Hartz IV unter 25: Anspruch und Bedingungen

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 13. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 unter 25 Jahren“ in Kürze

Haben Arbeitslose unter 25 Anspruch auf Hartz 4?

Ja. Können die Eltern nicht für das Kind aufkommen, da diese beispielsweise selbst Hartz-4-Empfänger sind, besteht auch für unter 25-Jährige ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Dürfen Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren bei den Eltern ausziehen?

Grundsätzlich ist das erlaubt, wenn das Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört. Wann dies der Fall ist, können Sie unserer Grafik entnehmen.

Welche Konsequenzen drohen bei einem nicht genehmigten Auszug?

Wurde ein Auszug nicht genehmigt, kann dies zu Sanktionen oder einer Hartz-4-Sperre für den Betroffenen führen.

Besteht ein Hartz-IV-Anspruch für unter 25-Jährige?

Hartz 4 beantragen? Auch für unter 25-Jährige ist dies möglich.
Hartz 4 beantragen? Auch für unter 25-Jährige ist dies möglich.

Arbeitslosengeld 2 können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen im Alter von 15 bis hin zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Wichtig ist, dass eine Leistungsberechtigung vorliegt. Wann ist diese bei Hartz-4-Empfängern unter 25 Jahren eigentlich gegeben?

Beim Anspruch auf Hartz IV für unter 25-Jährige ist einiges zu beachten. Eine zentrale Rolle spielt dabei, ob der Antragsteller noch bei den Eltern wohnt oder bereits ausgezogen ist. Denn: Wer arbeitslos unter 25 ist, kann nicht immer auf Leistungen vom Jobcenter hoffen.

Unser Ratgeber klärt Sie darüber auf, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um einen Anspruch für Personen unter 25 Jahren auf Hartz IV zu begründen. Weiterhin gehen wir darauf ein, wie eine Bedarfsgemeinschaft definiert ist und welche Rolle diese Zuordnung spielt.

Grafik: Wann gehört ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, ab wann ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört.
Unserer Grafik können Sie entnehmen, ab wann ein Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört.

Normalerweise ist davon auszugehen, dass die Eltern bis zum 25. Lebensjahr für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen. Dies setzt allerdings voraus, dass diese erwerbstätig sind und dazu die entsprechenden finanziellen Mittel haben.

Ist dies nicht der Fall, so ist auch Hartz IV für unter 25-Jährige denkbar. Andernfalls hat ein entsprechender Antrag wenige Chancen auf Erfolg. Haben Sie beispielsweise das Studium abgeschlossen und sind danach arbeitslos, so muss der Staat nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Es werden vielmehr die Eltern zur Pflicht gerufen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Akademiker nach Beendigung des Studiums noch (oder wieder) bei den Eltern wohnt. Arbeitslosengeld unter 25 Jahren zu bekommen gestaltet sich also als schwierig, ist aber nicht unmöglich. Im folgenden Textabschnitt klären wir Sie über die Voraussetzungen für einen Hartz-4-Bezug unter 25 auf.

Voraussetzungen für Hartz IV unter 25

Wenn Sie arbeitslos und unter 25 Jahren alt sind, müssen zunächst die Eltern für Sie aufkommen.
Wenn Sie arbeitslos und unter 25 Jahren alt sind, müssen zunächst die Eltern für Sie aufkommen.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren zu begründen, müssen triftige Gründe vorliegen. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, wenn die Eltern selbst Hartz IV beziehen und somit nicht für den Unterhalt des Kindes aufkommen können.

Grundsätzlich ist dann ein Regel­satz von 449 Euro pro Monat vorgesehen. Der Antrag auf Hartz 4 ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Ein entsprechender Bescheid wird Ihnen nach der Bearbeitungszeit zugestellt.

Diesem können potenzielle Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren entnehmen, ob und wenn ja, in welchem Umfang ihnen Leistungen zustehen. Um vorab einen Richtwert zu ermitteln, können Sie unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner nutzen.

Wie bekomme ich Hartz 4 unter 25?

Arbeitslosengeld 2 für unter 25-Jährige wird dann gewährt, wenn der zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann. Dann hat ein Antrag auf Hartz IV auch für unter 25 jährige eine Chance auf Erfolg.

ALG II unter 25 bei Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern

Nun gibt es, wie bereits erwähnt, die Option, dass junge Erwachsene zwar noch bei ihren Eltern wohnen, diese aber selbst nicht erwerbstätig- oder unfähig sind. Stellen betroffene Hilfebedürftige dann einen Antrag auf ALG II, erhalten Sie allerdings nicht den Regelsatz.

Dies liegt darin begründet, dass Sie mit den Eltern eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Dadurch mindert sich der Auszahlungsanspruch und die Sozialhilfe für unter 25-Jährige. Ihnen stehen somit nur 360 Euro zu.

Hartz IV unter 25 und eine eigene Wohnung – geht das?

Mit Hartz 4 unter 25 eine eigene Wohnung zu beziehen, bedarf der Zustimmung des Jobcenters.

Doch nicht immer ist es möglich, dass der junge Erwachsene auch noch bei den Eltern wohnen kann. Für einen Auszug bedarf es allerdings der Zustimmung bzw. Zusicherung des zuständigen Jobcenters. Diese kann gegeben werden, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Ist keine dieser Bedingungen erfüllt und der Auszug wird ohne Zustimmung vom Jobcenter durchgeführt, so steht Hartz IV dem unter 25-Jährigen nur zu einem geringeren Regelsatz zu. Hier können zudem vermehrt Hartz-4-Sanktionen ausgesprochen werden.

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Hartz IV unter 25: Anspruch und Bedingungen
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461 Gedanken zu „Hartz IV unter 25: Anspruch und Bedingungen

  1. Uwe W.

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    Ich bin Alleinerziehende Mutter 2 kinder , Meine Sohn (19) leb mit mir und mit meine Tochter (10) in eine Bedarfsgemeinschaft , Mein Sohn hat mir Bescheid gegeben das die Freundin von ihm schwanger ist ,(Sie leb in Tschechische R.) und er will mit Ihr zusamen leben , Problem ist, dass unsere Wohnung ist sehr zu klein . Darf meine Sohn eine Wohnung zu bekommen und mit ihr in Deutschland leben ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uwe,

      wenn ein guter Grund für den Auszug vorliegt, ist das in der Regel möglich. Ihr Sohn sollte allerdings vorher unbedingt die Zustimmung des Jobcenters einholen, um sicherzugehen, dass die Miete auch übernommen wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Johnny481

        Hallo undzwar ich habe ca zum 15 letzten Monat mein Geld beantragt (u25 und ofw) und habe im Internet gelesen das nach §37 abs. 2 SGB II das man mir für den ersten des Monats in dem der Antrag gestellt wurde auf jeden Fall rückwirkend Geld geben muss ich war heute morgen dort hab das angesprochen und er meinte das ist als wohnungsloser so das man immer nur ab dem tag geld kriegt wo man den Antrag gestellt hat bitte ich brauche eine antwort weil ich hab das gefühl das die mich verarschen danke schon mal.

        Liebe grüße

        1. Marlon

          Hallo,

          da meine Eltern in ein anderes Bundesland gezogen sind und ich (unter 25) hiergeblieben bin aber befürchte meine Arbeit zu verlieren, würde ich gerne wissen, ob mir Arbeitslosengeld in einem solchen Fall zusteht. Zudem würde ich gerne wissen, ob die Leistung, da ich als Einzelpersonen eine Wohnung mit 55 Quadratmetern beziehe, verweigert oder reduziert werden kann.

    2. M.G.

      Guten Tag,

      Habe eine frage zum Hartz 4 beantragen unter 25.
      Mein Sohn 21 lebt bei seinem Vater (arbeitet und hat einen sehr guten Verdienst )
      ich selbst beziehe Hartz 4 und Alleinerziehend, lebe mit meinem jüngsten Sohn 14 Jahre in einer 2,5 Zi. Wohnung zusammen.
      Mein ältester Sohn soll jetzt bei seinem Vater ausziehen, weil er mit seiner Neuen Partnerin und ihren Kinder zusammen ziehen will. Mein Sohn hat seine Ausbildung zum Fahrzeuglackierer mit Erfolg beendet findet aber im Moment keine Neue Arbeit. Er ist also nicht in der Lage irgendeine Wohnung zu Mieten oder für sich selbst zu sorgen. Meine frage jetzt : hat er Anspruch auf Hartz4 oder muss sein Vater für ihn aufkommen/unterstützen ?

      MfG
      M.Gaspers

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo M.,

        wenn ein guter bzw. schwerwiegender Grund vorliegt – und das sollte er bei einer eigenen Familie – kann auch ein Hilfebedürftiger unter 25 Jahren Hartz 4 beziehen. Der Vater Ihres Sohnes wäre dann in der Regel nicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts Ihres Sohnes zuständig. Da Ihr Sohn in einer neuen Wohnung jedoch mit seiner Partnerin und dem gemeinsamen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt, so werden Einkommen und Vermögen der Partnerin jedoch auf den Hartz-4-Satz angerechnet. Ihr Sohn sollte sich allerdings zuerst die Bestätigung des Jobcenters einholen, bevor er eigenständig den Umzug absolviert.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        1. Maria

          Guten Tag,

          Erst einmal Danke für ihre Antwort !
          Wenn ich das so richtig lese liegt da ein kleines Missverständnis vor.
          Mein Exmann setzt quasi unseren gemeinsamen Sohn vor die Tür, mein Ex möchte mit seiner Neuen Partnerin und ihren Kindern zusammen ziehen, in seine Wohnung. Darum muss mein Sohn da raus. Wäre das ein triftiger Grund das mein Sohn sich eine eigene Wohnung nimmt/sucht, zumal er ja selbst keine Finanzielle Mittel dafür hat, weil er momentan noch Arbeitslos und unter 25 Jahre ist .
          Entschuldigung für das Missverständnis meiner ersten Frage.

          MfG
          M.Gaspers

          1. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo Maria,

            entschuldigung, dann haben wir Ihre Frage tatsächlich falsch verstanden. Ihr Mann ist Ihrem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig, bis dieser 25 Jahre alt ist. Wenn Ihr Ex-Mann sich den Unterhalt Ihres Sohnes leisten kann und selbst nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss der Unterhalt von ihm in der Regel auch geleistet werden. Wie bereits erwähnt, wird eine eigene Wohnung normalerweise nur aus schwerwiegenden (sozialen) Gründen gewährt oder wenn Ihr Sohn in einer anderen Stadt einen Job bekommt.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          2. Chris

            Hallo Harz4Team,
            Sie sollten mal besser recherieren.
            Erstens sind beide Elternteiler bei einen Kind ab 18 unterhaltspflichtig und zweitens
            nur wenn ich das Kind in einer Ausbildung oder im Studium steht
            Hier hat der Sohn die Ausbildung schon abgeschlossen und es besteht keine Unterhaltspflicht mehr

          3. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo Chris,

            Sie haben insofern recht, dass es darauf ankommt, ob das Kind seinen Lebensunterhalt bereits selbst bestreiten kann (z. B. durch Ausbildungsvergütung). Nicht immer besteht bis zum 25. Lebensjahr eine Unterhaltspflicht. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        2. M.S

          Hallo,
          Ich bin 19 und habe vor 2 tagen meiner Mutter erzählt, dass ich einen Freund habe. Aber aus Religiösen Gründen möchte es meine Mutter mir verbieten und droht mir mich aus der Wohnung zu schmeißen. Meine eltern leben getrennt und zu meinem Vater kann ich auch nicht, da vieles zwichen uns passiert ist. Kann ich irgendwie in eine eigene Wohnung mit meinem Freund ziehen?

          MfG
          M.S

          1. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo,

            grundsätzlich sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig bis Sie 25 Jahre alt sind. Daher zahlt das Jobcenter nur in absoluten Härtefällen Hartz 4. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie beim zuständigen Jobcenter klären.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      2. Nataly

        Ich bekomme eine Wohnung vom Amt finanziert, bin 19 nun is es so das mein Freund (17) von seiner Mutter rausgeschmissen wurde. Mein Freund kann nicht zurück zu seiner Mutter und will es auch nicht. Er will nicht in eine Wohngruppe, gibt es eine Möglichkeit das er auf Dauer bei mir mit wohnt ?

    3. Rawill Liranzo R.

      Sehr geehrtes Team,

      ich habe folgendes Problem und zwar geht es darum, dass ich von meinem Stiefvater rausgeworfen wurde. Zur Erläuterung: Ich bin 21 Jahre alt. Mein Stiefvater hat mich, und meine zwei Geschwister nicht adoptiert, ist aber mit meiner Mutter verheiratet. Meine Mutter verdient ca. 560€ im Monat, heißt also es wird ziemlich schwierig damit 3 Kinder zu versorgen. Nun wohne ich aufgrunddessen bei einem Freund und seiner Mutter, diese haben mich zum Sozialamt geschickt, weil es keine dauerlösung sein kann. Als ich dort gewesen bin wurde ich in ein U25 Haus überwiesen, da ich noch Zuhause gemeldet bin. Die sollten sich meinen Fall näher anschauen. Nun habe ich den für mich zuständigen Berater angerufen und habe ihm meine momentane Situation geschildert. Er argumentierte mehrmals mit der Aussage ich könne auch arbeiten gehen. Was dieser Berater nur leider nicht verstehen wollte, war dass ich auf Grund des ständigen Stresses und Druckes Zuhause eine depression und eine lustlosigkeit gegenüber allem, vor allem aber gegenüber der Arbeit entwickelt habe und deshalb auch bald in psychologischer Behandlung bin. Nun würde ich sehr gerne wieder arbeiten gehen es ist mir aber in meiner momentanen Wohnsituation nicht möglich. Ich habe nun keinen Rat mehr, da der Berater sich meiner Meinung nach um nichts kümmert, er wimmelt mich andauernd ab.

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Rawill,

        Sie können beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Hartz 4 stellen. Da Ihre familiären Verhältnisse schwierig zu sein scheinen, kann Ihnen ALG 2 auch unter 25 Jahren gewährt werden. Somit hätten Sie die Chance auf eine eigene Wohnung, die vom Jobcenter gezahlt wird. Dieses kann Sie ebenfalls hinsichtlich einer Arbeitsstelle beraten.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Michelle L.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Bekomme ich (19) Hartz 4?
    Meine Eltern sind getrennt. Ein Elternteil arbeitet bei einer Leihfirma, das andere Elternteil ist neu verheiratet und beide verdienen gut. Ich lebe jedoch in einer Pension und bin arbeitslos. Habe ich anspruch auf Hartz 4? :/

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michelle,

      grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Hartz IV, da Sie älter als 15 Jahre und erwerbsfähig sind. Da Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, können auch die Unterkunftskosten übernommen werden. Sie sollten sich an das für Ihre Region zuständige Jobcenter wenden, um sicherzugehen und den Antrag auf ALG 2 zu stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Betina

    Hallo…mein Kind ist 17 Jahre und wohnt noch zu Hause…ich und mein Partner sind beide Berufstätig….( er ist nicht der Vater des Kindes)…hat mein Kind trotzdem Anspruch auf Hartz 4….l.g.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bettina,

      bis zum 25. Lebensjahr sind Eltern normalerweise verpflichtet, für den Lebensunterhalt des Kindes aufzukommen. Sind Sie erwerbstätig und verfügen über die nötigen Mittel, Ihr Kind zu versorgen, so hat dieses normalerweise keinen Anspruch auf Hartz 4.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Niklas

    Ich bin unter 25 nachdem ich eine Vollzeit-Stelle angenommen habe zu meiner Großmutter gezogen, allerdings habe ich den Job nach kurzer Zeit, aus verschiedenen Gründen gekündigt. Die Zeit war zu kurz als dass ich berechtigt wäre ALG1 zu bekommen, jetzt frage ich mich ob es sich lohnen würde einen Hartz IV Antrag zu stellen. Meine Eltern sind beide Erwerbstätig, aber es reicht nicht um mich jetzt noch zu finanzieren. Wie stehen da meine Chancen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Niklas,

      wenn Ihre Erziehungsberechtigten nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, haben Sie normalerweise gute Chancen darauf, auch unter 25 Jahren Arbeitslosengeld II zu erhalten. Informieren Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Ramo

    Hallo ,

    Ich bin 24 Jahre alt und lebe alleine . Habe zuletzt studiert und die Wohnung durch bafög finanziert.
    Da ich aber ab Februar kein Bafög mehr bekomme , weiss ich nicht , wie ich die Wohnung bezahlen soll…
    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Mit freundlichen grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ramo,

      Sie sollten sich an das für Ihre Region zuständige Jobcenter wenden, um zu erfragen ob Sie Anspruch auf Hartz 4 haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Nehren

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich benötige dringend Ihre Hilfe. Im Mai 2015 habe ich meinen Sohn aus der Wohnung geschmissen, unzählige Gründe die ich hier nicht aufführen möchte führten dazu. Bis Ende Dezember 2016 hat wir keinen Kontakt. Nun versuche ich ihm bei den Amtsgängen behilflich zu sein. Er ist unter 25 und benötigt eine eigene Wohnung, zwischendurch hat er in Einrichtungen wie das Sonnenschein Haus gewohnt doch da dort sehr viele Bewohner Drogen und oder Alkohol konsumiert haben ist er dort weg. Er wohnt jetzt übergangsweise bei einem Freund ist aber nirgends gemeldet also OfW.
    Doch jetzt fangen die Probleme irgendwie erst richtig an. Bei der Sozial Agentur fühlt sich für meinen Sohn keiner zuständig.
    Wenn doch meinte ein Sachbearbeiter ich müsste für ihn sorgen. Darauf habe ich ihm erklärt das mein Anwalt sagt das ich nicht mehr Unterhaltspflichtig bin da mein Sohn in der Vergangenheit mit seinem Verhalten jeglichen Anspruch verwirkt hat. Morgen haben wir nochmal einen Termin bei einem Mitarbeiter der angeblich zuständig sein soll da mein Sohn OfW ist, ich bin gespannt.
    Der soll doch bitte einfach erstmal den Erstantrag aufnehmen.
    Kann uns vielleicht jemand helfen was wir machen können?
    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nehren,

      in der Tat sind Sie als Mutter zunächst einmal unterhaltspflichtig Ihrem Sohn gegenüber, wenn dieser noch keine 25 Jahre alt ist. Insofern kann das Jobcenter den Antrag auf Hartz 4 verweigern. Sobald jedoch ein schwerwiegender Grund vorliegt, dass Ihr Sohn ausziehen muss, kann seinerseits ein Anspruch auf Hartz 4 bestehen. Wenn Ihr Anwalt der Meinung ist, dass keine Unterhaltspflicht Ihrem Sohn gegenüber besteht, sollte er dies auch beim zuständigen Jobcenter durchsetzen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Gabi

    Liebes Harz4 Team,

    ich bin durch Krankheit Arbeitsunfähig und habe die Erwerbsminderungsrente eingereicht.
    Meine Tochter ist 22, ist in pschychatricher Behandlung und Arbeitsslos ohne Anspruch auf Leistung gemeldet. Mein Mann ist nicht der leibliche Vater arbeitet verdient aber durch insolvenz nur 1400 Euro.
    Nun meine Frage. Meine Tochter bekommt von keiner Stelle Geld. würde sie Harz4 bewilligt kriegen ?

    Lieben Gruss

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gabi,

      ist Ihre Tochter generell erwerbsfähig, so kann ihrerseits ein Anspruch auf Hartz 4 bestehen. Besonders dann, wenn Sie als Eltern finanziell nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt Ihrer Tochter zu bestreiten, ist ein Hartz-4-Anspruch auch unter 25 Jahren möglich. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter in Ihrer Nähe, um einen entsprechenden Antrag einzureichen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Magdalena

    Sehr geehrtes Team,

    ich bin 22 Jahre alt und im 8ten Monat schwanger. Zurzeit lebe ich noch bei meiner Mama, aber ich bekomme Leistungen vom Jobcenter. Ich habe eine Wohnung im Landkreis gefunden, die 30€ über Mietpbergrenze liegt und es ist ein großer Streit ausgebrochen zwischen Landratsamt und der Stadt wer für die Mietkautionübernahme (Darlehen) zuständig ist. Beide Ämte sagen mir ab und meinen ich darf umziehen nur, wenn ich die Kaution selber zahle. Was soll ich nun tun?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Magdalena,

      laut § 24 des SGB 2 können abweichende Leistungen erbracht werden, die unabweisbar sind und nicht durch den Regelsatz gedeckt werden können. Dazu zählt normalerweise auch ein Darlehen für eine Mietkaution. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter oder ggf. an einen Anwalt für Sozialrecht, um das Darlehen gewährt zu bekommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Michaela L.

    Hallo,

    Mein Problem ist, dass ich 33jahre alt bin,ofw bin mietschulden habe und HartzIV bekomme.
    Mein Freund der unter 25 ist wohnt in der bg mit seiner Mutter zusammen. Er möchte jetzt eine eigene Wohnung anmieten und wollen dann zusammen ziehen, da ich ja keine mietschulden Freiheit bekomme. Das Problem ist, dass das jobcenter meint ihm keine auszugsbestätigung zu geben. Meine Frage ist was können wir machen? Wir sind echt verzweifelt. Kann uns jemand einen Tipp geben? Das wäre echt großartig.
    Mit freundlichen grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michaela,

      in der Tat ist es für Personen unter 25 Jahren nur schwer möglich, eine eigene Wohnung zu beziehen und Hartz 4 zu empfangen, solange kein schwerwiegender Grund für den Auszug vorliegt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Sozialrecht, um das Problem zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Kai

    Hallo,
    ich bin Hartz4 meine Frau arbeitet und habe eine 18 jährige Tochter,
    Frau Arbeitet und wird angerechnet alles okay.
    Tochter macht Praktikum und bekommt 300.- euro wird angerechnet alles okay.

    jetzt Frage: wenn meine Tochter bald vollzeit Arbeitet und über 1000.-euro verdient muss ich sie dann
    abmelden, sie wird ja dann vom Amt nichts mehr kriegen aber sie Wohnt ja noch bei uns wie läuft das dann
    oder ist sie uns dann unterhaltpflichtig.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kai,

      verdient Ihre Tochter genug, um Ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, so ist sie kein Teil Ihrer Bedarfsgemeinschaft mehr. Das bedeutet: Sie erhält kein Hartz 4 mehr, muss Ihnen allerdings auch keinen Unterhalt leisten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Amin,

      wenn Sie volljährig, aber unter 25 sind und noch in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrer Mutter wohnen, muss diese zunächst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen. Nur dann, wenn das Einkommen Ihrer Mutter nicht ausreicht, könnten Sie einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Wenden Sie sich an das Jobcenter in Ihrer Nähe, um zu prüfen, ob Ihrerseits ein Anspruch geltend gemacht werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Khan

    Hallo ich wohne mit meine mutter und Geschwister. Ich verheiratet letzte jahr und schwanger aber mein mann hat duldund so ich kann nicht mit mein mann wohnen so ich suche selbst eine wohnung aber ich bin 22 jahre alt.ist jobcenter erlaubt mir für eigene wohnung suchen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Khan,

      die Gründung einer eigenen Familie wenn Sie schwanger sind, kann eine eigene Wohnung rechtfertigen. Fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter nach, ob die Kosten übernommen werden können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Thea

      Sehr geehrtes Team,

      ich habe in diesem Jahr mein Abitur abgeschlossen, arbeite nebenbei auf 450€ Basis und bin derzeit schwanger. Entbinden werde ich im November, mein Arbeitsvertrag läuft zum Oktober aus, und wird nicht verlängert.

      Derzeit wohne ich noch im Elternhaus, im Grunde wäre genügend Platz vorhanden, aus anderen gegebenen Umständen wäre eine eigene Wohnung dennoch die bessere Alternative.

      Meine Mutter unterstützt mich nicht in Bezug auf eine eigene Wohnung. Sie besitzt zwar das nötige Wissen, da sie selbst im Jobcenter gearbeitet hat, weigert sich aber strikt mir Auskunft zu geben. Im Jobcenter selbst bin ich leider nicht auf ordnungsgemäße Beratung gestoßen.

      Mein Freund ist zur Zeit selbst nur auf Minijob Basis eingestellt. Er wird nicht mit mir zusammenziehen, da seine Mutter Sozialhilfe bezieht und andernfalls sie in eine kleinere Wohnung müsste.

      Nun ist die Frage, ob ich ALG2 beantragen kann, theoretisch wird das Einkommen meines Freundes und das meiner Eltern angerechnet. Oder? Zur Zeit befinde ich mich nicht mehr in einer Ausbildung, das Abitur habe ich ja bereits abgeschlossen. Müssten meine Eltern mir Unterhalt zahlen? Meine Mutter möchte dies überhaupt nicht. Und, ich möchte ungerne dass sich mein Freund durch Unterhaltsvorschuss verschuldet, er wird demnächst selbst sein Studium erst beginnen.

      Ich möchte ungerne den Staat „ausbeuten“, im Grunde möchte ich nur eine ruhige Umgebung für mein Kind schaffen. Ohne meine Einkommensverhältnisse zu prüfen, hatte mir das Jobcenter übrigens schon eine Zusage für die Kostenübernahme einer Wohnung ausgestellt.
      Ich verstand nicht, weshalb diese Zusage mir bereits gegeben wurde, ohne dass ich vorher Alg2 beantragen musste?

      Liebe Grüße und Dankesehr für Ihre Zeit

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Thea,

        Sie können in jedem Fall Arbeitslosengeld 2 beantragen. Wer erwerbsfähig, hilfebedürftig und mindestens 15 Jahre alt ist, hat einen Anspruch auf Hartz 4. Solange Leistungsempfänger mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Sobald der/die Betroffene selbst ein Kind hat, bildet er/sie in der Regel selbst eine Bedarfsgemeinschaft.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Casandra

    Hallo
    Meine Tochter ist 23 Jahre alt, hat nach 4 Semestern ihr Studium abgebrochen. Aktuell macht sie ein 10 monatiges Praktikum über die Arbeitsagentur und bekommt 231 Euro. Sie lebt in einer WG ,fa mein Exmann sowohl auch ich,näher an unsere jeweiligen Arbeitsstellen gezogen sind. Meine Tochter bekommt aktuell keine weiteren Keistungen von der Arbeitsagentur,Wohngeld beantragt. Aktuell teilen sich mein Exmann und ich die Mietkosten. Das Kindergeld erhält die monatlich von mir. Im September wird sie wahrscheinlich in ein Ausbiödungsverhältnis übernommen,jedoch erhält sie da such nur die 231 Euro,da über bbq(AA). Kann meine Tochter ALG2 beantragen? Sollte noch etwähnen,dass sie ein 50% Behinderung durch ihren Diabetes Typ1 sowie ein Asperger Syndrom hat. Wir haben noch zwei weitere Kinder. Der 16-jährige Sohn lebt seit Kurzem beim Papa. Dieser zahlt Unterhaltskosten für seinen Vater im Pflegeheim. Unsere Mittlete macht eine Ausbildung,lebt in einer WG in der Nähe ihrer Ausbildungsstelle und bekommt ihr Kindergeld von mir monatlich überwiesen.
    Würde mich über eine Antwort freuen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Casandra,

      normalerweise kann ein Antrag auf ALG 2 neben der Bildungsmaßnahme bei bbq gestellt werden, da diese förderungsfähig ist. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter, um zu klären, ob ein voller Anspruch auf Hartz 4 besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Claudia und Sascha

    Hallo…
    unsere Tochter Studiert in England… ist im Juli fertig und 23 Jahre alt.
    Sie ist zwar bei uns gemeldet, wohnt aber seid 2,5 Jahren in England, hat dafür auch Bafög bekommen.
    Wir wohnen in einem 65qm Häuschen, haben uns also nach dem „Auszug“ unserer Tochter verkleinert,
    bekommen Frührente… können damit unsere Tochter nicht unterstützen.
    Jetzt wird sie im Juli nach Deutschland zurückkehren, hat aber keine Unterkunft, die suche nach einer
    Arbeit hat bis jetzt noch zu keinem Erfolg geführt… so.. und nun ??
    1. hat Sie Anspruch auf ALG2
    2. wenn ja, wie viel
    3. Anspruch auf eine eigen Wohnung
    4. wenn ja, muss man vorab das Arbeitsamt fragen, oder nicht da sie ja schon fast 3 Jahre bei uns nicht mehr wohnt…
    5. wie verhält sich das mit dem Antrag, da sie ja in England wohnt, kann sie ja keinen Antrag bzw. Gespräch mit dem Argemitarbeiter führen.. und die Wohnung kann sie auch nicht suchen… können wir als Eltern dieses mit der ARGE regeln… ?..
    ähhhh…ja.. ein bisschen kompliziert, mit so ner Auslandsstudentin…
    Viele Grüße
    Claudia und Sascha

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia und Sascha,

      wenn Sie Ihre Tochter mit Ihren Einkünften nicht unterstützen können, kann sie auch unter 25 Jahren Hartz 4 beantragen. Ob ein Anspruch auf eine eigene Wohnung besteht, kann nicht mit eindeutiger Sicherheit gesagt werden. Normalerweise ist dies nur der Fall, wenn ein besonderer Grund vorliegt, also zum Beispiel die Gründung einer eigenen Familie oder ein familiärer Härtefall. Ob Ihre Tochter Ihnen eine Vollmacht zur Beantragung des ALG 2 ausstellen kann, sollten Sie direkt beim zuständigen Jobcenter erfragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Claudia

    Hallo,
    meine Tochter ist 21 und körperbehindert. Sie hat 2 Jahre eine eigenen Wohnung gegenüber unserer Wohnung gehabt.
    Im Mai letzten Jahres hat sie ihre Ausbildung geschmissen und seither von Reha-Arbeitslosengeld I gelebt.
    Ab März diesen Jahres soll sie nun Hartz4 bekommen.
    Nun mein Problem:
    Meine Tochter denkt gar nicht daran arbeiten zu gehen. Sie hat sich mit der ganzen Familie überworfen, den Kontakt gänzlich abgebrochen und ist mit ihren Freund (auch nicht arbeitend) zusammengezogen.

    Bin ich trotz allem für meine Tochter, speziell wegen der Behinderung, unterhaltspflichtig?
    Ich bin selber nicht gesund (40% SB) und sehe nicht ein das ich dafür schuften soll damit sie es sich zuhause gut gehen lässt.

    Hoffe auf eine Antwort da ich verschiede widersprüchliche Informationen bekommen habe.

    VG
    Claudia

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia,

      wenn Ihre Tochter ihre Ausbildung abgebrochen hat und nicht bestrebt ist, sich eine Arbeit zu suchen, hat sie normalerweise ihr Recht auf Unterhaltszahlungen von Ihnen verwirkt. Wenden Sie sich allerdings an einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle, um sicherzugehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Kevin

    Moin
    Folgendes Problem.
    Ich bin 24 Jahre alt.
    Ausgezogen bei meiner Mutter vor ca 2 Jahren.
    Eigene Wohnung vorhanden.
    Nun meine Frage.
    Kann ich Alg 2 beantragen?
    Oder müsste ich rein theoretisch zurück zu meiner Mutter?
    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kevin,

      normalerweise sind zunächst Ihre Eltern dafür zuständig, Ihren Unterhalt zu leisten. Ob Sie tatsächlich aus der eigenen Wohnung ausziehen müssten, ist allerdings auch von den konkreten Einzelfallumständen abhängig. Fragen Sie deshalb in Ihrem Jobcenter nach, ob ein Anspruch auf ALG 2 grundsätzlich besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Andreas

    Guten Tag,
    Ich Andreas 23 wohne bei meinen Eltern und habe leider noch keine Arbeit !! Nun Möchte ich Zuhause ausziehen da ich das Gesundheitlich nicht mehr aushallte zuhause. Habe Asthma und zuhause wird überall Geraucht da durch wird der zustand meiner Lunge immer schlechter. Nun ist die Frage ob Ich eine Wohnug Bezahlt bekomme oder nicht?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt – und eine Erkrankung kann solch einen Grund darstellen – können Sie sich auch unter 25 Jahren eine Wohnung mieten. Besprechen Sie das allerdings vorher unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter, um zu gewährleisten, dass Ihnen eine eigene Wohnung tatsächlich bezahlt wird. Unter Umständen kann hierzu auch ein ärztliches Attest helfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Karin

    Ich habe meine 15 jährige Nichte bei mir wohnen. Beide Elternteile können kein Unterhalt zahlen. Jetzt bekommt Sie Hartz 4. Vorher hat Sie Sozialhilfe bekommen. Der Unterschied zum Hartz 4 ist fast €400,– weniger. Wie ist das möglich? Sind eine Bedarfsgemeinchaft, dann aber doch eine Hausgemeinschaft. Ist das alles so rechtens? Ich bin die Tante und meine Nichte lebt schon 3 Jahre bei uns.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karin,

      grundsätzlich wird bei Personen mit einem Verwandtschaftsverhältnis wie bei Ihnen nicht von einer Bedarfs- sondern einer Haushaltsgemeinschaft ausgegangen. Das ist nicht der Fall, wenn Sie gemeinsam wirtschaften. Wieso sich die Beträge nun so stark unterscheiden, können wir Ihnen nicht beantworten, da die Regelsätze von Sozialhilfe und Hartz 4 normalerweise die gleichen sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Janine

    Guten Abend,
    meine Tochter ist 18 Jahre alt und sie bezieht seit einem Monat Hartz 4. Dem Umzug in eine eigene Wohnung wurde vom Jobcenter aufgrund eines Berichtes des Jugendamtes zugestimmt (Zusammenleben unzumutbar). Meine Tochter erzielt kein Einkommen; sie hat psychische Probleme und sie wird wohl einen Rehastatus bekommen (Ausbildung noch in weiter Ferne).
    Bei Antragstellung würde uns gesagt, dass wir wahrscheinlich noch Post bekommen bezüglich der Prüfung des Unterhaltes. Bis heute haben wir keine Mitteilung erhalten.
    Heute sagte mir eine Dame vom Jugendamt, dass, wenn das Jobcenter einem Auszug aus dem elterlichen Haushalt zustimmt, die Eltern keinen Unterhalt leisten müssen.
    Ich bin nun sehr verunsichert, da ich auch große Angst habe, irgendwann eine Summe X nachzahlen zu müssen. Mein Ehemann arbeitet vollzeit (ca. 2.400,- netto) und ich habe einen 450-Euro-job. Außerdem haben wir noch eine 4-jährige Tochter. Wir verdienen also nicht ganz wenig – haben aber auch dementsprechende Ausgaben, die wir nicht einfach auslassen können.
    Müssen wir uns darauf einstellen Unterhalt zahlen zu müssen? Kann es sein, dass wir einen Betrag ab Antragstellung nachzahlen müssen? Wie hoch könnte der Unterhalt ausfallen?
    Vielen Dank im Voraus!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janine,

      ob Sie Unterhalt leisten müssen, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht bis zur Beendigung einer Ausbildung. Kommt Ihre Tochter jedoch ihren Pflichten nicht nach, sich einen Ausbildungsplatz zu suchen oder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kann der Unterhaltszwang für Sie entfallen. Wenden Sie sich an das Jobcenter, um zu erfahren, ob Sie Unterhalt leisten müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Julia

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Ich bin 20 Jahre alt (werde im Dezember 21)und arbeite auf 450 Euro Basis. Das Problen ist, ich möchte gerne alleine wohnen. Habe vor ca. 2 Jahren auch mal s Teilzeitkraft gearbeitet und somit steuern gezahlt.
    Mit meinen Eltern verstehe ich mich nicht so gut. Ab August hatte ich vor zur Berufsschule zu gehen und nebenbei immer noch für 450 Euro Arbeiten.
    Steht mir eine eigene Wohnung zu ? Und bekomme ich Hilfe vom Staat ?
    Können Sie mir weiterhelfen und auch sagen an wem ich mich dann am besten wenden soll ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Julia,

      Hartz 4 unter 25 Jahren zu erhalten, ist nicht so einfach, da prinzipiell Ihre Eltern noch für die Zahlung Ihres Unterhalts zuständig sind.. Wollen Sie bei Ihren Eltern ausziehen, muss hierfür ein guter Grund vorliegen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Umzug für die Eingliederung in die Arbeitswelt nötig ist. Um erste Informationen zu erhalten, sollten Sie sich an das Jobcenter in Ihrer Nähe wenden. Die Mitarbeiter können Ihnen in diesem Fall sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Peter

    Hallo, ich arbeite Vollzeit und verdiene ganz gut. Meine Frau arbeitet auf 450€ Basis. Der Sohn meiner Frau ist 20 und lebt in unserem Haushalt. Er ist arbeitslos und bemüht sich auch nicht etwas zu finden. Er schläft den ganzen Tag, zockt an der PlayStation oder telefoniert . Mit meinem W-lan wohlgemerkt. Er häuft langsam große Schulden an aber er wird einfach nicht schlau. Ich habe deswegen nur noch Streit und Ärger mit ihm und habe ihm ein Ultimatum gestellt, dass er sich in einem gewissen Zeitraum Arbeit suchen soll oder ich würde ihn vor die Tür setzen. Es passiert nichts. Wenn ich ihn nun rauswerfe, bin ich dann trotzdem Unterhaltspflichtig, obwohl er ja nicht mein Sohn ist?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      Sie sind nur unterhaltspflichtig, wenn Sie Ihren Stiefsohn adoptiert haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Robert

    Hallo ich hab auch sehr dringende Frage, meine Mutter und ich (18) leben in einer Bedarfsgemeinschaft beziehen Hartz 4. Seit diesem Monat werden nur noch die üblichen KDU Kosten übernommen und wir konnten in den 6 Monaten nicht nachweisen, dass wir uns bemüht haben nachWohnung zu suchen.
    Das ist die Vorgeschichte.
    Ich habe haufen Sanktionen. Ich will jetzt nur noch raus.

    Kann meine Mutter auf dem Veränderungsmitteilung Papier es machen und schreib unter punkt 2 meinen name rein und wann ich ausgezogen bin, also datum. Unter punkt 1 ihren name und ihre kundennummer und zum Schluss noch unterschreiben. Reicht das aus? Oder soll sie noch meine Bedarfsgemeinschaft nummer unter punkt 2 reinschreiben.ist aber eng hier, nicht sicher ob hier rein passt. Ich denke nicht nötig oder? Ihre kundennummer reicht doch aus, ja?

    Bevor sie es macht melde ich mich ofW also ohne festen Wohnsitz. Ich habe keine Lust mehr auf Jobcenter und habe nicht vor Leistungen zu beziehen. Was mit kindergeld oder Krankenversicherung ist, ist mir egal. Lebe mit dem kumpel auf der straße.

    Würde Jobcenter mich sofort raus kicken oder werden die nachfragen bei der mutter, wie beweise oder sonstiges? Sie sagten hier unter 25 Jahre alt kann man nur ausziehen, wenn man wichtige gründe hat, wie sozialer streit, oder kann meinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Aber bei mir ist was anderes, ich verpisse mich einfacher und will nie wieder zurück.

    Was jetzt, ich bitte um Aufklärung. Ich bedanke mich im voraus!!

    Edit: Noch was meine Mutter kriegt ja auf ihrem konto, meine Leistungen (aktuell sehr wenig wegen den Sanktionen) + ihre + kindergeld. Sie bekam dies für diesen monat april am 31.03.2017. würde ich am 07.04.2017 mich bei der Einwohnermeldeamt mich ohne festen Wohnsitz melden und schreibe dann ihr noch sms, ist erledigt. Muss sie meine Leistungen und kindergeld zurückzahlen? Wenn ja, würde ich lieber an einen tag machen, wo sowas nicht passiert. Welcher wäre das, dass sie für den monat april nix zurückzahlen muss? Ich möchte noch dazu sagen von tipp meiner Betreuerin wegen meine problemen. Angeblich wäre es ja, wenn jemand auszieht aus der Bedarfsgemeinschaft muss man gar nix zurückzahlen und bekäme für die nächsten 6 Monate die volle KDU bezahlt. Dann wird man aufgefordert die Wohnung zu verlassen innerhalb der nächsten 6 monate, wenn nicht siehe meinen 1 beitrag hier.

    Aber bei uns wurde schon die kdu angepasst auf die Empfehlung werte der stadt hier.

    Ich meinte natürlich die aktuelle Leistungen zurückzahlen für diesen 2017 April Monat. Nicht davor, weil davor gar nicht ausgezogen bin.

    Sorry wenn viele Fragen sind, aber ich kenne niemanden der mir helfen könnte. Mit Jobcenter möchte nicht reden, die wollen mir erst helfen, wenn ich die kundennummer nenne. Ne niemals.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Robert,

      wir können Ihre Situation nicht vollständig nachvollziehen. Wenn Sie mit Ihrer Mutter nicht mehr in einer Wohnung leben wollen, haben Sie selbstverständlich das Recht, auszuziehen. Ein Hartz-4-Anspruch besteht dann tatsächlich nicht, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen. Ist die Wohnung Ihrer Mutter zu groß, kann diese allerdings aufgefordert werden, umzuziehen oder die zu hohen Mietkosten aus ihrem Regelbedarf zu bestreiten. Es sollte reichen, wenn Ihre Mutter in der Veränderungsmitteilung das Datum Ihres Auszuges angibt. Dazu sollte sie allerdings noch einmal ihren Sachbearbeiter befragen. Wenn Sie vor dem Auszugsdatum ausziehen, das Ihre Mutter in der Veränderungsmitteilung nennt, können die Leistungen für Sie wieder zurückgefordert werden.

      Sie sollten sich in Ihrer Situation jedoch dringend an eine entsprechende Beratungsstelle wenden, wenn Sie nicht mit dem Jobcenter reden wollen. Die Caritas bietet so etwas zum Beispiel an. Ein Leben auf der Straße kann
      sowohl kurzfristig als auch im Hinblick auf Ihre Zukunft keine zufriedenstellende Lösung sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Martin

    Hallo

    die Person 22 jahre alt und bezieht mit der mutter Hartz 4 schon sehr lange. Seit man im weiterbewillungsantrag den unterhalt rausgelassen hat und die uh3 papiere nicht ausgefüllt hat, weil die person schon über 18 ist, was die mutter nach dem weiterbewilligungsantrag bekam.

    fordert Jobcenter zum ersten mal jetzt auf die Vaterschaftsanerkennung Kopie zu geben. um zu prüfen ob gegen diese Person Unterhalt berechtigt ist und ob es mal bestanden hat. Also wollen für die Vergangenheit und für die Zukunft prüfen. Wenn man es nicht macht, also die Mitwirkung. Werden alle beide Leistungen komplett eingestellt bis es nachgeholt wird. Bis zum 18.04 hat man zeit die kopie vorzulegen. Die 22 jährige person hat den brief erhalten.

    1. man möchte die kopie nicht abgeben, aus privaten Gründen.
    Die 22 jährige person kann auch ohne Leistungen leben, arbeitet dann beim onkel im lotto laden. Wie kann man es umgehen in dem man auszieht und nie wieder Leistungen haben möchte? Wird man diese Aufforderung trotzdem noch erhalten? Falls nicht hätte man es geschafft aber wie sieht mit der mutter aus, wird die dann darauf aufgefordert das nachzuholen auch wenn die person schon lange ausgezogen ist? Denke nicht mit 18 muss die person darum kümmern, aber nur wenn man Leistungen bezieht.

    Bitte um Aufklärung. Danke danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      da Unterhaltszahlungen dem ALG 2 vorrangig und Sie zur Mithilfe verpflichtet sind, darf das Jobcenter eine solche Anerkennung normalerweise auch einfordern. Auch gegen Ihre Mutter kann diese Forderung noch gestellt werden, auch wenn Sie keine Leistungen mehr beziehen, da der Unterhalt auch in den letzten Jahren gefehlt hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Martin

        Der Unterhalt wurde ja früher gezahlt die mutter hat es ja angegeben, vor sehr vielen jahren beim erst antrag, Jobcenter hat nie danach gefragt, wegen dem kopie. nur seit dem letzten weiterbewilligungsantrag hat sie rausgelassen. Jetzt will Jobcenter es auf einmal.

        Aber wenn ich jetzt abhaue also ausziehe, denken sie wirklich die fordern dann die mutter auf? Eigentlich laut dem Gesetz hat volljährige kind jetzt die Verantwortung dafür. Dann kann man doch nicht die mutter die Leistungen kürzen, weil nicht ihr Unterhalt ist.

        Darf Jobcenter überhaupt zuviel gezahlte Leistungen rückwirkend fordern, die haben es ja selber versäumt, also können die eigentlich nur fordern wenn einkommenbescheid vom vater zum ersten mal haben. Was jetzt?

        Können wir wirklich nicht umgehen?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Martin,

          Ihre Mutter kann aufgefordert werden, den Nachweis zu bringen, wenn aktuell Unterhaltszahlungen für Sie fehlen. Sollten in der Vergangenheit Zahlungen geleistet worden sein, so ist im Nachhinein eine Vaterschaftsanerkennung nicht nötig, da die Zahlungen ja – wie Sie schreiben – in den letzten Jahren erfolgt sind. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Sozialrecht. Dieser kann Ihnen in Ihrer Situation mit Rat und Tat zur Seite stehen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Lena

    Hallo! Folgendes – Ich wohne seit ich 18 bin nicht mehr in meiner Heimatstadt (quasi am anderen Ende Deutschlands), ergo nicht mehr zu Hause. Ich ging arbeiten und zuletzt besuchte ich ein Abendgymnasium. Ich bin nun 22 und wohne immer noch alleine; da ich bald von einer WG in meine eigene Wohnung ziehen möchte, will ich zu meinem ALG 1 eine ALG 2 Aufstockung beantragen.
    Frage 1: Ich bin unter 25 und wohne bei Harz4 Beantragung seit 4 Jahren nicht mehr zu Hause – muss ich mir für das Alleinewohnen immer noch das „OK“ des Jobcenters holen?
    Wenn mir der volle Satz zustehen würde, würde ich auch eine Aufstockung bekommen. Wenn mir der gekürzte U25 Satz zusteht, nicht.
    Frage 2: Wenn mein ALG1 auslaufen wird und ich ins ALG2 automatisch rutsche, muss ich mir da nachträglich das OK des Jobcenters holen, dass ich damals von Bayern nach Hamburg gezogen bin?!

    Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lena,

      ob die gleichen Regeln gelten, wenn Sie bereits vor Jahren zuhause ausgezogen sind, können wir Ihnen nicht genau beantworten. Sie sollten sich einfach erst einmal beim Jobcenter erkundigen, inwiefern Ihnen der volle Hartz-4-Regelsatz zustünde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Kvetoslava T.

    Hallo,
    zuerst muss ich sagen,dass meine Deutsch Sprache nicht super ist,aber wenn Sie können mir helfen dann ich bedanke mich. Mein Sohn wohnt mit dem Freundin bei uns und die hat am 17.5.2017 Geburtstermin. Leider die beide kein Einkommen haben. Bei Team-Jugend haben für die beide ein Antrag gegeben und auch ein Termin bei Jobcenter geblockt . Die beide haben eine eigene Wohnung gefundet,dass bedeutet brauchen welche Finanziel Hilfe. Leider bei den Gespräch in Jobcenter ha en uns sofort gesagt: was wollen Sie? Die beide haben kein Recht etwas bekommen,weil mein Sohn hat nicht bearbeitet. Was kan ich tun? Wie kann ich die beide helfen? Bei uns ist nich mehr möglich,dass mein Sohn mit dem Freundin und auch mit dem Kind können bleiben,weilunsere Wohnung ist nicht zu gross und ich habe auch andere drei kleine Kinder. Wenn Sie können mir auch mit dem welche Rat helfen,dann bedanke ich mir.

    Mit freundlichen Grüssen

    Kveta

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kvetoslava,

      wir können die Absage des Jobcenters nicht ganz nachvollziehen. Grundsätzlich hat Ihr Sohn Anspruch auf Hartz 4, wenn er erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Liegt ein wichtiger Grund vor, umzuziehen – und die baldige Geburt eines Kindes kann solch ein Grund sein – so sollte das Jobcenter diesem Umzug auch zustimmen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Sozialrecht oder an eine entsprechende Beratungsstelle wie die Caritas, um den Anspruch durchzusetzen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Arabella

    Hallo, habe auch eine Frage…meine Tochter ist 23 Jahre hat ihre Ausbildung vor einem Jahr beendet und keine Anstellung gefunden. Jetzt ist ihr ALG1 abgelaufen und sie ist auch nicht mehr versichert. Bei der Stadt wollte sie einen Antrag auf harzt4 stellen, diese meinten allerdings..sie könnte es nicht sondern ich müßte dann einen Antrag stellen…nun zu mir: Ich bin Witwe und bekomme noch ALG1 für eine Weiterbildung zusammen ungefähr 1150€ habe aber noch ein Haus und Auto abzubezahlen…haben wir überhaupt Chancen und muss ich vom meinen kleinen Einkommen noch ihre Krankenversicherung selber zahlen?
    Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Arabella,

      normalerweise sind Sie für die Leistung des Lebensunterhalts Ihrer Tochter zuständig. Sie können auch aufstockend zu Ihrem ALG 1 Hartz 4 beantragen, sodass die Krankenversicherung für Ihre Tochter gezahlt werden kann. Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Gegend zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  26. Pascal

    Guten Tag

    Und zwar habe ich das Problem, dass ich für die Arbeit damals ausgezogen bin, es allerdings nur saisonale Arbeit war. Danach zog ich mit dem Geld was ich dort angespart hatte in eine Wohngemeinschaft mit 2 Freunden von mir und arbeitete danach wieder in besagtem Unternehmen für die Saison. Danach hatte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 welcher nun im Mai allerdings ausgelaufen ist und ich nun ohne Hilfe darstehe. Ich habe die möglichkeit innerhalb der nächsten 3-4 Monate hier Arbeit zu erhalten allerdings muss ich warten bis eine Filiale bei der ich Arbeiten kann fertig gestellt wird.
    Ich bin nun wirklich verzweifelt, ich weiß nicht wie ich die Miete und meinen Lebensunterhalt zahlen soll.

    Ich hoffe sie können mir schnell helfen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Pascal,

      wenn Sie aus eigenem Vermögen oder Einkommen Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit, vorübergehend Hartz 4 zu beantragen. Wenden Sie sich dafür am besten direkt an das für Sie zuständige Jobcenter. Wenn Sie sicher sind, dass Sie ALG 2 nur für den Übergang erhalten müssen, könnte dies gewährt werden, ohne, dass Sie wieder zu Ihren Eltern ziehen müssen. Fragen Sie jedoch sicherheitshalber noch einmal beim Sachbearbeiter nach.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  27. Kelina

    Hallo, meine Tochter ist 20 Jahre alt und wohnt seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung die vom JobCenter bezahlt wird. Sie bezieht harz 4 und wir bekommen für sie Kindergeld welches wir ihr dann überweisen. Das wird ihr natürlich beim Regelsatz angerechnet. Nun sollen wir aber für das letzte halbe Jahr das Kindergeld zurückzahlen weil sie keine Bewerbungen geschrieben hat . Wie soll das denn gehen? Wenn das rechtens ist, hat das Jobcenter ja viel zu wenig gezahlt und müsste diese Rückzahlung ja übernehmen oder?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kelina,

      normalerweise sind Sie als Bezieher des Kindergeldes für die Rückzahlung zuständig. Allerdings könnte es sein, dass das Jobcenter eine Nachzahlung leistet, da das Kindergeld für das letzte halbe Jahr Ihrem Kind auch als Einkommen angerechnet wurde. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Anwalt für Sozialrecht. Dieser kann Ihr Anliegen klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  28. Sarah g

    Guten Tag,

    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich bin 21 Jahre alt , in der 34.Woche schwanger und wohne noch bei meiner Mama , ihrem Mann und deren 2 gemeinsamen Kindern .
    Meine Mama und mein stiefpapa sind beide voll berufstätig, meine 15 jährige Schwester geht in die 9.klasse und mein 1 1/2 jähriger Bruder in die Krippe.

    So nun habe ich von einigen Leuten gehört ich solle doch einen Antrag auf Alg2 stellen , da ich mit meinen noch ungeborenen Sohn eine eigene bedarfsgemeinschaft darstelle. Andere wiederum meinten dass das nichts bringt weil meine Eltern offen legen müssen was sie verdienen und das wäre zu viel (auch wenn am Ende wenn alle Rechnungen bezahlt sind nicht wirklich was übrig bleibt) und meine Eltern sind verpflichtet mich zu unterstützen.

    Ich hatte bei der bundesstiftung Mutter und Kind einen Antrag für die Erstattung gestellt die wollen jedoch erst einen Bescheid vom jobcenter ob ich denn Leistungen von denen bekomm.
    Ich bin aber dort überhaupt nicht gemeldet da ich einen Job auf 450€Basis bis ende August noch habe.
    Nun wollte ich wissen was ich tun kann.

    Danke schon einmal im voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      laut Abschnitt 3, § 9 des Zweiten Sozialgesetzbuchs stehen das Einkommen und Vermögen der Eltern nicht der Hilfebedürftigkeit eines schwangeren Kindes im Wege. Das bedeutet: Normalerweise sollten Sie Anspruch auf Hartz 4 haben, auch wenn Ihre Eltern grundsätzlich noch unterhaltspflichtig wären. In diesem Fall bilden Sie mit Ihrem (ungeborenen) Kind somit eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Sarah g

        Wenn ich dann als eigene bedarfsgemeinschaft zähle , meinte meine Mama dass ich dann aber bei einigen anträgen nicht mehr als 3.im Haushalt lebendes Kind zähle?
        Stimmt das?
        Liebe grüße Sarah

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Sarah,

          die Definition der Haushaltszugehörigkeit kann unterschiedlich sein. Befragen Sie dazu den jeweiligen Leistungserbringer.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  29. Isa

    Liebes Team,

    ich habe ein Problem und zwar bin ich seit kurzem beim Jobcenter angemeldet da meine Mutter arbeitsunfähig ist und die Leistungen für die Miete nicht ausreichend waren.

    Nun ist es so das ich mein Abitur durch die Fernschule mache , und die beim Jobcenter von mir verlangt einen Job (kein Minijob) zu finden. Da diese meint das, die Fernschule keine richtige Schule ist und ich sonst kein Geld mehr erhalten werden. Bin ich mir da etwas unsicher. Stimmt das so ? Oder wollen die mich nur loswerden ?^^
    Ich weiß das normalerweise man nicht mehr über 100€ einkassieren darf ohne das die Leistungen abgezogen werden. Spricht wenn ich viel verdiene muss ich ja selbst für die Miete zahlen oder ?
    Was stimmt da jetzt wie genau funktioniert es ?
    Muss ich arbeiten gehen ? Ich schaffe nur Teilzeit aber keine Vollzeit da ich auch lernen muss. Viele Arbeitersnehmer suchen aber Vollzeit. Was kann ich tun ?:(

    Tut mir leid für das durcheinander :/

    Danke im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Isa,

      in der Regel müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn Sie Hartz 4 erhalten. Machen Sie Ihr Abitur, könnte es sein, dass Sie einen Anspruch auf BAföG haben. In diesem Fall würde Ihr Anspruch auf Hartz 4 normalerweise entfallen. Wenn Sie mehr als 100 Euro verdienen, wird dieser Verdienst auf Ihren Hartz-4-Bedarf angerechnet. Trotzdem kann Ihnen die Miete weiterhin gezahlt werden. Sie sollten sich mit Ihren Fragen direkt an Ihren Sachbearbeiter oder eine entsprechende Beratungsstelle wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  30. Lilo H.

    Ich helfe gerade einem jungen Mann der früher in der Nachbarschaft wohnte und nun wieder plötzlich da war weil er hoffte Hilfe zu erhalten. Er ist seit März 24 Jahre jung, wurde mit 18 Jahren von seinem Vater vor die Tür gesetzt. Die Eltern sind geschieden, die Mutter Alkohol krank und schwer depressiv. Er hatte eine kleine Wohnunh und auch eine Lehrstelle als Fahrzeuglackierer. Nun hat er aber die Prüfung zum 2. mal nicht geschafft, dadurch seinen Job und ohne Geld auch die Wohnung verloren. Da wir nicht möchten und ich auch Enkel in seinem Alter habe, möchten wir nicht das er auf die schiefe Bahn gerät. Er Nacht einen sehr vernünftigigen Eindruck, ist höflich und auch arbeitswillig. Wir haben ihn nun erstmal untergebracht, ist aber eine Notlösung- er hatte bereits 4 Tage auf der Straße geschlafen. Wir waren auch beim Jobcom, dort wird aber eine Bescheinigung der Eltern verlangt darüber das sie nicht in der Lage sind seinen Unterhalt zu übernehmen. Wir haben ihm auch schon eine Praktikumsstelle besorgt, von Dienstag an bis zum 16.06.17 Die Eltern wohnen ca 100 km entfernt von uns und ich würde mit ihm dort hin fahren zwecks Bescheinigung, allerdings habe ich heute immer versucht den Vater tel. zu erreichen, allerdings ohne Erfolg und auf gut Glück ist mir der Weg zu weit. Welche Möglichkeit haben wir um an diese Bescheinigung zu kommen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe, ich kenne mich aber mit diesen Dingen nicht aus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lilo,

      Sie sollten sich direkt an das für Ihren Ort zuständige Jobcenter wenden, um zu klären, auf welchem Wege der Nachweis eingefordert werden kann. Auch eine Beratungsstelle (z. B. der Caritas) kann Ihnen dabei behilflich sein, eine Lösung zu finden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  31. Nathalie

    Guten Tag,

    Meine Tochter (15) lebt bei meinen (Pflege)Eltern und hat bisher Leistungen von Sozialamt bezogen. Nun muss sie das Amt wechseln aufgrund ihres Alters. Ich beende meine Ausbildung un August, habe noch einen 11 jährigen Sohn der bei mir lebt und einen Lebensgefährten. Hat sie eine Chance Hartz4 zu bekommen, wenn ich arbeiten gehe? Wieviel darf ich maximal verdienen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nathalie,

      die Beantwortung Ihrer Frage ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z. B. davon, wie viel Geld Sie selbst zum Leben benötigen. Normalerweise sind Sie verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte direkt an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  32. Jordan

    Guten tag,

    ich bin 18 jahre alt und bin im moment in einer ausbildung das problem ist das gegenseitige verhalten in der schule und auch auf der arbeit mit manchen arbeitskollegen dazu wohne ich alleine in einer mietwohnung von meinen chef dazu kenne ich hier in der umgebung außerhalb von arbeit nimmanden und die ich bisher kennen gelernt habe sind leider falsche leute (bin wegen der ausbildung zu mein vater gezogen und dann erst alleine) das problem ist das wenn ich kündige ich nicht weiß wie es weiter gehen soll da mein vater gerade mal für sich sorgen kann und auch kein schlafplatz hätte und das wohnzimmer wäre keine idee für die dauer und bei meiner mutter is das gleiche nur das sie garnicht arbeitet was kann ich denn tun ? dazu fühle ich mich hier in der umgebung sehr alleine und würde gerne einfach wieder zurück das ist mittlerweile schon so schlimm das ich öffters deswegen weinen muss

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jordan,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Das kann zum Beispiel die Caritas sein. Holen Sie sich auch entsprechende Informationen beim Jobcenter ein. Sollten Sie kündigen wollen, können Sie Anspruch auf Hartz 4 haben. Ob Ihnen allerdings auch eine eigene Wohnung zusteht, sollten sie mit dem Jobcenter, das für Sie zuständig ist, klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  33. Diana

    Hallo ich habe eine Frage.Ich bin mit meinem Partner in eine gemeinsame Wohnung gezogen.Mein Sohn 19 wohnt ebenfalls bei uns.Leider hat er keine Arbeit und auch noch keine Ausbildungstelle.Ich selber befinde mich in einer Umschulung die vom Rententräger bezahlt wird und mein Sohn bekommt nur Kindergeld.Mein Partner geht arbeiten.Allerdings teilen wir uns die Miete , Strom und so weiter.Ich selber bekomme nur 900 Euro vom Rententräger.Was also mit Kindergeld gerade mal knapp 1100 Euro für meinen Sohn und mich ergibt.Davon zahle ich die Hälfte Miete usw.Steht mir noch eine Auftockung zu oder wird mein Partner zur Kasse gebeten der ja eigentlich nicht für meinen Sohn aufkommen muss und selbst noch Unterhalt für seine Tochter 12 zahlen muss,

    Finde das total ungerecht wenn er für uns zahlen muss.
    Hoffe meine Erklärung war verständlich und ich bekomme eine Antwort
    Lg Diana

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Diana,

      hat Ihr Partner Ihren Sohn nicht adoptiert, so ist er normalerweise auch nicht unterhaltspflichtig gegenüber diesem. Wenden Sie sich an Ihr Jobcenter, um zu erfragen, ob aufstockende Leistungen möglich sind. Grundsätzlich kann es aber sein, dass Ihr Partner zumindest für Sie aufkommen muss.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  34. Marie-Christin S.

    Hallo!

    Ich (23) habe vor kurzem in der Probezeit meinen Ausbildungsplatz verloren. Wohne nun wieder zwangsläufig bei meinen Eltern. Mein Vater ist bereits Rentner und meine Mutter hat eine Halbtags Stelle. Wie stehen die Chancen auf Hartz 4 bei mir? Ein Schritt den ich zwar ungerne gehen möchte aber muss. Meinen Eltern ist es nicht möglich meine laufenden Kosten zu übernehmen (will ich auch gar nicht). Nur ohne jegliches Einkommen bis ich eine Stelle gefunden habe wird es darauf hinauslaufen und das möchte ich verhindern.

    Liebe Grüße,
    Christin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marie-Christin,

      wenn Ihre Eltern nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, so haben Sie normalerweise Anspruch auf Hartz 4. Fragen Sie beim zuständigen Jobcenter nach.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  35. Ela D.

    Hallo,
    Der Freund meiner Tochter will zu uns ziehen. Er ist 19 Jahre alt hat keine finanziellen Einkünfte da er noch bei seiner Mutter lebt. Aus familiären Gründen will er von G. nach M. [von der Redaktion editiert] ziehen . ( Schwierige famielere Situation) ! Kann er hier Hartz 4 beantragen ?? Mein Mann und ich sind beide berufstätig .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ela,

      normalerweise sind die Eltern des Freundes Ihrer Tochter unterhaltspflichtig. Ist dem nicht so, kann dieser Hartz 4 beantragen. Damit ein Auszug allerdings genehmigt wird, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, da der Freund Ihrer Tochter noch keine 25 Jahre alt ist. Sie sollten sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  36. Corinna.B

    Hallo,
    ich lebe zur Zeit bei meiner Mutter (Vater ist verstorben) mit ihrem jetzigem Mann und werde im Juli 18. Mein Problem ist jetzt das ich überhaupt keine Ahnung habe was ich für eine Ausbildung machen soll, habe mich schon über etliche berufe informiert aber keinen darf ich machen aus körperlichen oder persönlichen gründen.

    Der Mann meiner Mutter verdient zwar gut aber meine mutter hat auch nut einen 450€ job. Ich selber würde gerne sehr bald ausziehen da ich es nicht mehr hier aushalte mit dem Mann meiner Mutter unter einem Dach zu leben ( kann ihn auf den Tod nicht ausstehen!)

    Im Juli fange ich einen 450€ job an, könnte ich nebenbei noch Hartz 4 beantragen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Corinna,

      unter 25 Jahren den vollen Hartz-4-Satz zu erhalten, kann schwierig sein. Damit Ihnen die Miete für eine eigene Wohnung gezahlt wird, müssen schwerwiegende Gründe für Ihren Auszug vorliegen. Sie sollten sich deshalb direkt an das für Sie zuständige Jobcenter oder eine Beratungsstelle wenden, um Ihren Anspruch zu ermitteln.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  37. Sara

    Hallo,

    Ich bin 16 Jahre alt &‘ habe eine Tochter ( 5 Monate). Ich lebe derzeit in einer Jugendeinrichtug &‘ möchte hier so schnell wie möglich raus. Zu meinen Eltern darf ich nicht ziehen da es in der Vergangenheit zur häuslichen Gewalt kam, ich habe aber die Zustimmung bekommen in eine eigene Wohnung ziehen zu dürfen.

    Jetzt zur eigentlichen Frage: Kann ich mit 16 Jahren in eine eigene Wohnung ziehen &‘ vorübergehend Hartz4 beantragen bis ich mit meiner Schule fertig bin &‘ eine Ausbildung anfange?

    Mfg Sara

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sara,

      wenn Sie bereits die Zustimmung bekommen haben, ist dies normalerweise kein Problem, da Sie mit Ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden können. Wenden Sie sich direkt an das für Sie zuständige Jobcenter in Ihrer Nähe.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  38. Jani E.

    Hi, mein Sohn ist 23 Jahre alt. Er hat 4 Ausbildungen abgebrochen. Die letzte Ausbildung war auch noch KOSTENPFLICHTIG ( er hat 1 Monat mitgemacht und ich musste 2000€ bezahlen)Mein Mann und ich sind berufstätig. Die Situation zuhause ist unerträglich. Vom Autoklau und zu Schrott fahren, vom Geld klauen, und vieles mehr. Ich möchte ihn auf die Straße setzen. Hat er einen Anspruch auf Hartz IV? Bin ich noch unterhaltspflichtig?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jani,

      wenn Ihr Sohn sich nicht darum bemüht, eine Ausbildung zu absolvieren bzw. zu Ende zu führen, kann Ihre Unterhaltspflicht entfallen. Bei schwerwiegenden Problemen kann Ihrem Sohn eine eigene Wohnung gewährt werden – ein Anspruch auf Hartz 4 bestünde dann auch. Bitte wenden Sie sich jedoch vorher an das zuständige Jobcenter, um zu klären, welche Unterstützung Ihrem Sohn genau zusteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  39. So. Falk

    Hallo erstmal.
    Meine Nichte (15) ist auf eigenen Wunsch vor 4 Monaten zu mir gezogen. Sie ging nicht mehr zur Schule und hat sich Nachts rumgetrieben.
    Jetzt geht sie zur Schule hat keine fehlzeiten mehr und hält sich an Regeln.
    Mein Bruder hat sich nicht gekümmert.
    Aber ich bekomme sich HartzVI, weil mein Sohn Schwerbehindert ist.
    Vom jobcenter bekomme ich nur wenn mein Bruder einverstanden ist oder das Jugendamt bestätigt, daß sie nicht mehr zu ihrem Vater kann. Aber er weigert sich.
    Ich kann den Unterhalt nicht mehr bestreiten von meinem hartzVI.
    Da muss es doch einen Weg geben.
    Ich will sie aber nicht zurück schicken
    Sie fühlt sich wohl und es geht ihr besser.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo So.,

      wenn sich Ihr Bruder nicht um Ihre Nichte kümmert, muss normalerweise das Jugendamt eingreifen. Wenden Sie sich direkt an dieses, damit Ihrer Nichte ein Umzug auch seitens des Jobcenters gewährt wird und schalten Sie im Zweifelsfall einen Anwalt ein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  40. Rina

    Hallo, ich bin 22 Jahre alt und habe bor demnächst zu heiraten. Leider ist es mir nicht möglich zu ihm zu ziehen und Zuhause sind alle dagegen, das ich ihn heirate. Ich darf erst gehen wenn ich eine Wohnung finde. Meine mutter arbeitet verdient aber unter 1000 euro. Ich bin mit mein Abi fertig und mache zurzeit nichts, da ich gerne mein Privatleben auf die Reihe kriegen muss.

    An wem kann und muss ich mich zuerst wenden wenn ich ausziehen will? Habe ich eine Chance auf Harz4?

    Liebe Grüße

    Rina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rina,

      solange keine schwerwiegenden Gründe wie häusliche Gewalt o. Ä. vorliegen, gewährt Ihnen das Jobcenter normalerweise auch keine eigene Wohnung, wenn Sie noch keine 25 Jahre alt sind. Sie sollten sich direkt beim für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter erkundigen, ob dies eventuell nach Ihrer Hochzeit möglich wäre.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  41. Mandy D.

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage zu einem besonders schweren Fall. Meine Mutter bezieht Hartz 4 zusammen mit meiner 20-jährigen Schwester. Beide laifen natürlich über eine BG. Jetzt kam raus, dass meine Schwester eine Nebenbeschäftigung nachgeht, von der meine Mutter nichts wusste. Der Arbeitgeber meiner Schwester hat sie nun rückwirkend zu Februar angemeldet, weswegen meine Mutter eine saftige Strafe zu erwarten hat. Leider war dies auch nicht das erste mal von meiner Schwester. Zudem kommt noch, dass meine Schwester ihre Termine beim Amt nicht wahr nimmt, wodurch meiner Mutter natürlich Sanktionen aufgedrückt wurden. Das Problem ist, dass meine Mutter meinen Neffen zur Pflege hat, da eine andere Schwester gerade einen Entzug macht. Wenn meine Mutter jetzt die Strafe bekommt, besteht das Risiko, dass mein Neffe in eine Pflegefamilie muss. Und für all das kann sie nicht mal was, weil sie von nichts wusste. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass man meine Schwester dafür belangt, statt meine Mutter??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mandy,

      auch wenn Ihre Mutter und Schwester eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird der Hartz-4-Antrag für jeden separat gestellt. In diesem Fall ist auch jede Person selbst für seine Pflichten gegenüber dem Jobcenter verantwortlich. Ihre Mutter sollte bestenfalls mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, um klar zu stellen, dass sie für das Fehlverhalten nicht verantwortlich ist. Sollte das Jobcenter dementsprechend nicht reagieren und Ihre Mutter trotzdem belangen, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und ihm die Lage schildern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  42. Scarlet

    Hallo, ich bin mit 17 in eine Mutter Kind Einrichtung gezogen und letztes jahr bin ich ausgezogen kurz bevor ich 18 wurde. Mein freund, mein kleiner sohn(nicht der Kv) und ich sind dann zusammen gezogen. Allerdings haben wir uns jetzt getrennt und ich ziehe mit dem kleinen aus da ich momentan nicht arbeiten gehen. Ich war schon beim jobcenter habe auch eine wohnung gefunden. Nur da ich das jetzt alles hier gelesen haben, steht mit trotzdem hartz 4 zu? Ich bin jetzt nämlich einbisschen unsicher.

    Liebe grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Scarlet,

      in der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Eltern bei unter 25-Jährigen noch unterhaltspflichtig sind. Können diese jedoch den Unterhalt nicht aufbringen, bzw. verweigern diese die Zahlung hartnäckig, kann auch Hartz 4 beantragt werden. Ggf. wendet sich das Jobcenter dann an die Eltern des Betroffenen, um den Unterhalt selbst noch einem geltend zu machen. Wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  43. Neil

    Mein Sohn (18) droht der nicht versetzung in der 2. Jahr , ausbildung zur Informations Technische Assisent. Er wiederholt in moment die 1. Jahr…wird es aber vielleicht nicht packen. Er wohnt in ein WG ,das ich gemeinsam mit seiner Mutter ( geschieden) mit hilfe vom Kindergeld finanzieren konnen. Ich selber bin Arbeitsuchend, seiner Mutter Berufstätig. Wenn er nicht studiert , verliert er das anspruch auf Kindergeld ? Darf er dann Hartz 4 beantragen? Muss er wieder zu seiner Mutter ziehen? ( ich wohne zu weit weg). Für euer hilfe wär ich sehr dankbar

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Neil,

      Ihr Sohn sollte Hartz 4 beantragen. Dieses wird in der Regel schon bewilligt, wenn das Ausbildungsverhältnis für mindestens ein Jahr bestand und danach abgebrochen wurde. Im Bescheid steht dann auch, ob die Kosten für die Wohnung übernommen werden oder nicht. Ist dem nicht so, muss Ihr Sohn zu einem Elternteil zurück ziehen. Anspruch auf Kindergeld hat er nicht mehr.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  44. n.

    Hallo,
    mein Sohn ist 23 Jahre alt.Er hat aufgrund seiner Behinderung eine Ausbildung im BBW gemacht.Danach hatte er einen Jahresvertrag der Arbeitgeber hat aufgrund der Behinderung Zuschüsse vom Arbeitsamt erhalten.
    Nun ist mein Sohn arbeitlos.Arbeitlosengeld ist im September fertig.
    Steht ihm ALG 2 zu?
    Er ist 23,wohnt bei mir.Hat einen SB-Ausweis GDB 100%,Merkzeichen RF und Gl
    Ich bin Berufstätig und unterhalte mich selber.

    Wie wird das mit meinem Einkommen berechnet?
    Wird der Kindsvater auch wieder zu Unterhalt ran gezogen?

    Mein Sohn zahlt mir zur Zeit Summe x für Miete,Nebenkosten,Versicherungen,GEZ,usw
    Alles andere Essen usw muss er selber besorgen und zahlen.Eigentlich wie in einer WG

    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern Sie und der Vater Ihres Sohnes berufstätig sind, muss berechnet werden, ob der Kindesunterhalt von Ihnen beiden gedeckt werden kann. Dazu lohnt sich ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle. Ist dem nicht so, kann Ihr Sohn ALG 2 beantragen. Er bekommt in diesem Fall allerdings nicht den vollen Satz ausgezahlt, da er noch bei Ihnen wohnt und Ihr Einkommen auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  45. Irina

    Guten Tag,

    Ich bin 19 Jahre alt und Wohne im moment bei meiner Mutter die Arbeitslosengeld 2 bezieht ( und ich in dem Fall auch). Ab 01.08 fange ich eine Ausbildung an in der ich genügend Geld bekomme um bei meiner Mutter auszuziehen (Ich zieh in eine WG). Nach 3 Jahren Ausbildung steht aber noch nicht 100 Prozent fest ob ich in die Firma übernommen werde und weil meine Mutter in eine andere Wohnnung ziehen muss kann ich ja nicht mehr zurück ziehen. Habe ich dan ein Anspruch auf Hartz 4 wenn ich kein Job nach der Ausbildung finde?.

    Edit: Hier ist nochmal Irina ich habe meine 2-te Frage vergessen.
    Ich mache im moment eine Maßnahme in der ich 325 Euro bekomme, die bekomme ich aber anstatt von Hartz 4 (327 Euro) und da frage ich mich wenn ich sie statt Hart4 bekomme warum ist mein Freibetrag nur bei Ca. 200 Euro die ich davon behalten kann und nicht 327 ?. Warum werden dan die 127 Euro abgezogen ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Irina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Irina,

      normalerweise besteht dann ein Anspruch auf Hartz 4. Ein Einkommen wird immer auf Ihren Hartz-4-Satz angerechnet, da es Ihre Hilfebedürftigkeit verringert.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  46. Diana

    Hallo. 16 jährige (fast 17) Unterhalt 161 , kigeld 192 möchte gern ausziehen, es bestehen schwerwiegende soziale Gründe. Ärztl Attest bekämen wir vom Psychologen. Jugendamt ist nicht mit im Boot . Sie möchte aber nicht ins betreute Wohnen oä sondern zu ihrem Freund, welcher in Ausbildung ist. Wie gehen wir vor ? Stimmt das jc da zu ? Mutter bezieht alg2

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Diana,

      nur in besonderen Härtefällen kann ein Umzug unter 25 Jahren gewährt werden. Diesbezüglich müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  47. Susanne J.

    Hallo. Meine Tochter ist 21 Jahre alt, schwanger und wegen eines beschäftigungsverbotes ohne Arbeit. Sie lebt mit mir, meinem Mann, der nicht ihr leiblicher Vater ist und ihrem 19 jährigen Bruder in unserem Haus. Wir haben versucht Alg2 für sie zu beantragen, aber man hat uns gesagt, dass sie keinen Anspruch hat, da wir alle arbeiten und eine Bedarfsgemeinschaft sind. Selbst den 450€ Job unseres Sohnes hat man mit eingerechnet. Nun hat uns jemand erzählt , dass das nicht richtig ist und wir es nochmals versuchen sollen. Macht das Sinn?
    LG Susanne

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susanne,

      wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird das Einkommen aller Mitglieder selbiger angerechnet. Ist dieses hoch genug um den Lebensunterhalt zu decken, besteht kein Anspruch aus Hartz 4.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  48. Nelly

    Hallo, ich bin 20 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter. Aus verschiedenen Gründen muss ich aber so schnell wie möglich ausziehen. Ich bekomme schon Hartz 4. Ich habe beim zuständigen Jobcenter auch einen Antrag auf Umzug gestellt. Leider wurde er abgelehnt mit der Begründung, das die genannten Gründe nicht schwerwiegend genug sind. Ich suche seit über einen halben Jahr auch einen Therapeuten. Leider ist es in Berlin schwierig da einen guten zu finden den die Krankenkasse auch bezahlt. Mehrere Ärzte sind bereit mir ein Schreiben zu geben, würde auch schon gemacht, um diesen den Jobcenter, wegen den Antrag auf Umzug, vorzulegen. Keiner hatte geholfen. Der Antrag wurde wiegesagt abgelehnt. Was kann ich jetzt noch unternehmen? Ich bin verzweifelt. Ich mache gerade mein Fachabitur und danach eine Ausbildung.. das heißt ich verdiene kein Geld. L.G. Nelly

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Nelly,

      lassen Sie ggf. von einem Anwalt prüfen, inwieweit ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erfolgversprechend wäre. Sie können darüber hinaus ggf. auch Unterhaltskosten geltend machen oder Ausbildungsförderung beantragen. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  49. Julia

    Hallo zusammen,
    ich bin 24 Jahre alt und selbstständig, habe bis Februar Gründungszuschuss erhalten. Komme mit den 300€ vom Arbeitsamt für die Krankenkasse allerdings nicht aus. Habe ich die Möglichkeit aufstockende Leistungen zu beantragen?
    Ich lebe noch bei meiner Mutter, die allerdings selbst nur 900€ netto im Monat hat und mich finanziell nicht unterstützen kann.
    Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Julia,

      bei einem monatlichen Bruttoverdienst unter 1.200 Euro kann ggf. Aufstockungsanspruch bestehen. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  50. Aileen

    Hallo liebes Team

    Ich werde am 12.07 18 und wohne seit Feburar 2017 nicht mehr zuhause. Ich war gemeldet noch bei meinen Eltern. Doch jetzt lebe ich in einer WG mit meinen Freund. Der die Miete und Nebenkosten übernimmt. Ich bin auch umgemeldet auf diese Wohnung. Ich befinde mich gerade in einen Praktikum. Meine Frage ist ob mir Harz 4 zusteht?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Aileen,

      ALG-II-Leistungen können ggf. verwehrt werden, wenn noch ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern besteht. Während einer Ausbildung können neben Unterhalt auch Ausbildungsförderungen in Anspruch genommen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  51. leyla k.

    also wenn meine mutter nur den mindestlohn verdient und ich ausziehen will zb. in eine grosse stadt wo es mehr arbeitsmöglichenkeiten gibt wird mir das arbeitsamt erlauben hartz4 zu beantragen? Also meine mutter ist alleinerziehend mit mir und ich würde gerne nach berlin ziehen alleine ohne meine mutter sie verdient nur den mindestlohn und könnte nicht für meinen unterhalt aufkommen heisst das,das dann das arbeitsamt meine wohnung bezahlt wenn ich den grund nenne das ich dahin will wegen den arbeitsmöglichkeiten??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Leyla,

      grundsätzlich sollten Sie sich zunächst an Ihr zuständiges Jobcenter in Ihrem jetzigen Wohnort wenden. Der Sachbearbeiter teilt Ihnen mit, ob und unter welchem Umständen Sie umziehen können und inwiefern Ihnen Hartz 4 bewilligt werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  52. Katrin

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem,mein Sohn wird jetzt 22 Jahre,hat weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung,er sitzt seit der 8. ten klasse zuhause.Leider sind alle versuche ihn zum arbeiten zu bewegen fehl geschlagen,auf hilfe vom Amt kann ich nicht hoffen,da Arbeitsamt und Jobcenter mich abgewimmelt haben mit der Aussage,er bekommt kein Geld und ich muss damit klar kommen und gucken wie ich das Problem in den Griff bekomme.
    Der Vater bezieht harz4 und ich habe nur 1350€ brutto….meine Nerven und meine Beziehung leiden schon unter diesem Zustand.Er nimmt keinen Job an,kümmert sich um nichts.Im Haushalt,sogar in seinem eigenem Zimmer tut er nichts,außer im Internet surfen,spielen usw…Kann ich irgendwie daraus kommen?
    Ich bin mittlerweile auch soweit,dass ich Unterhalt zahlen würde…zur Info noch,ich bin noch bis 2020 in der privatinsolvenz.Ich hoffe sie haben einen Tipp oder Rat was ich tun kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katrin,

      Ihr Sohn hat leider tatsächlich keinen Anspruch auf Hartz 4, da er bis zum 25. Lebensjahr bei Ihnen wohnen kann. Ihr Mann kann versuchen, einen Antrag auf Härtefall beim Jobcenter zu stellen. Sollte auch dies nicht funktionieren, bleibt Ihnen nur der Weg zum Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  53. Freya

    Liebes Team,

    ich bin 19 Jahre alt und wohne derzeit
    bei meinen Eltern und Geschwistern zu Hause. Ich habe das Abitur nicht geschafft, da ich wegen schweren Depressionen und Suizidgedanken nur noch die Zeit im Bett verbrachte, bis es so schlimm wurde, dass ich ins Krankenhaus ging weil ich Angst hatte, mein Unwohlsein könnte von etwas anderen kommen. Es stellte sich heraus, dass alles in Ordnung war und mir wurde dringend geraten mir professionelle Hilfe bei einem Psychologen/Psychiater zu suchen ( Das hatte die Schule auch verlangt) Aber ich tat es nicht weil ich Angst hatte und ich die Termine darüberhinaus nie einhalten konnte. ( Es kostet mich eine enorme Kraft überhaupt aufzustehen; es ist schrecklich) Darum bin ich auch von der Schule entlassen worden, weil ich nicht die Kraft hatte, zu kommen. Mein Zustand hat sich mittlerweile sehr verschlechtert und ich habe das Gefühl, ich schaffe es nicht mehr alleine, ich verbringe die Tage im Bett ohne etwas an meiner Situation zu verändern. Es macht mich sehr traurig, dass hier gerade aufzuschreiben. Ich habe ja bereits erwähnt, dass ich bei meinen Eltern in der Wohnung lebe und ich es dort nicht mehr aushalte, ich habe eine sehr schwierige Kindheit und Jugend hinter mir, das alles fing bereits in der frühsten Kindheit an, dass meine Eltern regelmäßig Gewalt angewandt haben, körperliche sowie verbale. Die Zeit hat daran nichts geändert und darum ist meine allerletzte Chance im Leben dass ich es schaffe von dort zu fliehen. Ich schaff es nicht mich auf mein Leben zu besinnen, weil sie die Barrikaden sind, sie hindern mich und verbieten mir, alles was mir zu steht, außerdem ist die Mutter ohne Arbeit und der Vater ist vor einiger Zeit von seiner Arbeit entlassen worden, sie beziehen Hartz4 und darum, weil wir auch mehrere Personen sind, ist die finanzielle Lage sehr schlimm. Ich möchte mein Leben Leben, eine gute Ausbildung finden und dann vielleicht das Abitur nachholen weil ich es gern gemacht hätte. Aber zu Hause wo ich lebe, ist das alles unmöglich, ich kann mich nicht konzentrieren und es herrscht nur Terror und Ärger, keine Minute hat man für sich. Darum werde ich in meinem Elternhaus auch nie erfolgreich werden, nur labil und abstürzen. Ich suche einen Rat an wen ich mich wenden kann, ich möchte mein Leben in die Hand nehmen und meine Eltern und mein katastrophales Umfeld endgültig und für immer verlassen. Dazu brauche ich Hilfe! Und ich bin froh, wenn Sie mir an dieser Stelle weiterhelfen können.
    Ich bedanke mich sehr bei Ihnen als Team.
    VG

  54. manuela

    hallo

    mein sohn ist von juli 2016 bis jetzt arbeitslos gewesen aht arbeitslsoengeld 1 erhalten und müsste nun einen antrag auf hartz 4 stellen.
    allerdings ist mein sohn im mai ausgezogen aht ein zimmer mit kochgelegenheit erhalten bei der tante was miet bzw,kostenfrei ist.
    nun war er beim amt die sagten er würde keins bekommen er müsste wieder zurück ziehen.da er unter 25 ist wird im januar 26.
    nun meine frage mein mann bekommt 940€ netto ich kindergeld und kinderzuschlag von 6 kids.muss er wieder zurück ziehen oder hat er anspruch auf hartz4?
    desweiteren wenn sie es ablehnen kann man widerspruch einlegen und wär würde denn seine krankenversicherung zahlen wenn er kein einkommen hat und von uns nicht unterstützt werden kann.?
    mein mann ist der stiefvater zu seinem vater hat er seit über 10 jahren keinen kontakt.

    vielen dank im vorraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Manuela,

      sind die Eltern selbst finanziell eher schlechter gestellt, kann im Ausnahmefall auch für unter 25-Jährige Hartz IV bewilligt werden. Raten Sie Ihrem Sohn zum Besuch bei einem Anwalt, um sich bezüglich der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs beraten zu lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  55. Nik

    Ein herzliches Hallo an alle!
    Ich habe seit ich 15 Jahre war, in einer vom Jugendamt finanzierten Maßnahme , zuletzt in einem betreuten Wohnen
    gelebt. Jetzt hat das Jugendamt die Maßnahme aber aufgrund eines Fehlverhaltens von mir einem Betreuer gegenüber, beendet. Ich bin Anfang Juni 18 geworden. Meine Eltern haben mich jetzt netterweise vorübergehend aufgenommen. Ich muss noch zwei Jahre, bis ich mein Abitur erreicht habe, zur Schule gehen und wollte fragen, wie ich mich möglichst schnell bis zum Schulanfang am 19.8, um eine Wohnung kümmern kann. Meine Eltern sind selbst auf eine Sozialhilfeleistung angewiesen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nik,

      Wohnungsanzeigen finden Sie im Internet. Sie können sich aber auch an örtliche Genossenschaften und Vermieter wenden und nach einer passenden Wohnung fragen. Eventuell bietet sich auch eine Wohngemeinschaft an. In lokalen Zeitungen finden Sie oftmals Wohnungsangebote.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  56. Dana

    Hey ich habe auch eine dringende frage:
    Ich bin 18 und in der 9. Woche. Ich brauche dringend Geld, um mich auf die Schwangerschaft angemessen vorzubereiten. Ich lebe noch bei meiner Mutter und ihren Ehemann, nur meinen Mama ist erziehungsberechtigt. Ich würde gerne einen Antrag auf Harz 4 stellen, weiß aber nicht, ob dies mir zusteht und vorallem ist mein Konto konstant im minus, ist es da überhaupt möglich Geld vom Amt zu bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dana,

      wenn Sie schwanger sind und ein Kind bekommen, haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen und eine eigene Wohnung für sich und Ihr Kind. Familienberatungsstellen oder das Jugendamt können Ihnen bei der Beantragung von Hartz 4 und bei der Wohnungssuche sowie bei der Beantragung weiterer Leistungen (Erstausstattung etc.) behilflich sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  57. Nadine

    Hallo,
    Meine Frage wäre :
    Meine Tochter ist 19 fängt jetzt eine schulische Ausbildung an würde aber gerne in eine eigene Wohnung ziehen da unser Verhältnis leider sehr angespannt ist und sie viele Probleme hat.
    Würde das Arbeitsamt einer Wohnung zustimmen? Und bezahlen?
    Vielleicht noch kurz ich bin alleinerziehend und habe noch einen Sohn und der Vater zahlt schon Jahre keinen Unterhalt.
    Es läuft eine Strafanzeige aber die Ämter sind leider nicht die schnellsten.
    Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      Hartz 4 für unter 25-Jährige wird selten genehmigt. Dazu müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die zudem bewiesen werden müssen. Suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  58. Martin I.

    Hallo,

    meine Tochter ist 23 Jahre alt und war lange Zeit in therapeutischen Behandlung. Unsere familiäre Situation ist etwas schwierig zu erklären. Als meine Tochter 12 Jahre alt war trennte sich meine damalige Frau (also auch ihre Mutter) von mir und zog mit einem anderen Mann zusammen. Unsere Tochter blieb bei mir und entwickelte wahrscheinlich auch durch die Trennung ihrer Eltern psychische Störungen. Zum Einen hatt sie Anorexie und zum anderen auch eine Art Borderline-Störung. Seit ihrem 14. Lebensjahr ist sie in therapeutischer Behandlung (auch mit stationären Aufenthalten) und lebte bis zu ihrem 20 Lebensjahr bei mir. Nach einer weiteren stationären Behandlung zog sie mit ihrem Freund zusammen (ca. 120 km von meinem Lebensort entfernt). Vor ca. 3 Wochen ist diese Beziehung beendet und meine Tochter kam zurück. Ich bin seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung und habe ein Haus gebaut. Die finanzielle Belastung ist sehr hoch. Da ich mit meiner Tochter ein etwas schwieriges Verhältnis habe, ist es leider nicht möglich, dass sie wieder bei mir einzieht. Nun ist es so, dass sie bei meiner Schwester (also ihrer Tante) untergekommen ist. Dazu muss ich sagen, dass meine Tochter weder gearbeitet hat, noch eine Lehre gemacht hat. Das war ihr aufgrund ihrer psychologischen Verfassung nicht möglich. Bei ihrer Mutter möchte oder kann sie auch nicht wohnen. Ihre Wohnsituation kann so jedoch nicht auf Dauer bleiben. Daher meine Fragen:
    Hat sie Anspruch auf Unterstützung nach Hartz 4?
    Hat sie Anspruch auf eine eigene Wohnung und wer zahlt diese?
    Ich weiss, ich bin unterhaltspflichtig, aber in welcher Höhe bzw. wer berechnet diese?
    Zu mir: Ich bin seit 32 jahr Beamter und wohne heute mit meiner Lebensgefährtin (ohne Job) und ihrem 17jährigem Sohn zusammen.

    Über eine Antwort hierzu würde mich sehr freuen…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      Personen unter 25 Jahren haben in der Regel keinen Anspruch auf Hartz 4 und müssen von den Eltern finanziell unterstützt werden. In besonders schweren Fällen ist es möglich, dass ALG 2 genehmigt wird. Sie müssen in diesem Fall beweisen können, dass Sie kein gutes Verhältnis zu Ihrer Tochter haben und ein Zusammenleben absolut nicht möglich ist. Die Wohnung würde in diesem Fall ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden. Der Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Für eine genaue Berechnung sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Martin I.

        Hallo,

        vielen lieben Dank für die Antwort. Eine Frage habe ich jedoch noch. Ist es nicht so, dass die Düsseldorfer Tabelle keine Anwendung finden kann? Meine Tochter ist 23 Jahre alt, wohnt weder bei mir noch bei ihrer Mutter. Sie befindet sich weder in einer Ausbilbung noch geht sie einer schulischen Ausbildung nach. Sie ist schlichtweg arbeitslos. M. E. kann dann doch nicht die Düsseldorfer tabelle Anwendung finden. Ist es nicht eher so, dass ich als Vater dann auch gar nicht unterhaltspflichtig bis?
        Viele Grüße

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Martin,

          in diesem Fall hängt die Unterhaltspflicht von Ihrer individuellen Situation ab. Ein volljähriges und arbeitsloses Kind muss beweisen, dass es auch über die Ortsgrenzen hinweg keine Tätigkeit findet, um den Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Dies muss allerdings in jedem Fall individuell überprüft werden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          1. Martin

            Hallo zusammen,

            hier noch eine Frage. Meine Tochter hat vom Jobcenter die Auflage erhalten, Kindergeld zu beantragen. Sie ist also zur Kindergeldkasse und wurde dort wieder weg geschickt. Sie hätte mit einem ihrer Elternteile zu erscheinen. Ist das so richtig?

          2. arbeitslosenselbsthilfe.org

            Hallo Martin,

            das ist richtig. Das Kind selbst ist nicht kindergeldberechtigt, sondern einer der Erziehungsberechtigten.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  59. Annika H.

    Hallo liebes Team,

    erstmal finde ich es wirklich lobenswert, dass Sie hier kostenlos so viele Tipps an Hilfesuchende verteilen. Es ist so wichtig, dass es sowas gibt.
    Natürlich habe ich auch eine Frage, auch ich bin unter 25. Um genau zu sein bin ich 24 werde im nächsten Jahr März 25.

    Mein Studium in Wuppertal läuft noch ich möchte es aber abbrechen. Ich habe mir auch schon eine Wohnung in MG besorgt.
    Nun ist meine Depression wieder ausgebrochen und ich möchte das Studium wie gesagt abbrechen. Ist es möglich Hartz 4 zu beantragen, obwohl ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe? Ich wusste nämlich nicht, dass ich mir vorher das Einverständnis einholen muss, da ich dachte, dass ich das alles nach dem Umzug klären könnte.
    Meine Eltern verdienen viel, aber ich möchte aufkeinen Fall wieder zu meinen Eltern in eine Bedarfsgemeinschaft ziehen, das Verhältnis ist sehr schlecht und ich habe schon lange Zeit außerhalb gewohnt.
    Ich habe gehört, dass ich den hartz 4 Satz bekommen könnte, sich das Amt aber das Geld wieder von meinen Eltern zurück holt, da sie zu viel verdienen.
    Oder habe ich unter 25 Jahren überhaupt keinen Anspruch auf hartz 4, eben weil meine Eltern zu viel verdienen?

    Ich hoffe das war verständlich erklärt.
    Danke für ihre Hilfe!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Annika,

      unter 25 Jahren Hartz 4 bewilligt zu bekommen, ist sehr schwierig. Grundsätzlich müssten Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern wohnen. Damit das Jobcenter den Antrag bewilligt, müssen Sie beweisen können, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Eltern zerrüttet ist. Wegen der Wohnung sollten Sie unbedingt mit einem Sachbearbeiter vom Jobcenter sprechen. Sofern der Antrag auf Hartz 4 trotzdem bewilligt wird, bezahlt das Jobcenter die Miete, wenn die Wohnung angemessen ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  60. Daniela B.

    Hallo,
    ich habe einen 21 jährigen Sohn ohne Einkommen der bei mir lebt, ich bin arbeitslos und bekomme nur 950 Euro arbeitslosengeld. Hat er denn einen anspruch auf sozialhilfe oder hartz 4. Oder gibt es noch etwas anderes???
    M.f.G.
    Daniela B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      grundsätzlich sind Eltern Ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Ihr Sohn wird vom Jobcenter in die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes einbezogen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden. Bis zu seinem 25. Lebensjahr müssen Sie für Ihren Sohn aufkommen. Ein Antrag auf Hartz 4 ist unter 25 Jahren schwierig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  61. L C

    Guten Tag ,

    habe folgende Frage und zwar Ich (23) habe meine eigne Wohnung , mein Freund ist hier gemeldet , teilen uns auch einen Bewilligungsbescheid . Nun wird mein Freund arbeiten gehen , ich kann aus gesundheitlichen gründen nur max. 3 stunden . Nun meine Frage muss muss mein Freund dann für mich aufkommen und fällt mein Regelsatz weg ? Zumal er auch nicht im Mietvertrag steht ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, muss Ihr Partner finanziell für Sie einstehen. Dementsprechend wird sein Einkommen auf Ihren Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  62. Iris

    Hallo, an das Team…
    ich habe folgende Frage:
    Mein Stiefsohn ist 23 Jahre jung und hat einen Beruf gelernt/ausgelernt.Zur Zeit lebt er noch bei uns zu Hause,was sich als bald nicht mehr zumutbar erweist.Unsere Ehe droht deswegen zu scheitern.Ist mein Mann noch Unterhaltspflichtig? und kann der Sohn unter Umständen ausziehen und bekommt Hartz4?Oder muss er wirklich noch bis 25 Jahren hier wohnen?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Iris,

      grundsätzlich sind Sie Ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Jobcenter einen Antrag auf Hartz 4 bewilligt, sofern Ihr Stiefsohn noch unter 25 Jahre alt ist. Dazu müssen gravierende Gründe vorliegen, die dies nötig machen. Diese müssen Sie zudem beweisen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  63. S.G.

    Hallo, auch ich habe eine Frage
    Mein Neffe,16 Jahre alt, ist zur Zeit im Ausland weil seine Eltern ins Ausland gezogen sind. Er möchte gerne zurück nach Deutschland und hier sein Schulabschluss machen. Da seine Eltern weiterhin im Ausland bleiben werden wird er hier alleine sein. Kann er Hartz 4 beantragen bzw auch eine Wohnung beziehen??
    Danke im voraus
    MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      es gilt eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind. Dabei ist es unabhängig, wo das Kind lebt. Die Eltern müssen in dem Fall für die Wohnung und den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen. Hartz 4 unter 25 Jahren bewilligt zu bekommen, ist sehr unwahrscheinlich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  64. Nico

    Guten Tag,

    Ich bin im Juni 23 Jahre alt geworden. Ich habe meinen Realschulabschluss 2010 gemacht und dann anschließend FOS versucht was leider nicht geklappt hat. Daher bin ich seit Juli 2012 erwerbslos/arbeitslos. Ich bin komplett abgestürzt und das hat mich Gesundheitlich getroffen. Ich habe Depressionen und , wie meine Psychologin meint, angst. Seit 2012 bin ich arbeitslos und habe es auch nicht geschafft eine Ausbildung zu finden, was durch diese 5 Jahres Lücke zu erwarten ist. Wegen den Depressionen schaffe ich überhaupt nichts. Zu meinem 23ten habe ich einen Bescheid von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich von nun an raus aus der Familienversicherung bin. Muss ich jetzt Hartz IV beantragen? Oder besser gefragt: Hat mein Antrag dann überhaupt eine Chance? Ich lebe noch bei meinen Eltern in der Wohnung und ich persönlich habe kein Geld. Doch der Krankenkasse muss ich trotzdem zahlen weil ich ja Versichert sein möchte. In diesen 5 Jahren war ich nicht bei der Agentur gemeldet. Bin von meinen Eltern abhängig. Aber das will ich nicht mehr. Auch sie haben ,zurecht,ihre Geduld verloren. Ich bin echt verzweifelt weil ich nicht weiß was ich tun soll.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nico,

      bis zu Ihrem 25. Lebensjahr müssen Sie weiterhin bei Ihren Eltern wohnen und erhalten kein Hartz 4 vom Jobcenter, sofern das Verhältnis nicht nachweislich zerrüttet ist. Sofern Ihre Eltern die Krankenversicherung nicht zahlen können, weil das Geld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kommt das Jobcenter für die Beiträge auf. Setzen Sie sich am besten mit einem Mitarbeiter des Jobcenters auseinander und schildern Sie diesem Ihre Lage.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  65. Patricia

    Guten Tag..
    ich habe da mal eine Frage & zwar bin ich vor kurzem mit meiner Ausbildung fertig geworden & habe danach in meiner Umgebung nichts passendes gefunden. Das nächste wäre das ich gerne in der Nähe von meinem Freund wohnen würde & es gäbe in der Stadt auch eine höhere Chance das ich eine passende Arbeit finden würde. Jetzt kommt meine eigentliche Frage, würde mir der Staat vorerst helfen eine Wohnung zu finden & erstmal zu finanzieren, ich bin zwar erst 22 aber möchte so schnell wie möglich von zu Hause ausziehen, da es hier auch ein paar Unstimmigkeiten gibt.
    Danke im Voraus für die Anwort.
    Lieben Gruß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patricia,

      Hartz 4 unter 25 Jahren bewilligt zu bekommen, gestaltet sich als schwierig. Nur wenn die familiären Verhältnisse im Elternhaus so zerrüttet sind, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, zahlt das Jobcenter Hartz 4 und eine angemessene Wohnung. In diesem Fall müssen Sie allerdings Nachweise vorlegen. Das Jobcenter entscheidet dann im Einzelfall.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  66. kristina

    Meine Eltern beziehen ALG II. Ich bin 24 und lebe mit meinen Eltern. Ich erhalte Ausbildungsgeld. Hat ALG II das Recht die Leistungen meiner Eltern zu kürzen? Oder sogar einen Teil des Geldes zurück zu verlangen?
    Sie sagt ich gehöre zur Bedarfsgemeinschaft nach SGB II, weil ich noch keine 25 bin, jedoch erhalte ich keine Leistungen von Ihnen, und somit ist es meiner Ansicht nach, gehöre ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ich bin auch nicht bereit, meine Eltern zu unterstützen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kristina,

      grundsätzlich wird Ihr Einkommen auf den Regelsatz Ihrer Eltern angerechnet, da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Dies ist auch der Fall, wenn Sie selbst keine Leistungen nach SGB II erhalten. Um selbst Leistungen vom Jobcenter zu bekommen und eine eigene Wohnung bezahlt zu bekommen, müssen Sie 25 Jahre alt sein. Vorher ist es nur in besonderen Einzelfällen möglich Hartz 4 bzw. aufstockende Leistungen unter 25 Jahren zu beziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  67. Katharina

    Hallo liebes Team!

    Ich bin 20 und mache bald den praktischen Teil für die Fachhochschulreife, habe vor 3 Monaten den Antrag gestellt und auch schwerwiegende soziale Gründe vorgelegt um ausziehen zu können.
    Jetzt sagt meine Sachbearbeiterin, dass ich keinen Anspruch auf Finanzierung der Unterkunft hätte, obwohl die Fallmanagerin anscheinend gerade meinen Antrag bearbeitet und mir ein Auszug aus o.g Gründen auch bewilligt werden würde. Allerdings würde ich dann nur den Regelsatz bekommen.

    Das scheint mir relativ sinnfrei, denn ich dachte, mit der Zustimmung zum Auszug würden die Kosten auch übernommen werden, bzw. wenn sie die Kosten nicht übernehmen, brauche ich ja auch keine Zustimmung, oder?!

    Liebe Grüße
    Katharina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katharina,

      dies können wir leider nicht beurteilen, da uns die genauen Umstände zu Ihrem Fall fehlen. Warten Sie in jedem Fall zunächst den Bescheid ab. Werden Ihnen die Leistungen nicht bewilligt, haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen und ggf. mit einem Anwalt dagegen vorzugehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  68. Sabine R.

    Hallo
    ich bilde mit meiner Tochter 21 eien BG,Sienist seit 1.i.ausbildungssuchend und beim 2.Gespräch mit der Vermittlerin ist sie ar arbeitssuchend und soll in Hilfsjobs vermittelt werden.Die Vermittlerin weiss aber das meine Töchter ab 1.9.2018 eine schulische Ausbildung beginnt,Es hat dies Jahr nicht geklappt weil Sie noch praktische Erfahrungen braucht. Mein Problem ist das meine Tochter wenn sie für die 11Monate ein Hilfsjobs macht mir kein Geld gibt und es wird ja der Lohn mit Hartz 4 verrechnet.Kann ich Sie rausschmeissen oder was kann ich tun?
    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabine,

      einen Teil des Geldes können Sie von Ihrer Tochter verlangen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, ist es ratsam, sich entweder an das zuständige Jobcenter oder ggf. sogar an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  69. Rosa

    Hallo 🙂
    Meine frage wäre; ist es möglich mit 21 von zuhause auszuziehen, und Unterstützung zu bekommen ? Ausziehen weil, ich verstehe mich mit meiner Mutter nicht mehr, wir streiten andauernd und kommen einfach nicht mehr mit einander klar. Ich mache im Moment eine schulische Ausbildung zur Erzieherin die nicht vergütet wird. Bekomme jedoch Bafög, was aber nicht für eine eigene Wohnung reicht. Wie läuft das ab? Würde ich Unterstützung bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rosa,

      in diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Bafög-Amt wenden. Zusätzlich zum Bafög wird kein ALG 2 gezahlt und dadurch ist das Jobcenter auch nicht für Sie zuständig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  70. Jennifer

    Einen schönen guten Morgen,

    leider wurde meiner Tochter (23) gestern gekündigt.
    Die Kündigung erfolgte während der Probezeit, so dass sie nur 2 Wochen Kündigungsfrist hat.

    Nun ist es jedoch so, dass meine Tochter noch keine Ausbildung hat und sich bereits seit 2009 immer wieder in psycholoigscher Behandlung befand, was ihren bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang leider stark beeinflusst hat.
    Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis war anfangs nur ein Minijob und sie wurde erst zum 01.07.17 in Teilzeit angestellt.
    Sie hat daher also keine Anspruch auf ALG I.

    Wir waren schon einmal in dieser Situation und hatten versucht ALGII zu beantragen. Dies wurde jedoch abgelehnt, da ich über ein eigenes Einkommen verfüge.

    Nun sind wir ziemlich verzweifelt, denn ich verdiene zwar mtl. 1.700,- € Netto, aber zahle im Raum München schon allein 1.000,- € Miete (WM). Hinzu kommen fast 200,- € Fahrtkosten zur Arbeit und selbstverständlich alle anderen Ausgaben wie Strom, Telefon, Versicherungen etc. und natürlich Lebensmittel.
    Ich kann es mir unmöglich leisten, nun auch noch komplett für meine Tochter aufzukommen.

    Ihr Vater ist leider nicht zahlungsfähig – was die „Deutsche Jugendhilfe (DIJuF)“ in regelmäßigen Abständen überprüft, da er nie wirklich Unterhalt gezahlt hat.

    Haben Sie vielleicht einen Ratschlag für uns, was wir tun können?
    Gibt es denn nicht irgendeine Chance, irgenwdie/irgendwo Hilfe zu erhalten?

    Die Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur sind leider nicht unbedingt die freundlichsten und geben auch nie wirklich Auskunft.

    Könnten Sie mir auch sagen, wo unsere Einkommensgrenze liegt?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Mit den besten Grüßen

    Jennifer

  71. Sam

    Hallo
    Ich bin 29 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter zusammen. Sie bekommt Hartz IV und ich arbeite als Aushilfe für knapp 450€. Wir beide sind noch in einer bedarfsgemeinschaft laut hartz4, aber da ich über 25 bin, kann ich doch mit ihr nur im Hausgemeinschaft leben, oder? Ich bin zuhause lediglich um zu schlafen und bin eigtl kaum zuhause und mit ihr habe ich nicht viel zutun. Aber da wir als bedarfsgemeinschaft eingestuft sind, meint sie, dass sie meinentwegen weniger Geld bekommt und ich daher ausziehen sollte.
    Stimmt das? Kann ich dem Jobcenter mitteilen dass wir nicht in einer bedarfsgemeinschaft leben ( haben alles getrennt, bezahle manchmal nicht mal die Miete mit..)und sie uns als Hausgemeinschaft Stufen und sie ihr volle Leistung erhält.

    Bedanke mich schon im Voraus
    Sam

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sam,

      da bei Ihnen ein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt, ist in aller Regel von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  72. Momo

    Hallo
    Ich (24) lebe mit meine Mutter zusammen, die Hartz 4 bekommt. Ich selbst beende diesen Monat meine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und werde als Teilzeit übernommen mit ca 1200 netto. Ich unterstützte sie soweit ich kann mit meinem Anteil, würde aber gerne wissen ob ich, wenn ich meine Ausbildung fertig habe, mehr zahlen muss bzw. wird der Jobcenter die Leistung meiner Mutter kürzen und von mir mehr verlangen? Wenn ja, kann ich Widerspruch legen, weil ich es nicht einsehe, dass ich als Kind soviel zahlen muss. Schließlich habe ich auch meine Ausgaben und Ziele ( will mir noch ein Auto kaufen und bald heiraten).
    Übrigens sind wir als bedarfsgemeinschaft eingetragen. Ist das auch legit?
    Ich wollte schon desöfteren dahin gehen um mit dem Betreuer meiner Mutter reden, aber er wimmelt uns immer ab am Telefon oder an der Rezeption und sagt schreibt ne Brief. Seit 6-7 Jahren ist meine Mutter bei ihm und sie hat ihren Betreuer immer noch nicht gesehen!? Inwiefern ist das erlaubt, dass er uns nicht mal eine Termin gibt.
    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Momo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  73. Susanne

    Meine Tochter ist 24 und hat soeben ihr Studium in England beendet, dass durch Bafög finanziert wurde.
    Sie sucht jetzt sowohl in England als auch in Deutschland nach einem Job.
    Ich selbst verdiene etwas über den ALG2-Satz für mich und mein 2.Kind, dass im Haushalt wohnt.
    Bin ich auf jeden Fall wieder unterhaltspflichtig für meine Tochter?
    Muss sie zu mir in die Wohnung ziehen (und eine BG bilden), oder könnte sie auch woanders unterkommen?
    Ungerne würde ich wieder in die JC-Mühlen geraten.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susanne,

      bis Ihre Tochter das 25. Lebensjahr vollendet hat, sind Sie unterhaltspflichtig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  74. Anna

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Ich bin 24 Jahre alt und bin seit 5 Monaten offiziell arbeitslos. Meine Ausbildung habe schon im Jahr 2015 erfolgreich beendet, bin aber nicht in dem Betrieb geblieben, weil es persönliche Probleme gab. In der ersten Zeit habe ich keine neue Stelle bekommen. Um die Zeit nicht sinnlos verstreichen zu lassen, habe ich mehrere Weiterbildungen absolviert. April 2017 habe ich meine letzte Weiterbildung abgeschlossen und suche seitdem einen Job.
    Leider ist seit dem das Verhältnis mit meinen Eltern sehr angespannt. Vor allem mit meinem Vater. Wir verstehen einander nicht mehr und streiten nur noch. Ich habe mittlerweile fast nur noch Angst und fühle mich körperlich und seelisch angegriffen. Mit meiner Mutter ist es zwar angespannt, doch mit ihr komme ich klar. Jedoch arbeitet sie oft und mein Vater muss aufgrund einer Operation am Knie mehrere Monate Zuhause bleiben.
    25 Jahre werde ich erst Mitte nächsten Jahres und ich kann nicht mehr so lange warten.
    Die Anspannung zwischen mir und meinem Vater eskalieren langsam und ich traue mich kaum mehr was zutun. Ich suche zwar weiterhin einen Job und schreibe täglich Bewerbungen, doch bekomme immer nur absagen. Das will mein Vater nicht verstehen und lässt seinen Frust an mir aus. Ich fühle mich einfach nicht mehr wohl.

    Ich würde daher gerne wissen, ob ich die Chance habe, Hartz IV beantragen zu können und in eine eigene Wohnung umzuziehen. Ich glaube, dass sich das Verhältnis dann verbessern könnte. Aber zusammen wohnen schaffe ich einfach nicht mehr … gibt es da eine Chance?

    Vielen Dank im Voraus, für Ihre Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anna,

      grundsätzlich ist dies möglich, wenn das Verhältnis zu Ihren Eltern zerrüttet ist. Dies müssen Sie dem Jobcenter allerdings nachweisen. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an das zuständige Jobcenter und schildern Sie Ihr Problem.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  75. Samira

    Hallo,
    ich bin 24 Jahre alt. Und habe dieses Jahr im Ausland geheiratet. Die Ehe wurde auch schon beim Standesamt im Eheregister eingetragen. Mein Mann im Ausland wartet noch auf seinen Visumtermin.
    Zurzeit lebe ich mit meinen Eltern in einer 2.5 Zimmer Wohnung. Ich habe auch kein eigenes Zimmer ect…
    Habe ich auch jetzt Anspruch auf Leistung beim Jobcenter? Und wird mir eine Wohnung finanziert vom Jobcenter?
    Ich weiss nicht wo mein Mann hin soll wenn der seinen Visumtermin bekommt, da unsere Wohnung schon klein ist für meine Eltern und mich.

    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Samira,

      da in Ihrem Elternhaus nicht genügend Platz für Sie und Ihren Mann besteht, könnte das Jobcenter eine angemessene Wohnung für Sie und Ihren Mann übernehmen. Bezüglich des Leistungsanspruches sollten Sie einen Antrag auf Hartz 4 beim Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  76. Mila F.

    Hallo,
    ich bin 22 Jahre alt, habe seit Juni eine abgeschlossene Berufsausbildung und bin zurzeit in Elternzeit. Meine eigene Tochter ist nun 8 Monate alt und ich selber wohne auch noch mit meiner Mutter zusammen. Ich möchte nun von zu Hause ausziehen, da meine Mama selber auch eine eigene Wohnung beziehen möchte. Sie selber verdient knapp 1200€ netto im Monat und ich bekomme momentan nur mein Elterngeld von 330€ + das Kindergeld. Nun meine Frage: würde ich Unterstützung für eine eigene wohnung( Miete) sowie Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhalts erhalten?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mila,

      ob ein Anspruch auf Hartz 4 besteht, kann so nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auch darauf an, ob Vermögenswerte vorhanden sind. Grundsätzlich können Sie aber einen Antrag beim Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  77. Ein besorgter Freund

    Ich bin selbst nicht von der Harz4 Regelung betroffen sondern eine Freundin von mir.
    Besagte Freundin ist 20 Jahre alt und wohnt noch bei Ihrer Mutter, die Berufsunfähigkeitsrente bezieht.
    Da die finanzielle Situation bei meiner Freundin mehr schlecht als recht aussieht, würde es mich interessieren ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Harz4 Leistungen hat.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      bis zum 25. Lebensjahr muss ein Härtefall vorliegen, um Hartz 4 beziehen zu können. Unter Umständen besteht allerdings die Möglichkeit, andere Leistungen zu beziehen. Ihre Mutter und Sie können sich beispielsweise bei der Caritas oder der Pro Familie beraten lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  78. Helmut W.

    Eine Frage:
    Hallo,
    meine Tochter (20) lebt mit ihrem Freund (21) seit 1 1/2 Jahren zusammen und seit 1 Jahr mit ihrem gemeinsamen Kind (1) . Sie bilden also eine Bedarfsgemeinschaft. Ich habe gelesen dass sie dann Harzt 4 beantragen können. Meine Frau & Ich wären nur zahlungspflichtig, wenn wir über 100.000 Euro im Jahr verdienen würden.
    Wie sieht das aus in diesem Fall? Ich habe sämtliche Fragen und Antworten gelesen, aber dieser Fall kam leider nicht vor.Wir haben ein eigenes Haus, verdienen aber unter 100.00 im Jahr.
    Es wäre schön, wenn Sie mir eine Antwort schicken können.
    Mit freundlichem Gruß,
    Helmut W.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Helmut,

      in diesem Fall bilden Ihre Tochter, der Freund und das Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sie kann daher Hartz 4 beantragen, wenn das Einkommen des Partners die Grenze nicht übersteigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  79. R. Nicole

    Hallo,

    Ich habe ein schwerwiegendes problem. Mein Sohn (23jahre)wohnt jetzt seit April 2017 wieder bei mir und ist auch in meinem alg2 mit drin. Leider hab ich nur eine kleine 3 Zimmerwohnung die ich noch mit meinen 2 anderen Kinder (6,17)teile. Mein grosser Sohn hat auch noch eine kleine Tochter von 2 Jahren die auch oft noch bei uns ist. Mein Problem liegt darin das mein grosser Sohn sich das zimmer mit seinem 17 jährigen Bruder teilt und mein grosser Sohn regelmäßig noch seine Freundin und freunde mitbringt die dann auch noch hier schlafen. Mein 17 jähriger Sohn hat seit dem sein Bruder da ist,schulische probleme,die 2 Brüder haben sich schon geschlagen. Ich weiß nicht mehr weiter. Ich habe dies schon beim jobcenter angesprochen das mein grosser doch bitte in eine eigene Wohnung ziehen kann,da die Situation absolut nicht tragbar ist. Doch dies wurde sofort abgeblockt und abgelehnt. Ich bräuchte dringend einen rat. Ich bin ziemlich verzweifelt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole R.

  80. Kerstin

    Hallo,ich habe eine fast 19 jährige Tochter die nun eine eigene Wohnung hat,sie bekommt weil sie noch zur Schule geht Hartz4,weil ich nicht in der Lage bin Unterhalt zu zahlen.
    Nun musste ich einen Antrag für ihr Kindergeld stellen,wollte wissen ob das Jobcenter das Kindergeld mit der Grundsicherung verrechnen kann,denn als sie noch bei mir lebte,wurde das auch voll angerechnet.
    Herzliche Grüsse Kerstin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kerstin,

      Kindergeld wird in vollem Umfang auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  81. L. K.

    Hallo,
    Ich bin 18 Jahre alt und würde gerne von zuhause ausziehen. Ich lebe bei meiner Mutter, welche Hartz IV empfängt und meinen 2 Schwestern in einer 4,5 Zimmer Wohnung und muss mir ein Zimmer mit meiner älteren Schwester teilen, wodurch ich mich nicht komplett auf mein Abitur konzentrieren kann. Ich wollte fragen ob ich, da beide Elternteile Hartz IV beziehen, ebenfalls Unterstützung vom Staat verlangen, obwohl ich noch Schülerin bin?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Sie haben keinen Anspruch auf Hartz 4, da Sie noch unter 25 Jahre alt sind. In diesem Fall sind Ihre Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Unter Umständen haben Sie allerdings einen Anspruch auf andere Leistungen. Sie können sich beispielsweise bei der Caritas oder der Pro Familia beraten lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  82. Hji

    Diese Regeln sind wunderbar. NICHT.

    Ich bin 24, obwohl ich mehr als genug Bewerbungen geschrieben habe um eine Ausbildung zu bekommen und sogar eine Zusage hatte, welche am Ende doch nicht geklappt hat, aufgrund des Betriebsarztes. Auch normal findet sich nichts, zumindest bis jetzt nicht, man gibt ja nicht auf.

    Mein Problem liegt darin. Ich musste mich „frewillig“ Krankenversichern. Beitrag von 180 Euro monatlich. Ich wohn zwar noch bei meinen Eltern, die haben aber auch keine über hohes Gehalt, sodass niemand in der Lage dazu ist meine Beiträge zu zahlen, ich selber im Moment auch nicht, da kein Einkommen. In 2 Monaten werde ich 25, falls ich bis dahin nichts gefunden habe, was ich nicht hoffe, sollte ich ja eigentlich Anspruch haben.

    Ich finde das äußerst lächerlich mit der „freiwilligen“ Krankenversicherung. Wie kann man von einer Person Geld verlangen, die keins hat? Warum lehnt das Amt alles ab? Man läuft in eine Vollstreckung der Krankenkasse, obwohl man gerne zahlen würde, aber ohne Geld schwer möglich, alle weigern sich. Familienversicherung sollte bis 25 gehen und nicht bis vollendeten 23. Lebensjahr.

    Es macht einen schon verrückt, da es zwangsläufig zur Vollstreckung kommen wird. Es sei denn ich habe mit der Firma jetzt Glück, wo ich ein Gespräch hatte.

    Das ist Deutschland. .Freiwillig Versicherung ist das nicht, denn dann könnte ich einfach austreten, solange ich kein Einkommen habe.

  83. Cordula V.

    Hallo,

    mein Sohn (23 Jahre alt) soll in eine eigene Wohnung ziehen, wir möchten nicht mehr, dass er weiter in unserem Haushalt lebt. Er hat mittlerweile die 3. Ausbildung abgebrochen und ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu arbeiten, eine Bescheinigung vom Facharzt hat er bekommen. Bin ich in diesem Fall als Elternteil unterhaltspflichtig oder hat er Anspruch auf Hartz4?

    Vielen Dank für die Antwort
    Cordula

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cordula,

      Sie sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Sohnes unterhaltspflichtig. Ein Anspruch auf Hartz 4 besteht nur in absoluten Härtefällen, die im Einzelfall vom Jobcenter überprüft werden müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  84. Sonja

    Hallo,
    ich hätte da eine Frage.
    Zurzeit mache ich eine Ausbildung, verdiene aber sehr wenig
    Zuahsue ist die Hölle los.
    Meine Mutter sowie meine Geschwister beklauen mich was persönlich ziemlich blöd ist . Ich möchte gerne ausziehen und war schon bei der Agentur für Arbeit. Die meinten mir ich müsste mit einem unterschrieben Mietvertrag ankommen und dan würden die scheuen ob ich ein recht auf einen Zuschuss hätte. IST DAS richtig so? ( Mama und mein stiefvater beziehen hartz4)( leiblicher Vater zahlt Unterhalt wohl aber zu weit weg)

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sonja,

      grundsätzlich sind Ihre Eltern bis zu Ihrem 25. Geburtstag unterhaltspflichtig. Daher haben Sie vorher nur einen Anspruch auf Hartz 4, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Dementsprechend sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden und sich dort beraten lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  85. harry

    Hallo, zur Sache meine Tochter ist 19 Jahre alt hat in meine Bedarfsgemeinschaft mit gelebt Sie hat ein Freund bei denn, Sie die letzten Monate lebt dadurch hat die Sachbearbeiterin meine Tochter aus der Bedarfsgemeinschaft raus gerechnet zum 01.11.2017 was ich nicht verstehe das meine Tochter jetzt von die Sachbearbeiterin eigenen Hartz IV Bescheid bekommt mit 465,00 Euro monatlich bekommt ab wohl meine Tochter nicht umgemeldet ist und auf meine Adresse gemeldet ist.

    Durch die Ausrechnung meiner Tochter aus meine Bedarfsgemeinschaft muss ich mir eine neue Wohnung suchen ich habe eine große Wohnung für meine Tochter ist ein Zimmer von 25 m² steht zu Verfügung es gab weder streit oder sonstiges so das meine Tochter beim Freund wohnt

    bitte um Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Harry,

      welche Gründe dafür vorliegen, können wir Ihnen leider nicht sagen. Dazu müssen Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Im schlimmsten Fall hilft nur der Umzug oder ein Untermietvertrag für das freistehende Zimmer Ihrer Tochter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  86. Marie

    Guten Tag, ich bin 19 Jahre, habe erfolgreich eine Ausbildung zur Grafikdesignerin abgeschlossen und bin nun für ein halbes Jahr als Au-pair in Spanien. Im Dezember ziehe ich wieder in das Haus meines festen Freundes und seiner Mutter. Um die Zeit der Jobsuche zu überbrücken würde ich gerne Hartz 4 beantragen. Meine Eltern leben ebenfalls in einem großen Haus was ihnen gehört und sie verdienen gut. Jedoch haben sie mir bereits gesagt das ich kein Geld von Ihnen bekommen werde. Was mache ich nun? Sie sind verpflichtet mir bis ich 25 bin Geld zu zahlen. Aber was wenn sie es nicht tun ? Würde ich in diesem Fall Hartz 4 bekommen ?
    Mit freundlichen Grüßen, Marie

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marie,

      Ihre Eltern sind bis zu Ihrem 25. Lebensjahr zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Nur im Härtefall können Sie Hartz 4 beziehen. Dies wird im Einzelfall vom Jobcenter entschieden. Zahlen die Eltern Ihnen keinen Unterhalt, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  87. Vivi

    Hallo,

    Ich habe eine wichtige Frage
    Ich bin 16 und beziehe Hartz 4 da ich einen fast 1 1/2 jährigen Sohn habe
    Bis jetzt wohne ich bei meinen Eltern aber wir streiten sehr oft wegen der Erziehung
    Jetzt würde ich gern wissen ob mir das Jobcenter das ausziehen genehmigen würde

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Vivi,

      da Sie einen kleinen Sohn haben, können Sie mit ihm in der Regel eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Jobcenter und fragen Sie dort nach einer Genehmigung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  88. W. Jenny

    Guten Tag,

    Ich bin 18 und war bis vor kurzem noch in einer Tages Klinik (Psychiatrie), Ich lebe mit zwei Jüngeren Geschwistern zusammen die beide Autismus haben und einer hat noch Epilepsie dazu.. mein Papa zahlt schon soviel und unser Auto ist letztens auch noch kaputt gegangen aus den Grund will ich nicht mehr auf seiner Tasche liegen ich will auch in eine eigene Wohnung damit ich auch mal etwas ruhe bekomme zuhause geht es mir einfach nicht mehr gut.
    Ich nehme sogar keine Nahrung mehr zu mir weil ich einfach so ein innerlichen Stress habe weil ich zuhause einfach psychisch kaputt gehe..es fing an als bei meinen Brüdern die Krankheit fest gestellt wurde da fing es an das ich vergessen wurde und heute bekommen sie auf deutsch gesagt alles in den Arsch geschoben was sie wollen und ich bin nur noch gut genug um mal mit einkaufen zu kommen…Ich liebe meine Familie zwar und ich weiß auch das sie das nicht mit Absicht machen aber ich kann einfach nicht mehr…

    Kann man aus diesen Grund eine Wohnung bezahlt bekommen und Hartz VI bekommen solange ich keine Ausbildung finde (Ich bewerbe mich überall wo es geht aber bisher nur absagen ich schau zurzeit sogar Deutschland weit nur um mein eigenes Geld zu verdienen)

    MFG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenny,

      bei Hartz 4 unter 25 entscheidet das Jobcenter im Einzelfall, ob Sie einen Anspruch haben oder nicht. Dies ist u. a. von der Situation in Ihrem Elternhaus abhängig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  89. Jaqueline

    Guten Tag, ich möchte mit meinem Freund der auch mein zukünftiger ehemann wird in eine eigene Wohnung einziehen und habe 5 Geschwister. Ich bin die älteste und brauch meine ruhe da ich auch in einer ausbildung bin. Ich bin 18 und meine Eltern so wie mein Freund sind arbeitslos. Ich bin in einer schulischen Ausbildung und habe Anspruch auf bafög. Meine Fragen: Was muss ich als aller ersten Schritt beim Jobcenter tun, bevor ich eine 2Zimmer Wohnung suche? und Da wir beide „Arbeitslos“ sind, wie ist der regelsatz für die miete und quadratmeteranzahl? Danke im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jaqueline,

      in diesem Fall sollten Sie sich zuerst an das Jobcenter wenden und alle Eventualitäten abklären. Dort wird Ihnen auch erläutert, wie hoch die Miete maximal sein darf und welchen Regelsatz Sie erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  90. Ela

    Halllo 🙂

    Ich habe zwei Jungs, 19 und 22Jahre aus einer früheren Partnerschaft und noch zwei weitere Kinder, 15&16Jahre mit meinem Mann der verstorben ist und mit meinem jetzigen Partner noch einen kleinen Nachkommen. Mit meinem jetzigen Lebensgefährten wohne ich noch nicht zusammen, was wir aber gerne ändern möchten. Meine ältester Sohn ist da allerdings total dagegen und will sich auf gar nichts in diese richtung einlassen. Ich lebe zur Zeit von der Witwenrente, Halbwaisenrente für die zwei mittleren Kinder, Kindergeld für 4 der 5 Kinder (da der größte alles boykottiert und sich auch nicht Ausbildungssuchend bzw. sich gar nicht beim Jobcenter meldet und durchgehend sanktioniert ist), Unterhalt für das kleinste Kind und von ALG II. Ist es möglich das er über das Jobcenter aus diesem Grunde eine Wohnung bezahlt bekommen würde? Die restliche Familie würde dann aus dem ALG II Bezug gehen da mein Partner einen festen Job hat und wir uns auf Grund der anderen Bezüge die ich ja weiterhin bekommen würde gegenseitig auffangen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ela,

      in diesem Fall kann durchaus ein Härtefall vorliegen, sodass ein Anspruch auf Hartz 4 unter 25 Jahren besteht. Sprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter darüber.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  91. Olga

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Tochter ist in Juli 18 geworden. Sie möchte nun mit ihrem Freund, mit dem sie 3 Jahre zusammen ist, heiraten. Ich bin 55J. und mein Mann ist 60J. beide durch Behinderungen arbeitslos, leben in einer 4-Wohnung zusammen, dazu mit Alzheimer-kranken Oma. Könnte sie in diesem Fall mit Ihrem Mann eine eigene Wohnung bezahlt kriegen?

    Bedanke mich im Voraus!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Olga,

      sofern die beiden verlobt bzw. verheiratet sind, können sie eine separate Bedarfsgemeinschaft bilden und Leistungen vom Jobcenter erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  92. ChristianV

    Hallo,

    Ich bin 22 Jahre alt, ich bin Arbeitssuchend (Bei mir ist das nicht so einfach weil ich eine leichte Behinderung habe) Im Oktober ist mein ALG 1 ausgelaufen. Ich bin also momentan Mittellos., also ich bekomme zur Zeit kein Geld.

    Ich wohne bei meiner Mutter, meine Mutter bekommt selber Geld vom Jobcenter und ist arbeitsunfähig.

    Würde ich ALG 2 bekommen? ich kann mir denken das bei mir dann was abgezogen wird wegen meiner Mutter.

    ich bräuchte nämlich Geld weil ich z.B. eine Monatskarte brauche für Öffentliche Verkehrsmitteln, ich mache nämlich bald ein Praktikum. ich möchte ja gerne arbeiten und ich habe auch eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Aber durch meine Behinderung ist das alles nicht so einfach.

    Viele Grüße
    Christian

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      grundsätzlich können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf ALG 2 stellen. Sie erhalten in dem Fall allerdings nicht den vollen Regelsatz, da Sie mit Ihrer Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  93. leo

    hallo ,
    ich bin 22 und möchte bei meinen Eltern (Wieder)einziehen. ich bin student und habe einen job und verdiene 600-700 euro im Monat. laut ein kurzes telefonat fand ich heraus dass ich bei meinen Eltern in die Bedarfsgemenschaft falle und da wird durch mein einkommen ein teil Ihrer leistungen sowie mein Kindergeld angerechnet.Kann man das umgehen? ich meine ich bin selbststädig und möchte nichts vom Staat haben. ich sehe es nicht ein dass ich die leistungen für meine Eltern übernehme. was kann ich machen bzw. was wurdet ihr empfehlen?

    Vielen Dank Im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Leo,

      das ist richtig. Da Sie in die Bedarfsgemeinschaft fallen, wird Ihr Einkommen Ihren Eltern angerechnet, sofern Sie wieder in Ihr Elternhaus ziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  94. Ramona

    Hallo,
    meine Tochter ist unter 25 Jahre. Sie möchte eine eigene Wohnung und Ihren Tunisischen Freund heiraten.
    Die Heiratserlaubnis ist vom Oberlandesgericht erteilt, das heist Sie darf nun heiraten.
    Nun meine Frage wenn sie verheiratet ist bin ich da noch für Sie verantwortlich und steht Ihr dann eine eigene Wohnung zu?

    Mfg Ramona

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ramona,

      wenn Ihre Tochter verheiratet ist, steht ihr und ihrem Ehemann eine eigene Wohnung zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  95. Sandra

    Guten Tag,

    ich habe letzten Monat Hartz IV beantragt. Würde auch bewilligt, allerdings verstehe ich die Zusammensetzung nicht.
    Für die Monate Oktober und November erhalte ich 512,82€ also pro Monat 256,41€, das entspricht nicht dem regelbedarf.
    Ich habe das Kindergeld in Höhe von 192€ angegeben, welches mir jedoch nicht von der Kindergeldstelle gezahlt wird, sondern von meiner Mutter an mich weitergeleitet wird.
    Demnach dürfte es doch nach $ 1. Abs. 1 Nr.8 ALG II-IV nicht als mein Einkommen angerechnet werden?
    Und wenn doch, wie kommt dann diese Summe zustande, der Regelbedarf ist doch 409€. 409-192 ergibt für mich 211und nicht wie oben genannt 256,41€?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  96. Kay

    Guten Tag, Abend, Nacht – wie man’s nimmt.

    Wie alle anderen auch, habe ich ein paar Fragen. Ich bin 21, war dabei zu studieren und habe alles abgebrochen. Nicht aus Lust und Laune. Jedenfalls sieht es danach aus, als hätte ich mich endlich überwinden können, den Käfig zu verlassen, in dem ich lebe. Es geht dabei um schwerwiegende soziale Gründe zuhause. Leider habe ich natürlich auch noch nicht sofort einen Ausbildubgsplatz oder ähnliches finden können. Besser gesagt, ich habe mich aufgrund des psychischen Drucks gar nicht erst darauf konzentrieren können. Ich wüsste gerne, wie genau man nun vorgeht. Wenn ich als 21 Jährige ausziehe (meine Eltern das aber aufgrund Kulturellem kontrollzwang verbieten wollen) und dann ohne Mittel bin? Ich möchte niemanden anschwärzen, kenne mich mit Finanzen nicht aus, möchte jedoch auch keinen großen Kontakt mehr.
    Mir wurde im Jobcebter mal gesagt, ich solle mir ein „wohnungsangebot“ holen und es dann dem Amtsbezirk bringen. Aber ich bekomme ja noch gar keine finanzielle Unterstützung? Und sollten ich in dem Fall meine Exmatrikulation dabei haben? Muss ich nicht ersteinmal das „ok“ des Jobcenters bekommen, bevor ich mit einem wohnungsangebot zum Amt Eile?

    Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kay,

      in diesem Fall sollten Sie Rücksprache mit dem Jobcenter halten. Unter Umständen wird Ihnen im Einzelfall Hartz 4 bewilligt. Ist dem nicht so, sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig bis Sie 25 Jahre alt sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  97. bernd s.

    meine frage unser sohn 36 jahre alt lebt bei uns im haus bekommt SGB XII können wir für ihn einen zuschuss für wohnung und heizkosten beantragen???????????ß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bernd,

      in diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine angemessene Unterkunft. Das Jobcenter ist für Ihren Sohn nicht zuständig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  98. Gaby M.

    Hallo, mein Mann und ich leben getrennt. Ich habe den 15 jährigen (der eigentlich Unterhalt bekommen sollte, aber mein Mann zahlt nicht) und der fast 20jährige lebt bei meinem Mann, weshalb ich bis jetzt wegen Unterhaltsvorschuss noch nicht beim Amt war. Und um diesenden 20 jährigen geht es auch in meiner Frage: er hat nach der Schule ein Jahr lang eine Lehre angefangen aber nicht beendet. Anschließend mehrere Monate nichts gemacht und vom Arbeitsamt ca 3 Monate Alg erhalten. Ich habe ihm dann eine Vollzeitaushilfsstelle besorgt wo er die letzten 7 Monate gearbeitet hat. Der Vertrag wurde nicht verlängert. Er ist seit November wieder ohne Job und hat erst in zwei Wochen einen Termin beim Arbeitsamt.. Er hat sicher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld… Aber vielleicht auf eine andere Leistung? Er wohnt bei seinem Vater, der selbst nur 1400 netto verdient. Können Sie mir sagen wohin sich mein Sohn wenden muss? Ich habe keine Ahnung weil wir noch nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen haben. Danke im Voraus Gabriele M.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gaby,

      bis zum 25. Lebensjahr sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet und müssen für Ihre Kinder aufkommen. Ihr Sohn kann sich allerdings an die Caritas oder die Pro Familia wenden. Dort können die Mitarbeiter ihn bezüglich der eventuellen Leistungen beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  99. Patrick R.

    Hallo zusammen,

    ich hätte auch mal ein Frage an euch. Und zwar bin ich 18 und leb noch bei meinen Eltern, doch ist unsere Beziehung schon seit Jahren sehr zerrüttete und ich kann nicht länger bei ihnen wohnen. Ich habe die Möglichkeit langfristig bei einem Freund unterzukommen, doch hab ich kein Geld um ihn mit der Miete zu unterstützen. Und da ich noch zur Schule gehe und viel lernen muss für meine Abi-Prüfungen, kann ich nicht zusätzlich noch arbeiten gehen. Nun meine Frage: Ist es möglich, dass ich zu meinem Freund ziehe und Hartz4 oder irgendeine Art Wohngeld bekomme ?
    Meine Eltern wären finanziell in der Lage mich dabei zu unterstützen, sind jedoch nicht breite das auch zu tun (da es nicht so viel kostet wenn ich bei ihnen bleib).

    Vielen Danke im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patrick,

      um Hartz 4 oder andere Leistungen zu bekommen müssen Sie beweisen, dass Sie nicht in der Lage sind weiterhin bei Ihren Eltern zu wohnen. Andernfalls besteht kein Anspruch, da Ihre Eltern bis zu Ihrem 25. Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  100. Vanny

    Guten Abend 🙂

    Ich brauche mal einen Rat…

    Und zwar bin ich 25 und mein ex Partner 21(beide beziehen Hartz 4) wir waren bis vor paar Wochen noch zusammen und wohnen auch noch zusammen. Wir haben bereits einen gemeinsamen Sohn, jetzt hat sich herausgestellt das ich bereits wieder schwanger bin.

    Kann mein ex Partner aufgrund der Trennung und der zukünftig zwei Kinder für sich alleine Hartz 4 beantragen und auch eine eigene Wohnung beziehen obwohl er unter 25 ist?
    Weil bei seinen Eltern reicht der Platz nicht aus..

    Freue mich über eine schnelle Antwort

    MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Vanny,

      grundsätzlich sind seine Eltern weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Daher kann das Jobcenter verlangen, dass er zurück zu seinen Eltern zieht, sofern er sich nicht um die Kinder kümmern muss.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  101. Kisha

    Guten Abend,
    Ich bin U25, mache mein Abitur und beziehe bald AlG2 .
    Eine eigene Wohnung wurde mir genehmigt (Härtefall) und ich habe auch einen Mietvertrag mit schriftlichen Einverständnis des Jobcenters unterschrieben.
    Jetzt beziehe ich aber noch keine Leistungen, Antrag wurde aber eigentlich bewilligt.
    Ich möchte gerne wissen:

    Wieviel würde ich an ALG2 bekommen?
    Würde ich mein Kindergeld in voller Höhe bekommen? Oder weniger ALG2 deswegen bekommen?
    Und ich habe einen Nebenjob wo ich 422€ im Monat verdiene, da wird doch sicher was abgezogen oder?
    Mit wieviel Geld kann ich insgesamt mit allen Abzügen usw. rechnen?
    Schonmal im Voraus Danke.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kisha,

      grundsätzlich wird bei der Berechnung Ihr Einkommen berücksichtigt. Dazu zählt auch Kindergeld. Dieses Einkommen wird (abzgl. des Freibetrags von 100 Euro) auf den Regelsatz von derzeit 409 Euro für Alleinstehende angerechnet. Wie hoch Ihr Hartz 4 ausfällt, können Sie vom zuständigen Jobcenter ermitteln lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  102. Tim

    Hallo,
    Ich bin 19Jahre alt und habe keinen Schulabschluss und bin momentan Arbeitssuchend. Meine Mutter bekommt Hartz4 und wir verstehen uns schon seid einiger Zeit nichtmehr. Jetzt möchte meine Mutter das ich ausziehe. Habe ich das Recht auf Arbeitslosengeld?
    MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tim,

      grundsätzlich ist Ihre Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bis Sie 25 Jahre alt sind. Dementsprechend wird Hartz 4 nur in absoluten Härtefällen gewährt. Wann dies der Fall ist, entscheidet das Jobcenter immer im Einzelfall. Daher sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  103. Serdar S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Freundin wohnt seit ca. 1 Monat bei mir (sie ist neu in Deutschland) und möchte sie jetzt in Sachen Sprache, Ausbildung etc. helfen. Nun meine Frage, besteht die Möglichkeit sie finanziell zu Unterstützen, sprich gibt es staatliche Förderung oder Sozialleistung um die Sprache zu erlernen und die Möglichkeit dann eine Ausbildung zu bekommen? Bitte um Hilfe Grüße Serdar

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Serdar,

      Ihre Freundin kann sich an das Jobcenter oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihres zuständigen Wohnortes melden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  104. Alina d. M.

    Hallo,
    Hier ist alina ich bin 18 und lebe seit dem ich 13 bin im Heim.
    Ich möchte schon seit über einem Jahr aus ziehen aber nicht passiert nun hat mir das Jugendamt die Entscheidung gegeben entweder mindeste ein halbes Jahr bis ein Jahr noch aus halten und hoffen das ich eine Wohnung vom Jugendamt bekommen oder die Maßnahme beenden und mich ans Amt wenden. Ich würde lieber ausziehen will aber davor mich gut genug erkundigen. Und wollte wissen ob es möglich ist harz 4 zu beantragen über Haupt in meiner Situation ich war Eigeltich mit der Schule fertig mach jetzt aber doch noch ein Jahr Schule um mehr Möglichkeiten für meine Ausbildung haben zu können. Daher hab ich auch nicht wirklich Geld zu Verfügung. Ich hab lange gearbeitet aber den Job auf Gegeben um mich auf den Abschluss zu konzentrieren,aber könnte mir vorstellen wir ein neben Job zu suchen. Meine Frage ist nun was mach ich am besten Harz 4 beantragen oder irgendeine andere Unterstützung und lieber eine Wohnung vom Amt nehmen oder mir ein Platz in einer wg oder so selbst suchen und auf Unterstützung hoffen. Ich hab einfach Angst mich falsch zu entscheiden aber weiter im Heim halte ich das einfach nicht aus mich macht das physisch so kaputt das ich monetan sogar meine Schule vernachlässige mein Job gekündigt habe und es kaum noch packe zu meinem Freund zu fahren der 200/300 km von mir weg wohnt.
    Ich wäre sehr dankbar über ein Rat

    Liebe Grüße
    Alina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alina,

      ob Sie einen Anspruch auf Hartz 4 haben, können Sie beim zuständigen Jobcenter in Erfahrung bringen. Hilfe bei der Beantragung sowie generelle Unterstützung erhalten Sie zudem auch bei der Pro Familia oder der Caritas.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  105. ChristianV

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, ich habe am 25.11.2017 ALG 2 beantragt, daraufhin hat mir das Jobcenter ein Schreiben zugesendet wo ich noch fehlende Unterlagen nachreichen sollte, das habe ich jetzt auch gemacht. Das Jobcenter hatte mir eine Frist gegeben bis zum 08.12.2017 sollte ich alles nachgereicht haben.

    Nun die Frage: Wann würde ich den nun ALG 2 bekommen? bekomme ich das Mitten im Monat oder am ende Dezember? ich bräuchte nämlich Geld weil ich nämlich Rechnung zahlen muss.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      ALG 2 erhalten Sie, sobald es bewilligt wurde. Wenn es bei Ihnen dringend ist, können Sie beim Jobcenter einen Vorschuss beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  106. Laura

    Hallo,

    Ich bin 20 bald 21, verheiratet und arbeitslos, mein Mann verdient gut,
    da ich aber nicht die ganze zeit auf ein geld setzen kann weil wir viele nebenkosten haben und tiere usw,
    und ich eigentlich auch monatliche Kosten am laufen habe, wollte ich fragen ob ich anspruch auf Hartz 4 habe?
    weil es geht ja nicht das er alles für mich bezahlen muss,

    LG Laura

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Laura,

      sofern Ihr Mann genügend Geld für Sie beide verdient, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4. Das Jobcenter geht in diesem Fall nämlich von einem wechselseitigen Willen, füreinander einzustehen, aus. Beim zuständigen Jobcenter können Sie allerdings in Erfahrung bringen, ob Sie einen Anspruch haben. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  107. Marta

    Hallo, ich habe eine Frage. Mein Sohn (17 Jahre Schüler der 11. Klasse) bekam einen Brief vom Jobcenter, Mahngebühren und eine Forderung, die er zurückzahlen soll aus dem Jahr 2013, als ich mit ihm vom Alg II lebten. Ich habe zurückgeschrieben, dass er 17 ist und Schüler und er 13 Jahre alt war als er (im Grunde ja ich ) das Geld bekam und ich den Antrag gestellt hatte… nun bekam ich heute erneut die Antwort, dass die Mahngebühren storniert wurden und dass er das Geld erst mit seinem 18 Lebensjahr zurückzahlen „brauch“. Meine Frage, wie kann es sein, dass ein Kind von 13 Geld zurückzahlen soll, dass er nicht mal beantragt hat, weil er minderjährig war .. und mit 18 schon mit Schulden dafür belastet wird. Da ich nur eine kleine Rente habe, Erwerbsminderungsrente wegen Krebserkrankung kann ich kaum dieses Geld begleichen, was ich dem Jobcenter auch per Unterlagen bewiesen habe. Danke für die Antwort mit herzlichen Grüßen Marta

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marta,

      dazu können wir Ihnen leider keine Einschätzung geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  108. Marita

    Guten Abend,
    meine Tochter ist 19, momentan nicht in der BG, da sie Unterhalt vom Vater 415 Euro und bis November noch 192 Euro Kindergeld erhalten hat. Dadurch, dass sie bedingt durch Depressionen, ihre Schule abgebrochen hat, fällt das KG nun weg. Sie kann sich auch nicht arbeitssuchend melden. Ihre Ärztin hat einfach das Formular der KG-Kasse bezüglich ihrer Erkrankung nicht ausgefüllt. Somit wurde nun das KG eingestellt. Wir warten noch auf den Einstellungsbescheid.
    Meine Frage nun, da das Kindergeld mir angerechnet wurde auf mein ALG II, dürfen die mir das jetzt noch abziehen, wo ich es nicht mehr erhalte? Ich war die KG-Berechtigte. Das JC könnte ja jetzt verlangen, dass sich meine Tochter ausbildungs- oder arbeitssuchend meldet. Aber das schafft sie nicht. Sie geht kaum noch aus dem Haus und nie alleine. Sie wartet auf einen Therapieplatz. Alles hoffnungslos überlaufen. Warteliste
    Wie seht das denn jetzt mit dem Jobcenter aus? Bei 415 Euro Unterhalt würde sie bestimmt wieder in die BG kommen oder? Wie könnte das JC jetzt reagieren? Sollte ich besser einen Anwalt einschalten?
    Achja und ist ihr Vater weiterhin unterhaltsverpflichtet ? Auch eine wichtige Frage für mich. Ich werde ihm das bald mitteilen müssen. Er wird dann sicherlich vor Gericht gehen.
    Wäre dankbar für Antworten. Freundliche Grüße Marita

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marita,

      teilen Sie dem Jobcenter mit, dass das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird und fügen Sie am besten auch einen Nachweis bei. Dann darf Ihnen das Jobcenter das Kindergeld nicht mehr anrechnen. Die Eltern sind unterhaltspflichtig bis das Kind 25 Jahre alt ist. Bezüglich der Berechnung sollten Sie am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sprechen. Im Zweifelsfall kann sich ein Gang zum Anwalt lohnen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  109. Kevin

    Guten Tag, ich wohne noch zuhause bin 21 Jahre alt. Meine Mama geht arbeiten aber damit zahlt sie die Miete & kriegt zusätzlich Hilfe von Amt also ALG 1 oder 2 weiß es gerade nicht, meine Frage: kann ich hartz4 beantragen? Wenn ja wird meiner Mama Geld abgezogen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kevin,

      sofern Sie noch zu Hause bei Ihren Eltern wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf Hartz 4, da Ihre Eltern verpflichtet sind, Unterhalt für Sie zu leisten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  110. Bernhard

    Hallo,

    ich (22) wohne seit 20 Monaten mit meiner Freundin zusammen. Derzeit besuche ich die 12. Klasse der Fachoberschule, besitze aber keine Ausbildung. Sie hat Abitur und befindet sich in Mutterschutz. Wir haben ein gemeinsames Kind zusammen, sind nicht verheiratet aber haben gemeinsames Sorgerecht. Nun möchte sie sich trennen. Derzeit beziehe ich Bafög und bekomme mein Kindergeld. Sie bekommt Wohngeld, Kinderbetreuungszuschuss und arbeitet nebenbei (Minijob). Meine Fragen wären jetzt:
    1. Wenn wir uns trennen und sie das Kind zu sich nimmt, da ich das neben der Schule nicht bewältigen könnte, dürfte ich dann immer noch alleine wohnen bleiben, bis ich die Schule beendet habe und studieren kann? Ich würde sehr ungern zu meinen Eltern zurück, da das Verhältnis nicht so gut ist und meine kranke Oma dort bald einzieht.
    2. An welche Organisation muss ich mich wenden um alles in die Wege zu leiten, bin ich da bei ihnen richtig ? Ich könnte wahrscheinlich sogar in der jetzigen Wohnung bleiben und daraus eine WG machen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bernhard,

      da Sie BAföG beziehen, sollten Sie sich an das BAföG-Amt wenden. Diese können Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  111. Unebekannt

    Hallo ich habe eine frage. Kann man wenn man keine eltern mehr hat aber im betreuten wohnen lebt noch zur schule geht in eine eigene wohnung ziehen mit der schwester oder bruder wenn man unter 25 jahre alt ist?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      dies sollten Sie im Einzelfall mit dem zuständigen Jobcenter abklären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  112. Frank

    Hallo,

    ich sehe in der Verpflichtung, sein Kind bis zum Ende des 25 Lebensjahres bei sich wohnen lassen zu müssen, bzw. Unterhaltspflichtig zu sein einen Wiederspruch zu § 1610 Absatz 2 BGB.
    Gemäß diesem Paragraphen wird Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet.

    Meine Tochter ist 20 Jahre alt und hat eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelferin. Nach der Lehre hätte der damalige Arbeitgeber sie übernommen, was sie aber abgelehnt hat. Danach hat sie 3 Monate bei mir gewohnt, ohne sich wirklich um einen Arbeitsplatz zu kümmern. Nach dieser Zeit ist sie mit ihrem Freund zusammen gezogen, wobei das Jobcenter die Mietkosten übernommen hat (ALG1), wobei sie als Untermieterin ihres Freundes läuft. Seit sie ALG II bezieht, gibt es nur noch Stress mit dem Amt, da diese sagen, das sie die Mietkosten nicht zahlen wollen und das meine Tochter bis zum Ende des 25 Lebensjahres wieder bei mir leben soll.

    Wie sieht die Rechtslage nun konkret aus?
    Muss meine Tochter wieder bei mir einziehen und ich für ihren Unterhalt sorgen oder nicht ?

    Gruß,
    Frank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  113. Daktari

    Ich habe eine frage, mein sohn, jetzt 21, hat 10 Jahre bei der oma als Pflegekind gelebt und diese hat für ihn pflegeGeld bekommen.
    Letztes jahr hat et sein Abi gemacht und jobbt seitdem. Das pflegegeld ist nach dem Abschluss zuende gewesen. Nun bekommt die oma nur ihre Rente und der Sohn sein Gehalt aus dem minijob.
    Sein Studium beginnt im September diesen jahres.

    Nun die Frage, oma und Enkel kommen nicht mehr klar und mein Sohn möchte da unbedingt raus.
    Ich selber bin im hartz 4 bezug.

    Hat er Anspruch auf alg2 Bzw. Aufstockendes alg2? Und auch Anspruch auf eine wohnung?

    Denn es dauert nicht mehr lang, bis die oma ihn rausschmeisst.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daktari,

      inwiefern Anspruch auf Hartz 4 besteht, sollte Ihr Sohn mit einem Antrag überprüfen. Zudem kann er eine Beratung beim Jobcenter erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  114. Alexandra M.

    Hallo, ich werde in ein paar Tagen 23 und kann auf Grund von Colitis ulcerosa zurzeit keine Ausbildung machen. Habe desswegen auch noch nie richtig gearbeitet. Ich würde gerne von meinem Elternhaus ausziehen, da ich ein durchgangszimmer habe. Meine Mutter hat auch eine Inkontinenz und oft reicht uns ein Badezimmer nicht. Zudem haben wir Schimmel in der Wohnung , was der Vermieter nicht beseitigen will und ich habe ein starke Allergie gegen Schimmel. Meine Eltern möchten aber aus dieser Wohnung nicht ausziehen. Bin auch in psychologischer Behandlung wegen meiner chronischen Erkrankung. Hätte ich Anspruch auf Hartz4 und würde man mir ne Wohnung übernehmen? Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexandra,

      da es sich dabei um einen Einzelfall handelt, sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Im Zweifelsfall kann auch ein Anwalt helfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  115. Diana

    Hallo, bin Zeit drei Jahren geschieden, bin in einer neuen Partnerschaft mit einer gemeinsame Tochter 6 Mon. jung , meine anderen drei Kinder ,zu dem ich nach der Scheidung so gut wie keinen kontakt mehr habe( 14 ,18, 21 )wohnen und Leben beim Vater für die er auch Kindergeld erhält, der 14 jährige. ( bekommt von mir Unterhalt ) geht noch zur Schule ,der 18 jährige hat gerade seine Ausbildung angefangen und der 21jährige ist zu Hause und arbeitslos, nun möchte mein ex-man in eine andere Stadt ziehen zu seiner neuen Freundin die auch drei Kinder aus der ersten Ehe hat . Der jüngste soll mit und die anderen beiden sollen ihr bleiben ,der 18 jährige hat sein Ausbildungsgehalt und der 21 jährige hat nichts , er hat bis jetzt alles abgelehnt vom Arbeitsamt , Stellenangebote und so , nun meine Frage kann er (21) Harz 4 beantragen ? Welcher Elternteil muss ihn unterstützen trotz Scheidung und was wird mit berechnet z.b.neuer Lebenspartner? Können beide eine Wohnung beantragen bzw.bekommen sie Wohnungszuschuss? Danke ihnen im voraus für ihre Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Diana,

      grundsätzlich sind die Eltern zum Unterhalt ihrer Kinder unter 25 Jahren verpflichtet. Wer diesen zahlen muss hängt bei einer Scheidung vom Einkommen der Eltern ab. Ggf. müssen Sie beide für seinen Unterhalt aufkommen und ihn in den Haushalt aufnehmen. Hartz 4 erhalten in der Regel nur Personen ab 25 Jahren. Bezüglich des Unterhalts spielt ein neuer Lebenspartner keine Rolle. Sein Einkommen wird nicht berücksichtigt. Ob eine Wohnung vom Jobcenter gezahlt wird, hängt insgesamt vom Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ab. Dies können wir pauschal nicht beantworten. Ihr Ex-Mann sollte sich an das zuständige Jobcenter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  116. Melanie

    Hallo

    Ich beziehe Harz 4, bin allein erziehend und es lebt meine 13 Jährige Schwerbehinderte Tochter mit Pflegestufe 3, bzw. Pflegegrad 5 bei mir und meine 19 Jährige Tochter lebt bei mir und die zählen zur Bedarfsgemeinschaft.

    Meine 19 Jährige Tochter, hat noch keine Arbeit oder Abbildung und muss auch regelmässig zum Jobcenter, jetzt ist meine Tochter in der 8 Wocher schwanger und hat es die Betreuerin, bzw. die Sachbearbeiterin von meiner Tochter Bescheid gesagt und den Mutterpass vorgelegt, sie hat es an der Geldabteilung weitergeleitet, jetzt habe ich einen Anruf von Jobcenter Euskirchen bekommen und man hat mir gesagt, das meine Tochter nicht mehr zur meiner Bedarfsgemeinschaft gehört, da sie schwanger ist und ihre eigene Familie hat, wortwörtlich haben die das gesagt der Sachbearbeiter und das sie meine 19 Jährige Tochter rausnehmen aus der Bedarfsgemeinschaft und sie
    selber einen Neuantrag stellen muss für Leistungen.

    Ich habe den Sachbearbeiter gefragt wie das dann läuft mit der Miete, die muss ich ja weiterzahlen und er meinte nur, das meine 19 Jährige Tochter mir hat ein Teil der Miete geben muss.

    Das heißt wenn meine 19 Jährige Schwangere Tochter aus meiner Bedarfsgemeinschaft genommen wird, da kriege ich ja keine Leistungen für meine Tochter und somit kriege ich ja zwischen 300 oder 400 € weniger, aber meine Tochter hat ja kein einiges Einkommen und muss ja wiegesagt erst den Neuantrag stellen und alles zusammen haben und die Bearbeitungszeit dauert ja ca. 6 Wochen. Ich weis auch nicht wie ich dann meine Miete und alles bezahlen kann, wenn mir die Leistungen fehlen für meine Tochter, ich bin auch ziemlich verzweifelt.

    Wiegesagt meine Tochter sie wohnt ja weiterhin bei mir und ich muss die Miete und essen und alles weitere Zahlen und das dauert ja mindestens 2 Monate bis sie Ihre dann selber Ihr Geld von Jobcenter bekommt.

    Ich verstehe es nicht, warum die nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, sie wohnt immer noch bei mir habe die laufende Kosten Monatlich und das ich keine Leistungen mehr bekomme für sie, nur weil sie schwanger ist.

    Sie hat theoretisch noch eigene Familie, das Kind ist ja noch nicht da und es kommt erst in 7 Monaten wo sie dann Ihre eigene Bedarfsgemeinschaft hat oder bildet.

    Ich habe auch die Befürchtung, das ist den Jobcenter Euskirchen Geld zurück zahlen muss paar Hundert Euro, da sie an den Tag wo die Schwangerschaft wurde, bzw. die Schwangerschaft festgestellt worden ist, nicht mehr zur meiner Bedarfsgemeinschaft gehört, wo von wir nichts wussten, das meine 19 Jährige Tochter nicht mehr zur meiner Bedarfsgemeinschaft gehört, wenn sie schwanger ist.

    Meine 19 Jährige Tochter hat ja kein eigenes Einkommen gehabt, bzw. kein einiges Einkommen

    Ich bin ziemlich verzweifelt, das ich keine Leistungen mehr bekomme für meine Tochter nur weil sie schwanger ist und ich muss trotzdem alles bezahlen. Miete essen, Strom usw.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melanie,

      in diesem Fall bildet Ihre Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sie erhält den Regelsatz einer Alleinerziehenden. Sofern Sie weiterhin bei Ihnen wohnt, zahlt das Jobcenter einen Teil der Miete auch für sie. Das bedeutet, dass Sie nun nicht mehr das Geld für Ihre Tochter erhalten, sondern sie es selbst bekommt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Melanie

        Danke für die Anwort, wir waren auch beim Jobcenter, wegen ein Neuanantrag für meine 19 Jährige Tochter, die haben uns gesagt, das die Miete durch 3 geteilt wird, so das meine Tochter ca. 216 Euro bezahlen muss.

  117. Dami

    Hallo, ich werde bald 24 und bin seid kurzem vater einer tochter. Ich wohne noch bei meiner mutter und verdiene krankheitsbedingt kein geld. Das kind wohnt mit meiner Freundin in einen anderen stadt auch bei der mutter. Besteht eine möglichkeit das ich eine wohnung vom amt und alg bezahlt bekomme damit ich mit meiner freundin und dem kind zusammen ziehen kann?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dami,

      dazu müssen Sie das zuständige Jobcenter kontaktieren. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Wenn Sie sich allerdings um das gemeinsame Kind kümmern wollen, wird der Umzug in der Regel bewilligt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  118. Marita

    Guten Abend, ich hatte letzten Monat schon einmal etwas gefragt. Der Änderungsbescheid ist nun gekommen, das Kindergeld für die volljährige Tochter wird nun nicht mehr angerechnet. Soweit so gut, aber der Bescheid ist fehlerhaft. Zum Einen hat man für die 3 restlichen Kinder nun weiterhin die Kindergeldbeträge eingesetzt, also anstatt 200 Euro für das 3. Kind einfach 225. Also, als ob es immer noch das 4. Kind wäre. Gut, dagegen werde ich Widerspruch einlegen. Aber was ich nicht verstehe. Für den letzten Monat März bekommen wir auf einmal über 85 Euro weniger. Mir ist aufgefallen, dass man die 7,03 % meiner ältesten Tochter einfach auf uns verteilt hat (Bedarfsanteilmethode) und deshalb meine Tochter nun aus der BG wieder herausgefallen ist. Aber erst ab März. Für Januar und Februar lässt man sie drin? Sie hat einen Bedarf von 470 Euro, 415 Euro Unterhalt vom Vater bekommt sie, davon werden noch die 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen, also wäre ihr Einkommen 385 Euro. So steht es auch da. Ihr Mietanteil ist genau das, was wir im März nicht mehr bekommen. Aber kann das richtig sein? Dürfen die das einfach so? Ich meine Januar und Februar ist sie noch drin, im März aber nicht mehr? Sollte ich dagegen auch Widerspruch einlegen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marita,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  119. Nicole H.

    Hallo
    Ich hab da mal ein kleines Problem und zwar geht es um meinen 23 jährigen Sohn, der bei mir lebt. Ich habe einen Job als Verkäuferin und bekomme knapp 1000, 00 Euro im Monat. Mein Sohn hat einen 450 Euro Job ist aber nicht versichert. Nun hat man mir geraten, dass ich für Ihn Hartz IV beantragen soll…muss ich den Antrag in seinem Namen ausfüllen???? Ich selber möchte nämlich keinen hartz IV Antrag stellen..
    Ich hoffe mir kann da mal jemand helfen
    Schönen Abend noch und danke im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      sofern Ihr Sohn volljährig ist, muss er den Antrag selbst stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  120. Sylwia

    Hallo, ich habe folgende Frage: meine Freundin, die seit der Geburt mit ihrer Familie in Polen gelebt hat, und aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist vor ein paar Wochen nach Deutschland umgezogen. Sie ist 20 Jahre alt. Ihre Eltern haben in Polen keine bzw. nur sehr geringe Einkünfte und können sie somit nicht unterhalten. Sie möchte hier schnellstmöglich Deutsch lernen und zukünftig eine Arbeit finden. Zurzeit findet sie selbstverständlich keine Arbeitsstelle. Hat Sie Ihrer Meinung nach einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder auf andere Hilfeleistungen?
    Vielen Dank!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sylwia,

      sofern Ihre Freundin die deutsche Staatsbürgerschaft hat, müsste Sie in der Regel einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Sie sollte sich allerdings beim zuständigen Jobcenter vorher kundig machen. Weitere Hilfestellen sind beispielsweise die Pro Familia sowie die Caritas.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  121. Conny M

    Guten Tag!
    Ich bin 19 Jahre alt und besuche eine Volkshochschule, um einen Realschulabschluss zu machen und zur Folge eine Ausbildung.
    Da ich psychisch krank bin, hat es diesbezüglich Probleme gegeben, da ich lange Zeit nicht in Therapie war.
    Nun würde ich gerne von zuhause ausziehen, die Beziehung zu meiner Mutter ist sehr schlecht geworden mit der Zeit und es gibt oft nur noch Stress.
    Arbeiten gehen könnte ich aufgrund meiner psychischen Belastungsgrenze zunächst nicht neben der Schule.
    Wie sieht es dir mit dem Beantragen vom Arbeitslosengeld bei alleinigem Wohnen aus?
    Liebe Grüße.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Conny,

      das Jobcenter zahlt nur die Kosten für eine Wohnung, wenn Sie über 25 Jahre alt sind oder je nach Einzelfall ein Wohnen bei Ihren Eltern nicht mehr möglich ist. Dies muss allerdings überprüft werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  122. Sylwia

    Hallo, ich habe folgende Frage: meine Freundin, die seit der Geburt mit Ihrer Familie in Polen gelebt hat, und aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist vor ein paar Wochen nach Deutschland umgezogen. Sie ist 20 Jahre alt. Ihre Eltern haben in Polen keine bzw. nur sehr geringe Einkünfte und können sie somit nicht unterhalten. Sie möchte hier schnellstmöglich Deutsch lernen und zukünftig eine Arbeit finden. Zurzeit findet Sie selbstverständlich keine Arbetsstelle. Hat Sie Ihrer Meinung nach einen Einspruch auf das Arbeitslosengeld II oder auf andere Hilfeleistungen?
    Vielen Dank!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sylwia,

      als Ausländer muss Ihre Freundin mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, um einen Anspruch auf ALG 2 zu haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  123. Manu

    Hallo,
    mein Sohn ist 17 Jahre, leider ohne Schulabschluss und auch keine Ausbildung und er wohnt noch bei mir Zuhause. Vom Vater meines Sohnes lebe ich getrennt; er zahlt derzeit noch Unterhalt, ist auch mit einer neuen Partnerin verheiratet. Auch ich bin wieder verheiratet. Ich bin derzeit Hausfrau, habe kein Einkommen und beziehe auch keine Leistungen vom Arbeitsamt. Nun wird mein Sohn bald 18 Jahre. Hat er, auch wenn er noch Zuhause wohnt , die Möglichkeit Hartz IV zu beantragen? Wie erwähnt bin ich ohne Einkommen.
    MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manu,

      Hartz 4 kann immer beantragt werden. Ein Anspruch auf Hartz 4 besteht allerdings nur, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dies hängt vom Einkommen Ihres Mannes und dem Einkommen Ihres Sohnes (Unterhalt und Kindergeld) ab.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  124. Sabrina

    Hallo,

    mein Bruder (16 Jahre) zieht nun mit zu mir, da es zu Hause nicht mehr geht. Alle Erlaubnisse habe ich mir eingeholt. zur Zeit steht Ihn ein Regelbedarf von 316 Euro zu. Wird das dann Höher wenn er in einer WG wohnt? Da wir ja nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen.
    Ich bin selber damals mit 19 Jahren ausgezogen und habe den vollen Regelbedarf gehabt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabrina,

      dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und muss vom Jobcenter überprüft werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  125. Ale H.

    Hallo,

    Ich bin 22 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter. Man hat mir das Hartz IV verweigert, da das meine Mutter beantragen muss. Doch meine Mutter, die gerade in der Insolvenz ist, hält sich gerade so über Wasser und ist zu stolz um Hartz IV zu beantragen. Jetzt geht mir allerdings mein übriges Geld vom ALG I aus und ich stehe ohne Geld da. Ich darf also alle meine notwendigen Abos kündigen. Meine Arbeitssuche verläuft auch erfolglos und ich befinde mich in einer schweren Depression.
    Was kann ich da machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ale,

      setzen Sie sich am besten nochmal mit Ihrem Sachbearbeiter zusammen und überprüfen Sie mögliche Optionen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  126. Jan M

    Hey,
    Ich bin 19 und teile ein Zimmer mit meinem Bruder meine Eltern beziehen selber Hartz IV und deshalb wollte ich fragen ob ich das auch machen kann?
    Ich habe einen Nebenjob allerdings verdient man dort nur 100€ ungefähr im Monat ist das dennoch möglich? Ich bin Schüler-

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jan,

      bis zum Alter von 25 Jahren sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig. Hartz 4 können Sie dann nur im absoluten Härtefall beziehen. Ihre Eltern erhalten wahrscheinlich auch einen angemessenen Satz für Sie, sofern beide Elternteile ALG-2-berechtigt sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  127. Isabel w.

    Hallo mein Sohn 21 hat die u 25 Bescheid vom Jugendamt. Is faul und alle Jobs in Sand gesetzt. Bisher kein Bock auf Ausbildung. Hab ihn rausgeschmissen mein mann is nur berufstätig ich Hausfrau.noch 2 andere Kinder zu Hause. Frage:,müssen wir unterhalt und die Wohnung bezahlen wenn er nichts macht.oder zahlt das Amt einen Teil dazu.wenn ja sind wir als Eltern verpflichtet Auskunft über die finanzielle Situation zu geben. Vielen Dank für die Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Isabel,

      sofern Ihrem Sohn Hartz 4 unter 25 Jahren bewilligt wurde, müssen Sie in der Regel keinen Unterhalt leisten. Zudem sind minderjährige Kinder im eigenen Haushalt bevorzugt unterhaltsberechtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  128. Paul W.

    Hallo
    Ich bin 18 Jahre alt mein Vater 44 Jahre alt arbeitet als dipl. Krankenpfleger in Oberbayern für eine Österreichische Zeitarbeitsfirma. Meine Eltern haben sich letztes Jahr getrennt weil mein Papa oft Depressionen hat und sich nicht helfen lässt meine Mutter und Schwester Wohnen beide noch in Wien ( AT). Dadurch das meine Eltern sich oft stritten War mein Ausweg abzuhauen nach Deutschland was die Folge hatte das ich dadurch meine Ausbildungsstelle verloren habe ( hätte ich nur auf meine Kumpels gehört ich sie soll es durchziehen und nicht abhauen es ist auch keine Lösung immer abzuhauen.)
    Bin letztes Jahr im Dezember nach Deutschland gezogen . War im Januar beim Arbeitsamt die meinte ich hätte keinen Anspruch auf Hartz4 wie kann das sein ? Mein Papa ist Unterhaltspflichtig in Österreich vom Gericht und Jugendamt aus für meine 16 jährige Schwester und wie muss monatlich 650€ Miete zahlen dadurch bleibt nur noch geld für Essen etc gibt es da ne Möglichkeit sich irgendwie gerichtlich beraten zu lassen oder bringt sich das nichts ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Paul,

      Sie haben in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialleistungen, weil Sie Österreicher sind und weniger als fünf Jahre in Deutschland wohnen. In diesem Fall müssen Sie sich an die österreicherischen Behörden wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Paul W.

        Hallo danke für die schnelle Antwort !
        Nein ich bin deutscher Staatsbürger und bin seit februar wieder in Deutschland gemeldet …
        Meine eltern sind vor ca 10 Jahren mit mir und meiner schwester von Deutschland nach österreich ausgewandert … Wie ist es in diesem Fall ?? Viele Grüße Paul

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Paul,

          da Sie noch unter 25 Jahre alt sind, sind Ihre Eltern unterhaltspflichtig. Einen Anspruch auf Hartz 4 haben Sie dann in der Regel nicht.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  129. Klaus

    Hallo,
    mein Sohn ist 24 Jahre alt, hat eine abgeschlossene Ausbildung und eine zweite Ausbildung, die er nach dem ersten Jahr abgebrochen hat. In beiden Fällen habe ich ihm Unterhalt gezahlt. Mittlerweile ist er so lange arbeitslos, dass er Hartz 4 bekommen müsste. Allerdings lebt er seit etwa einem Jahr wieder in einem Haushalt mit seiner leiblichen Mutter, deren Lebenspartner (ein gemeinsames Kind) und der Halbschwester zusammen. Ich bin seit 10 Jahren neu verheiratet, Rentner und lebe in einer gemeinsamen Wohnung mit meiner jetzigen Ehefrau. Frage: Bin ich verpflichtet, in diesem Fall meinem Sohn Unterhalt zu bezahlen, obwohl er nicht in einer Haushalts- bzw. Bedarfsgemeinschaft mit mir zusammen wohnt? Würde mich über eine Antwort freuen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klaus,

      Sie sind dazu verpflichetet, Kindesunterhalt zu zahlen bis Ihr Sohn eine abgeschlossene Ausbildung hat. Anschließend kann ein Anspruch auf überbrückenden Unterhalt bestehen. Ob Sie immer noch unterhaltspflichtig sind, sollten Sie von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  130. Greg L

    Hallo,

    meine Mutter lebt alleine mit meinem Bruder (18) in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Vater selbst verfügt über kein ausreichendes Einkommen.

    Laut Bescheid bekommt mein Bruder eine Regelleistung von 80% für U25. (138€ RL+194€ KG= 326€)

    Ist das so richtig, oder müßte mein Bruder nicht eine Partnerregelleistung bekommen, weil es keinen Partner in der Bedarfsgemeinschaft gibt der bereits die 90% bekommt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Greg,

      den vollen Regelsatz erhält Ihr Bruder in der Regel erst, wenn er über 25 Jahre alt ist oder mit Genehmigung des Jobcenters eine eigene Wohnung bewilligt bekommt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  131. Marie

    hallo,
    ich bin 23 jahre alt und wohne bei meiner mutter. sie geht arbeiten und verdient ~1100 euro. ich habe einen 450 euro job mit dem ich mich bisher über wasser gehalten habe. ( bekomme jedoch nicht jeden monat die vollen 450 euro, manchmal auch garnichts)
    seit anfang diesen monat bin ich nicht mehr krankenversichert und müsste 160euro zahlen um mich freiwillig versichern zu lassen.
    hätte ich anspruch auf harz4? eigentlich möchte ich das garnicht aber ich schaff es nicht noch jeden monat so viel für die krankenversicherung zu zahlen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marie,

      bis zum Alter von 25 Jahren haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Hartz 4.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  132. Anja

    Hallo! Mein Sohn(19 Jahre) ist im Sommer 2017 ausbildungsbedingt in eine eigene Wohnung gezogen. Nun hat er seine Ausbildung verloren. Mein Mann (hat ihn nicht adoptiert)ist voll erwerbstätig, ich habe einen Nebenjob, wir beziehen keine staatliche Unterstützung und wir haben auch noch einen gemeinsamen 11jährigen Sohn. Der leibliche Vater von meinem großen Sohn ist schon verstorben! Bekommt mein Sohn ALG II oder müssen wir ihn wieder zuhause aufnehmen, was wir und auch er selber nicht möchte!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      in der Regel zahlt das Jobcenter bis zum Alter von 25 Jahren kein Hartz 4, da die Eltern unterhaltspflichtig sind. Dementsprechend ist es möglich, dass Sie Ihren Sohn finanziell unterstützen müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  133. Peter H.

    Hallo, meine Tochter ist 19 Jahre alt und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und wohnt noch bei mir zu Hause (Vater). Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin und unserem gemeinsamen minderjährigen Kind in einem Einfamilienhaus. Hat meine Tochter nach Abschluss ihrer Berufsausbildung Anspruch auf Sozialleistungen, da sie z.Zt. arbeitssuchend ist? Bin ich weiterhin unterhaltspflichtig?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      ein Hartz-4-Anspruch besteht in aller Regel nicht, da Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr für ihre Kinder aufkommen müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  134. mario P.

    Hallo
    Ich hab da mal eine Frage und zwar bin ich 20 Jahre alt und meine Freundin 18jahre und sie hat ein Sohn
    Und da ist meine Frage kann ich von jobcenter eine Wohnung nehmen mit meiner Freundin und dem kind.
    Weil es sonst zu eng ist wenn ich zu ihr zihe oder sie zu mir das past nicht und wollen zusammen ziehen geht es so vom jobcenter

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mario,

      es sollte kein Problem sein, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sofern ein Kind gemeinsam versorgt wird. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  135. Carolin

    Hallo!
    Ich bin mir nicht sicher, ob das hier dazu passt, aber ich würd mich über eine Antwort sehr freuen.
    Meine Mama hat für uns Leistungen erhalten, aber nur bis September 2017. Seit dem sind wir weg vom Jobcenter. Aber da ich (19) in den Ferien von Juli bis September einen 450 € Job hatte und dies vergessen hab zu melden, würd ich gern in Erfahrung bringen welche Konsequenzen dies für mich hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Carolin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carolin,

      wenn die Einnahmen den Freibetrag übersteigen, kann das Jobcenter eine Rückzahlung für zu viel gezahlte Leistungen verlangen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  136. Anatolli B.

    Hallo,
    ich bin 19 Jahre alt und habe kein gutes Verhältniss zu meinen Eltern ich bekomme kein Kindergeld oder sonstiges jetzt ist meine Frage ob mir nicht irgendetwas zu steht weil aus eigener Kraft und ohne unterstützung meiner Eltern schaffe ich es nicht eine arbeit zu finden da das arbeitsamt 20km von mir entfernt ist und ich nicht mal geld für den bus habe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anatolli,

      Ihre Eltern sind Ihnen gegenüber verpflichtet, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen, bis Sie 25 sind. Wenn dies aber aus finanziellen oder anderen Gründen nicht möglich ist, haben Sie in der Regel Anrecht auf Leistungen.
      Entscheidend ist aber, ob Sie studieren und ob Sie bei Ihren Eltern wohnen. Als Studen haben sie keinen Anspruch auf ALG II, dafür aber eine Chance auf Bafög.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  137. Moritz

    Hallo,
    habe ich mit 22, abgebrochener Ausbildung und bei Eltern Wohnend ein Recht auf finanzielle Untestützung für einen übergang bis ich etwas neues gefunden habe?
    Habe bisher KEIN Jahr durchgänig gearbeitet, immer nur in bestimmten abschnitten (hier mal 3-4 Monate, da mal 2 Monate etc.)
    Da ich auch in meiner Ausbildung zum Erzieher (im ersten Jahr) keinen Cent verdient habe, kein BAföG beantragen konnte wäre es schön etwas finanziell unterstützt zu werden, da ich selbst meine Fahrkosten größtenteils selbst übernehmen musste.
    Meine Eltern sind beide Berufstätig, mein Vater vedient ca. 800€ und meine Mutter ca. 1400€, davon aber allein 900€ Monat für Hausabzahlung weggehen.
    Danke im voraus!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Moritz,

      bis zum Alter von 25 Jahren sind Ihre Eltern Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig. In der Regel haben Sie dadurch keinen Anspruch auf Hartz 4.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  138. Ali

    Hallo

    Ich bin 23 Jahre und lebe zusammen mit meiner Mutter. 2017 habe ich aus mehreren Gründen meine Berufsausbildung abgebrochen. ( Probleme mit Mitarbeitern sowie mit meinem Chef)
    Seitdem bin ich arbeitslos, bemühe mich dennoch um einen neuen Job/Ausbildungsplatz. Trotz meinem realschulabschluss mit guten Noten will es einfach nicht klappen und ich bekomme eine Absage nach der anderen.

    Aus diesem Grund streite ich mich Tag täglich mit meiner Mutter oft auch um Geld da ich ja momentan kein Einkommen habe. Ich verlasse schon morgens Wut geladen die Wohnung und komme erst spät abends wieder. Das jeden Tag!
    Mir vergeht langsam echt die Lust mich irgendwo zu bewerben, weil ich wie gesagt nur Absagen bekomme und ich mich zuhause sowieso nicht konzentrieren kann.

    Frage: Wie hoch stehen meine Chancen eine eigene Wohnung zu bekommen und das diese vom Jobcenter finanziert wird?

    Sobald es in naher Zukunft mit einem neuen Job klappt würde ich natürlich selbst dafür aufkommen aber momentan geht es leider nicht.
    Ich muss unbedingt von zuhause raus ich halte es unter diesen Umständen nicht länger aus

    Danke im Voraus

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ali,

      wie hoch Ihre Chancen genau stehen, vermögen wir nicht einzuschätzen. Die Entscheidung hängt von vielen Einzelheiten ab und liegt bei den Sachbearbeitern. Grundsätzlich ist Ihre Mutter Ihnen zur Unterstützung verpflichtet, bis Sie 25 Jahre alt sind. Es gibt die Möglichkeit, vorher auszuziehen und eine eigene Wohnung zu beziehen, wenn Sie selbst einverstanden sind.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  139. Sabrina.M.

    Hallo ich habe eine Frage und zwar habe ich ein Kind auser einer früheren Beziehung lebe aber mit dem Vater nicht zusammen mein Sohn ist 3 Jahre alt nun will ich mit meinem Mann zusammen ziehen das Problem wir sind noch nicht standesamtlich verheiratet da wir noch nicht das Geld dafür haben allerdings sind wir Religiös verheiratet mit einem Vertrag , er arbeitet seid kurzem nicht mehr und lebt bei seiner Mutter die auch Geld vom Jobcenter bekommt da er noch nicht 25 ist frage ich mich ob wir zusammen ziehen dürfen und wie es dann aussieht mit dem Geld wie es dann gerechnet wird und wie es ist wenn er bald wieder arbeitet.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabrina,

      sofern Sie gegenseitig über Ihre Finanzen verfügen und ein Kind in Ihrem Haushalt betreuen, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft, wenn Sie zusammenziehen. Ihr Einkommen kann Ihrem Freund auf Hartz 4 angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  140. Birgit

    Hallo,
    meine Schwester (50 Jahre) bezieht Hartz4, im Haushalt leben ihre beiden Töchter, 18 Jahre mit Kind (4 Monate) und die andere Tochter ist 10 Jahre alt. Für die 18-jährige erhält sie kein Kindergeld und auch keine sonstigen Leistungen mehr. Dazu kommt, dass on der 18-jährigen der Freund 17 Jahre und Vater des Kindes sich auch überwiegend in dem Haushalt aufhält und finanziell zur Last fällt.

    Hat meine 18-jährige Nichte Anspruch auf Hartz4 und eine eigene Wohnung, damit meine Schwester finanziell entlastet wird?

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Birgit,

      diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Damit das Jobcenter dem Auszug zustimmt, wenn das Kind unter 25 ist, bedarf es triftiger Gründe. Generell wird nämlich bei Ihrer Schwester und ihrer Tochter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, bis die Tochter 25 Jahre alt ist oder auszieht.

      Die Tochter muss dem Auszug außerdem zustimmen.

      Deshalb sollte dieser Plan im Vorfeld mit dem Hartz-4-Sachbearbeiter abgesprochen werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  141. Denis

    Hallo,
    Es geht um meine Tochter,21 Jahre alt.
    Sie war zu ihrem Freund gezogen Anfang 2017, auch umgemeldet also alles was dazu gehört.
    Hatte Arbeit, quasi alles war gut.
    Nun hat sie sich getrennt von ihrem Freund, hat ihre Arbeit verloren und ist auf dem Standpunkt das wir sie wieder aufnehmen müssen.
    Da weigere ich mich ehrlich gesagt gegen, klingt hart, aber ich habe meine Gründe!
    Sie hat noch kein volles Jahr gearbeitet um ALG 1 zubekommen.
    Ich mache zur Zeit eine Umschulung, aus gesundheitlichen Gründen und bekomme auch im Moment ALG 1!
    Bin ich zu verpflichtet sie wieder auf zu nehmen?

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Denis,

      es ist möglich, dass Ihre Tochter kein ALG 2 erhält, weil sie das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie und die Mutter unterhaltspflichtig und müssen Sie ggf. auch wieder in Ihren Haushalt aufnehmen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  142. peter

    hallo,mein sohn wird bald 21 und beendet im juni seine ausbildung.
    er lebt noch bei mir ,alleinerziehender vater mit gutem verdienst.
    ab 1.juli möchte er ausziehen.
    bekommt er hartz4 oder alg1 falls er keine arbeit nach der lehre findet?
    oder muss ich dann noch zahlen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      Sie sind mindestens bis zum 25. Lebensjahr Ihres Sohnes unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass das Jobcenter eine Zahlung von Hartz 4 verweigern kann, wenn Ihr Sohn arbeitslos wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  143. Alaya

    Hallo,
    Also ich (16) lebe zusammen mit meiner Mutter und meiner Zwillingschwester in einer
    Bedarfsgemeinschaft, gehe aber noch bis ich 18 bin zur Schule.
    Meine Frage ist jetzt, ob wenn ich die Schule beendet habe immer noch in dieser Bedarfsgemeinschaft bin auch wenn ich zum Beispiel eine Ausbildung machen möchte oder einen Teilzeitjob suchen möchte?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alaya,

      grundsätzlich bleiben Sie Teil der BG, so lange Sie mit Ihrer Mutter zusammenleben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  144. Peggy

    hallo mein Sohn wir im August 23 und ist vor einem Jjahr zu meinem Exmann gezogen der nun leider verstorben ist . Er hat einige Monate gearbeitet diese Stelle wurde ihm aber gekündigt. Nun hat er die Wohnung von seinem Vater übernommen und harz IV beantragt . Er ist weder krankenversichert noch hat er bis jetzt Geld vom jobcenter bekommen ich selber bin an MS erkrankt und bekomme nur eine kleine Rente. Wie stehen die Changsen, dass mein Sohn harz IV bewilligt bekommt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peggy,

      Anspruch auf Hartz 4 haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die über 15 Jahre alt sind (aber noch nicht das Rentenalter erreicht haben). Ihr Sohn muss also nur zeigen, dass er erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  145. Anja

    Guten Tag,

    Ich (19) und mein Verlobter (21) mussten unsere schulische Ausbildung aus finanziellen Gründen abbrechen. Wir wohnen momentan in einer eigenen Wohnung im Haus meines Vaters. Ich verstehe mich mit der Freundin meines Vaters überhaupt nicht. Mein Verlobter bekommt keine Unterstützung von seinen Eltern, obwohl sie beide recht gut verdienen. Außerdem sind er und seine Eltern nur am streiten. Meine Mutter bekommt Hartz 4 und mein Vater bekommt auch gerade mal 1.200 Euro netto. Haben wir Anspruch auf Hartz 4, falls wir keine Ausbildung finden, oder landen wir dann auf der Straße?

    Mfg

    A.L

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      ganz allgemein gefasst haben Personen Anspruch auf Hartz 4, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Die Altersgrenze liegt zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter. Ein Antrag auf Hartz 4 kann auch dann erfolgreich sein, wenn die Eltern (trotz Unterhaltspflicht) ihr Kind nicht unterstützen (oder nicht unterstützen können). Allerdings nur solange der Betroffene/die Betroffene noch nicht verheiratet ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  146. Paddy

    Hallo, mein Sohn (unter 25,wohnhaft bei mir) war nach seiner Ausbildung arbeitslos und hat einen geringen Satz an Arbeitslosengeld erhalten (ca. 240€). Für den Rest bin ich aufgekommen. Wenn ich das als Unterstützung bedürftiger Personen in meiner Steuererklärung aufführe, muss er dann die Bezüge zurückzahlen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Paddy,

      lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Steuerberater beraten. Ihr Sohn sollte sich auch bei seiner/seinem zuständigen Sachbearbeiter/in im Jobcenter erkundigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  147. Lya

    Guten Tag,

    ich (20) mache zurzeit meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk und wohne dort auch in einem Internat. In knapp einem Monat beende ich meine Ausbildung bisher sieht es so aus als würde ich nach der Ausbildung keinen direkten Anschluss an einen Job finden. Ich habe angst davor zurück zu meinen Eltern zu müssen da ich mich mit ihnen nicht verstehe, ich habe auch ein Bestätigungsschreiben meiner Psychologin das es mir absolut nicht gut tuen würde zurück zu meinen Eltern zu gehen. Bekomme ich in dieser Situation Hilfe oder muss ich zu meinen Eltern zurück?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lya,

      wenn unter 25-Jährige von Zuhause ausziehen möchten, benötigen Sie die Genehmigung vom Jobcenter. Anders verhält es sich, wenn sie bereits ausgezogen sind. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Jobcenter oder einer Beratungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  148. Alice

    Guten Tag,
    ich bin 20 Jahre alt, verdiene nur 310€ und bin schwanger. Bei der Schwangerschaftsberatung sagte man mir ich habe unabhängig von den Eltern(ich muss Sie angeben Sie werden aber nicht eingerechnet) ab der 12ten Woche Anspruch auf Hartz4. Nun wollte ich Hartz 4 beantragen aber bei dem Telefoncenter das der Bundesagentur vorgeschaltet ist will man mir partu keinen Termin geben. Angeblich müssten meine Eltern einen Antrag stellen nicht ich und diese müssten gering Verdiener sein das ich Hartz4 bekomme. Ich bilde laut der Schwangerschaftsberatung ab der 12ten Woche also nach der Risikozeit als schwangere eine eigene Bedarfsgemeinschaft und kann mit dem Antrag auf Hartz4 auch einen Mehrbedarf für Babyerstausstattung und Co. beantragen wenn ich aber wie von der Frau im Telefoncenter gefordert den Antrag über meine Eltern mache die beide arbeiten bekomme ich kein Hartz 4 und auch keinen Mehrbedarf. Laut ihr bilde ich erst ab der Geburt des Kindes eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ausziehen wollte ich eigentlich nicht weil mit der Geburt des Kindes oder frühstens im September (nach Beendigung des Jobverhältnisses) bereits ein Umzug zum Kindsvater geplant ist, wenn ich jetzt schon umziehe dann müsste ich ja 2 mal in kürzester zeit umziehen und das würde mehr Geld rauben als ich verdienen würde. Was mache ich nun am besten? Und wer hat Recht Schwangerschaftsberatung oder Telefoncenter? Vielen Dank schon einmal im vor hinein
    LG Alice

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alice,

      Schwangere bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft und haben Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere und Babyerstausstattung. Normalerweise benötigen unter 25-Jährige Leistungsempfänger eine Genehmigung des Jobcenters, um aus dem Elternhaus auszuziehen. Der Rechtsprechung zufolge ist das bei Schwangeren aber nicht der Fall. Gehen Sie am besten persönlich zum Jobcenter und klären Sie die Angelegenheit vor Ort.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  149. Salina

    Hallo!

    Mein Sohn, Ausbildungssuchend, 23 Jahre alt, lebt mit mir, Frührentnerin in einer Mietwohnung. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und er bekommt den Anteil der Miete und den Regelsatz Hartz4. Falls mein Sohn eine Ausbildungsstelle bekommen sollte, wo er weniger Ausbildungsgeld als den Regelsatz + Miete bekommt, bekommt er dann noch Geld vom Amt? Er müßte dann z.B auch Fahrgeld bezahlen. Wenn er mir das Ausbildungsgeld gibt, für Miete etc. dann bleibt nichts übrig…

    Danke für die Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Salina,

      Auszubildende stehen leider dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, sind also nicht vermittelbar. Vermittelbarkeit ist aber eine der Grundvoraussetzungen für den Hartz-4-Anspruch. Ihr Sohn kann allerdings BAföG beantragen. Dafür wendet er sich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  150. Manuel

    Schönen guten Tag,
    und zwar ein bekannter wohnt bei der Familie und bezieht harz 4. Nun möchte er zum 01.08 diesen Jahres ausziehen. Er wird im August erst 18. Er bekommt dann Bafög. Kann er dieses ohne Probleme ? Oder muss auch hier jemand zustimmen da er unter 25 ist ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuel,

      in der Regel wird sein Hartz-4-Anspruch verfallen, wenn er eine Ausbildung/ ein Studium anfängt. Wenn für Ihren Bekannten ein Ausnahmefall gilt, dann können wir diesen pauschal nicht beurteilen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  151. Johnny

    Hallo, ich bin 18 Jahre alt, und lebe mit meiner kleinen Schwester (8) bei meiner Mutter Zuhause. Meine Mutter ist aus krankheitsbedingten Gründen arbeitslos, mein Vater sitzt im Rollstuhl und lebt in Belgien.
    In letzter Zeit ist es sehr schwer geworden, hatten auch mal Tage hinweg nix zu essen. Ich bin schultätig und habe nur sehr wenig zeit. Ich könnte zwar arbeiten gehen, alles was ich jedoch über 100€ verdiene, würde meiner mutter abgezogen werden. Ich kriege nur 50€ Taschengeld, wovon man nur schlecht auskommt wenn man den ganzen Tag unterwegs ist. Ausziehen kann ich auch nicht, da meine mutter dann die wohnung verlieren würde. Ich habe ca. 2 jahre lang mein geld mit Zeitung austragen verdient, kann ich ALG 2 beantragen? Wenn nicht, was kann ich tun um wie ein normaler mensch in meinem Alter leben zu können?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johnny,

      als Schüler können Sie in der Regel nicht Hartz 4 beantragen. Allerdings ist die Aussage, dass Ihr Verdienst über 100 € mit dem Hartz 4 Ihrer Mutter automatisch verrechnet würde, nicht automatisch richtig. In Deutschland gilt der Grundsatz „Eltern haften für Ihre Kinder“ nicht auch umgekehrt! Dies geht unter anderem aus § 7 SGB II hervor, wo steht, dass ein Kind, das seinen Lebensunterhält selbst trägt, nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft anzusehen ist. Sprechen Sie den Sachbearbeiter Ihrer Mutter auf diese Möglichkeit an.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  152. Manuel H.

    Sehr geehrtes Team,
    mein Sohn (17) lebt mit uns in einem Haushalt, schafft die Schule nicht (nicht einmal den geringsten Abschluss, wird durch jede Jahrgangsstufe die er wiederholte ohne Abschluss weitergeschleift) und ist sehr sehr problematisch. Aufgrund diverser Ausschreitungen (Drohungen, Tyrannei, Sachbeschädigung aus Wut) seinerseits (das Jugendamt ist involviert, er ist in psychologischer/psychotherapeutischer Betreuung seit etlichen Jahren) und seiner Verweigerungshaltung bezüglich einer Besserung, überlegen wir ihn aus dem Haushalt rauszuschmeissen, sobald er 18 ist (wir sind ehrlich keine Raabeneltern, aber die Lage zu Hause wird langsam nicht mehr hinnehmbar). Er beendet dieses Jahr die Schule (10 Jahre Schulpflicht) ohne einen Abschluss und wird danach vom Amt auf ein berufsvorbereitendes Jahr geschickt (die Chancen auf Erfolg sind sehr minimal, so sieht es auch das Amt).
    Kann er einen Antrag auf Harz 4 stellen, wenn er einem Auszug einwilligt, aufgrund der sehr schwierigen familiären Lage durch ihn?
    Müssten wir als Eltern (beide relativ gut verdienend) finanzielle Mittel hinzusteuern?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuel,

      grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr für Ihren Sohn aufzukommen. Handelt es sich um einen Härtefall, ist ein Hartz-4-Bezug möglich. Dies wird stets im Einzelfall beurteilt und entschieden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  153. Balu

    Hallo,

    meine Freundin bekommt Aufstockung vom Arbeitsamt, da sie selbst nicht so viel verdient (ca. 600,- €). Sie lebt mit ihren beiden Kindern in einer Wohnung. Ihre 18-jährige Tochter macht eine Maßnahme über das Arbeitsamt, da sie keinen Schulabschluss gemacht hat. Schwänzen war ja cooler. Nun gibt es seit einiger Zeit Probleme zwischen meiner Partnerin und ihrer 18-jährigen Tochter, weil sie sich an Regeln halten muss und weil ihr die neue Beziehung und das neue Familienleben nicht passt. Sie steht kurz vor dem rausschmiss bei Ihrer Maßnahme, da sie immer wieder unentschuldigt fehlt. Leider hat sie sich jetzt in den Kopf gesetzt, dass es ihr besser gehen würde, wenn sie alleine wohnen würde. Dies hat ihr auch ihr Vater und ihre Oma eingeredet. Sie möchte sich jetzt eine Wohnung suchen und diese beim Arbeitsamt beantragen. Laut meiner Rechtsauffassung dürfte dies aber nicht so einfach möglich sein, da sie unter 25 Jahren ist. Zumal sie überhaupt nicht in der Lage ist ihr Leben allein zu bewerkstelligen, da sie weder allein Überweisungen, kochen, vernünftig einkaufen, Wohnung putzen noch in irgendeiner anderen Art uns Weise Verantwortung für sich übernehmen kann. Hierzu habe ich folgende Fragen.

    1. Was sind schwerwiegende soziale Gründe für einen Auszug?
    2. Wird es irgendwie überprüft, ob der junge Mensch überhaupt in der Lage ist allein klar zu kommen?
    3. Wird die Mutter zu den Angaben befragt, die die Tochter beim Arbeitsamt/Jobcenter macht?
    4. Was steht der Tochter als Tagessatz für Essen und Trinken zu, damit sie sich verpflegen kann, wenn sie nicht zu Hause schläft?

    Denn neuerdings verlangt Sie das Geld ausgezahlt, wenn sie nicht zu Hause schläft und sich rumtreibt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Beste Grüße
    Balu

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Balu,

      ein Auszug mit Kostenübernahme für unter 25-Jährige erfolgt in der Regel aus einem der folgenden Gründe:

      1. Die Betroffene kann aus gravierenden sozialen Gründen nicht in der Wohnung der Eltern bleiben. Dazu zählen psychische Probleme, häusliche Gewalt, Drogenmissbrauch und Sucht in der Familie etc.

      2. Der Bezug einer eigenen Unterkunft ist zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich.

      Auch andere, vergleichbar schwerwiegende Gründe können hier relevant sein. Die Entscheidung, ob der Antrag bewilligt wird, liegt beim Jobcenter.

      Wenn der Antrag Ihrer Tochter bewilligt würde, hätte sie Anspruch auf den ALG-2-Regelsatz in Höhe von 416 € im Monat.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  154. Steven

    Hallo,

    meine Freundin (22Jahre) und ich haben ein Kind bekommen. wir wohnen beide noch bei unseren Eltern.
    Ihre Mutti bezieht Hartz 4 und aufgrund der beengten Wohnsituation überlegen wir ob es nicht besser wäre wenn sie auszieht. Ich gehe Vollzeit arbeiten und sie macht eine Ausbildung zur Erzieherin welche sie erstmal unterbrochen hat. Die Frage ist besteht für sie ein Anspruch auf eine eigene Wohnung?
    Wenn ja hat sie auch einen Anspruch auf Erstaustattung?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steven,

      in Ausnahmefällen kann Ihre Freundin die Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter verlassen und selbst Hartz 4 beantragen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  155. Deborah S.

    Hallo liebes Team,

    ich habe 2 Jungs (8 und 23 Jahre)

    folgendes Problem – kurze Vorgeschichte….
    Mein ältester war für Ausbildungszwecken in einem Internat in Karben untergebracht. 1,5 Jahre später, war schon Volljährig, hat er diese abgebrochen. Natürlich musste er dann übergangsweise zu mir. Da ich den Kleinen auch noch habe und er sein eigenes Zimmer hat, hat der Große über 4 Jahre im Wohnzimmer auf der Matratze geschlafen. Auch muss ich zugeben, dass das Verhältnis zwischen uns überhaupt nicht gut zu diesem Zeitpunkt war. Er hielt sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Auch hatte er dann einen befristeten Arbeitsvertrag, der 1x verlängert wurde. ALG I bezog er jetzt aktuell bis Juni 2018. Während seinem Bezug von ALG I ist er letzten Nov. in seine eigene Whg gezogen. Hat ebenso Wohngeld erhalten….
    Nun ist das ALG I ausgelaufen und hat wohl SGB II beantragt.
    Ich bin in Teilzeit berufstätig und alleinerziehend.
    In wie fern werde ich zu dem SGB II herangezogen? Bin ich überhaupt heranziehbar? Zumal mein Sohn im ALG I Bezug ausgezogen ist.
    Könnten Sie mir eine genaue Berechnung bzw Darstellung übermitteln?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

    Beste Grüße, Deborah

  156. Natalia

    Hallo,
    Ich bin 20 und lebe seit dem 1.5.2017 mit meinem Freund zusammen in einer eigenen Wohnung.
    Zuerst habe ich Bafög bekommen und dann habe ich am 21.8.2017 meine Ausbildung begonnen.
    Heute am 6.7.2018 habe ich meine Kündigung bekommen und würde gerne wissen, ob ich alg 2 beantragen kann.
    Meine Eltern leben mit meinem Bruder und meiner Schwester in einer Wohnung und leider gibt es da auch keinen Platz mehr für mich. Meine Mutter hat einen minijob und verdient ca. 230€ im Monat und mein Vater ist ganz normal angestellt, aber meine Eltern sind in Privatinsolvenz und können mir deshalb nicht meinen Unterhalt zahlen.
    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Natalia,

      das können wir nicht beurteilen, da uns nicht alle relevanten Fakten vorliegen. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  157. Marleen

    Guten Tag,
    ich bin 19 Jahre alt und habe seit Jahren mit Depressionen zu kämpfen, war letztes Jahr deswegen auch stationär in Therapie und wurde als arbeitsunfähig entlassen. Aufgrund vergangener Ereignisse (von denen ich auch eine PTBS davongetragen habe), belastet es mich sehr von meinen Eltern abhängig zu sein (zumal bei meinem Vater auch eine Alkoholsucht vorliegt, welches mich zusätzlich stark belastet), weswegen mir eine eigene Wohnung wichtig ist. Auch wenn meine Eltern die Möglichkeit haben, für mich zu sorgen.

    Ich habe keine Berufsausbildung, arbeite gelegentlich bei einem Freund im Laden (da ich dort eine feste emotionale Bindung habe, ist das für mich kaum ein Problem) und verdiene lediglich ein wenig Trinkgeld von Kunden. Mir wurde auch eine Ausbildung dort angeboten, allerdings ist diese NICHT staatlich anerkannt.
    Habe ich dennoch die Möglichkeit Hartz IV zu beziehen und eine kleine Wohnung gestellt zu bekommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marleen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marleen,

      dies ist nur möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. Die Entscheidung darüber trifft das Jobcenter im Einzelfall.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  158. Lisa

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und wohne momentan noch bei meinen Eltern. Ich möchte eine Bundesfreiwilligendienststelle antreten für die ich allerdings meinen Wohnsitz ändern müsste. Da das Taschengeld des BFDs sehr gering ist, Frage ich mich, ob ich einen Anspruch auf Hartz IV hätte.
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lisa

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      bis zum 25. Lebensjahr sind Ihre Eltern verpflichtet, für Sie aufzukommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  159. Cornelia

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie sieht es in meinem Fall aus:

    mein Sohn ist 22, ist in einer behinderten Werkstatt arbeitstätig (obwohl er normal arbeiten gehen könnte….meiner Meinung nach), ist zu Hause aber faul, er macht nichts sitzt nur pc wenn er zu Hause ist,geht nicht duschen , bringt seinen Müll nicht weg und lügt mich an. Jetzt habe ich auch ein ärztliches Attest was belegt,Das es ratsam ist das er auszieht. Vermieterbescheinung einer evt Wohnung,kontoauszüge,verdiendtnachweis von mir selbst liegt alles vor und trotzdem werden mir Steine in den Weg gelegt.

    Die Situation zu Hause ist untragbar. Es eskalierte bereits zwischen meinem neuem Partner und meinem Sohn. Ich selber befürworte auch das mein Sohn ausziehen muss kann aber keine Wohnung für ihn bezahlen.
    Was kann ich denn noch tun damit mir das Jobcenter hilft bzw meinem Sohn hilft.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cornelia,

      das Jobcenter kann nur bei der Arbeitssuche und dem Lebensunterhalt bei Arbeitslosigkeit helfen, allerdings nicht bei persönlichen Familiensituationen. Es gibt allerdings Sozialberatungsstellen oder Familienzentren, in denen Sie Hilfe und Rat erhalten können.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  160. Andy

    Wenn die Eltern bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig sind, warum dann z.B. die gesetzliche Krankenkasse lehnt eine Familienversicherung für einen unter 25 Jährigen ab, so dass dieser sogar als wartender auf seiner Ausbildung die Versicherungsbeträge in Höhe von 180 Euro monatlich, ohne eigene Einkommen, alleine Zahlen muss?

    MfG
    Andy

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andy,

      wir können in Einzelfällen leider nicht beurteilen warum die Familienversicherungen nicht mehr möglich ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  161. Hoffi

    mein Sohn ist 24 hatte eine eigenen Wohnung nach dem Tod seines Vaters ist er wieder zu uns gezogen hat er trotzdem nich einen Anspruch auf den Regelsatz?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hoffi,

      Kinder unter 25 bilden in der Regel mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie zusammen wohnen. Das heißt, die Eltern werden im Regelsatz berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  162. Dennis

    Hallo,

    Ich habe das Problem,dass ich mit meiner Mutter und meiner kleinen Schwester zusammenlebe.

    Das Leben mit meiner Mama gestaltet sich als sehr schwierig und seit Jahren herrscht Funkstille.
    Ich 23,habe noch keinen Job.Werde zuhause ständig psychisch fertig gemacht.Mir wird jedesmal mit einem Rauswurf gedroht.Wenn ich sage,ich möchte etwas in den Keller tun,dann heisst,wenn du das machst,landest du auch auf dem Müll.

    Ich sei wie mein dreckiger Vater.Ich sei nichts wert und dergleichen.
    Das ganze geht seit Jahren so und da ich anscheinend Asthma habe,und sie sich dafür nicht interessieren,wird ständig weitergeraucht.Direkt neben einem etc.

    Meine andere Schwester wurde auch von zuhause rausgeekelt. Da lief es von Drogenkonsum bishin zur Suizidgefährdung ab.

    Ich möchte nicht mehr in diesem Haushalt Leben.Das ständige gedrohe und psychische fertig machen,hat mich psychisch krank gemacht.

    Wäre ich so in der Lage Hilfe vom Amt zu bekommen und ausziehen zu können ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      Personen unter 25 Jahren benötigen für den Auszug aus dem Elternhaus die Genehmigung des Jobcenters (wenn Sie selbst Hartz 4 beantragen möchten). Wir möchten Ihnen raten eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen, diese kann Ihnen besser helfen, mit dieser Situation umzugehen und Sie durch die organisatorischen Schritte führen. Sozialberatungsstellen gibt es z. B. am Ort. Aber auch gemeinnützige Verbände, wie z. B. die Caritas bieten sie kostenlos an. Setzen Sie sich auch vorab mit dem Jobcenter in Verbindung. Lassen Sie sich durch etwaige bürokratische Vorgänge nicht entmutigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  163. Sven

    Hallo
    Ich bin 21 jahre alt und hätte die möglichkeit eine Ausbildung zu machen problem ist nur die kosten für Unterkunft z.b Internat wären zu hoch das ich es nicht von meinen Lehrlingsgeld bezahlen könnte deshlab müsste ich HarzV
    beziehen nur mein momentaner stand ist das ich noch zuhause bei meinen Eltern wohne Mutter hatte vor 5 Monaten ein schweren Autounfall und ist deshalb noch auf einer REHA station sie kriegt Krankengeld und Vater hatt nie was gelernt und hat nur Teilzeitarbeiten und 1 Eurojobs gemacht und beantragt durch körperliche gesundheitliche Probleme Rente.
    Weil ich unter 25 müssen meine Eltern den Antrag mit ausfüllen jetz kommt die Frage würde ich HarzV kriegen oder Gefördert werden das ich die Ausbildung machen kann.
    Wenn ich HarzV kriege was würde auf meine Eltern zu kommen welche verpflichtungen müssten sie einhalten etc.
    Ich will meine Eltern aber nicht in meinen Problemen hineinziehen weil wir froh sind dass Vater es aus HarzV geschaft hat und nicht mehr die Probleme mit den Ämtern hat wie als er noch HarzV gehabt hat

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sven,

      es gibt Fördermöglichkeiten. In der Regel besteht bei einer Ausbildung kein Anspruch auf Hartz 4. Allerdings können Sie BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. In Ausnahmefällen kann auch Wohngeld beantragt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  164. Marion

    Guten Tag, ich bitte um Info

    Mein Mann und ich haben ein Haus und wir sind beide Eu-Rentner. Unser Sohn, fast 21, lebt bei uns und hat noch nichts im Arbeitsleben vorzuweisen. Er geht nirgendwo hin, lebt isoliert. Nach Gesprächen mit Hausarzt und Neurologe ist er psychisch krank. Er selber geht aber nirgends hin ( Arzt, Behörden, Arbeitsamt usw) Daher bekommen wir auch kein Kindergeld.

    Wenn wir ihn jetzt rausschmeissen würden, steht ihm irgendwas zu? Fliesst unser Haus in die Berechnung mit ein?

    Lieben Dank fürs Antworten. Wir wissen nicht mehr weiter.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marion,

      sofern Ihr Sohn trotz der psychischen Erkrankung noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, also erwerbsfähig ist, kann er Hartz 4 beantragen. Für den Auszug aus dem Elternhaus benötigt er, da er unter 25 ist, die Genehmigung des Jobcenters. Hilfe erhalten Sie und Ihr Sohn auch bei einer Sozialberatungsstelle oder einer Familienberatung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  165. Silvana

    Hallo mein Sohn 17 Jahre ist wegen der lehre ausgezogen er bekam auch möbelgeld. Nun nach einer Woche möchte er abbrechen da er sich alleine in der neuen Stadt nicht wohl fühlt . Nun meine Frage werde ihn auch wieder aufnehmen aber müssen wir jetzt die ganzen Gelder zurückzahlen. Wir hatten ja auch Möbel gekauft nur die passen halt nicht mehr in meine Wohnung rein. Ich weiss einfach nicht weiter

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silvana,

      Rückzahlungen sind in der Regel nur fällig, wenn falsche Berechnungen gemacht wurden bzw. wegen falscher Angaben zu viel Geld gezahlt wurde. Erkundigen Sie sich am besten direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  166. Schäfchen

    Ich lebe mit meinen beiden Kindern 21 & 23 in einer gemeinsamen Wohnung ich selbst bekomme volle Erwerbsminderungsrente plus Hartz 4 Aufstockung. Jetzt meine Frage wenn mein Sohn Arbeit findet muss er dann für mich aufkommen und seine Schwester oder was bekommt er nur angerechnet. Oderfelder ganz raus aus der Bedarfsgemeinschaft und musst mir nur den Mietanteil geben???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Kinder unter 25 Jahren, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, sind in der Regel nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  167. Tia

    Hallo,
    Ich bin 18 und wohne noch bei meiner Mutter die schon seit 5 Jahren Hartz4 bezieht. Ich persönlich finde die Situation Zuhause mittlerweile alles andere als Zumutbar. Meine Mutter hat ein klares aggressionsproblem, welches sie aber selbst nicht bemerkt. Ständig muss ich Angst davor haben wenn ich wieder irgendwas falsch mache oder mal meine Meinung äußere, dass sie wieder ausrastet und Handgreiflich wird. Jeden Tag darf ich auch mit beleidigungen und runter machungen meiner Person leben. Zur Zeit mache ich mein Abitur aber sie lässt mich auch nicht lernen, ständig muss ich alles für sie tun und so bleibt für anderes wenig Zeit. Ich habe dies auch schon meiner Sachbearbeiterin geschildert, da ich mittlerweile auch psychisch einfach nicht mehr kann. Diese meinte dann aber nur ich wär ja dann Psychisch nicht in der Lage alleine zu wohnen wenn es mir so schlecht geht. So schlecht geht es mir ja nur weil ich Zuhause lebe aber das versteht sie wohl nicht. Steht mir denn eine eigenen kleine Wohnung und Hartz4 zu oder darf mir das Jobcenter dies verwehren?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tia,

      ein möglicher Grund für einen Auszug unter 25 sind „schwerwiegende soziale Gründe“, die ein Zusammenleben unzumutbar machen. Versuchen Sie also, Ihre Sachbearbeiterin davon zu überzeugen, dass diese Gründe gegeben sind. In jedem Fall ist aber die Zustimmung des Jobcenters notwendig.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Nico

      Hey Tia,
      Ich bin 19 Jahre und habe eigentlich die genau gleiche Situation Zuhause. Was du machen kannst ist in sogenanntes „betreutes oder teilbetreutes Wohnen“ gehen. Informier dich mal im Internet darüber ob es das in deiner Stadt gibt. Das Jobcenter darf dir das nicht verwehren, wenn du solche massiven Probleme hast. Es wird sicher auch helfen, wenn du deine Lage etwas übertreibst. Und wende dich auch an das Jugendamt. Die werden dir eher helfen und fühlen sich meist auch zuständiger. Allerdings kann ich dir auch aus Erfahrung sagen, dass betreutes Wohnen nicht einfach ist, da logischerweise viele sozial abgehängte Jugendliche dort sind.
      Falls du noch Fragen hast oder Hilfe brauchst, kannst du mir an meine Email: [von der Redaktion entfernt] schreiben.
      Viel Glück und alles Liebe

  168. Sandra

    Hallo,

    mein Tochter ist 22 Jahre alt und seit Mai arbeitslos.
    Sie hat vorher Teilzeit gearbeitet.
    Bis heute hat sie kein Geld von GT Aktiv bekommen.
    Sie lebt alleine in einer kleinen Wohnung und konnte jetzt für August die Miete nicht bezahlen.
    Ausser Kindergeld hat sie nichts.
    Ich verdiene nur 1300,- Euro und habe noch 2 Kinder bei mir wohnen.
    Ich dachte immer das wir in einem Sozialstaat leben und sie einen Anspruch darauf hat.
    Bekannte von ihr, die noch nie gearbeitet haben und auch nicht arbeiten möchten bekommen Hartz IV immer ohne Probleme.
    Meine Tochter sitzt bald auf der Strasse, da ihre Oma sie nicht weiterhin unterstützen kann. Die Miete hat bis jetzt meine Mutter bezahlt, aber die Reserven sind ausgebracuht.
    Was können wir tun?

    Viele Grüße

    Sandra

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      wann hat Ihre Tochter Hartz 4 beantragt? Die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte nach einem halben Jahr noch nichts geschehen sein, sollten Sie nach erneuter Nachfrage über eine Untätigkeitsklage nachdenken.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  169. Marcel

    Hallo
    Mein Sohn ist 19 haben ihn schon mehrfach aus der Wohnung geworfen. Er ist faul lustlos und aggressiv wenn man ihn darauf anspricht. Habe ihn auch mit Polizei entfernt. Sind leider zu mitfühlend und nehmen ihn immer wieder auf. Möchten ihn eine Wohnung verschaffen,wieviel darf die Kosten und was übernimmt das Amt?Frau Nebenjob bald Sommerpause ich momentan Weiterbildung. Brauchen Ruhe zu Hause da Zwillinge 2 Jahre und 15 jähriger Sohn assberger Syndrom im Haus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marcel,

      ein Kind unter 25 kann nur unter bestimmten Bedingungen ausziehen und auf Hartz 4 eine eigene Wohnung beziehen. Diese entnehmen Sie dem Beitrag. Außerdem ist zu beachten, dass Ihr Sohn dem Auszug freiwillig zustimmen muss.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  170. P. Schneider

    Hallo,
    ich, weiblich, habe zwei Kinder und beziehe aufstockend Hartz 4. Mein Freund ist unter 25, lebt eigentlich noch entfernt bei seiner Mutter. Wir bekommen allerdings ein Baby und heiraten demnächst, ist das ein trifftiger Grund dass er zu mir zieht und wir als Bedarfsgemeinschaft zählen in der wir beide Anspruch haben?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo P. Schneider,

      haben unter 25-Jährige selbst ein Kind, bilden sie ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  171. Vanessa

    Hallo
    Ich bin 17 Jahre alt und arbeite seid einem halben Jahr in einem Altenheim, den Schichtwechsel konnte ich nicht so ab wie andere.
    Ich habe starke Migräne Anfälle, manchmal Klappe ich einfach zusammen.
    Der Arzt verschreibt mir nur Tabletten aber davon wird das auch nicht besser.
    Meine Arbeitskollegen schreien mich ständig wegen jeder Kleinigkeit an und mobben mich, so das ich da schon weinend sass.
    Ich habe dort gekündigt, weil ich schon 4 mal ca. zusammen gebrochen bin, wegen dem Stress da.
    Man setzt mich immer unter Druck da (wenn ich nicht für andere einspringe immer, war ich für alle das aller letzte)
    Am Schluss konnte ich einfach nicht mehr, das war alles zu viel.
    Zudem kommt noch sexuelle Belästigung dazu, ich weiß nicht so recht wie ich damit umgehen soll.
    Jetzt frage ich mich einfach, wenn ich zum Amt gehe ob ich dann Unterstützung bekomme.
    Ich habe gehört ich sollte damit zum Arzt gehen und mir das schriftlich mitgeben lassen.
    Ich denke eine kleine Depression ist dabei auch entstanden..
    Meine Migräne Anfälle sind seitdem fast täglich.
    Bitte um Hilfe!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Vanessa,

      vieles liegt im Ermessen des Jobcenters, es lohnt sich deshalb dem zuständigen Sachbearbeiter die Lage zu schildern. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle von einer Sozialberatungsstelle beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  172. Maike

    Hallo,
    Ich frage im Namen eines Freundes.
    Er ist 23 Jahre alt, hat keinen Job, keine Ausbildung und kommt grade bei Freunden unter, da er bei seiner Mutter (bezieht Harz4) praktisch rausgewurfen wurde.
    Ich würde ihm, als gute Freundin, gerne helfen, hab aber überhaupt keine Ahnung, was jetzt die nächsten Schritte sein können.
    Er hatte eigentlich vor demnächst mit seiner Freundin zusammen zu ziehen, die hatte aber Schluss gemacht.
    Ist er Harz4 berechtigt? Hilft ihm das Amt auch eine Wohnung zu bekommen? Was kann ich dabei tun/helfen?
    LG, Maike

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maike,

      auch unter 25-Jährige können, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Hartz 4 beantragen. Außerdem kann beim Jobcenter eine Berufsberatung in Anspruch genommen werden. Ob weitere Sozialleistungen zur Verfügung stehen, kann Ihr Freund außerdem bei einer Sozialberatungsstelle erfragen. Anders als das Jobcenter geben diese Sozialberatungsstellen in der Regel Auskunft über sämtliche Sozialleistungen, nicht nur Arbeitslosengeld.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  173. Marita B.

    Hallo
    Meine Tochter ist vor kurzem 18 geworden und zu ihrem Freund gezogen. Wir sind erst vor gut einem Jahr hier eingezogen . Ich beziehe ALG 2 und meine Wohnung ist jetzt ca 7 qm zu groß. Hab ich ein recht in meiner Wohnung zu bleiben ? Was wenn ihre Beziehung scheitert ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marita,

      sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter. Ein Recht haben Sie nicht, aber oft ist es möglich, dass Sie die Wohnung teilfinanzieren, ohne dass ein Umzug angeordnet wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  174. Kevin B

    Hallo
    habe mal eine frage. Bin auf einer Erwachsenen Schule seit dem 09.08.2018, 1 Semester auf Teilzeit 19 Std Pro Woche Steh mir Arbeitslosen Geld 2 zu ? Weil ab denn 2 Semester darf ich erst BAFÖG beantragen weil ab da bin ich Vollzeit in der Schule. Danke in Voraus. Lg Bin 26 Jahre lebe noch bei meinen Vater.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kevin B.,

      Schüler und Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  175. Uwe

    Hallo
    ich habe da ein wichtiges Anliegen. Meine Tochter ( 21 Jahre ) ist bei uns eingezogen wider und verdient selber ihr Geld ( 1100 € )und kommt für ihren Lebensunterhalt auf. Sie hat zwei Zimmer und zahlt 150 € Miete dafür. Meine Frau geht Arbeiten verdient ca. 1150 € Netto plus 388 € Kindergeld. Ich selber gehe auf Stundenbasis bis 450 €. Wir zahlen 635 € Miete plus NK dann Gas & Strom 260 €,Telefon 50 €, Benzinkosten zur Arbeit 200 €,Ratenzahlung 150 €. Meine Tochter möchte nicht mit in die Leistung rein. Jobcenter macht das trotzdem das praktisch kein ALG II mehr gibt. wie soll man dann mit vier Mann mit ca. 300 € im Monat auskommen ?.

    Antrag auf Fahrkosten für unseren Sohn für Bus wurde abgelehnt.

    MfG
    Langen

  176. susanne

    hallo
    Die Freundin meiner Tochter (18 Jahre) möchte ausziehen. Ihre Mutter lässt ihr keine Freiheit, kontrolliert sie ständig und unterschlägt ihr Bafög. Sie bekommt nur ein geringes Taschengeld. Mutter geringfügig beschäftigt, Vater lebt im Ausland und hat noch nie Unterhalt gezahlt. Wie können wir ihr helfen? Darf sie ausziehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susanne,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, würden der Betroffenen jedoch empfehlen, sich bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle zu erkundigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  177. Selar

    Hallo zusammen.
    Ich habe eine Frage. Ich werde im November 2018 volljährig (18 Jahre), beziehe Bafög und diverse andere Bezüge (Kein Harz 4), so dass ich auf etwa 500€ im Monat komme (Kindergeld etc.) und für mich selbst sorgen könnte. Meine Mutter bezieht allerdings Harz 4. Das Amt hat ihr die Leistungen gekürzt, da ich momentan noch bei Ihr wohne und wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Ich soll für den Lebensunterhalt meiner Mutter aufkommen, obwohl ich das Bafög-Geld für den Weg zur Schule benötige. Ich möchte daher nun ausziehen (sobald ich 18 bin) um meiner Ausbildung besser nachgehen zu können (Schulweg kürzer etc.). Ist dies möglich, oder MUSS ich zu Hause wohnen bleiben, bis ich 25 bin?

  178. Stefan

    Hallo,

    ich (19), wohne alleine, gehe noch zur Abenrealschule und bin nebenbei Selbstständig. Ich bekomme Kindergeld, ALG 2 und Bafög in Kürze(Ist beantragt). Ich hatte jetzt vor kurzen die Eingliederung. Dort habe ich erfahren, dass ich ab jetzt arbeit suchen soll und ein Bewerbungstagebuch führen soll. Dazu muss ich noch zur Berufsberatung und an einer Maßnahme teilnehmen. Ich frage mich nur, wie ich das ganze Zeitlich schaffen soll. Ich gehe ja noch zur Schule, führe mein Gewerbe und muss mich nebenbei noch um mein Haushalt kümmern.

  179. LisaMarie

    Guten Abend,

    ich habe ein dringendes Anliegen und zwar sieht meine Ausgangssituation so aus:

    Ich bin 24 Jahre und mit meinem Expartner zusammengezogen, wir leben seit einiger Zeit in der Wohnung. Nun hat er aber die Beziehung beendet und ich weiß nicht wie ich weiter machen soll alleine.

    Ich hatte ein duales Studium, welches ich nun zum nächsten Monat aufgebe aus gesundheitlichen Gründen.
    Habe bereits für den nächsten Monat jedoch einen Job, allerdings nur 560€ Brutto bei 60 Stunden im Monat, das reicht mir nicht aus um eine eigene Wohnung und meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
    Meine Mutter bezieht selbst ALG 2 und kann Ihrer Unterhaltsverpflichtung mit gegenüber nicht nachkommen, außerdem hat Sie eine 50% Behinderung und unser Verhältnis ist nicht als so gut miteinander.

    Welche Möglichkeiten habe ich ?
    Die Arbeitsagentur für Arbeit wusste das ich mein Studium aufgebe, da ich mich arbeitslos gemeldet hab, nachdem ich die Kündigung ausgesprochen habe. Habe auch nächste Woche dort ein Termin, da sie noch nicht in Kenntnis gesetzt wurden, dass ich bereits was hab.

    Nun meine Fragen:
    1. Hab ich das Recht auf eine eigene Wohnung mit 24, wenn ich aus der Wohnung die bereits gekündigt ist raus muss?
    2. Kann ich mir bereits jetzt Unterstützung holen, da ich noch für die aktuelle Wohnung anteilig weiterzahlen muss und mein Verdienst dafür sehr knapp ausfällt?
    3. Wie viel Einkommen darf ich haben? da ich einen flexiblen Vertrag habe und bis zu 170 Stunden auch monatlichen machen kann beim neuen Arbeitgeber, jedoch nur wenn Bedarf da ist.
    4. Würde ich eine finanzielle Unterstützung bezüglich des Umzugs und der Erstausstattung erhalten, wenn mir der Anspruch für einen eigene Wohnung zusteht?
    5. Wie teuer darf die eigene Wohnung sein bzw. wie viel qm sind zugelassen/ akzeptabel.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo LisaMarie,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir im Einzelfall nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht. Bei geringem Einkommen können Sie mit Arbeitslosengeld II (Hartz 4) aufstocken. Zuständig ist das Jobcenter, nicht die Arbeitsagentur. Wenn Sie umziehen möchten, sollten Sie mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters Rücksprache halten, da Kosten für Unterkunft und Heizung bzw. Umzugskosten und Kaution in der Regel nur dann übernommen werden können, wenn das Jobcenter die neue Wohnung als angemessen einordnet. Was als angemessen gilt (Größe, Kosten) kommt auf die Region an. Wir empfehlen Ihnen auch, eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen, da diese zu Leistungen von verschiedenen Leistungsträgern (z. B. Sozialamt) beraten kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  180. Simone

    hallo zusammen
    mein sohn 21 jahre alt ist psychich erkrankt und ich als seine mutter bin auch erkrankt ….das zusammenleben ist nicht einfach er hat nun mit seinem Betreuer antrag auf hartz 4 Härtefallregel gestellt und das jobcenter gab die Zustimmung zum Auszug …nun meine frage kann ich als mutter noch zu unterhaltsleistungen herangezogen werden ? er ist arbeitslos hat keine Ausbildung da er arbeitsunfähig geschrieben ist …er könnte ja bei mir wohnen bleiben würde ihn nicht raus schmeissen
    Danke für Antworten

  181. Elli

    Hallo,

    mein Sohn ist 21, hatte bis vor ein paar Monaten mit seinem Kumpel zusammen eine Wohngemeinschaft , die Wohnung ist den beiden gekündigt worden, weil sie sich zum wiederholten Mal nicht an die Hausordnung gehalten haben. Damit er nicht auf der Straße sitzt ( hatte er auch schon durch ) haben mein Mann ( er ist nicht der Vater ) und ich ihn wieder bei uns aufgenommen, mit der Auflage sich einen Job zu suchen, da ich nicht bereit bin sein Lotterleben zu finanzieren ( er hat seiner Zeit die Schule geschmissen….dann die Möglichkeit für ne Ausbildung gehabt….Ausbildung abgebrochen ) .
    Mein Sohn hat sich dann auch einen Job gesucht und wir unterstützen ihn dabei eine bezahlbare Wohnung zu suchen. So weit so gut.
    Den Job hat er jetzt, nach 5 Monaten, wieder verloren!
    Dementsprechend muss er ja zum Arbeitsamt gehen und sich dort arbeitslos/arbeitssuchend melden, ALG1 wird er ja nicht bekommen, da er ja kein ganzes Jahr gearbeitet hat, oder?. Jetzt erzählt er mir das ich mit ihm zusammen da hin muss.
    Muss ich dort jetzt offen legen wie viel ich verdiene? Ich arbeite in Teilzeit (meine jüngste Tochter ist 6 und grad in die Schule gekommen ) und so viel verdiene ich jetzt auch nicht.
    Was erwartet mich da überhaupt?

    Vielen Dank für ihre Hilfe

  182. E.A.

    Guten Abend,

    ich hoffe Sie können mir bei dem folgendem Problem weiterhelfen.

    Meine Freundin ist 23 Jahre alt und hat zur Zeit keine Beschäftigung. Sie ist vor 2 Jahren hergezogen um ein Praktikum für Ihr Studium zu machen. Ich habe Sie erst nach Ihrem Umzug kennengelernt. Zu dieser Zeit hat Sie Bafög erhalten um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Leider musste Sie Ihr Studium dann abbrechen und wurde exmatrikuliert. Somit besteht kein Anspruch auf Bafög mehr. Sie musste aus finanziellen Gründen Ihren eigenen Wohnsitz aufgeben uns ist zu mir gezogen und auch offiziell hier gemeldet (Untermietervertrag). Meine Freundin wohnt jetzt seit bisschen mehr als einem Jahr bei mir und hatte in der Zwischenzeit für 3 Monate eine Beschäftigung, die Sie aber wieder aufgeben musste. Seitdem Sie 23 ist, ist sie somit nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert. Die Krankenversicherung möchte nun die Beiträge rückwirkend seit Ihrem Geburtstag haben. Eine Mahnung oder ähnliches hat Sie nicht erhalten.
    Ich habe Sie gebeten sich beim Jobcenter zu erkundigen, ob Sie einen Anspruch auf Harzt 4 hat. Zu Ihrem Vater hatte Sie nie Kontakt und Ihre Mutter verdient nicht so viel, dass Sie meiner Freundin Unterhalt zahlen könnte. Außerdem ist die Arbeitslosigkeit erst nach Ihrem Auszug eingetreten bzw. erst seit dem Sie bei mir wohnt.
    Ich selber verdiene genug, dass das Jobcenter wahrscheinlich die Miete nicht übernehmen würde. Da wir aber weder verheiratet, noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, müsste das Jobcenter doch zumindest den Regelsatz, sowie sie Krankenversicherung bezahlen.

    Vielen Dank schon im voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo E.A.,

      da Sie schon etwas länger zusammen wohnen, kann es sein, dass das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und damit auch Ihr Einkommen berücksichtigt. Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen. Ein Beratungsgespräch mit dem Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle kann hilfreich sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  183. André

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem und zwar habe ich am 29.10.2018 einen Antrag auf ALG2 beantragt.
    Am 02.11.2018 hat sich eine Firma bei mir gemeldet, dass ich dort am gleichen Tag anfangen kann zu arbeiten.
    Jetzt sagt mir das Jobcenter, dass ich keine Unterstützung bekomme, sofern ich nicht ein so genanten „Überbrückungsdarlehen“ beantrage.

    Habe ich nicht trotzdem das Recht auf das Geld für den Monat Oktober?

    Mfg,
    André

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo André,

      ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  184. Johannes

    Moin,

    meine Frau und ich wohnen zusammen mit zwei Söhnen (19/21) aus erster Ehe meiner Frau, für die der Erzeuger keinen Unterhalt zahlen kann (es wird lediglich ein Betrag von ca. 110.-€ monatlich von den Rückständen des einen Sohnes gepfändet) und unserer gemeinsamen Tochter (8Jahre alt).

    Der eine Sohn ist in einer Ausbildung und der andere hat mittlerweile die 5. (!) Ausbildung abgebrochen. Seine Begründung dafür ist, daß er Cannabis-süchtig ist und ihm der Antrieb fehlt.

    Dieses ist keine Vorbildfunktion für die kleine Halb-Schwester und auch sonst hat sich das Familien-Leben dadurch deuitlich eingetrübt.

    Er überlegt jetzt zum Wohnamt zu gehen und sich zu informieren, wie es um eine eigene Wohnung steht und überlegt auch H4 zu beantragen.

    Hat er damit Aussicht auf Erfolg ? Ein Anspruch auf laufenden Unterhalt durch seine Mutter hat er ja aufgrund der vielen abegrochenen Ausbidlungen schon verloren.

    Vielen Dank für Ihre EInschätzung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johannes,

      wie im Ratgeber beschrieben, können unter 25-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen Hartz 4 beantragen. Eine verbindliche Einschätzung können wir im Einzelfall leider nicht geben, da der Hartz-4-Anspruch von verschiedenen Faktoren abhängt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  185. Isabella

    meine Tochter wird 18 und wohnt bei mir und meinem 14 jährigen Sohn. Sie hat sich jetzt gerade als ausbildungsplatz suchend gemeldet. Ich bin als geschiedene mit einem sehr geringen Gehalt ausgestattet, mein Ex hat sich ins Ausland abgesetzt und zahlt schon seit Jahren keinen Unterhalt. Hat meine Tochter Anspruch auf Hartz 4?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Isabella,

      wie im Ratgeber erklärt, können unter 25-Jährige nur unter bestimmten Voraussetzungen ihre eigene Bedarfsgemeinschaft bilden (z. B. wenn Sie selbst Kinder haben). Andernfalls sind sie weiterhin Teil der Bedarfsgemeinschaft der Eltern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  186. Schmidt

    Hallo und guten Tag,
    ich verdiene 1800 brutto und habe 1570 netto zur Verfügung + das Kindergeld.

    Warmmiete: 640 EUR, dazu kommt noch meine Krebserkrankung.

    Mein Sohn ist jetzt 18 Jahre alt und geht zur Schule und lebt bei mir.
    In der Vergangenheit war auch ich schon mal im Hartz IV Bezug.

    Nun bekomme ich ein Schreiben, das mir angeblich hartz IV weiterbewilligt wird, aber das ist doch nicht rechtens!!!
    Für mich selber WILL ich das auch gar nicht beanspruchen, da ich fest angestellt bin, umd solange arbeiten gehen will wie ich es gesundheitlich noch schaffe . Ich bin 56 Jahre alt und froh das ich einen super Job habe.

    Aber: die Ansprüche von meinem Sohn sind zu hoch!!! DEas will und kann ich auch nicht stemmen.

    Meine Frage: hätte mein Sohn zumindest Anspruch darauf? ( Für Klamotten ect.Essen usw…….)

  187. Maarten

    Hallo, Ich habe bis vor ca. 4Monaten noch gearbeitet, da ich aber mein Abi machen möchte musste ich leider kündigen. Beim Jobcenter habe ich dann Hartz 4 beantragen und das auch gewillgt bekommen, da ich voher in der Bedarfsgemeinschaft war mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen, jetzt sieht es aber so aus das das Geld vom Amt auf das Konto meiner Mutter kommt, und ich keinen einzigen Cent davon sehe., Nun wollte ich fragen ob meine Mutter mir das geld Was ich vom Amt bekomme, geben muss, und wenn ja wie viel es wäre, wegen der Miete und Lebensmittel und so. Meine Mutter lebt auch von Hartz 4 und mein Bruder ist in der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter. Ich bin nicht in der Bedarfsgemeinschaft.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maarten,

      ob Sie in der Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht, kommt auch auf Ihr Alter an und ob Ihre Eltern für Sie noch unterhaltspflichtig sind. Wir können daher nicht beurteilen, ob das so richtig ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  188. Leonie

    Hallo,
    Ich bin 16 Jahre alt und hätte eine ausbildungstelle in einer 50km entfernten Stadt. Die Frage ist jetzt würde ich einen Teil zur Miete dazubekommen wenn ich in diese Stadt ziehen würde? Info: Meine Eltern selbst bestiegen harz4.
    MfG Leonie j

  189. Beate

    Hallo,
    meine Tochter fast 21 Jahre lebt mit Ihrer kleinen 2 1/2 Jährigen Tochter in Chemnitz, dort besucht sie die 12 Klasse der FOS sie wird die Schule Ende Juni mit ihrem Abschluss abschließen. Nun möchte meine Tochter nach Abschluss der FOS mit ihrer kleinen Tochter wieder in meine Nähe ziehen. Da wir ihr als Familie sehr fehlen. Ich selbst lebe in Bayern mit meinen zwei kleineren Söhnen. Bin voll Berufstätig und Allein-erziehend noch erschwerter kommt der Fall dazu das der Vater meiner beiden Söhne und mein Ex-Mann im Feb. verstorben ist. Wiederum dieser aber nicht der Vater meiner Tochter war. Es wäre für uns einfach schön wieder mehr füreinander da sein zu können und uns auch so gegenseitig zu unterstützen. Es ist einfach schwierig wenn man niemanden weit und breit hat.
    Jetzt aber die Frage.
    Meine Tochter bezieht derzeit BAföG in Sachsen, eben bis sie die Schule beendet hat. Sie möchte ein Duales Studium wenn das nicht klappt eine Ausbildung machen, sie hat sich dementsprechend auch schon hier in Bayern beworben. Meine Tochter sagt auch, dass es für sie kein Problem wäre 1 Jahr als Überbrückung zu arbeiten falls es 2019 nicht mehr mit der Ausbildung klappen sollte, sich dann eben für 2020 erneut bewirbt. Eine Wohnung wäre schon in Aussicht. Hätte meine Tochter irgend ein Anrecht auf Unterstützung vom Amt in Bayern wenn es nicht gleich mit einen Job als Übergang klappt, da sie ja selber Alleinerziehende Mami ist und alleine mit ihrer Tochter lebt.Und es wirklich nicht immer einfach ist einen Job zu finden der sich mit den Kindergarten Öffnungszeiten vereinbaren lässt.
    Ich weiß das ich eigentlich zum Unterhalt bis zu ihrem 25 Lebensjahr verpflichtet bin. Ist das auch in diesem Fall so?
    Vielen Dank im Vorraus
    MfG Beate

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Beate,

      ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  190. Flo

    Guten Abend,
    Ich bin 19 Jahre alt meine Mutter bezieht ALG und meinen Vater kenne ich nicht. Aufgrund von massiven Problemen Zuhause, möchte ich in sogenanntes „teilbetreutes Wohnen“. Nun zu meiner Frage. Wird meiner Mum wenn ich dies tue mein Geld abgezogen? Da ich und meine Mum in einer Bedarfsgemeinschaft sind und dann ja eigentlich die Kosten für mich wegfallen würden.
    LG

  191. Yasmin

    Hallo. Ich habe eine Frage.
    Ich wohne mit meinen Sohn ist 20 Jahre alt und ich bin pyschkrank und werde aus ziehen ins betreutes wohnen gehen. Hatt mein sohn ein anschpruch auf eine wohnung. Hartz vier Wohnung bezahlt

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Yasmin,

      ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich beim Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  192. Sam

    Guten Abend,

    Ich werde bald 17 und bekomme ein Baby nur ist unsere 4.Raum Wohnung auf Dauer zu eng (sind dann zu 5).
    Meine Mutti bezieht selbst alg2 & Ihr Partner ist Arbeiten.
    Mein Vater wohnt in einer anderen Stadt zwar nicht weit weg & ist arbeiten.!

    Könnte ich denn mit 17 Jahren ausziehen in eine eigene Wohnung und das Amt um Aufstockung/finanzielle bitten. Also würde ich diese bekommen wäre jaa dann auch erstmal in ca. 1 Jahr Elternzeit.?
    Würde ich vom Amt dann Finanzielle Unterstützung bekommen wem. Ich ausziehen würde.?
    Dürfte ich überhaupt ausziehen.? (Abgesehen davon das ich die Erlaubnis der Eltern brauch).?

    Danke im vorraus.!

    Mit freundlichen Grüßen

  193. Sara

    Hallo. Ich habe eine Frage. Mein Vater ist alleinziehend (lebe mit meinem Vater) und bezieht Arbeitlosengeld 2 und meine Frage ist jetzt. Wie läuft es ab, wenn ich zb eine Ausbildung machen möchte und Umziehen möchte. Wie wird es verrechnet, mit dem was meine Vater bekommt ? Bekomme ich mein ganzes Ausbildunggeld ? Wie melde ich sowas beim Arbeitsamt, wenn ich arbeiten gehen möchte. Bin relativ überfordert.

    Liebe grüsse

  194. Thomas

    Guten Tag,

    ich bin 20 Jahre alt und wohne bei meinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Er verdient 1160,00€ im Monat und die Miete beträgt 470€.
    Ich arbeite nicht weil ich Leistungssportler bin und absolut keine Zeit habe unter der Woche bzw. am Wochenende zu arbeiten. Das Geld reicht vorne und hinten nicht.
    Deswegen wollte ich fragen ob es möglich wäre einen Antrag auf Hartz4 zu stellen, damit ich meinen Vater etwas entlassten könnte?
    Zurzeit bekommen wir nur 67,00€ im Monat vom Jobcenter. Kindergeld bekomme ich komischerweise auch keins mehr. Da müsste ich auch nochmal einen Antrag drauf stellen.

    Wenn es möglich wäre, was müsste ich dann beachten und was müsste ich ausfüllen?
    Ich habe das noch nie gemacht und kenne mich da absolut gar nicht aus.
    Ich bitte um Ihre Hilfe.

    Beste Grüße
    Thomas

  195. Jule

    Hallo Team,
    unsere Tochter (22) ist vor einem Jahr mit Ihrem Freund zusammen gezogen. Er arbeitet und Sie war in der Ausbildung.
    Nun hat Sie uns erzählt, dass Ihre Ausbildung gekündigt wurde.
    Mein Mann und ich gehen beide arbeiten und haben etwa 3000,-€ Netto, wo das Kindergeld schon bei ist. Wir haben aber noch einen Sohn (20) in der Ausbildung und eine Tochter (18) die ein FSJ macht, aber auch noch keinen Ausbildungsplatz hat.
    Die Frage ist nun, müssen wir für unsere Tochter aufkommen und, in welcher Höhe oder kann Sie Harz 4 beantragen. Und muss Sie wieder bei uns einziehen, obwohl das einer Katasthrophe gleichen wird.

    Liebe Grüße
    Jule

  196. Max

    Guten Tag liebes h4hh4 Team.
    Folgendes liegt vor: Ich bin 21 jahre alt, und habe 2017 den schulischen Teil der Fachhochschule erreicht. Zwischen Mir und dem Studium steht jetzt nurnoch das Praktikum, doch ist dieses schwer aufzufinden, und das einzige Praktikum das ich gefunden habe, habe ich abgebrochen. Das ist jetzt schon etwa 5 Monate her, und ich bemühe mich noch, ein Praktikum zu finden.
    Meine Eltern jedoch, drohen mir mit Rausschmiss. Abgesehen davon ist mein Verhältnis mit meinen Eltern ziemlich gut, Ich koste kein Geld ausser Strom und Essen, bin ruhig etc. also könnte man nicht von einem Härtefall der das Leben meiner Eltern erschwert sprechen.
    Wie sieht es nun mit meinen Rechten aus, angenommen Ich werde rausgeschmissen? Müssen meine Eltern für meine Wohnung etc. zahlen? Kriege ich Hartz IV?
    Unter welchen Umständen entfällt die „bis zum 25 Lebensjahr“ Regel?
    Könnte ich bis zum 25 Lebensjahr Selbststudium betreiben, ohne dass meine Eltern mich herauswerfen können (bzw. wenn sie das können müssen sie für meinen Unterhalt zahlen, so wie ich verstehe?)

  197. Sophie

    Guten Tag,
    Mein Name ist Sophie (18)
    Ich wohne vorübergehen bei meinem Partner (27) und möchte gerne den Schritt gehen und in meine eigene Wohung ziehen.
    Der Kontakt mit meinem Vater ist kaum vorhanden und meine Mutter wird in Kürze in eine andere Stadt ziehen. Jetzt ist meine Frage ob ich eine Chance hätte mir Hilfe des Jobcenter in eine eigene Wohnung zu ziehen.
    Danke schon mal im voraus.

  198. L.B.

    Hallo liebes Team.

    Ich 20, mache zurzeit eine Ausbildung zur Verkäuferin über die Perspektive Bildung und möchte zu meinem Freund ziehen.
    Meine Eltern beziehen Hartz4.
    Nun meine Frage, ist es möglich ohne Konsequenzen für mich oder meine Eltern zu meinem Freund zu ziehen?

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo L.B.,

      wenn Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, fallen Sie in der Regel aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus. Sollten Sie nicht im Leistungsbezug stehen, sollte auch ein Umzug möglich sein. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall kurz beim zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  199. G. aus K.

    Hallo liebes Team,
    mein Sohn (23) ist arbeitslos und lebt bei mir (alleinerziehende, berufstätige Mutter).
    Für seinen Unterhalt komme ich alleine auf – allerdings hat mir meine Krankenversicherung geschrieben, dass er nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert ist. Eine freiwillige Versicherung würden weitere Kosten in Höhe von knapp 200 Euro bedeuten.
    Das kann ich zusätzlich nicht aufbringen.
    Wie ist hier die rechtliche Situation?

    Danke für Ihre Hilfe,
    freundliche Grüße
    G. aus K.

  200. Luise

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem: Mein Freund hat sich von mir getrennt und wir haben vorher sozusagen zusammen gewohnt (ich war immer bei ihm). Allerdings kann ich nun nicht mehr zu meinen Eltern, da meine Mum ein Baby bekommen hat und zu Hause kein Platz mehr ist. Nächstes Jahr wollen Sie umziehen, etwas weiter weg. Aber ich möchte nicht mit, da ich all meine Freunde hier habe und auch so das enge Familienzusammenleben nicht mehr gewöhnt bin. Ich habe auch schon 2 Klinikaufenthalte hinter mir, weil ich damals Probleme zu Hause hatte… Achso und aufkommen kann meine Mutter auch nicht für mich, da sie noch 4 andere Kinder zu Hause hat. Meine Frage ist, ob eine Antragsstellung auf eigene Wohnung überhaupt sinnvoll ist?

  201. Jenna

    hallo ich bin 18 jahre, wohne bei meiner mutter sie ist alleinerziehend und bekommt sozialhilfe. ich habe kein job, kann ich hartz 4 beziehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jenna,

      das können wir pauschal nicht beantworten. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  202. Dominique

    Hallo,

    ich bin 21 Jahre alt und wohne mit meiner Freundin entfernt von meinen und ihren Eltern. Meine Freundin ist in der Ausbildung und wird voraussichtlich in wenigen Monaten ihren Abschluss machen. Ich bin derzeit arbeitslos und beziehe noch Arbeitslosengeld 1.
    Inwiefern ist es mir möglich, sollte ich keine Arbeitsstelle finden, Arbeitslosengeld 2 zu beziehen?

    MfG
    Dominique

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dominique,

      das hängt unter Anderem davon ab, ob Sie Vermögenswerte besitzen. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  203. Celina

    Hallo, ich bin 18
    Meine mama und ihr Mann (jedoch mein stiefpapa) bekommen Hartz 4. Ich besuche derzeit eine Abendschule um mein Real-Abschluss nach zu machen. Wohne aber noch zuhause. Von mein leiblichen Vater bekommt meine Mutter Unterhalt In Höhe von 150€
    Und ich bekomm noch Kindergeld. Meine Frage besteht darin, meine Mutter sagt immer sie bekommt nur die beiden Gelder, also Unterhalt und Kindergeld, aber musste ich nicht auch ein Teil hartz4 bekomm?
    ?
    Danke schon mal für Antwort

  204. Lischewski

    Hallo, ich bin 18 und wohne seit 9 Monaten nicht mehr zu Hause da es mit meiner Mutter nicht mehr funktioniert, ich wohne mal bei Freunden im Garten oder mal bei meiner Freundin mit zu Hause . Ich besuche noch bis Juli 2019 das BSZ und bekomme danach eine Anstellung.
    Habe Antrag auf eine eigene Wohnung gestellt was 2 mal abgelehnt wurde weil meine Mutter auf dem Jugendamt gesagt hat ich bräuchte mich nur an regeln zu halten , sie das aber nur deswegen sagt damit sie weiterhin mein Kindergeld und vom Jobcenter das bedarfsgemeinschafts Geld bekommt,auch müsste sie eine kleinere Wohnung suchen.
    Meine Frage ist jetzt ob ich für mich alg2 beantragen kann oder nicht da ich wirklich bloß auf die Almosen von Freunden angewiesen bin. Wie gesagt meine Mutter bezieht weiterhin alle Gelder für mich ohne mich zu unterstützen.

  205. Daya

    Hallo,
    ich bin 23 Jahre und meine Freundin 19. Ich bin zurzeit arbeitslos und wohne bei meinem Vater.
    Meine Freundin ist in der Ausbildung und verdient ca 650€ im Monat wohnt allerdings auch noch bei Ihrer Mutter.Wir erwarten in ca 6 Momaten ein Baby.Wir beziehen beide keine Leistungen vom Amt. Weder bei ihr noch bei uns ist Platz für ein Kind.
    Meine Frage ist ob wir eine Wohnung bezahlt bekommen ?
    Fals ja welche Anträge muss ich stellen ? Muss ich erst Hartz4 beantragen um eine Wohnung bezahlt zu bekommen ?
    Mfg Daya

  206. Yves Maurice Picard

    Hallo ich bin 18 Jahre jung Ich Lebe nicht mehr bei mein Eltern ich stecke mitten in der Ausbildung und meine Pflege Eltern wollen mich in den nächsten 8 Wochen auf die Strasse setzten was soll ich jetzt machen ich bin verzweifelt:

    MEINE ELTERN LEBEN BEIDE VOM AMT UND KÖNNEN NICHT FÜR MICH AUFKOMMEN:

  207. Daniel

    Moin Zusammen,

    Ich habe mal eine die ein oder andere Frage.

    Mein Freund 17 ist aus Lübeck zu mir nach Hamburg gezogen (wohnt nicht mehr bei den Eltern).
    Er hat keine Ausbildung und sein einkommen beschränkt sich auf Kindergeld.
    Er möchte seinen Realschulabschluss machen und den eine Ausbildung.
    Beide Elternteile sind nicht in der Lage für ihn aufzukommen. ( Mutter arbeitslos, Vater Privatinsolvenz)
    Unterhalt erhält er also von keinem seiner Elternteile.
    Er ist zum Jobcenter gegangen und hat sich einen ALG II Antrag geben lassen.
    Er möchte von dem Jobcenter Leistung haben für seinen Lebensunterhalt und Leistung für eine eigene Wohnung.
    Das Jobcenter möchte jetzt von ihm das er den Antrag ausfüllt und seine beiden Eltern Teile diesen unterschreiben. Als Grund hier für wird gesagt das er nicht den Antrag stellen muss sondern seine Eltern. Das sehe ich jedoch anders da er mit beiden nix zu tun hat. Er hat vom Jugendamt schriftlich das ein zusammen Leben mit den Eltern nicht mehr möglich ist. Sorgerecht haben jedoch beide Eltern teile noch für Ihn.
    Ebenfalls wird gefordert das er die Personalausweise von beiden Elternteilen in Original im Jobcenter vorlegt.
    Das kann doch nicht richtig sein so oder??
    Desweiteren kommt hinschwerend hin zu das beide Elternteile den Antrag NICHT unterschrieben möchten.
    Hat er jetzt noch eine Chance diesen ALG II Antrag überhaupt bewilligt zu bekommen wenn seine Eltern ihm das nicht unterschrieben.
    Was kann man machen um Ihm zu helfen??

    MFG
    Daniel

  208. Nicolas

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und lebe in einer eigenen Wohnung.
    Mein AlG 2 Antrag wurde auf 254€ + 30€ Freibeitrag bewilligt.
    Meine Mutter zahlt meine Miete, zudem bekomme ich noch das Kindergeld von ca 200€ von ihr überwiesen.
    Ist es richtig, dass das Kindergeld von 200€ in meinem Fall von den 424€ Regelsatz komplett abgezogen werden muss, oder kann das Kindergeld als Einkommen gewertet werden (100€ Freibetrag)
    So müssten doch eigentlich 324€ übrig bleiben oder?
    Bitte um Aufklärung

  209. Claire

    Hallo,

    ich bin 20 Jahre alt und lebe momentan noch bei meinen Eltern. Jedoch ziehe ich am 15. April 2019 aus, da ich am 01. September 2019 eine Ausbildung beginne.
    Der Ausbildungsbetrieb befindet sich über 100 km weit entfernt von meinem Elternhaus. Außerdem ziehe ich nicht alleine um, sondern ziehe mit meinem Freund (22 Jahre) zusammen, da er von dort ist. Jedoch befindet er sich noch in der Ausbildung und beendet diese im Juli diesen Jahres.
    Meine Mutter verdient ca 2100€ netto/ Monat und mein Vater 2200€ netto/ Monat. Mein Freund hat eine Ausbildungsvergütung von ca 800€ netto/ Monat und erhält dazu noch das Kindergeld in Höhe von 194€.
    Mein Einkommen beschränkt sich auf das Kindergeld in Höhe von 194€.
    Unsere monatl. Mietkosten betragen 640€ warm.

    Meine Frage: Hätte ich einen Anspruch auf die Grundsicherung bis ich meine Ausbildung antrete?

  210. Ramona W.

    Guten tag meine tocher fast 21 ist wegen psychischen problemen zu hause und auf anraten vom spdi in eine art frauenhaus geflüchtet und hat harz4 beantragt. Ich bin geschieden und wie mein ex in vollzeit arbeiten. Nun heist es wir sollen unterhalt zahlen . Wie hoch ist für jeden eigendlich der selbstbehalt und müssen wir wirklich unterhalt zahlen?LG Ramona W.

  211. Anka M.

    Hallo,
    Ich bin 23 Jahre alt.
    Meine Mutter bekommt das Kindergeld überwiesen, was sie auch vollständig ein behält.
    Bin zurzeit arbeitslos und Ausbildungssuchend.
    Bisher leider ohne Erfolg.
    Zuhause wohnen kommt nicht in Frage da meine Eltern es nicht erlauben und auch der Platz bzw das Zimmer fehlt.
    Meine Eltern sind beide Berufstätig.

    Somit stehe ich ohne Unterkunft, Monatliches Einkommen, mit eingeschlossen ohne Hilfe von meinen Eltern da.

    Was nun?
    Welche Rechte habe ich?

  212. Bettina

    Meine Tochter hat bis zum jetzigen Schulabschluss (Abitur) bei Ihrem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft (ALG II) gelebt. Ich bin von ihrem Vater seit 4 Jahren geschieden und für meinen Ex Mann nicht mehr Unterhaltspflichtig.
    Ich verdiene als nunmehr Selbständige wieder gutes Geld. Meine Tochter wird jetzt nach ihrem Abitur zu mir ziehen da sie hier studieren will. Bis jetzt leben wir über 200Km auseinander. Das Job Center am Wohnort ihres Vaters macht hier Stress und meint „So ohne weiteres kann sie nicht einfach umziehen“. Das kann doch wohl nicht richtig sein. Sie liegt dem Staat hier ja nicht mehr auf der Pelle. Wegen meines Verdienstes wird sie hier nicht einmal BAfög erhalten. Ist auch nicht notwendig. Kann mir eines sagen ob das Job Center hier tatsächlich Stress machen? Wenn ja, wie muss ich da vor gehen?

  213. lizzy

    hallo,ich bin 20jahre,beruflich noch nicht festgelegt,ich wohne noch zuhause,—Meine eltern wohnen zur miete,3.5 zimmer,warmmiete 650 euro.—-Vater berufstätig,netto einkommen,ca.1400 euro—.Mutter :Hausfrau.

    Arbeite,wenn möglich in Zeitarbeitsfirma,(z.z.ohne Arbeit).will mich arbeitssuchend melden,um wenigstens weiterhin Kindergeld zu erhalten.habe nächste woche einen termin,beim Jobcenter,–Eltern wollen aber keinerlei leistungsbezug beantragen,dea früher selbst harz 4,(kanns verstehen)—-macht der termin bzw.einen antrag zu stellen ,dort überhaubt sinn?vielen dank

  214. Tom

    Guten Tag, ich bin 20 Jahre und Wohne noch zuhause bin daher noch in einer Bedarfsgemeinschaft, meine Mom hatte ein Antrag gestellt dieser wurde aber abgelehnt.
    Ich mache zurzeit eine Maßnahme die 18 Monate lang geht und wo ich mein Abschluss nach machen kann.
    Dadurch das ich nichts an Geld bekomme kann ich mir nichts holen und meine Mom hat auch nicht das kleingeld um mir mal eben was abzugeben.

    Ich will jetzt nicht sagen das ich es unfair finde, aber ist halt blöd wenn viele die dort sind 18j sind und das alles bekommen ich aber nicht.

    Meine frage bezieht sich darauf ob ich irgendwelche möglichkeiten habe?

    Mfg

  215. Klein

    Hallo ,mein Sohn ist 24 j alt hat vor 4 Jahren eine Ausbildung absolviert und bestanden, seit dem arbeitslos und lebt bei mir noch zuhause.
    Mit dem 23 Lebensjahr ist er ja nicht mehr mit mir in der Krankenversicherung mitversichert,nun hat er beim Jobcenter angemeldet das sie Ihm die Krankenkasse übernehmen.
    Nun soll ich als Vater meine Vermögen Einkünfte usw. offen legen,nun meine Frage ich bin doch eigentlich garnicht mehr unterhaltspflichtig da er ja selbst für seinen Unterhalt sorgen könnte bzw. muss.
    Somit ist doch das Amt doch schon nach dem Arbeitslosengeld für ihn zuständig oder etwas nicht??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klein,

      in der Regel bilden unter 25-Jährige nur unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ob dies bei Ihrem Sohn der Fall ist, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  216. Michelle

    Guten Abend ich hätte eine dringende Frage

    Und zwar ich bin 22 Jahre alt und habe vor kurzem erfahren das ich in der 13 Woche schwanger bin.

    Ich und mein Partner 18 Jahre wohnen derzeitig noch bei meiner Mutter zuhause da diese aber nicht erwerbstätig ist und wir auf Grund eines Erbstreites unser Haus verkaufen müssen sind ich und mein Partner nun gezwungen eine eigene Wohnung uns zu suchen.

    Ich bin angestellte Altenpflegefachhelferin und verdiene rund 1200 Euro Netto im Monat und mein Partner fängt dieses Jahr erst mit der Ausbildung an und würde rund 700 Euro Netto bekommen.

    Zu unseren leiblichen Vätern besteht weder bei mir noch bei meinen Partner der Kontakt und seine Mutter bezieht selber hartz 4 und hat noch 3 kinder zuhause weswegen wir keine große finanzielle Hilfe bekommen könnten.

    Meine Frage besteht nun darin habe ich Anspruch auf eine Hartz 4 Aufstockung und wie würde das dan aussehen wegen einer Wohnung das ich ausziehen könnte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michelle

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michelle,

      ob ein Leistungsanspruch besteht, können wir in Einzelfällen nicht beurteilen, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt. Allerdings können unter 25-Jährige auch eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn sie z. B. ein Kind haben. Einem Antrag steht grundsätzlich also nichts im Wege. Ob und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, können wir nicht sagen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  217. Lea

    Hallo liebes Team,

    ich bin 19 Jahre und bin damals mit 17 zuhause ausgezogen um 2 1/2 Stunden von meiner ursprünglichen Heimat eine Ausbildung anzufangen.

    Nun wurde ich gekündigt und somit arbeitslos.
    Meine Eltern sind noch verheiratet, aber leben seit 1 1/2 Jahren getrennt.
    Meine Mutter bezieht selbst Hartz IV und sorgt noch für meinen kleinen 4-Jährigen Bruder.
    Mein Vater verdient ca. 1300 im Monat und hat seit ca. einem Jahr eine neue Freundin und wohnt mit ihr und ihren zwei Kindern zusammen

    Ich würde ungern hier weg ziehen, weiß aber nicht wie meinen Unterhalt finanzieren soll, hätte ich evtl. Anspruch auf Hartz IV?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lea,

      es ist nicht auszuschließen, dass unter 25-Jährige einen Anspruch auf Hartz 4 haben. Allerdings können und dürfen wir das im Einzelfall nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich einfach direkt beim örtlichen Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  218. Vanessa

    Guten Tag meine ist Mendy (22)
    ich lebe zur Zeit mal hier mal da weil es obwohl ich ein Zimmer bei meinen Eltern hätte es nicht möglich ist dort zu wohnen bezüglich Streitigkeiten.
    Ich habe mich Ausbildungssuchen gemeldet beziehe zur Zeit keine Leistungen und meine Eltern können mich nicht unterstützen (Vater,Rente/Mama, schwierigkeiten beim Job).
    Nun zu meiner Frage hätte ich ein Recht auf Geld vom Amt und Unterstützung für eine Wohnung?

    MfG

    Vanessa

  219. Jacqueline

    Liebe Admins,

    uns treibt seit Wochen/Monaten ein arges Problem. Einer unserer Söhne ist seit letztem Jahr in Ausbildung (gewesen). Er ist volljährig. Bereits kurz vor seinem 18. Geburtstag tauchte er tagelang nicht zu Hause auf. Seit etwa drei Monaten wissen wir nicht, wo er sich wann aufhält und kommt nur für ein paar Stunden nach Hause.
    Nun sind wir selbst Aufstocker und sein Ausbildungsentgelt wird innerhalb der BG angerechnet.
    Leider kommt er seiner Zahlungsverpflichtung kaum nach. Von 8 Monaten Ausbildungsvergütung hat er nur 3 Monate seinen Anteil beigesteuert.
    Während der Ausbildung habe ich Anspruch auf Kindergeld. Allerdings muss er dann immer noch rund 192,-€ beisteuern, tut dies aber nicht. Hierdurch schädigt er uns alle (weiter minderjährige Kinder im Haushalt).
    Seine Ausbildungsstätte hat mit uns Kontakt aufgenommen. Er ist dort ferngeblieben und wurde gekündigt.
    Da er so lange abgängig ist, kann ich ihn abmelden? Dass ich die letzten 6 Monate sicherlich nicht rückwirkend neu berechnet werde und wir damit leben müssen, ein halbes Jahr weit unter Existenzminimum gewesen zu sein, möchte ich uns alle nun endgültig schützen.
    Wie sind meine Schritte hierzu?

    LG

  220. S.G

    Hallo,
    meine Tochter leidet unter Depressionen ( 19 Jahre alt), ist in Therapie.
    Ich möchte auf Alles jedoch nicht näher eingehen.
    Nun hat man ihr geraten, um einen geregelten Tagesablauf und mehr Richtung Selbstständigkeit zu kommen, sich eine kleine Wohnung zu nehmen, damit ich ihr nicht alles abnehmen muss und Sie den Weg zur Selbstständigkeit erlernen kann.
    Sie hat keinen Verdienst, musste die schulische Ausbildung unterbrechen ( ist zur Zeit schulunfähig geschrieben).
    Wie sieht es mit finanztieller Hilfe seitens des Staates aus? Hat sie da Chancen? Ich selbst verdiene nicht so viel, als dass ich diese Wohnung finanzieren könnte.

    LG

  221. Pascal

    Hallo mein Name ist Pascal bin (18) jahre alt und habe eine Frage.
    Ich werde in 2020 Vater und meine freundin ist auch (18), meine Frage ist jetzt wenn ich zu meiner Freundin in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werde weil wir wollen gerne Zusammenziehen.
    Müssen dann meine eltern Unterhalt bezahlen oder müssen sie es nichtt, weil ich möchte nicht das sie für mich Unterhalt bezahlen.
    Freue mich auf postivie Rückmeldungen.

  222. Jana H.

    Guten Tag, ich habe einige Fragen und werde um die Umstände zu erklären, etwas weiter ausholen. Meien Tochter ist fast 21 und hat bis Dezember vorigen Jahres zu Hause gewohnt. Zuvor war sie drogenabhängig mit allen dazu gehörenden Problemen , was die gemeinsame Wohnsituation stark belastete. Daher hat sie sich eine kleine Wohnung genommen und befindet sie sich wieder in einer Ausbildung. Das funktioniert ganz gut, da ein harmonisches Miteinander in unserer Wohnung absolut nicht mehr möglich war. Finanziell bringt uns das allerdings an unsere Grenzen, weshalb Sie im März Hartz4 beantragt hat. Der Bescheid dazu kam nun nach langem Hin und Her mit dem Ergebnis, dass das Einkommen den Bedarf übersteigt. Allerdings wurden die Kosten für die Unterkunft nicht berücksichtigt. Wörtlich steht im Bescheid: Es werden keine Kosten der Unterkunft berücksichtigt, eine abschließende Prüfung durch den Sozialermittler konnte nicht erfolgen. (Warum auch immer?)
    Auch erscheint mir der Regelbedarf von 339€ bei monatlichen Fahrtkosten von fast 150€ als zu gering.
    Nach der Berechnung übersteigt das Einkommen mit Kindergeld den Bedarf um 170€. Dies würde bedeuten, das bei Anrechnung der Unterkunftskosten das Einkommen ca. 170€ unter dem Bedarf liegt. ( immer noch ohne Fahrtkosten).
    Ich werde Widerspruch einlegen.
    Hat dies überhaupt Sinn?
    Muss die Jobbörse die Gründe für die Nichtanrechnung genauer darlegen und auch die Berechnung des Regelbedarfs darstellen?
    Müssen Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle und zur Berufsschule mit berücksichtigt werden?
    Vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten.

  223. Rola S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Freundin von mir (23) wohnt noch bei ihren Eltern. Ihre Eltern, Vater aus gesundheitlichen Gründen mittlerweile erwerbsunfähig und Mutter 400,- € Basis, beziehen einen Teil des Lebensunterhaltes vom Amt. Es ist so, dass meine Freundin selber, kein Geld bezieht. Sie sagte, sie würde lediglich einen Teil der Miete bezahlt bekommen, aber kein weiteres Geld beziehen. Sie selber sucht sehr energisch nach einer Arbeit oder einer Ausbildung, wobei kosten entstehen, die sie teils kaum gezahlt bekommt, weil sie einfach kein Geld zur Verfügung hat. Meine Frage; steht ihr nicht auch ein gewisser Teil an Lebensunterhalt zu oder wird tatsächlich lediglich die Miete gezahlt?

    Liebe Grüße
    Rola

  224. Malina

    Hallo an alle,
    Ich bin 20 jahre alt und wohne in einer wg.
    bald endet mein FSJ und bis ich mein studium anfange möchte ich verscjiedene praktika machen(welche jedoch nicht vergütet werden). Um das machen zu können möchte ich hartz vier beantragen. meint ihr mein antrag kommt durch ?
    kriege ich parallel dann noch kindergeld ?
    lg malina

  225. Nicole

    Mein Neffe ist 18 Jahre alt und in Italien aufgewachsen, er spricht kein Deutsch. Da die Mutter deutsch ist, hat auch er die deutsche Staatsangehörigkeit. Er zieht nun zu mir und möchte einen Deutschkurs machen, um später in Deutschland studieren zu können. Da ich keinen Platz habe kann er höchstens übergangsweise bei mir wohnen.

    Hat er Anspruch auf Hartz 4 oder andere Leistungen?

  226. Sarah

    Hallo!

    Jetzt wird es etwas komplizierter:
    Ich bin 24 Jahre alt und lebe alleine in einer Wohnung. Das Jobcenter hat in meinem Fall eine Härtefallprüfung durchgeführt und übernimmt seitdem die Miete und zahlt den regulären Regelsatz von aktuell 419€. Nun möchte ich aus schwerwiegenden Gründen kurzzeitig wieder zu meinen Eltern ziehen. Steht mir während ich bei meinen Eltern lebe weiterhin ALG 2 zu? Und muss ich erneut eine Erlaubnis zum Auszug aus dem Elternhaus einholen?

    Ich wäre wahnsinnig dankbar für eine Antwort.

  227. Sonia

    Hallo
    Meine Tochter ist vor 2 Wochen 16 Jahre alt geworden. Heute blekam die ein Schreiben vom jobcenter das sie sich am 17.10 bei der jugendberufsagentur vorstellen muss, weil die Sachbearbeiterin ihre schulische Situation / Berufswahlsituation besprechen will. Meine Tochter geht aber momentan in die 10. Klasse und nächstes Jahr möchte sie Eiter auf das Berufskollrg gehen. Jetzt soll sie zu dem Termin ihr letztes Zeugnis und Bewerbungsunterlagen mitbringen. Ich bin nicht dafür das meine Tochter dahin geht weil wir diese angebliche Hilfe nicht brauchen. Meine Tochter hat Angst vor diesen Termin.
    Mein Mann ist noch beim Jobcenter gemeldet und ich bin seit 7 Monaten als teilzeit beschäftigt wir haben noch 2 jüngere Töchter 3 und 10 Jahre alt.
    Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort.

    1. Astrid F.

      Astrid 2.12 .2019
      Hallo
      MEINE Enkelin ist 19Jahre alt leidet an einer Persohnlichkeitsstörung Borderline wollte auf Anraten derTagesklinik zu Hause aussziehen aber das JC lässt sie nicht aussziehen .Nun Arbeitet meine Tochter und hat meine Enkelin rausgeschmissen sie ist jetzt auch noch Schwanger sie war zum JC und hat das bei ihrer Vermittlerin gesagt die würde noch frech und hat zu ihr gesagt auch wenn sie rausgeschmissen wurde braucht sie noch lange nicht zu springen nun hat sie keine Bleibe und ist Obdachlos sie wohnt vorübergehend bei ihrem Freund die auch kein platz haben .Das ist schon eine Frechheit von der Beraterin ihr die Leistung zu verweigern .Waren deswegen schon zum Anwalt .Wo kann man sich beimJC beschweren
      Astrid F. gmal

  228. Sandra S.

    Mein Sohn wird in 4,5 Monaten 26. E ist vor einem halben Jahr in seine eigene Wohnung gezogen, die er auch selbst finanziert hat. Nun hat er seinen Job verloren und keinen Anspruch auf ALG 1.
    Muss er nun aus der Wohnung raus? Bekommt er Hartz 4? Müssen wir jetzt die Wohnung finanzieren?

  229. O***r M***n

    Hallo Liebes Team,

    ich habe folgendes Problem und hoffe daher auch schnelle Rückantwort.
    und zwar ich bin 18.J und werde meinen Ausbildungsvertrag durch eine eigen Kündigung aufheben.
    da ich auf in der Berufsschule und auf Arbeit nicht besonders freundlich behandelt werde.
    jetzt ist meine frage ob ich mit 18.Jahren Anspruch auf Harz4 habe
    was ich noch dazu sagen muss ich habe schon eine eigene Wohnung in der ich alleine lebe
    wird mir die Miete bezahlt?

    Mfg.

  230. Sebastian

    Hallo,
    ich bin 20, leider arbeitssuchend und wohne bei meinem Vater und seiner Lebensgefährtin. Seit einiger Zeit ist das Verhältnis zwischen mir und meinem Vater sehr angeschlagen und macht ein wohnen unmöglich. Zwar habe ich mein eigenes Zimmer, durch das absperren des Wohnzimmers und der Küche komme kann ich seit einigen Wochen weder etwas warmes essen noch meine Wäsche waschen.

    Was kann ich tun?

  231. Yussef

    Hallo,
    ich bin 23 und bin zur Zeit auf der Suche nach einer Ausbildung. Mein Studium zuvor musste ich leider abbrechen. In der Zeit bekam ich Bafög und musste mir über das Finanzielle keine großen sorgen machen. Meine Mutter bei der ich wohne bezieht selbst Arbeitslosengeld. Meine Fragen sind :

    Steht mir Alg2 zu ?
    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Alg2 zu erhalten ?
    Werde ich gezwungen sein jede Ausbildung anzunehmen, oder bekomme ich die Zeit selbst eine zu suchen die mir gefällt ?
    Bekomme ich in der Zeit wo ich nach einer Ausbildung suche Alg2 ?
    Wie läuft es mit dem Kindergeld ?

  232. Steve

    Hallo!
    meine mutter bekommt hartz 4 und haben eine räumungsklage vom Gericht?, und wir haben noch keine Wohnung,wie lange kann sie bei mir wohnen bis sie eine neue wohnung hat.

  233. Jörg Seifert

    Guten Morgen mein Problem ist das mein Sohn und ich zusammen wohnen und er mit Kindergeld +Halbwaisenrente und 645 € Lehrlingsgeld ja über dem Bedarf liegt .Er wird allerdings vom Jobcenter mit mir als Bedarfsgemeinschaft gerechnet ,das es dem Amt um das Kindergeld geht ist mir klar nur warum wird er mit dem u25 bedarf gerechnet ?
    Er gehört doch mit dem vollen Satz gerechnet und bildet dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit mir ?
    Das macht gut 100€ aus und ist ein Unterschied ob 180 €Kindergeld angerechnet werden oder 80 denke ich vor allem ist dieser Mitwirkungsterror meinem Sohn gegenüber ja hinfällig .
    Es geht nur um das wie bei der Rechnung bzw den Satz für meinen Sohn.

  234. Senol E.

    Guten Tag, mein Name ist Senol und ich habe Bürgergeld aufgrund schwerwiegender Probleme zuhause beantragt.
    Ich bin unter 22 und psychisch krank und will nun ausziehen.
    Ich kann leider nicht arbeiten weil die Agentur für Arbeit diagnostiziert hat, das ich Arbeitsunfähig sei. Leider habe ich hier zuhause große Schwierigkeiten mit meinen super tollen Stiefvater und er lässt sich Zeit mit dem ausfüllen des Antrages, wo beschrieben werden muss wieviel Unterhalt ich in seinem Haus koste, (Strom,Wasser…, essen.. etc). Muss er für mich finanziell aufkommen wenn ich später in einer eigenen Wohnung mit bürgergeld ect bin? Meine Mutter sagt ich kriege auch kein Kindergeld momentan? Die Situation hier ist komisch, bitte helfen sie mir. Ich will dieses Jahr eine Ausbildung beginnen, aber mein Stiefvater droht mir mit dem Rausschmiss und macjt mit das Leben zur Hölle, ich kann nicht mehr für irgendwas garantieren, ich habe nichts zu verlieren. Ich habe den Erstantrag zu Hause liegen und meinen Teil schon ausgefüllt, nur der Stiefvater lässt sich Zeit, er sagt er weiß nicht woher er die Informationen her kriegen soll, meine (Unterhaltskosten) hahaha….. Was kann ich jetzt machen. Therapie und Medikamentöse Einstellung hat schon begonnen, nur so neben bei. Danke

  235. Senol E.

    (Strom,Wasser…, essen.. etc). Muss er für mich finanziell aufkommen wenn ich später in einer eigenen Wohnung mit bürgergeld ect bin? Meine Mutter sagt ich kriege auch kein Kindergeld momentan? Die Situation hier ist komisch, bitte helfen sie mir. Ich will dieses Jahr eine Ausbildung beginnen, aber mein Stiefvater droht mir mit dem Rausschmiss und macjt mit das Leben zur Hölle, ich kann nicht mehr für irgendwas garantieren, ich habe nichts zu verlieren. Ich habe den Erstantrag zu Hause liegen und meinen Teil schon ausgefüllt, nur der Stiefvater lässt sich Zeit, er sagt er weiß nicht woher er die Informationen her kriegen soll, meine (Unterhaltskosten) hahaha….. Was kann ich jetzt machen. Therapie und Medikamentöse Einstellung hat schon begonnen, nur so neben bei. Danke

  236. Senol E.

    (Strom,Wasser…, essen.. etc). Muss er für mich finanziell aufkommen wenn ich später in einer eigenen Wohnung mit bürgergeld ect bin? Meine Mutter sagt ich kriege auch kein Kindergeld momentan? Die Situation hier ist komisch, bitte helfen sie mir. Ich will dieses Jahr eine Ausbildung beginnen, aber mein Stiefvater droht mir mit dem Rausschmiss und macjt mit das Leben zur Hölle. Ich habe den Erstantrag zu Hause liegen und meinen Teil schon ausgefüllt, nur der Stiefvater lässt sich Zeit, er sagt er weiß nicht woher er die Informationen her kriegen soll, meine (Unterhaltskosten) Was kann ich jetzt machen. Therapie und Medikamentöse Einstellung hat schon begonnen, nur so neben bei. Danke

  237. Thomas

    Hallo liebes Team,

    bin dabei einen Antrag auszufüllen und frage mich ob mein Sohn zur Bedarfsgemeinschaft mitzählt.
    Er ist 24 und hat einen Teilzeitjob, sein Verdienst ca. 900 € ist für seinen eigenen Unterhalt ausreichend.
    Er wohnt im gleichen Haushalt, zahlt keine Mietkosten und auch auf der suche nach einem Ausbildungsplatz, dadurch erhalten wir noch Kindergeld.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

  238. Michael J.

    Hallo,
    meine Tochter ist 19 Jahre alt (wird bald 20) und ist vor 2 Wochen Mutter geworden. Sie wohnt weiterhin bei ihrer Mutter (Meiner Ex-Frau) Der Vater des Kindes ist ihr seit längerem fester Freund. Er wohnt nicht im gleichen Haushalt und wird dieses Jahr seine Ausbildung abschließen. Danach steht ein Zusammenzug im Raum.
    Meine Tochter hat keine Ausbildung und geht aktuell und seit ihrem Schulabgang zur 9. keiner Aus- oder Weiterbildung nach. Sie ist seit längerem nicht mehr Kindergeldberechtigt. Seit Februar bezieht sie für sich Bürgergeld. Meine Tochter hat sich bewusst für diesen Weg (keine Ausbildung/Mutter werden) entschieden.

    Ich und meine Ex-Frau sind berufstätig mit festem Einkommen. und unterstützen unsere Tochter im Rahmen unserer Möglichkeiten.
    Ich habe bis zu ihrem 18 Lebensjahr vollen Unterhalt bezahlt.

    Nach der Trennung lebten meine Tochter und mein Sohn bei meiner Ex-Frau. Mein Sohn (19) lebt seit längerem fest bei mir. Er macht aktuell ein Bundesfreiwilligenjahr und bezieht ein minimales Einkommen.
    Ich bin verheiratet und habe 2 weitere kleine Kinder (2/10).

    Ich wurde nun vom Arbeitsamt angeschrieben, das ich aufgrund des Bezuges von Bürgergeld meiner Tochter meine Finanzielle Situation und Einkommensverhältnisse darzulegen, um auf welcher Art und weise auch immer zur Zahlung herangezogen werden soll/kann.

    Können sie mir bitte erklären in wie fern ich jetzt für die bewusste Entscheidung meiner Tochter finanziell in Anspruch genommen werden kann.

    Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir in meinem anliegen weiterhelfen können.

    Viele Grüße

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