Beim Kindergeld ist die Auszahlung genau geregelt. Nur Kindergeldberechtigte erhalten den Betrag. Doch wer ist berechtigt? Wer zahlt das Kindergeld aus? Kann ich mir das Kindergeld bar auszahlen lassen? Wie wird eine Kindergeld-Nachzahlung auf Hartz 4 angerechnet? Dies und mehr klärt der folgende Ratgeber.
Das Wichtigste zum Kindergeld und dessen Auszahlung kurz und knapp zusammengefasst
- Die Familienkassen der Arbeitsagentur regeln das Kindergeld und dessen Auszahlung. Allerdings gibt es auch dezentrale Familienkassen, bei denen das Kindergeld beantragt werden kann.
- Unter bestimmten Voraussetzungen geht das Kindergeld bzw. dessen Auszahlung direkt ans Kind.
- Familien mit Hartz 4: Die Kindergeldauszahlung wird als Einkommen angerechnet. Eine Nachzahlung darf aber nur im Monat des Zuflusses angerechnet werden.

Die Familienkassen vom Arbeitsamt sind für Kindergeld/dessen Auszahlung zuständig.
Inhalt
Familienkasse nicht Kindergeldkasse regelt die Auszahlung

Wann die Kindergeldauszahlung erfolgt, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab.
Zuerst muss mit einem gängigen Irrtum aufgeräumt werden: Es gibt keine sogenannte Kindergeldkasse. Die Auszahlung vom Kindergeld erfolgt durch die Familienkassen. Als Körperschaften des öffentlichen Dienstes gehören 14 Familienkassen zur Bundesagentur für Arbeit.
Allerdings existiert eine Vielzahl dezentraler Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern, diese sollen aber bis zum Jahr 2022 abgeschafft werden. Die Zuständigkeiten sollen dann ebenfalls an die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt übergehen.
Das heißt aber nicht, dass nur Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder Hartz 4 einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Auszahlung kann von jedem beantragt werden, der ein Kind hat oder eines in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Um als Elternteil oder Erziehungsberechtigter einen Anspruch auf Kindergeld geltend zu machen, muss der Betroffene jedoch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder dort unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Kindergeld ohne Konto: Auszahlung per Scheck oder bar möglich?

Kindergeld: Ist die Auszahlung per Scheck oder bar möglich?
Beim Kindergeld erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf das Konto des Kindergeldberechtigten. Sich das Kindergeld bar auszahlen zu lassen, ist allerdings nicht möglich.
Bei Kinderzuschlag und Kindergeld erfolgt die Auszahlung gleichzeitig und geht dabei immer nur an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten. Eine Aufteilung des Betrags auf zwei Konten ist nicht möglich. Erfüllen zwei Personen die Voraussetzungen, müssen sie sich darüber einigen, wer das Kindergeld erhält.
Was ist mit Personen, die kein Konto haben? Auf Anfrage ist es manchmal möglich, sich das Kindergeld per Scheck auszahlen zu lassen. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Beachten Sie auch die verlängerten Brieflaufzeiten.
Kindergeld und Auszahlung: Wann ist das Geld da?

Kindergeld und dessen Auszahlung: Wann die Überweisung erfolgt, kann im Überweisungsplan nachgelesen werden.
Wann die Kindergeldzahlung auf das Konto überwiesen wird, hängt auch mit der Kindergeldnummer zusammen. Ausschlaggebend ist die letzte Ziffer der Nummer. Es gibt die Ziffern 0-9, wobei gilt: Je niedriger die Ziffer, desto früher wird das Geld überwiesen.
- 115FK154721: Die Endziffer lautet 1, die Auszahlung erfolgt zu Beginn des Monats.
- 735FK124619: Die Endziffer lautet 9, die Auszahlung erfolgt gegen Ende des Monats.
Beachten Sie jedoch, dass Feiertage und Wochenenden zu Abweichungen führen können. Zudem können zwischen dem festgelegten Überweisungsdatum und dem Eingang des Geldes auf dem Konto ein bis drei Werktage vergehen.
Normalerweise geht die Kindergeldauszahlung an die Eltern

Kindergeld: Die Auszahlung geht nur an einen Elternteil.
An wen erfolgt beim Kindergeld die Auszahlung? Grundsätzlich kann für jedes minderjährige Kind in Deutschland Kindergeld beansprucht werden.
Die Auszahlung vom Kindergeld erfolgt an einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten, der die Voraussetzungen dafür erfüllt (d. h. wenn Anspruch auf Kindergeld besteht). Demnach gibt es nicht nur Kindergeld für die eigenen leiblichen Kinder, sondern auch für solche, die in einen Haushalt aufgenommen wurden (z. B. Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkinder).
Auch über das 18. Lebensjahr hinaus kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Auszahlung erfolgt dann in manchen Fällen direkt an das Kind.
Mit wie viel Kindergeld bei der Auszahlung gerechnet werden kann, entnehmen Sie folgender Tabelle:
Stand 2018 | Betrag in Euro |
---|---|
Kind 1 und 2 | 194 |
Kind 3 | 200 |
für jedes weitere Kind | 225 |
Wann geht das Kindergeld bzw. die Auszahlung an das Kind selbst?
Unter bestimmten Voraussetzungen geht das Kindergeld bzw. dessen Auszahlung nicht an die Eltern, sondern direkt an das Kind. Der Erhalt des Kindergelds ist auch an die Unterhaltspflicht geknüpft.
Wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten zwar das Kindergeld ausgezahlt bekommen, aber der Unterhaltspflicht gar nicht oder nicht ausreichend nachkommen, kann das Kind die Bezüge für sich selbst beanspruchen.
Betroffene müssen das Kindergeld „abzweigen“, die Auszahlung also für sich selbst beantragen. Dafür muss ein schriftlicher Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes bei der Familienkasse gestellt werden.
Das Kind muss dann – wie andere Kindergeldberechtigte – die entsprechenden Nachweise erbringen (z. B. Schulbescheinigung). Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) kann ein Kind das Kindergeld auch für sich beanspruchen, wenn es …
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
- nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist (z. B. einer Pflegefamilie).

Kindergeld: Die Auszahlung direkt ans Kind ist in manchen Fällen möglich.
Auszahlung von Kindergeld-Beträgen bei Hartz-4-Bezug
Bei Hartz-4-Bezug wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Selbst dann, wenn ein bereits volljähriges Kind im Haushalt lebt, welches durch eigene Einnahmen (z. B. aus einer Ausbildung) seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird das Kindergeld unter Umständen teilweise einem Elternteil als Einkommen zugerechnet.
Erfolgt beim Kindergeld die Auszahlung rückwirkend, also in Form einer Nachzahlung, stellt sich die Frage, wie der Betrag auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden darf. Laut Rechtsprechung muss der Betrag im Monat des Zuflusses angerechnet werden. Das heißt, die Anrechnung darf nicht auf mehrere Monate verteilt werden.
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