Müssen Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung machen?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurz & bündig: Das Wichtigste zur Steuererklärung bei Hartz-4-Bezug

Ich beziehe Arbeitslosengeld II (Hartz 4). Muss ich eine Steuererklärung einreichen?

Ob ALG-2-Empfänger eine Steuererklärung machen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In der Regel sind sie jedoch nicht dazu verpflichtet, wenn sie kein weiteres Einkommen haben.

Muss ich in meiner Steuererklärung Hartz-4-Leistungen angeben?

Nein, Sie müssen Hartz-4-Leistungen nicht in der Steuererklärung angeben, da diese nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Inwiefern muss ich den Bezug von ALG 2 in der Steuererklärung vermerken?

Die Zeit, in denen Sie Arbeitslosengeld 2 erhalten, muss unter dem Punkt „Zeiten der Nichtbeschäftigung“ angegeben werden.

Was müssen Sie bei ALG-2-Bezug in Sachen Steuererklärung beachten?

Müssen Sie eine Steuererklärung trotz Hartz-4-Bezug machen?
Müssen Sie eine Steuererklärung trotz Hartz-4-Bezug machen?

In der Steuererklärung geben Personen an, welches Einkommen sie in einem Kalenderjahr erzielt haben. Zusätzlich können gewisse Ausgaben eingetragen werden, welche dazu führen, dass die Steuerlast sinkt. Hat der Betreffende im Laufe eines Jahres zu hohe Steuern gezahlt, kann er mit einer Steuererstattung rechnen. Bei vielen Selbstständigen, aber auch in anderen Fällen, kann es jedoch dazu kommen, dass sie zu niedrige Steuern gezahlt haben und deshalb eine Nachzahlung leisten müssen.

Nicht jede Person muss jedoch ihre Steuern machen. Wie verhält es sich, wenn Sie Arbeitslosengeld 2 – alltagssprachlich als Hartz 4 bekannt – erhalten? Müssen Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung machen? Und was geschieht, wenn sie eine Steuererstattung erhalten?

Wer muss eine Steuerklärung machen?

Einkommensteuererklärung: Hartz-4-Empfänger müssen die Summe der Leistungen nicht angeben.
Einkommensteuererklärung: Hartz-4-Empfänger müssen die Summe der Leistungen nicht angeben.

Ob Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung machen müssen, ist ein vieldiskutiertes Thema. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten: Es gibt Personen, die dazu verpflichtet sind, die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, während wiederum andere die Wahl haben, die Steuererklärung freiwillig zu machen oder sich den Papierkram zu ersparen.

Nimmt das Finanzamt an, dass es jemandem zu wenig Steuern über das Jahr abgezogen hat, wird eine Steuererklärung gefordert. In folgenden Fällen besteht unter anderem eine Veranlagungspflicht:

  • bei der Erzielung von zusätzlichen Einkünften, die mehr als 410 Euro im Jahr betragen,
  • wenn ein Freibetrag eingetragen wurde (z. B. für Kinderbetreuungskosten),
  • wenn beide Ehepartner ein Einkommen hatten und einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird bzw. wenn einer oder beide unter Steuerklasse IV mit Faktor fallen oder
  • beim gleichzeitigen Lohnbezug von mehreren Arbeitgebern.

Steuererklärung: Müssen Sie Hartz-4-Leistungen angeben?

Bei ganzjährigem Bezug von ALG 2 ist eine Steuererklärung oft nicht nötig.
Bei ganzjährigem Bezug von ALG 2 ist eine Steuererklärung oft nicht nötig.

Ist eine Person arbeitslos, muss sie eine Steuererklärung machen, wenn sie Arbeitslosengeld 1 erhält. Das ALG 1 gehört nämlich zu den steuerfreien Entgeltersatzleistungen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Leistungen zwar nicht versteuert werden, aber dafür sorgen, dass das andere Einkommen mit einem höheren Prozentsatz versteuert wird.

Wie verhält es sich nun für Bezieher von Hartz 4? Ist eine Steuererklärung Pflicht? Grundsätzlich ist dem nicht so. Das Arbeitslosengeld 2 ist keine Entgeltersatzleistung wie das ALG 1, sondern stellt eine reine Sozialleistung dar. Damit muss in der Steuererklärung das Arbeitslosengeld 2 nicht angegeben werden.

Haben Sie das gesamte Jahr Sozialleistungen erhalten, ist deshalb bei Arbeitslosengeld-2-Bezug eine Steuererklärung nicht zwingend notwendig. Haben Sie jedoch im gleichen Jahr ALG 1 erhalten oder ist aus einem anderen Grund eine Veranlagungspflicht entstanden, so müssen Sie Ihre Steuern machen und die nötigen Unterlagen ans Finanzamt weitergeben. Die Hartz-4-Leistungen sind dann jedoch nicht zu vermerken. Allerdings müssen Sie angeben, von wann bis wann sie arbeitslos waren.

Hartz 4 in der Steuererklärung: Wo müssen Sie eintragen, in welchem Zeitraum Sie das ALG 2 erhalten haben? Das richtige Feld trägt den Namen „Zeiten der Nichtbeschäftigung“.

Steuererklärung bei Hartz-4-Aufstockung: Was ist zu beachten?

Für Aufstocker bei Hartz 4 kann eine Steuererklärung lohnenswert sein.
Für Aufstocker bei Hartz 4 kann eine Steuererklärung lohnenswert sein.

Nun erhalten aber nicht nur Arbeitslose Hartz-4-Leistungen. Es gibt auch sogenannte Aufstocker. Hierbei handelt es sich um Personen, die einen geringen Lohn erhalten und deshalb vom Jobcenter unterstützt werden. Was müssen diese Personen bezüglich der Steuern beachten?

Ob Hartz-4-Aufstocker eine Steuererklärung machen müssen, hängt von den oben genannten Faktoren ab. Doch auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, kann sich der Aufwand unter Umständen lohnen. Das ist der Fall, wenn Sie hohe Werbungskosten geltend machen können. Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die mit der Ausübung Ihrer Arbeit zu tun haben. Hierzu gehören unter anderem:

  • Fahrtkosten
  • Berufsbekleidung
  • Werkzeuge, die für die Ausübung des Berufes benötigt werden
  • Fort- oder Weiterbildungen
  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten, die für Dienstreisen anfallen
  • Fachbücher oder -zeitschriften
  • Zweitwohnung, die aus beruflichen Gründen benötigt wird

Übersteigen Sie die Pauschale für Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro, lohnt es sich, als Hartz-4-Aufstocker eine Steuererklärung zu machen. Diese Kosten werden nämlich von Ihrem Einkommen abgezogen. Allein auf den Rest müssen Sie Steuern zahlen.

Wie bereits erwähnt, müssen Sie Hartz 4 bei der Steuererklärung nicht angeben. Das gilt auch für Aufstocker.

Hartz 4 und Steuererklärung: Was passiert bei einer Rückzahlung?

Bezug von Hartz 4: Führt eine Steuererklärung zur Rückzahlung, wird das Geld auf die Leistungen angerechnet.
Bezug von Hartz 4: Führt eine Steuererklärung zur Rückzahlung, wird das Geld auf die Leistungen angerechnet.

Haben Personen übers Jahr gesehen zu hohe Steuern gezahlt, erhalten sie eine Rückerstattung. Doch was geschieht, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt ebendieser Rückzahlung arbeitslos ist und Hartz 4 bezieht?

In diesem Fall wird die Steuerrückerstattung auf die ALG-2-Leistungen angerechnet – und zwar als Einkommen und nicht als Vermögen. Wäre Letzteres der Fall, würden Hartz-4-Empfänger von hohen Freibeträgen profitieren, doch durch die Einordnung als Einkommen ist dies nicht möglich.

Da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt, kann außerdem kein Freibetrag für Erwerbstätige gemäß § 30 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) angesetzt werden. Vielmehr wird die Steuerrückerstattung komplett auf die Leistungen angerechnet.

Erhalten Bezieher von Hartz 4 wegen einer Steuererklärung eine Rückzahlung und verheimlichen dies, drohen Sanktionen. Es kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Des Weiteren muss der Betroffene die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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11 Gedanken zu „Müssen Hartz-4-Empfänger eine Steuererklärung machen?

  1. Ulrike

    Guten Tag,
    kann/sollte man eine Steuererklärung machen, wenn man das komplette Jahr H4 bezogen hat, aber auch Geld gespendet hat (und Quittungen darüber hat)? Und einen Bausparvertrag hatte?
    Vielen Dank!

  2. Jonna

    Hallo liebes Team!
    Danke für eure informative Seite! Aktuell habe ich ein großes Problem und könnte eure Hilfe gebrauchen:

    Ich bin Alleinerziehende mit einem Schwerbehinderten Sohn. Ich habe 2018 9 Monate Hartz IV bezogen und die letzten 3 Monate hatte ich einen Midi-Job. Das Finanzamt fordert von mir für dieses Jahr über 1000€!??! Kann das wirklich richtig sein? Ich bin davon ausgegangen, dass ich weder zahlen muss, noch etwas bekommen werde. Ich wollte es nur richtig machen.

    Nun ist es auch noch so, dass ich jetzt wieder Hartz IV bekomme und seit der Corona-Krise meinen kleinem Nebenverdienst verloren habe. Eine so hohe unerwartete Nachzahlung ist für mich absolut nicht tragbar! Ich bekomme kaum genug zum Leben und auch 2018 hatte ich sehr wenig und schon gar nicht etwas übrig, das ich für die Steuer hätte zurücklegen können.
    Jetzt hat das Finanzamt auch noch mein Konto gepfändet, so dass ich jetzt absolut mittellos bin und meinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Und das alles jetzt in der Krise, mit einem 8 Jährigen Sohn zu Hause. Ich bin am Verzweifeln!! Kann mir hier irgendwer sagen das alles mit rechten Dingen zugeht kann oder mir einen Tipp geben was ich tun kann!? Ich wäre wirklich sehr dankbar dafür!!

    Viele Grüße aus Bonn

    1. W.L.

      Hallo Jonna,
      ich würde dir empfehlen, eine Sozialberatungsstelle zu suchen bzw. einen Rechtsanwalt, der/die auf Sozialrecht spezialisiert ist.
      Ich habe damit zweimal unabhängig voneinander 200-300€ zurück bekommen, weil etwas zu meinen Ungunsten und unrechtens eingefordert bzw. ich falsch informiert wurde.
      Ich hoffe, du konntest dich aus der Situation befreien.
      LG

  3. Dennis M.

    Ich bin das ganze Jahr arbeiten gegangen bis zum 1.7.2019 vollzeit danach musste wir aufstocken also ein halbes Jahr lang.Rechnet das jobcenter jetzt das ganze Jahr an oder nur das halbe Jahr ?
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Daniel

    Hallo liebes Team,

    ich bräuchte ihren Rat da ich selbst kein Rechtsschutz besitze aber jetzt dann einen abschließen werde. Ich habe ab dem 21.12.2018 – 29.11.2019 AL 1 Geld erhalten. Jetzt am 03.01.2020 hab ich den AL 2 Antrag beantragt und wurde bewilligt zum heutigen Datum. Heute im Briefkasten erhielt ich ein schreiben vom Jobcenter das sie rückgängig eine Steuererklörung wollen von 2016-2019….Meine Frage ist wie kann das sein das ich wo ich kein Geld vom Amt bezogen habe, bzw. das erste mal seit dem 21.12.2018 und vorher immer arbeitstätig das sie rückwirkend vier Jahre wollen! Mir ist bewusst das sie eine Steuererklärung vom 21.12.2018 (Jahre2018) – 29.11.2019 (Jahre 2019) beantragen können aber doch nicht in den Jahren wo ich nichts bezogen habe geschweige den die Jahre wo ich tätig war…Ich hoffe ich versteht was ich damit aussagen will! Ist es nicht so das man eine abgeben muss ab dem Zeitpunkt wo man AL 1 bezieht aber die davor liegenden Jahre kein Recht darauf haben das einzufordern! Vielen Dank im Voraus, werde am Montag anrufen bei der Hotline und Ihnen erstmal mitteilen das ich das mit meinem Rechtsschutz ankläreb möchte den ich morgen eventuell abschließe…..

    Grüße Daniel

  5. Ive B.

    Hallo,
    Wir werden gebeten, ein Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass meine Frau keine Steuern erklären muss, weil sie das Soziale berührt, keine Arbeitslosigkeit hat und keine andere Ressource hat. Haben Sie Internet-Links, die diese Bestimmung erklären?
    danke

  6. Nina

    Hallo liebes Team,
    bei mir ist es so, dass ich in einem Jahr 6 Monate ALG I und dann 3 Monate ALGII bekommen und jetzt für den Rest des Jahres sprich 3 Monate einen JOb habe. Mir ist klar, dass ich eine Steuererklärung machen muss, brauche ich für meinen neuen Job einen neuen Laptop und anderen Arbeitsmaterialien, wäre es besser für dieses Jahr alles zu kaufen oder lieber warten und im neuen Jahr das erforderliche Arbeitsmaterialien kaufen???
    Vielen Dank

  7. jÜRGEN

    Das Jobcenter fordert uns auf für 2018 eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
    Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente (Brutto 2018 €4.050,12), meine Frau hat Brutto Jahreseinkommen mit St.kl. 3 von €15.748. Aus diesem Einkommen wurde keine Lohnsteuer, SolZ oder KiSt einbehalten.
    Zusätzlich erhalten wir eine monatliche Aufstockung vom Jobcenter.
    Die anzufertigende ergibt also keine Steuererstattung, auch keine Steuernachzahlung.
    Bisher wurde alles im pers. Gespräch beim Lohnsteuerhilfeverein berechnet.
    Wenn die Steuererklärung für 2018 auch abgegeben wird, muss ich jedoch an den LSt-Hilfeverein €10 Aufnahmegebühr und €82,00 für die Erklärung zahlen.
    ALSO, welch QUATSCH vom AMT.
    MUSS DAS JOBCENTER MIR MEINE KOSTEN DER ERKLÄRUNG AUSGLEICHEN ???

  8. Rohloff

    sehr geehrtes Team,
    was, wenn jemand Steuern nachzahlen muss? Übernimmt dann das Jobcenter die Kosten wenn doch eine Rückzahlung bei zu viel bezahlten Steuern angerechnet wird?

    1. Christel

      Hallo Rohloff,

      wenn Sie, so wie ich jetzt, noch Steuern nachzahlen müssen (weiss der Fuchs,warum).. zahlen Sie das komplett von Ihren Leistungen..

      LG Christel

      1. Ramón

        Sorry, aber das ist doch mal wieder typisch. Gibt es eine Steuererstattung, wird diese komplett mit den ALG2 Leistungen verrechnet. Muss man aber etwas zurückzahlen, darf man das schön mit eigenen Mitteln versuchen…

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