fotolia.com/© fototvv

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sylvana meint

    13. Juni 2018 um 12:36

    Es fehlt noch eine Sparte für Unterhalt bzw Unterhaltsvorschuss

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. Juni 2018 um 10:49

      Hallo Sylvana,

      danke für das Feedback, leider kann diese Angabe aus technischen Gründen im Rechner nicht berücksichtigt werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Carmen meint

    19. Juni 2018 um 22:04

    Es fehlt noch ein Eingabefeld für die evtl. Ersparnisse, die man evtl. auf einem Sparbuch hat und zwar zu dem Zeitpunkt – zu dem man seinen Antrag auf AlgII-Leistungen stellt.

    Dann nämlich könnte man nach der anschl. Berechnung genau erkennen, dass das so genannte Schonvermögen/bzw. Freibetrag tatsächlich nicht berücksichtigt wird.

    .. Wobei – dann evtl. noch Eingabefelder für Riester- oder sonst. Verträge vorhanden sein müssten )

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      25. Juni 2018 um 9:36

      Hallo Carmen,

      danke für das Feedback, leider kann diese Angabe aus technischen Gründen im Rechner nicht berücksichtigt werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Renè meint

    12. Dezember 2018 um 13:20

    Der Rechner kann doch so nicht funktionieren. Bei einem Singlehaushalt, habe ich versehentlich 520,00€ Miete inclusive Nebenkosten eingegeben und der Rechner zeigt 929,00€ ALG II für mich an ohne Abschläge?? ‚Schon sehr verwirrend. Da brauche ich keinen Rechner, weil dieser mir nicht anzeigt, dass mir in der Regel nur maximal 310,00€ Bruttokaltmiete zusteht.

    Antworten
  4. muslim meint

    18. Februar 2019 um 13:14

    der Hartz-4-Rechner rechnet nicht mit aktuellen werten.

    Antworten
  5. Maria meint

    2. April 2019 um 17:12

    Hallo,

    ich werde als Bedarfsgemeinschaft geführt obwohl ich eine Einzelperson bin und als solche lebe. In Ihren Erklärungen wird eine Bedarfsgemeinschaft jedoch als mind. 2 Personen definiert. Wie müßte ich dann korrekt bezeichnet werden? Ich habe auch eine Bedarfsgemeinschaftnummer….

    MfG, Maria

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. April 2019 um 16:17

      Hallo Maria,

      auch eine einzelne Person kann als Bedarfsgemeinschaft gelten.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. Elena meint

    28. August 2019 um 0:58

    Ich bin Alleinerziend mit 2 kinder 11und 12 Jahre…Ich würde Arbeit ab nächste monat in teilzeit 700 800 netto verdienen. Kalt miete 405.euro plus 210 NK warm 615euro könnte ich wissen wenn jobcenter wird mir helfen weiter mit Miete oder soll ich mit diese was verdienen selbst miete zahlen aber bleib ich ohne geld. Danke in voraus

    Antworten
  7. Andrzej N. meint

    16. Februar 2020 um 21:45

    Sehr geherte Damen und Herren,

    wie soll man einen Kauf von gebrauchten Lkw buchen und wie kann man er abschreiben.
    Ich bin Kleinunternehmer und meine Tätigkeit unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrzej N.

    Antworten
  8. Chris J. meint

    12. März 2020 um 2:23

    Also verstehe ich das richtig!? Ich alleinerziehender Vater eines Jungen 16 j. alt,für den ich unterhalt in höhe von 240€ und kindergeld von 219€ bekomme, dann inkl. des alleinerziehendenzuschlags von jetzt 52€, 484,00€ bekommen?

    Antworten

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