Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es nicht nur, hilfebedürftige Personen finanziell zu unterstützen. Sie sollen auch schnell wieder auf eigenen Beinen stehen. Eine geringfügige Beschäftigung stellt oft einen ersten Schritt in den Arbeitsmarkt dar. Wie wirkt sich aber ein Zuverdienst auf die Hartz-4-Leistungen aus?
Das Wichtigste zum Hartz-4-Zuverdienst kurz und knapp zusammengefasst
Ja, ALG-2-Empfänger dürfen zusätzliches Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit erwirtschaften. Sie werden dazu sogar vom Jobcenter ermutigt.
Der Zuverdienst beeinflusst das Arbeitslosengeld 2. Der Anspruch des Leistungsbeziehers verringert sich durch das zusätzliche Einkommen.
Damit arbeitende Hartz-4-Empfänger aber über mehr Geld verfügen können als Hilfebedürftige, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, gibt es bestimmte Freibeträge. Diese werden nicht als Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Mehr dazu hier.

Inhalt
Zuverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 – Grundlegende Regelungen
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt laut § 2 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) folgendes Ziel:
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Arbeitslose Personen werden in diesem Zusammenhang dazu angehalten, zusätzlich zum Hartz-4-Bezug einen Zuverdienst zu erwirtschaften. Des Weiteren gibt es viele Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten.
Ihr Einkommen reicht häufig nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch diese Personen können Anspruch auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Dies wird dann Hartz-4-Aufstockung genannt.
Wie viel Geld darf ich bei Bezug von Hartz 4 dazuverdienen?
Für die meisten ALG-2-Empfänger ist die Frage von Bedeutung, wie hoch ihr Hartz-4-Zuverdienst sein darf. Grundsätzlich liegt die Grenze beim Einkommen für Erwerbstätige bei 1.200 Euro brutto. Für Personen mit Kind erhöht sich die Summe auf maximal 1.500 Euro.
Der Zuverdienst bei Hartz-4-Bezug wird als Einkommen auf die Leistungen angerechnet. Damit sich die Aufnahme einer Arbeit trotzdem lohnt, werden gewisse Freibeträge angesetzt. Wer zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 einen Zuverdienst erwirtschaftet, kann von folgenden Freibeträgen profitieren:

- Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet. Bis zu dieser Grenze landet der Hartz-IV-Zuverdienst also komplett in der Tasche des ALG-2-Empfängers.
- Zusätzliches Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei.
- 10 Prozent des weiteren Einkommens von 1.000 Euro bis 1.200 bzw. 1.500 Euro werden nicht angerechnet.
Ein Beispiel soll die Berechnung verdeutlichen: Nehmen wir an, dass Sophie monatlich ein Einkommen von 1.200 Euro zu den Hartz-4-Leistungen dazuverdienen kann. Die Tabelle zeigt, welcher Betrag nicht angerechnet wird und somit nicht zu einer Verringerung ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 führt.
Berechnung | Freibetrag |
---|---|
Die ersten 100 Euro sind immer anrechnungsfrei | 100 Euro |
20 Prozent für das Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro | 180 Euro |
10 Prozent für das Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro | 20 Euro |
Summe | 300 Euro |
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Lali meint
Hallo
Ich habe eine frage
Ich bin alleinerziehend und habe ein 450 minijob komme aber auf 430 raus bekomme ich nich was von jobcenter wenn ich NOCH ein jon habe wo ich 160 Euro verdiene? Oder darf man das allgemein??
Y.Böhmer meint
Wenn ich 160€ dazu verdiene was bekommt das Jobcenter oder bleibt mir der Betrag
Sarah meint
Ich bin Mutter von einem Kind und verdiene einmalig 228 Euro dazu wie viel darf ich davon dann behalten und was muss ich an das Amt zahlen .????
Stephanie meint
Hallo liebes Team
Mir ist das soweit ja klar mit dem dazuverdienen , aber eine Frage habe ich dann doch noch :
Ich und auch mein Mann beziehen Hartz4 ,
Ich gehe für 450 € arbeiten, wenn jetzt mein Mann auch einen Minijob bekommt , wird bei ihm genauso verfahren (100€ freigrenze dann 20% auf den Rest) ?
Oder hat Er diese 100 € freigrenze nicht weil wir eine bedarfsgemeinschft sind ?
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken und danke im voraus schon mal
LG
Stephanie
jaqueline meint
Da wüsste ich auch gerne. Hast du schon eine Antwort bekommen?LG jacky
Anja meint
Hallo, ich bekomme Rente und zusätzlich Harz 4, nebenbei mache ich an einigen Online Umfragen mit und bekomme dafür 2 × in Jahr 30€. Jetzt sagte mir mein Sachbearbeiter, das ich nix mehr dazuverdienen darf und er mir die 30€ abzieht. Das verstehe ich nicht. Eine Bescheid darüber habe ich noch nicht bekommen.
Elvira P. meint
Hallo Anja,
das ist Quatsch! Du darfst 100€ anrechnungsfrei dazuverdienen.
Anas meint
Hallo,
ich bin 38 und beziehe teilweise Leistungen vom Jobcenter im Bedarfsgemeinschaft und habe 6 jähriger Tochter. Ich arbeite Teilzeit netto 1150 Euro
Ich möchte nun mein Resturlaub auf mein Langzeitkonto sparen.
Die Frage ist: Wird die Wertguthaben aus Langzeitkonto als Einkommen beim Jobcenter angerechnet?, wenn ich diese nachdem Ende des Arbeitsvertrages auszahlen lassen möchte.
Vielen dank im voraus.
Nicole P. meint
Hallo, ich bin alleinerziehende Mama einer 5 jährigen Tochter und habe seit 15.09.2019 einen Minijob und beziehe H4. Am 24.09.2019 kam ein neuer Bescheid, der meiner Meinung nach falsch ist. Ohne Minijob bekam ich 803,00 € aber jetzt soll ich nur noch 523,24 € bekommen. Meine Kollegin ist in der selben Situation, aber bekommt 640,00 €. Ich werde gegen den Bescheid auf jeden Fall in Einspruch gehen, wollte mich nur bei Ihnen rückversichern, dass ich damit auch richtig liege.
Liebe Grüße Nicole P.
Konni meint
Ich habe auch mal eine frage ,ich bekomme Harz 4 ,habe im Monat mit allem 850 Euro habe am 1 April einen Mini Job von 400 Euro, was bekomme ich noch vom Amt oder was wird abgezogen. Lg
miray meint
Hallo,
ich bin 30 und bin alleinerziehend meine Tochter ist 6. bekomme zur zeit alg2 habe aber vor einen Teilzeitjob zu machen, aber ich verstehe diese Regeln nicht. Also meine Freundin arbeitet bei der Unterhaltskasse die erklärt mir zwar alles aber ich finde manches so unlogisch. wenn ich 20 std die Woche, sind 80 Stunden im Monat arbeiten gehe und am Ende zB statt 800 eu netto dann 300 eu habe, heisst das, dass ich 80 Stunden im Monat fur 300 eu arbeiten muss?????
Danke fur die Antworten 😀
LG
Conny meint
Hallo,ich möchte einen Job annehmen geringver Diener 650,Euro,was bleibt mir vom hartz4 übrig? Liebe Grüße Conny
Lino C. meint
Beziehe h4 möchte gerne ein Mini job annehmen der Chef meinte aber der braucht mich nur 3 mal im Monat habe das mal grob ausgerechnet bekomme nicht mehr als 150 ausgezahlt.. was darf ich behalten und was wird mir abgezogen ?
Moritz M. meint
Der momentane Grundfreibetrag von 165 € muss dringend erhöht werden, auf wenigstens 250 €. Es ist nicht vermittelbar, dass ALG II-Empfänger nur 165 € im Monat hinzu verdienen können. Dies hält davon ab, auch kleine Arbeiten und Aufträge anzunehmen und so nicht nur das Selbstvertrauen zu stärken, sondern eventuell wieder einen Fuß in den Arbeitsmarkt zu bekommen !! Mit dieser Bemessungsgrenze ist das aber schier unmöglich ! Die Vergütung geleisteter Arbeit mit 80% auf das ALG II anzurechnen, ist eine Schande und eine Nichtanerkennung vollbrachter Arbeit. Für den Arbeitnehmer ist es nicht lohnenswert, bei der Aussicht auf 80% Verlust, Arbeit aufzunehmen und den Lohn zu verbraten !
Lutz meint
Hallo,
das mit den Freibeträgen habe ich verstanden.
Ich hätte die Chance, gelegentlich geringfügig was dazuzuverdienen.
Wenn ich unter den 100 Euro im Monat bleibe (mehr wird’s nie werden), muß ich das dann überhaupt beim Jobcenter melden?
Wenn ja, wie ist das Procedere dafür überhaupt?
Danke für aufklärende Antwort!
Lutz
Kornelia meint
Hallo ich verstehe das alles nicht mehr man möchte arbeiten und es wird bei 400 Euro die Hälfte abgezogen ,man verliert dier Lust arbeiten zu gehen ,warum kann mann wenigstens nicht 40 Euro dazu verdienen ohne das einem was abgezogen wird,es wird doch auch alles teurer ,😠