Schonvermögen – Hier können Sie es sich berechnen lassen

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schonvermögen beim Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Schonvermögen in Kürze

Gilt ein eigenes Auto als Schonvermögen?

Ein eigenes Kfz gehört zum Schonvermögen, sofern dieses einen Restwert von 7.500 Euro nicht übersteigt. Dieser Freibetrag gilt pro Person und kann in einer Bedarfsgemeinschaft nicht addiert werden.

Wie kann ich die Höhe vom Schonvermögen ermitteln?

Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Sie das Schonvermögen ansetzen können.

Was passiert mit Vermögenswerten, die nicht zum Schonvermögen gehören?

Übersteigen Ihre Vermögenswerte das Schonvermögen deutlich, müssen Sie diese zunächst zur Sicherung des Lebensunterhalts aufbrauchen.

Schonvermögen-Rechner

© by brutto-netto-rechner.info

Wie hoch ist der Schonvermögensbetrag?

Sie können sich Ihr Schonvermögen ganz leicht berechnen lassen.
Sie können sich Ihr Schonvermögen ganz leicht berechnen lassen.

Immer wieder diskutieren Politiker über eine Korrektur der Hartz-4-Sätze. Anders als das Schonvermögen, das ALG-2-Empfängern zur Verfügung steht und als nicht verwertbar gilt, werden die Hartz-4-Regelsätze allerdings relativ oft der Lohn- und Preisentwicklung und somit dem Einkommen der Geringverdiener in Deutschland angepasst.

Die Schonvermögensgrenze hingegen wurde zum letzten Mal im Jahr 2010 angepasst und hat seitdem seine Höhe beibehalten. Sie schützt besondere Wertgegenstände der Hartz-IV-Empfänger davor, verwertet werden zu müssen, bevor ein Antrag auf ALG 2 gestellt werden kann.

Aber was ist ein Schonvermögen genau und welche Gegenstände oder Verträge können dazugehören? Gibt es für Kinder und Erwachsene unterschiedliche Vorgaben? Und wann ist der Vermögensschonbetrag ausgereizt? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Hartz 4: Das Schonvermögen kostenlos berechnen

Viele Menschen sind sich oft nicht sicher, besonders im Hinblick auf eine Altersvorsorge, welche Vermögenswerte geschützt werden können und welche vor dem Anspruch auf Hartz-4-Leistungen verwertet werden müssen.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen einen Rechner bereit, der aufgrund Ihrer Besitztümer errechnen kann, welches Schonvermögen Sie bei Hartz 4 behalten dürfen und ab wann eigenes Kapital verwertet werden muss.

Dazu müssen Sie lediglich ein paar Angaben zu Vermögenswerten und Ihrer privaten Situation machen. Auf Basis dieser Daten kann das Hartz-4-Schonvermögen durch obigen Rechner ermittelt werden.

Andere kostenlose Rechner

Arbeitslosengeld-I-RechnerBAföG-RechnerGrundsicherung-RechnerHartz-4-RechnerRentenrechnerGehaltsrechnerTeilzeitrechnerKurzarbeit-Rechner

Was zählt zu Hartz-4-Schonvermögen?

Das Schonvermögen laut SGB II ermöglicht auch den Besitz eines angemessenen Kraftfahrzeugs.
Das Schonvermögen laut SGB II ermöglicht auch den Besitz eines angemessenen Kraftfahrzeugs.

Das Hartz-4-Schonvermögen ist vom verwertbaren Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers abzuziehen.

Dieser Begriff bezeichnet also den Teil des Vermögens, der nicht verwertet werden muss, bevor ein Antrag auf ALG II gestellt werden kann.

Jeder, der in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt, hat demnach einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro bzw. 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr.

Der maximale Freibetrag für jeden erwachsenen Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei insgesamt 9.750 Euro. Hartz-IV-Hilfebedürftige, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro Lebensjahr (jedoch max. 33.800 Euro).

Jedem Hartz-4-Empfänger stehen außerdem noch einmal 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu. Je nachdem, wann ein Hartz-4-Empfänger geboren wurde, können diesem abweichende Vermögensfreibeträge zustehen. Dementsprechend gilt nach § 12 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II):

  • Für Personen, die nach dem 1. Januar 1958 geboren sind, ein Freibetrag von maximal 9.750 Euro,
  • für Personen, die nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, ein Freibetrag von maximal 9.900 Euro,
  • für Personen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, ein Freibetrag von 10.050 Euro.

Das genannte Schonvermögen nach dem SGB II bezieht sich allerdings nicht auf geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen. Diese können zusätzlich als Schonvermögen zur Altersvorsorge geltend gemacht werden.

Zu diesen Formen der Vorsorge gehören lediglich Verträge, die belegen, dass diese vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden können und die Ansprüche einen Wert von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr des Bezugsberechtigten nicht überschreiten. Nicht verwertet werden können dann Altersvorsorgen in folgender Höhe:

  • Für vor dem 1. Januar 1958 Geborene: Freibetrag von 48.750 Euro,
  • für nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene: Freibetrag von 49.500 Euro,
  • für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene: Freibetrag von 50.250 Euro

Nach dem SGB II mögliche Schonvermögen

Ein Eigenheim wird als Schonvermögen bei Hartz 4 anerkannt - allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe.
Ein Eigenheim wird als Schonvermögen bei Hartz 4 anerkannt – allerdings nur bis zu einer bestimmten Größe.

Gleichzeitig gibt es laut SGB II ebenfalls Vermögenswerte und Gebrauchsgegenstände, die von der Verwertung ausgenommen sind. Dieses sogenannte durch Hartz IV geschütztes Vermögen darf nicht angetastet werden und steht dem Hartz-IV-Bezieher weiterhin zur freien Verfügung.

Aber was genau kann zu diesem ALG-2-Schonvermögen hinzugezählt werden? Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen laut § 12, Absatz 3 des SGB II:

  • Vermögensgegenstände für die Altersvorsorge, wenn keine Versicherungspflicht in gesetzlicher Rentenversicherung besteht,
  • ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person bis zu einem Wert von etwa 7.500 Euro,
  • ein angemessener Hausrat,
  • Eigentum (z. B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung), welches selbst genutzt wird und angemessen groß ist
  • Vermögen, das zur Beschaffung oder zum Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
  • Dinge, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder eine besondere Härte bedeuten würde.

Wichtig ist bei der Betrachtung vom Hartz-4-Sparvermögen immer die persönliche Lebenssituation des Empfangsberechtigten. Entscheidend hinsichtlich der Angemessenheit eines Vermögensgegenstandes ist deshalb auch immer, ob es für die betroffene Person unzumutbar wäre, bestimmte Vermögensgegenstände abzugeben.

Welche Höhe vom Schonvermögen gilt für eine Eigentumswohnung?

Bezüglich einer Eigentumswohnung bzw. einem Eigenheim lassen sich grobe Abschätzungen treffen, wie groß eine solche Immobilie zur Eigennutzung sein darf, bevor diese verwertet werden muss. Demnach gilt für eine Wohnung, dass diese für eine Person maximal 80 m², bei einem Haus etwa 90 m² groß sein darf. Bei einem Vier-Personen-Haushalt wird dem Hartz-4-Empfänger eine Wohnung bis zu 120 m² bzw. ein Haus bis 130 m² Wohnfläche gewährt.

Für eine Grundstücksfläche wiederum unterscheidet sich die Größe je nach Lage. Auf dem Land wird ein Grundstück von etwa 800 m² zugelassen, in der Stadt ist diese Größe weitaus beschränkter. Hier werden lediglich etwa 500 m² anerkannt, bevor eine Verwertung erfolgen muss.

Das Schonvermögen: An einem Beispiel berechnet

Um genau zu verstehen, wie sich das Hartz-4-Schonvermögen im Detail zusammensetzen kann, stellen wir Ihnen im Folgenden ein Beispiel zur Berechnung vom Schonvermögen vor.

Ausgegangen wird hierbei von einem 60-jährigen Empfänger von Hartz-4-Leistungen:

Beispiel: Schonvermögen für einen Hartz-IV-Empfänger, 60 Jahre alt

  • Grundfreibetrag: 150 x 60 Jahre = 9.000 Euro
  • Freibetrag für einmalige Anschaffungen = 750 Euro
  • Vermögen, welches der Altersvorsorge dient (staatlich gefördert): 750 Euro pro Lebensjahr x 60 Jahre = 45.000 Euro
  • Bei (ehemaligen) Selbständigen oder Freiberuflern: Vermögen zur Altersvorsorge in angemessener Höhe

Gehört eine private Rentenversicherung ebenfalls zum Schonvermögen?

Das Schonvermögen zu berechnen, ist mit unserem Rechner möglich.
Das Schonvermögen zu berechnen, ist mit unserem Rechner möglich.

Viele Deutsche schließen eine private Rentenversicherung ab. Oft nicht nur, weil sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente absichern wollen, sondern manchmal auch, weil sie selbstständig sind und demnach nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

Auch als ergänzende Rente kann eine private Vorsorge sinnvoll sein. Aber was, wenn plötzlich Hartz IV beantragt werden muss? Es gilt: Nicht jede private Rentenversicherung zählt zum Schonvermögen, sondern grundsätzlich nur:

  • Eine private Altersvorsorge mit unwiderruflicher Zweckbindung (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II).
  • Eine Riester-Rente (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II) – keine Anrechnung der geförderten Altersvorsorgeaufwendungen.
  • Eine private Altersvorsorge zum Ausgleich der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II, soweit angemessen.

Daraus ergibt sich, dass es durchaus möglich ist, trotz des Bezugs von Hartz IV eine private Rentenversicherung weiterzuführen. Dabei muss allerdings die Form dieser Altersvorsorge berücksichtigt werden.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (58 votes, average: 4,60 out of 5)
Schonvermögen – Hier können Sie es sich berechnen lassen
Loading...

Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

54 Gedanken zu „Schonvermögen – Hier können Sie es sich berechnen lassen

  1. Kevin N.

    ich bin behindert und wohne im betreuten Wohnen und arbeite in einer Behindertenwerkstatt. Mein Einkommen besteht aus der Grundsicherung ca. 500,00 Euro/Monat und Gehalt ca. !40,00 Euro / Monat. Es liegen keine Verögenswerte vor.

  2. L., Peggy

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich habe eine An-Frage, ich beziehe Hartz IV, bin Unterhaltspflichtig, habe ein kleines Schonvermoegen, muss ich es an die Unterhaltskasse zahlen?.
    Für Ihre Antwort und Mühe bedanke ich mich im Voraus
    Mit freundlichen Grüße
    Peggy L.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert