Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat nicht immer die freie Wohnungswahl. Sie muss angemessen sein, das heißt, einem bestimmten Preis laut Mietspiegel entsprechen. Manchmal wird dadurch ein Wohnungswechsel erforderlich. Was passiert aber, wenn bei Hartz 4 der Umzug ohne Genehmigung durchgeführt wird?
Das Wichtigste zum Umzug ohne Genehmigung zusammengefasst:
Wird bei Bezug von Hartz 4 ein Umzug ohne Zustimmung vom Jobcenter durchgeführt, hat der Betroffene keinen Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten oder ein Darlehen für die Mietkaution.
Entstehen bei der neuen Wohnung Mehrkosten, müssen diese nicht vom Jobcenter übernommen werden.
Welche Konsequenzen ein Umzug für Leistungsempfänger unter 25 Jahren haben kann, lesen Sie hier.

Inhalt
Ablehnung vom Jobcenter: Umzug ohne Genehmigung

Ein Umzug kann für Hartz-4-Empfänger zu einer echten Herausforderung werden. Ist beispielsweise die jetzige Wohnung zu teuer und geht über das hinaus, was laut Mietspiegel als angemessen anzusehen ist, kann der Betroffene im Rahmen vom Kostensenkungsverfahren zu einem Umzug aufgefordert werden.
Dann beginnt erst einmal die Wohnungssuche. Dies ist alles andere als einfach, steigen doch die Mieten immer mehr an. Wird dennoch eine passende Bleibe gefunden, muss das Jobcenter dem Umzug zustimmen.
Stellen Sie einen entsprechenden Antrag, wird dabei zunächst überprüft, ob die neue Wohnung als angemessen einzustufen ist und die Kosten für Heizung und Unterkunft entsprechend übernommen werden können.
Streben Sie auf Eigeninitiative einen Wohnungswechsel an, muss dazu ein triftiger Grund angegeben werden. Folgende Gründe werden in aller Regel nach einer Prüfung durch den Sachbearbeiter anerkannt:
- Familienzuwachs, der eine größere Unterkunft notwendig macht
- Gesundheitliche Probleme
- Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
- Kündigung durch den Vermieter
- Veränderung der Lebenssituation durch Heirat oder Scheidung
- Aktuelle Wohnung nachweislich in mangelhaften Zustand (beispielsweise durch Schimmelbefall)
All diese Punkte können dazu führen, dass Sie vom Jobcenter eine Zustimmung für einen Wohnungswechsel erhalten. Führen Sie bei Hartz 4 einen Umzug allerdings ohne Genehmigung durch, kann dies weitreichende Folgen haben.
Umzug bei Hartz 4 ohne Zustimmung vom Jobcenter: Folgen

Stimmt das Jobcenter einem Wohnungswechsel zu, so erhalten Sie entsprechend Unterstützung. Die Mietkaution für die neue Bleibe kann als Darlehen gewährt werden, auf Antrag werden auch die Umzugskosten bezuschusst.
Allerdings soll der Wohnungswechsel möglichst in Eigenregie durchgeführt werden. Wenn keine körperlichen Behinderungen vorliegen, werden die Kosten für ein Umzugsunternehmen nicht übernommen.
Allerdings erhalten Sie einen Pauschalbetrag für die Anschaffung von Umzugskartons sowie eine Helferpauschale für deren Verköstigung. Außerdem können die Auslagen für die Anmietung eines geeigneten Kfz übernommen werden.
Hartz 4 unter 25: Umzug ohne Genehmigung mit gravierenden Konsequenzen
Unter 25-Jährige stellen einen Sonderfall beim Bezug von Hartz 4 dar. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr müssen Sie bei den Eltern in der Bedarfsgemeinschaft bleiben, sofern keine triftigen Gründe einen Umzug rechtfertigen.
Wird dann einfach so ein Umzug ohne Genehmigung durchgeführt, hat dies Auswirkungen auf die Leistungen vom Jobcenter. Diese können in diesem Fall nämlich gekürzt oder gar verweigert werden. Die Miete wird in aller Regel nicht übernommen.
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Sarah meint
Hallöchen,
Ich bin alleinerziehend und momentan schwanger. Ich habe einen allgemeinen Umzug beantragt, da wir in einer 2 Zimmer Wohnung leben, die wirklich zu klein ist und hier kein Babybett hinein passt. Mein Sohn ist 14 Jahre alt und es ist unzumutbar das Baby bei ihm unterzubringen. Ein Schlafzimmer habe ich nicht, also schlafe ich auf der Couch.
Das Jobcenter hat den Umzug abgelehnt, die Wohnung wäre groß genug.
Ich habe natürlich einen Widerspruch geschrieben, der ewig dauert.
Mein Partner wird kurze Zeit danach mit in die Wohnung einziehen, also wären wir dann 4 Personen, was das Jobcenter noch nicht weiß.
Allerdings habe ich keine Größe einer Wohnung abgegeben.
Nun haben wir mehrere Termine für Besichtigungen. Die Situation mit Wohnungen ist sehr schwierig, wenn wir aber eine der Wohnungen bekommen, würden wir gerne sofort umziehen.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Wird es Konsequenzen haben?
Ist das Jobcenter im Recht, unter den Vorraussetzungen es abzulehnen?
Viele Grüße und lieben Dank