Das Wichtigste zu Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug in Kürze
Die Voraussetzungen für den Bezug von Hartz-4-Leistungen erfüllen Personen, die hilfebedürftig, erwerbsfähig, zwischen 15 Jahren und dem Rentenalter sind und deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Deutschland befindet.
Hilfebedürftigkeit ist gegeben, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann und keine Hilfe von anderen, zum Beispiel Angehörigen oder anderen Leistungsträgern, erhält.
Hier erfahren Sie, wann die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen nicht gegeben sind.
Inhalt
Wer hat einen Leistungsanspruch?

Hartz 4, auch bekannt als Arbeitslosengeld 2 oder kurz ALG 2, dient der Grundsicherung. Doch nicht alle Menschen haben Anspruch auf diese Leistung. Im Sozialgesetzbuch II ist unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen für Hartz 4 erfüllt sein müssen.
Welche Personen erfüllen die für den Bezug von Arbeitslosengeld 2 notwendigen Voraussetzungen? Gibt es besondere Regeln für Selbstständige? Welche Alternativen gibt es für Personen, welche die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld 2 nicht erfüllen? In diesem Ratgeber finden Sie die Antworten.

Um erfolgreich Hartz 4 zu beantragen, müssen die Voraussetzungen stimmen. Gemäß § 7 Absatz 1 SGB II gelten für einen Anspruch auf Hartz 4 folgende Voraussetzungen:
- Alter zwischen 15 Jahre und der Altersgrenze
- erwerbsfähig
- hilfebedürftig
- gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland
Aber was genau ist unter diesen Punkten zu verstehen? Erst das Verständnis der einzelnen für Hart 4 erforderlichen Voraussetzungen ermöglicht es, festzustellen, ob im konkreten Fall ein Leistungsanspruch besteht.
Welches Alter ist die erforderliche Voraussetzung für Hartz 4?
Eine der für Hartz 4 relevanten Voraussetzungen betrifft das Alter. Das Mindestalter für den Bezug von Hartz 4 beträgt für jeden 15 Jahre. Doch die Altersgrenze, also der Zeitpunkt, ab dem kein Anspruch mehr auf Hartz 4 besteht, variiert laut § 7a SGB II. Er ist abhängig vom Geburtsdatum. Für Personen, bei welchen dieses Datum vor dem 1. Januar 1947 liegt, endet der Zeitraum des Anspruchs, sobald sie ihr 65. Lebensjahr vollendet haben.
Bei allen Personen, die später geboren worden sind, ist die Altersgrenze jeweils um ein bzw. zwei Monate angehoben. So liegt sie beispielsweise bei Hilfebedürftigen, die ab 1964 geboren worden sind, bei 67 Jahren. Generell ist zu sagen, dass der Hartz-4-Anspruch mit dem Beginn der Rente erlischt.
Wann ist eine Person erwerbsfähig?
Eine der Voraussetzungen für Hartz IV ist die Erwerbsfähigkeit. In § 8 Absatz 1 SGB II ist diese definiert:
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Demnach genügt es, wenn eine Person fähig ist, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Bei ausländischen Staatsangehörigen liegt laut § 8 Absatz 2 SGB II Erwerbsfähigkeit vor, wenn diesen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist. Es ist jedoch auch ausreichend, wenn die Beschäftigungsaufnahme erlaubt werden könnte.
Wann ist eine Person hilfebedürftig?

Die für Hartz 4 erforderlichen Voraussetzungen beinhalten unter anderem die Hilfebedürftigkeit. Dazu heißt es in § 9 Absatz 1 SGB II:
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Es kommt also bei der zu denen für Hartz 4 wichtigen Voraussetzungen gehörenden Hilfebedürftigkeit darauf an, wie viel Einkommen eine Person bezieht bzw. wie viel Vermögen sie besitzt. Zum Einkommen zählen unter anderem:
- Einnahmen aus einer Tätigkeit (selbstständige und nichtselbstständige)
- Zins- und Kapitalerträge
- Elterngeld
- Krankengeld
- Kindergeld und Unterhaltsleistungen
- Renten
- Einnahmen aus dem dem Besitz von Aktien
- Einnahmen aus der Verpachtung und Vermietung
- BAföG, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe
- Erbschaften, Abfindungen, Steuererstattungen
Demnach gibt es auch Hartz 4 für Selbstständige, welche die Voraussetzungen erfüllen. Es gibt übrigens bestimmte Arten von Einkommen, welche bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit generell nicht berücksichtigt werden; darunter fallen beispielsweise:
- Blindengeld
- Soforthilfe bei Katastrophen
- Pflegegeld bei einer Vollzeitpflege (unter bestimmten Voraussetzungen)
Eine Hilfebedürftigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Betroffene 1200 Euro brutto oder weniger durch Erwerbstätigkeit verdient. Lebt die Person mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft, wird die Verdienstobergrenze auf 1500 Euro angehoben.
Zum Vermögen einer Person gehört unter anderem Folgendes:

- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Sparbriefe
- Kapitallebensversicherungen
- Bargeld
- Schmuck
- Eigentumswohnungen
- Haus- sowie Grundeigentum
Wenn eine Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ist außerdem auch das Vermögen der Angehörigen, welcher in dieser Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen.
Wie beim Einkommen existieren auch beim Vermögen Freibeträge, die bei der Ermittlung der Hilfebedürftigkeit nicht in die Berechnung einfließen. Dazu zählen beispielsweise:
- 150 Euro für jedes Lebensjahr
- 750 Euro für eventuell notwendige Anschaffungen
- bestimmte Formen der Altersvorsorge
Darüber hinaus werden auch gewisse Gegenstände nicht als Vermögen angerechnet. Dazu gehören beispielsweise:
- ein als angemessen eingestuftes Kraftfahrzeug
- ein als angemessen eingestufter Hausrat
- Hausgrundstück bzw. Eigentumswohnung, welches bzw. welche selbst genutzt und dessen Größe als angemessen eingestuft wird
Wann erfüllen ausländische Staatsangehörige die für Hartz 4 notwendigen Voraussetzungen?
Da eine der für den Bezug von Hartz IV erforderlichen Voraussetzungen beinhaltet, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist, haben ausländische Staatsangehörige entsprechende Nachweise zu erbringen. Um zu belegen, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland befindet, müssen Bürger der EU dem Jobcenter ihren Mietvertrag, die Meldebescheinigung und den Ausweis vorlegen.
Des Weiteren müssen ausländische Staatsangehörige sich regelmäßig in Deutschland aufhalten, um einen Anspruch auf Hartz 4 zu haben. Wie können EU-Bürger diese Hartz 4-Voraussetzungen bzw. deren Erfüllung belegen? Sie müssen dem Jobcenter ihr Freizügigkeitsrecht nachweisen. Bürger außereuropäischer Staaten haben ihren Aufenthaltstitel vorzulegen.
Wie bereits weiter oben erwähnt, ist es außerdem im Fall von ausländischen Staatsangehörigen laut § 8 Absatz 2 SGB II erforderlich, dass die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist. Alternativ ist es allerdings auch ausreichend, dass die Beschäftigungsaufnahme erlaubt werden könnte.
Wer erfüllt die Voraussetzungen für Alg 2 nicht?

Einige Personengruppen bringen die für Hartz 4 notwendigen Voraussetzungen nicht mit und haben daher auch keinen Leistungsanspruch. Dazu zählen unter anderem:
- Studenten, welche nicht im Haushalt ihrer Eltern leben
- Auszubildende, welche im Rahmen der Ausbildung im Wohnheim oder Internat oder bei ihrem Ausbilder leben
- Ausländische Staatsangehörige, welche einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben
Andere Leistungen: Alternativen zum Alg 2
Personen, die nicht die für den Bezug von Hartz 4 erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter Umständen einen Anspruch auf andere Leistungen. So können beispielsweise Studenten BAFöG beantragen, um ihr Studium zu finanzieren. Auch für andere Kosten gibt es unter Umständen Unterstützung, wenn kein Anspruch auf Hartz 4 besteht: Sollte das Geld für die Miete knapp sein, gibt es für Betroffene die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Hallo,
ich habe folgende Frage.
Meien Mum ist vor Jahren am Bein erkrankt und kann deswegen nur noch schwer laufen, geschweige denn meherere Stunden arbeiten.
Bisher hat mein Vater und ich den Unterhalt verdient, meine Mutter war bis dato arbeitslos und hat auch kein geld bezogen, weil das Einkommen meinerseits und das von meinem Vater zu hoch war.
Jedoch ist er jetzt in Rente ( bekommt somit natürlich weniger ) und ich werde demnächst ausziehen.
Somit ist die Rente, meines Vaters, natürlich zu wenig für zwei.
Meine Frage ist somit, was genau kann meine Mutter jetzt beantragen? Hartz4? Frührente? Sie ist 57 Jahre alt
Vielen Dank im vorraus
Hallo, erbitte Hilfe zu folgender Frage.
Ich bin seit 2 Jahren Hartz4 und war zuvor 10 Jahre selbständig im Europäischem Ausland. Rückkehr und Job/Firmen-Aufgabe wegen Unfall.
Hier trete ich auf der Stelle und komm nicht weiter daher liebäugle ich wieder mit dem Ausland (anderer Kontinent)
Mein Arbeitsvermittler mit dem ich ein sehr gutes Verhältnis pflege meinte ich werde eventuell Schwierigkeiten bekommen nochmals Hartz4 zu beantragen wenn ich z.B. 6-12 Monate mich im Ausland umsehe aber nichts finde/oder es nicht läuft und wieder zurückkomme. Er meinte die Leistungsabteilung könnte ablehnen mit der Begründung ich sei nur nach D eingereist nur um wieder Sozialleistungen zu beantragen. Ich könne nur 3 Wochen bezahlt und 3 Wochen unbezahlt Urlaub bekommen alles andere wäre problematisch. Ist den Hartz4 nicht ein Grundrecht wenn man Deutscher ist und hat Anspruch darauf auch wenn man aus einem Außereuropäischem Land zurückkehrt?
Hallo Moin. Da ich am Di.nach Pfingsten meinen Alge 2 erstantrag einreichen moechte und ich von meinen Arbeitgeber nach mehrmaligen Telefonaten immer noch nicht erhalten habe , wollte ich wissen ob ich auch ohne diesen Bescheid beim jobcenter vorstellig werden kann , da ich ja auch die Kontoauszuege der letzten 6 Monate vorlegen muss und da stehen die Zahlungseingaenge Monatlich drauf ?? Bitte um eine Antwort …Danke…Al..
Hallo, mein freund war 2015 nach deutschland gekommen. Er ist eu-bürger. Er war jahrelang obdachlos. Nun haben wir endlich einen pass neu ausstellen lassen. Da er keine papiere mehr hatte. Und wir haben einen 100euro minijob gefunden. Und es könnte auch nach probezeit mehr werden. Nun haben wir einen antrag gestellt auf aufstockung. Dieser wurde erst mündlich zugesagt und am nächsten tag bekamen wir plötzlich eine absage. Die vorallem noch falsche angaben enthält. Wahrscheinlich hat das jobcenter massenabsagen verteilt. Und einfach die namen oben ergänzt. Aufjedenfall kann es doch nicht sein das uhm das verwehrt wird. Er war so lange auf der strasse und hier hat er seine sozialen kontakte und wir sind 2 jahre zusammen. Nur konten wir erst nachdem die papiere gemacht worden sind auf dem meldeamt melden.
Warum unterstellt das jobcenter man würde nur wegen arbeit kommen… was soll denn das? Hier ist sein soziales umfeld und auf der strasse ist er auch geblieben. Jahrelang und hat nichts bezogen, (er hatte ja nicht mal mehr papiere). Es ist doch klar das man irgendwann von der strasse weg möchte. Und nun hat er eine chance und wird einfach abgelehnt. Obwohl erst mündlich zugesagt wurde an dem termin zum vorsprechen. Sie hatte alle unterlagen zuvor gesehen und ihr ok gegeben und wollte die zahlung auch tätigen. Sein minijob kann doch aufgestockt werden auch als eu bürger oder???? Wie gehen wir nun vor?
Hallo Anonym,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Sie sollten sich deshalb bei einem Anwalt für Sozialrecht erkunden, welche Schritte jetzt infrage kommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,Meine Frage ist ich bin 28 alleinerziehend und wohne im gleichen Haushalt wie meine Eltern( beide rentner) steht mit die hartz4 zu??
Schönen Guten Tag
Mein Freund kommt aus England ist jetzt seid drei Monaten hier und möchte hier auch bleiben, ich bin Hartz4
Empfängerin und Schwanger. Er hätte einen Job in Aussicht aber er müsste dafür Deutsch Grundlagen können. Er lernt schon immer fleißig aber wir leben im Moment wirklich am Rande der Existenz. Daher wollten wir zum Jobcenter und fragen ob uns in irgendeiner Weise hilfe zusteht für Ihn. Aber ich habe wirklich Angst das es Sie nein sagen, weil ich dann wirklich nicht mehr weiß was ich machen soll.
Liebe Grüße Jessica
Ich bin staatlich geprüfte Kinderpflegerin, in der Ausbildung zur Erzieherin, welche ich aber abbrechen möchte, da ich da absolut nicht klar komme.
Da ich hier einfach nirgends eine Anstellung als Kinderpflegerin bekomme, weiß ich nicht weiter.
Welche finanziellen Hilfen stehen mir zu?
Hallo Franziska,
im Einzelfall können wir leider nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht. Erkundigen Sie sich direkt beim Leistungsträger oder einer Sozialberatungsstelle.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Meine Frage wäre, ob ein EU Bürger (Portugal), erst nach 5 Jahren Anrecht auf Hartz 4 hat ( auch wenn man 3 Jahre lange immer gearbeitet hat). , oder nur dann nicht wenn man noch nie in Deutschland gearbeitet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Maria F
Hallo,
meiner Bruder ist gerade aus Malta gekommen, er hat ein Minijob gefunden und er arbeitet auf 450€ Basis . Hat er Anspruch auf Hartz IV ?
Danke für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen,
Serena
Hallo Serena,
im Einzelfall können wir leider nicht beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht. Grundsätzlich können Geringverdiener mit Hartz 4 aufstocken, ob dies bei Ihrem Bruder der Fall ist, können wir nicht sagen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern (20,21,26). Der mittlere ist ausgezogen,die jüngste geht noch in die Schule. Die Große geht auf 450 €Basis arbeiten und zahlt ihre Krankenversicherung selber von ihrem Lohn.Jetzt meine Frage : Steht ihr Hartz 4 zu? Ich selber verdiene auch nicht gerade viel.
Danke für die Antwort ?
Hallo Wasem,
ob Ihre Hartz 4 zusteht, hängt von ihrem Bedarf un ihren Einkünften/ ihrem Vermögen ab. Allerdings kann sie Hartz 4 beantragen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und habe eine schulische Ausbildung gemacht´, die ich im Juni 2018 beenden werde.
Ab ‚Anfang August werde ich auf ein Kolleg gehen und kann elternunabhängiges BAFÖG beantragen.
Was ist mit den 6 Wochen dazwischen.
Beim Arbeitsamt kann ich mich Arbeitssuchend ohne Leistung melden, damit ich keine Lücken bei der Rente später habe.
Ich werde ab Juli ein Zimmer bei meiner Oma bewohnen, da ich es von dort aus näher zum Kolleg habe.
Kann ich Ansprüche geltend machen um die 6 Wochen zu überbrücken
Danke für die Antwort
Sabastian
Hallo Sebastian,
das ist in aller Regel nicht möglich, da Ihre Eltern für Sie aufkommen müssen, bis Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Bis zur vollendung zum 25. Ausbildungsjahr sofern keine ausbildung gemacht wurde!!!! Wurde eine ausbildung gemacht, ist das mit dem jahren nicht mehr von bedeutung. Dann hat er das recht auszuziehen und eltern mpssen dafpr nicht mehr aufkommen.
Hallo, vielleicht können Sie mir helfen. Mein Sohn ist zur Zeit Bezieher von Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII, also dauerhaft voll erwerbsgemindert aufgrund einer psychischen Erkrankung. Ein Anpruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nicht, da nicht genügend Zeiten angesammelt wurden( nur 33 Monate statt 36).
Nun ist die psychische Erkrankung überwunden, laut Attest des behandelnden Psychiaters. Die Idee ist diese, das mein Sohn nun wieder nach Hartz4 wechselt, wegen der Weiterbildungs-und Vermittlungsmöglichkeiten, die ja so beim Sozialamt nicht bestehen. Die Frage ist, wie bewerkstelligt man dieses Vorhaben und ist dies überhaupt ratsam? Ich danke Ihnen für Ihre freundliche Hilfe.
Mit schönen Grüßen
Fragender
Hallo Fragender,
mit einem ärztlichen Gutachten, mit dem gezeigt werden kann, dass der Betroffene erwerbsfähig ist (also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann), ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld II durchaus ratsam. Wenden Sie sich einfach an das zuständige Jobcenter und schildern Sie die Situation.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Meinem Bruder soll der Anspruch auf Hartz IV gekürzt werden , da er im Dezember eine Arbeit angenommen malte , für die erinner Dezember in Lohr und wurde . Seit dem ersten ersten ist er wieder arbeitslos , soll aber für Januar nun kein Anspruch haben. Das kann doch wohl nicht sein? Nur weil er im Dezember mal ein paar Euro mehr verdient hat, mit denen er Schulden bezahlt hat, Reparatur am Auto vorgenommen hat, kann er doch jetzt nicht im Januar keinen Cent erhalten. Wer soll denn die Miete bezahlen, wovon soll er essen? Jobcenter recklinghausen ist einfach der Hammer
Hallo Rosemarie,
sofern Ihr Bruder seinen Lohn Ende Dezember bekommen hat, kann dieser auf die Leistungen angerechnet werden. In diesem Fall müsste er Ende Januar wieder Leistungen vom Jobcenter erhalten, sofern er sich früh genug gemeldet hat und ihm keine Sperrzeit droht. Er sollte sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter auseinandersetzen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage .Ich bin seit 2 Jahren in Deutschland,zurzeit mache ich einen Deutschkurs.Ich und mein Mann möchten wir eine Wohnung vermieten.Und meine Eltern nach Deutschland hollen.Ich möchte wissen ,ob mein Papa einen Anspruch auf Hatz IV hat?Der ist krank und kann leider nicht arbeiten.Ich würde mich freuen,wenn ich eine Antwort bekommen würde.Vielen danke
Mit freundlichen Grüßen
Camelia