Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sichern soll. Eine der Voraussetzungen für den Bezug von ALG 2 ist ein Mindestalter von 15 Jahren. Aber das allein genügt nicht, um Hartz 4 unter 25 Jahren zu erhalten.

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 unter 25 Jahren“ kurz und knapp zusammengefasst:
Anspruch auf Hartz 4 unter 25 Jahren haben nur Personen, deren Eltern aufgrund eines Mangels an Einkommen bzw. Vermögen ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.
Der Regelsatz bei Hartz 4 für unter 25-Jährige beträgt 327 Euro.
Für unter 25-Jährige ist dafür die Zustimmung des Jobcenters erforderlich.
Inhalt
Wer erhält ALG 2 unter 25 Jahren?
Nicht jeder hat auf Hartz 4 Anspruch, der unter 25 Jahren sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. In der Regel sind die Eltern bis zum 25. Lebensjahr ihres Kindes bzw. während dessen erster Ausbildung in der Pflicht, für dieses aufzukommen. Daher haben volljährige Personen unter 25 Jahren auf Hartz 4 im Allgemeinen keinen Anspruch.
Dies ist allerdings möglich, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, z. B. weil sie nicht erwerbstätig sind und Hartz 4 beziehen. Volljährige Kinder unter 25 Jahren, die mit den Eltern zusammenleben, können dann als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls Hartz 4 erhalten.
Wie hoch ist der Hartz-4-Satz für unter 25-Jährige?

Der Regelsatz bei Hartz 4 für unter 25-Jährige beträgt 327 Euro. Es ist möglich, dass Leistungen für einen Mehrbedarf gewährt werden. Die Regelungen dazu sind in § 21 SGB II festgelegt.
Demnach wird ein Mehrbedarf z. B. bei einer Schwangerschaft anerkannt. Außerdem können entsprechende Leistungen unter anderem im Fall einer kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen bewilligt werden.
Hartz 4 unter 25 Jahren: Sonderfall eigene Wohnung
Was ist nun, wenn eine Person Arbeitslosengeld 2 unter 25 Jahren erhält und bei den Eltern ausziehen will? Das bedeutet schließlich, dass derjenige Zahlungen für Unterkunft und Heizung benötigt. Das Jobcenter bewilligt diese nur, wenn es vorher seine Zustimmung zum Auszug gibt. Es muss also rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt werden, das heißt, noch vor dem Abschluss des Mietvertrags.
Gemäß § 22 Absatz 5 SGB II ist das Jobcenter dazu verpflichtet, zuzustimmen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Der Betroffene zieht aus schwerwiegenden sozialen Gründen aus der elterlichen Wohnung aus.
- Der Auszug ist für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig.
- Es gibt einen Grund, der ähnlich schwerwiegend ist.
Sanktionen bei Hartz 4 unter 25 Jahren

Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren können strenger sanktioniert werden als ältere Leistungsberechtigte. Lehnt eine Person, die arbeitslos und unter 25 Jahre alt ist, das Angebot einer zumutbaren Arbeit ab, werden für den Zeitraum von drei Monaten ausschließlich die Kosten für Wohnung und Heizung gezahlt. Das Jobcenter überweist die Zahlungen direkt an den Vermieter.
Kommt es innerhalb desselben Jahres erneut zu einer Pflichtverletzung, wird drei Monate lang auch nicht mehr für Wohnung und Heizung gezahlt. Hartz 4 für den unter 25-Jährigen entfällt in dieser Zeit also vollständig. Möglich ist innerhalb dieses Zeitraums anstelle von Arbeitslosengeld 2 der Erhalt von Sachleistungen wie z. B. Lebensmittelgutscheinen.
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Cornelia W. meint
Hallo , mein Sohn ist 22 Jahre lebt in meinem Haushalt und ich bin berufstätig mit einem Verdienst von 1148€ Netto . Frage– hat er Anspruch auf Hartz 4 ??