Es bekommt nur Hartz 4, wer die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die beiden wichtigsten Kriterien sind Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit. Wann Sie laut Sozialrecht als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie für Hartz 4 erfüllen müssen, erklären wir Ihnen hier.

Das Wichtigste zum Thema „Hartz 4 Voraussetzungen“ kurz und knapp zusammengefasst
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Hartz 4 ist, dass Sie zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) gehören.
Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit sind bei Hartz 4 unabdingbare Voraussetzungen, auch für Aufstocker und Selbstständige.
Wer die genannten Kriterien nicht erfüllt, hat vielleicht keinen Hartz-4-Anspruch, kann aber trotzdem andere Sozialleistungen beantragen.
Inhalt
Voraussetzung für Hartz 4: Erwerbsfähigkeit

Zwar ist Deutschland ein Sozialstaat, Anspruch auf Hartz 4 hat trotzdem nicht jeder. So gehören beispielsweise Studenten, Schüler und Auszubildende nicht zum Kreis der Leistungsberechtigten. Auch Asylbewerber, Rentner und Menschen, die in einer sozialen Einrichtung oder Heim leben, haben nicht unbedingt Anspruch auf Hartz 4.
Welche Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, damit der Antrag auf Hartz 4 bewilligt wird? Damit Sie überhaupt einen Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch geltend machen können, müssen Sie zum Kreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten für Hartz 4 gehören. Voraussetzungen hierfür sind gemäß § 7 SGB II:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt, haben das Renteneintrittsalter aber noch nicht erreicht.
- Sie sind erwerbsfähig und hilfebedürftig.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland.
Das bedeutet einerseits, dass Sie ein gewisses Alter haben müssen, um einen Hartz-4-Antrag stellen zu können. Andererseits müssen Sie auch nachweislich hilfebedürftig sein. Aus diesem Grund müssen Sie bei der Antragstellung auch wahrheitsgemäß und genau angeben, welches Einkommen bzw. Vermögen Sie besitzen.
Wichtiger noch ist die Erwerbsfähigkeit. Anders als bei anderen Sozialleistungen, ist bei Hartz 4 eine der Voraussetzungen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und daher jede zumutbare Arbeit annehmen müssen. Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie täglich mindestens drei Stunden arbeiten können.
Hilfebedürftigkeit trotz Arbeit

Wer nun glaubt für Hartz 4 nicht die Voraussetzungen zu erfüllen, weil er bereits einer Arbeit nachgeht, irrt sich. Viele Menschen in Deutschland sind Geringverdiener oder haben keine Vollzeitstelle.
Hier kann trotzdem eine Versorgungslücke entstehen, die durch Hartz-4-Leistungen ausgeglichen wird. Es handelt sich dabei um sogenannte Aufstocker. Hartz 4 für Selbstständige unterliegt weiteren Voraussetzungen. Grundsätzlich können auch Selbstständige hilfebedürftig sein, wenn das eigene Geschäft nicht gut läuft.
Da auch die Erwerbsfähigkeit gegeben ist, kann es sein, dass sie einem Vermittlungsvorschlag des Jobcenters nachgehen müssen, auch wenn dieser nicht der bisherigen Arbeit in der Selbstständigkeit entspricht. Die bisherige Tätigkeit können Selbstständige nur weiter ausführen, wenn hier eine positive Prognose gestellt werden kann.
Für EU-Bürger gelten zusätzliche Hartz-4-Voraussetzungen: Nur, wer sich mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhält (sogenannter „verfestigter Aufenthalt“) kann Sozialleistungen – darunter Arbeitslosengeld 2 – beantragen. Diese Voraussetzungen für ALG 2 waren vor einiger Zeit weniger streng. Zuvor konnten EU-Bürger bereits nach sechs Monaten Sozialleistungen in Anspruch nehmen, seit 2017 müssen Sie sich aber mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhalten.
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Lexa meint
Hallo mein Sohn ist 25Jahre alt und lebt noch bei uns. Er ist ohne Ausbildung und Arbeit und erhält kein Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen was kann man tun