Empfänger von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sehen sich mit allerhand Problemen konfrontiert. In einigen Fällen ist ein Umzug unumgänglich. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung des Jobcenters. Manchmal wird aber auch bei Hartz 4 der Umzug abgelehnt. Was nun?
Das Wichtigste zum abgelehnten Umzug zusammengefasst:
Ja. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Wohnungswechsel zuzustimmen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen.
Welche Konsequenzen es hat, wenn Sie einen Wohnungswechsel trotz Ablehnung des Jobcenters durchführen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Umzug ohne Genehmigung.
Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn ein Umzug abgelehnt wurde, erfahren Sie hier.

Inhalt
Wann müssen Hartz-4-Empfänger umziehen?
Ein Umzug kann für Hartz-4-Empfänger aus ganz unterschiedlichen Gründen notwendig werden. Haben diese vor Beginn ihrer Hilfebedürftigkeit eine Wohnung angemietet, welche nicht in der angemessenen Preisklasse liegt, wird das sogenannte Kostensenkungsverfahren in die Wege geleitet.
Der Betroffene hat dann rund sechs Monate Zeit, eine neue Bleibe zu suchen. Allerdings kann er die Kosten auch senken, indem beispielsweise ein Zimmer untervermietet wird. Das Jobcenter zahlt dann die angemessenen Aufwendungen für Miete und Unterkunft, der restliche Betrag kann durch die Einnahmen aus der Untermiete beglichen werden.
Ein weiterer Umzugsgrund kann entstehen, wenn sich eine Bedarfsgemeinschaft auflöst, oder der Hartz-IV-Empfänger Nachwuchs bekommt. In jedem Fall muss vor einem Umzug die Zustimmung des Sachbearbeiters eingeholt werden. Nur so ist gewährleistet, dass eine Kostenübernahme stattfinden wird.
Jobcenter lehnt Umzug ab: Mögliche Gründe

Nun kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass jedem Wohnungswechsel eines ALG-2-Beziehenden zugestimmt wird. Nicht selten stellt sich dann die Frage, wenn bei Hartz 4 der Umzug abgelehnt wurde, was nun zu tun ist.
Dies hängt maßgeblich mit den Gründen zusammen, welche dazu geführt haben, dass das Jobcenter dem Wohnungswechsel nicht zustimmt. Der häufigste ist, dass die neue Wohnung unangemessen ist. Dies hängt mit der Größe und den monatlichen Ausgaben für die Bruttokaltmiete zusammen.
Um bewerten zu können, was als angemessen gilt, wird der örtliche Mietspiegel zu Rate gezogen. Je nachdem, wie viele Personen in dem Haushalt leben sollen, gelten andere Grenzwerte. In besonderen Härtefällen kann von diesen um bis zu zehn Prozent zu Gunsten des Hartz-4-Empfängers abgewichen werden.
Hartz-4-Empfänger und Umzug abgelehnt? Was Sie nun für Möglichkeiten haben
Welche Möglichkeiten haben Sie nun aber, wenn bei Hartz 4 der Umzug angelehnt wird? Was nun zu tun ist, erklären wir Ihnen im Folgenden. Sind Sie mit der Entscheidung vom Jobcenter nicht einverstanden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Dazu empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Da Arbeitslose in aller Regel nicht die finanziellen Mittel haben, sich einen Rechtsbeistand leisten zu können, kann oft die Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Sozialgericht, ist auch Prozesskostenhilfe denkbar.
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Anja meint
Hallo ich habe eine Frage, ich habe eine Ablehnung für meinen Umzug erhalten. Die neue Wohnung ist billiger als meine jetzige. Kaution und Umzug finanziere ich selbst. Kann mir das Jobcenter die komplette Miete streichen wenn ich trotzdem umziehen?
LG
Arbeitsamt meint
Das Jobcenter kann alles ! Das Risiko würde ich Persönlich nicht eingehen. Mache besser alles Richtig