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Bei Hartz-4-Bezug Umzug abgelehnt: Was nun zu beachten ist

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Empfänger von Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sehen sich mit allerhand Problemen konfrontiert. In einigen Fällen ist ein Umzug unumgänglich. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung des Jobcenters. Manchmal wird aber auch bei Hartz 4 der Umzug abgelehnt. Was nun?

Das Wichtigste zum abgelehnten Umzug zusammengefasst:

Kann das Jobcenter einen Umzug ablehnen?

Ja. Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Wohnungswechsel zuzustimmen, wenn keine triftigen Gründe vorliegen.

Was passiert, wenn ich trotzdem umziehe?

Welche Konsequenzen es hat, wenn Sie einen Wohnungswechsel trotz Ablehnung des Jobcenters durchführen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Umzug ohne Genehmigung.

Mein Umzug wurde abgelehnt. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Welche Möglichkeiten Sie haben, wenn ein Umzug abgelehnt wurde, erfahren Sie hier.

Als Hartz-4-Empfänger Umzug abgelehnt: Was nun? Dieser Frage gehen wir im Ratgeber auf den Grund.
Als Hartz-4-Empfänger Umzug abgelehnt: Was nun? Dieser Frage gehen wir im Ratgeber auf den Grund.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum abgelehnten Umzug zusammengefasst:
  • Wann müssen Hartz-4-Empfänger umziehen?
  • Jobcenter lehnt Umzug ab: Mögliche Gründe
    • Hartz-4-Empfänger und Umzug abgelehnt? Was Sie nun für Möglichkeiten haben

Wann müssen Hartz-4-Empfänger umziehen?

Ein Umzug kann für Hartz-4-Empfänger aus ganz unterschiedlichen Gründen notwendig werden. Haben diese vor Beginn ihrer Hilfebedürftigkeit eine Wohnung angemietet, welche nicht in der angemessenen Preisklasse liegt, wird das sogenannte Kostensenkungsverfahren in die Wege geleitet.

Der Betroffene hat dann rund sechs Monate Zeit, eine neue Bleibe zu suchen. Allerdings kann er die Kosten auch senken, indem beispielsweise ein Zimmer untervermietet wird. Das Jobcenter zahlt dann die angemessenen Aufwendungen für Miete und Unterkunft, der restliche Betrag kann durch die Einnahmen aus der Untermiete beglichen werden.

Ein weiterer Umzugsgrund kann entstehen, wenn sich eine Bedarfsgemeinschaft auflöst, oder der Hartz-IV-Empfänger Nachwuchs bekommt. In jedem Fall muss vor einem Umzug die Zustimmung des Sachbearbeiters eingeholt werden. Nur so ist gewährleistet, dass eine Kostenübernahme stattfinden wird.

Es kann aber auch vorkommen, dass beim Bezug von Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird. Was nun die Gründe dafür sein können, erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt.

Jobcenter lehnt Umzug ab: Mögliche Gründe

Jobcenter lehnt den Umzug ab: Dies ist keine Seltenheit.
Jobcenter lehnt den Umzug ab: Dies ist keine Seltenheit.

Nun kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass jedem Wohnungswechsel eines ALG-2-Beziehenden zugestimmt wird. Nicht selten stellt sich dann die Frage, wenn bei Hartz 4 der Umzug abgelehnt wurde, was nun zu tun ist.

Dies hängt maßgeblich mit den Gründen zusammen, welche dazu geführt haben, dass das Jobcenter dem Wohnungswechsel nicht zustimmt. Der häufigste ist, dass die neue Wohnung unangemessen ist. Dies hängt mit der Größe und den monatlichen Ausgaben für die Bruttokaltmiete zusammen.

Um bewerten zu können, was als angemessen gilt, wird der örtliche Mietspiegel zu Rate gezogen. Je nachdem, wie viele Personen in dem Haushalt leben sollen, gelten andere Grenzwerte. In besonderen Härtefällen kann von diesen um bis zu zehn Prozent zu Gunsten des Hartz-4-Empfängers abgewichen werden.

Bei Hartz-4-Bezug Umzug abgelehnt: Was nun darauf folgt, ist, dass Sie weder ein Darlehen für die Mietkaution, noch eine Erstattung der Aufwendungen für den Umzug erhalten. Weiterhin wird nur der Teil der Miete übernommen, welcher als angemessen gilt. Den Rest müssen Sie aus dem Hartz-4-Regelsatz selbst begleichen.

Hartz-4-Empfänger und Umzug abgelehnt? Was Sie nun für Möglichkeiten haben

Welche Möglichkeiten haben Sie nun aber, wenn bei Hartz 4 der Umzug angelehnt wird? Was nun zu tun ist, erklären wir Ihnen im Folgenden. Sind Sie mit der Entscheidung vom Jobcenter nicht einverstanden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Dazu empfiehlt es sich, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen. Da Arbeitslose in aller Regel nicht die finanziellen Mittel haben, sich einen Rechtsbeistand leisten zu können, kann oft die Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Kommt es zu einer Verhandlung vor dem Sozialgericht, ist auch Prozesskostenhilfe denkbar.

Bildnachweise: fotolia.com/ © Tiberius Gracchus

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Anja meint

    21. November 2019 um 17:07

    Hallo ich habe eine Frage, ich habe eine Ablehnung für meinen Umzug erhalten. Die neue Wohnung ist billiger als meine jetzige. Kaution und Umzug finanziere ich selbst. Kann mir das Jobcenter die komplette Miete streichen wenn ich trotzdem umziehen?
    LG

    Antworten
    • Arbeitsamt meint

      12. März 2020 um 17:25

      Das Jobcenter kann alles ! Das Risiko würde ich Persönlich nicht eingehen. Mache besser alles Richtig

      Antworten

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