Hartz 4 und der Umzug wurde abgelehnt? Was nun wichtig ist

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 20. Oktober 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurze Zusammenfassung zur „Hartz 4, wenn der Umzug abgelehnt wurde“

Kann ein Umzug durch das Jobcenter abgelehnt werden?

Auch bei Hartz 4 kann ein Umzug abgelehnt werden. Was Bezieher nun können, kommt auf die jeweiligen Umstände an.

Können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen?

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung kann eine Möglichkeit sein. Oftmals ist hier die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.

Was passiert, wenn Sie die Ablehnung ignorieren?

Ziehen Betroffene dennoch um, kann das Jobcenter die Übernahme der neuen Kosten für die Unterkunft ablehnen.

Was tun, wenn das Jobcenter den Umzug ablehnt?

Das Jobcenter hat den Umzug abgelehnt? Was können Betroffene nun tun?
Das Jobcenter hat den Umzug abgelehnt? Was können Betroffene nun tun?

Den passenden Wohnraum zu finden, ist generell eine schwierige Angelegenheit. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II kommt hinzu, dass ein Umzug der Zustimmung des Jobcenters bedarf. Doch auch mit Hartz 4 wird ein Umzug manchmal abgelehnt. Was ist nun zu tun?

Wann ist ein Umzug notwendig?

Warum unter Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird und was Betroffene nun tun können, ist oftmals nicht so leicht zu beantworten. Die Gründe für einen Umzug können ebenso vielfältig sein wie die Begründungen, warum dieser abgelehnt wird.

Wohnen Empfänger von Hartz 4 beispielsweise in einer Wohnung, die als nicht angemessen bewertet wird, müssen sie dazu beitragen, die Kosten zu senken. Dies kann entweder durch eine Untervermietung oder einen Umzug erreicht werden.

Jobcenter lehnt den Umzug ab: Welche Gründe es geben kann

In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft nur dann, wenn diese als angemessen erachtet werden. Hartz-4-Empfänger haben üblicherweise sechs Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.

Das Jobcenter lehnt den Umzug ab? Ein Widerspruch kann eine Option sein.
Das Jobcenter lehnt den Umzug ab? Ein Widerspruch kann eine Option sein.

Auch wenn sich die familiäre Situation ändert, kann ein Umzug anstehen. Wird eine größere oder kleinere Wohnung benötigt, kann ein Umzug nur geschehen, wenn eine Zustimmung des Jobcenters vorliegt. Ein Umzug ohne Genehmigung bedeutet üblicherweise, dass die Kosten für diesen als auch die neue Miete nicht übernommen werden. Ist die neue Wohnung nicht angemessen oder zumutbar, kann bei Hartz 4 ein Umzug ebenfalls abgelehnt werden.

Was Empfänger nun tun können, hängt wie erwähnt von den jeweiligen Umständen ab. So können sowohl die Größe als auch die Kosten für die neue Wohnung die Vorgaben des Jobcenters übersteigen und als unangemessen betrachtet werden. Hier spielt der örtliche Mietspiegel oder ersatzweise örtliche Vergleichsmieten eine große Rolle.

Auch die Haushaltsgröße muss bei der Bewertung einer Angemessenheit berücksichtigt werden. In Härtefällen, also unter bestimmten Bedingungen, kann von diesen Vorgaben auch bis zu zehn Prozent abgewichen und zu Gunsten des Leistungsempfängers entschieden werden.

Zu beachten ist, wenn bei Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird, was nun nicht getan werden sollte. Dazu gehört einfach doch umzuziehen, denn im Zweifelsfall müssen Leistungsbezieher dann selbst für den Umzug aufkommen und darüber hinaus die Differenz zur neuen Miete eigenständig aufbringen. Des Weiteren wird hier meist auch ein Darlehen für die Mietkaution nicht gewährt.

Bei Hartz 4 Umzug abgelehnt: Was Bezieher nun für Optionen haben

Hat das Jobcenter bei Hartz 4 den Umzug abgelehnt, fragen viele "Was nun?".
Hat das Jobcenter bei Hartz 4 den Umzug abgelehnt, fragen viele „Was nun?“.

Leistungsempfänger können, wenn bei Hartz 4 der Umzug abgelehnt wurde und „Was nun?“ als Frage im Raum steht, mehrere Möglichkeiten nutzen. Zum einen können sie gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch einlegen.

Das Jobcenter muss dann die Entscheidung nochmals prüfen und gegebenenfalls revidieren. Benötigen Betroffene hier Unterstützung, ist die Konsultation eines Anwalts für Sozialrecht ratsam. Dieser kann unter anderem auch bei einer eindeutigen Formulierung des Widerspruchs helfen und prüfen, ob ein solcher überhaupt sinnvoll ist. Für Hartz-4-Empfänger besteht die Möglichkeit, die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, um den Anwalt zu finanzieren.

Eine weitere Option besteht darin, die Entscheidung des Jobcenters zu akzeptieren und erneut auf Wohnungssuche zu gehen oder in der alten Wohnung zu verbleiben. Für viele ist dies durchaus nicht leicht zu entscheiden. Daher ist es verständlich, dass, wenn bei Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird, „Was nun?“ die wichtigste Frage überhaupt ist.
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Über den Autor

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Dörte L.

Nach dem Studium der Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam arbeitete Dörte auch im Bereich Liegenschaftsverwaltung und sammelt dort wertvolle Erfahrungen im Umgang mit mietrechtlichen Aspekten. Mit diesen Kenntnissen unterstützt sie seit 2016 das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org.

2 Gedanken zu „Hartz 4 und der Umzug wurde abgelehnt? Was nun wichtig ist

  1. Köpke

    Mein Tochter und ihr Freund Vater meines Enkel bewohnen aufgrund des Krieges in der Ukraine in Deutschland in einer 1 Zimmer Wohnung. Für die Beziehung einer neuen Wohnung ist die Grundmiete sowie die Größe der WG o.k. Leider wurde aufgrund der Nebenkosten die mit 42 € monatlich über den Kosten des Jobcenters drüber, so dass der Bezug der neuen WG abgelehnt wurde. Was kann ich dazu unternehmen? Zumal dem Jobcenter mitgeteilt wurde, das die Zusatzkosten von uns getragen werden.

  2. Helga H.

    Hallöchen, mein Sohn, 37 Jahre, lebt bei mir (kein eigenes Zimmer, mein Schlafzimmer) seit einem Jahr. Meine Wohnung ist 48 m2. Seine Ex hatte ihn kurzfristig aus der Wohnung verwiesen. Wohnort Radebeul. Mein Wohnort Dresden. Mein Sohn musste nun dadurch das zuständige Jobcenter von Radebeul nach Dresden wechseln. Er hat aller 14 Tage für 2 Tage seine Tochter (3Jahre). Manchmal auch mehr. Nun hat er eine 2-Raumwohnung in Radebeul unweit von seiner Tochter bekommen. Das nun zuständige Jobcenter (Radebeul) würde die Kosten für eine 1-Raumwohnung übernehmen. Den Rest übernimmt mein Sohn (geht 15 Stunden pro Woche arbeiten).
    Nun kommt das, was ich nicht nachvollziehen kann. Das Dresdner Jobcenter gibt keine Bestätigung für das Radebeuler Jobcenter, das der Umzug notwendig ist. Laut Gesetz hat er das Recht sich eine Wohnung zu nehmen. Wie schon erwähnt, wohnt!? er mehr schlecht wie recht bei mir.
    Ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen mit meinem Anliegen richtig bin.
    Mit freundlichen Grüßen
    Helga H.

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