Das Wichtigste zur Krankenversicherung ohne Hartz-IV-Anspruch in Kürze
Verfügt eine arbeitslose Person über ein ausreichend hohes Vermögen oder Einkommen, hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
Nein, sind Betroffene arbeitslos bzw. arbeitssuchend ohne Leistungsbezug, wird die Krankenversicherung nicht vom Jobcenter bezahlt.
Eine spezielle Krankenversicherung für Arbeitslose ohne Bezüge gibt es nicht. Betroffene müssen dann freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sein.
Inhalt
Wann haben Sie keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen?
Hartz-4-Empfänger müssen die Beiträge für die Krankenkasse nicht selbst bezahlen. In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten. Nicht jede arbeitslose Person hat jedoch automatisch einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen. Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn Betroffene kein Hartz 4 erhalten?
Bevor wir uns dem Thema „Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug“ widmen, müssen wir zunächst einmal klären, wann Personen einen Anspruch auf ALG 2 haben. Grundsätzlich müssen gemäß § 7 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) die folgenden Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug gegeben sein:
Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Besonders wichtig ist hierbei der Begriff der Hilfebedürftigkeit. Eine Person gilt dann als hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus ihrem Einkommen oder Vermögen sichern und von keiner anderen Stelle finanzielle Hilfe erwarten kann.
Verfügt eine arbeitslose Person über ein ausreichendes Vermögen oder Einkommen, hat sie demnach keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.
Freiwillige Krankenversicherung: Arbeitslos und ohne Hartz-4-Bezüge
Hartz-4-Empfänger müssen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse nicht selbst bezahlen. Im Regelfall springt hier das Jobcenter ein. Wie ist es jedoch um die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bestellt?
Grundsätzlich gilt Folgendes: Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Arbeit und Arbeitslosengeld-2-Anspruch selbst bezahlen. Sie müssen sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichern. Die Beiträge, wenn sich jemand so versichert, berechnen sich anhand der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt im Jahr 2017 bei 991,67 Euro.
Bei der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird also – wie auch bei Studenten, für die der günstigere, spezielle Studententarif nicht mehr gilt – davon ausgegangen, dass der freiwillig Versicherte über ein Einkommen von rund 990 Euro verfügt. Daraus errechnet sich ein Beitrag für die Krankenkasse in Höhe von etwa 145 Euro. Hinzu kommen der eventuell anfallende Zusatzbeitrag sowie die Kosten für die Pflegeversicherung.
Unter Umständen besteht für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen haben, die Möglichkeit, in der Familienversicherung des Partners versichert zu werden. Informieren Sie sich hierzu bei der jeweiligen Krankenkasse.
Ich bin gesundheitsbedingt momentan arbeitsunfähig. Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin zusammen und habe so, laut Jobcenter, keinen Anspruch auf Hartz4, neu Bürgergeld, da das Einkommen um ca. 80,-€ über dem Limit liegt. Die Krankenkasse fordert monatlich knapp 200 € Beitrag und wir wissen nicht, wie wir das alles bezahlen sollen. Wohngeld wird auch schwierig, habe ich nach telefonischer Auskunft, von der zuständigen Behörde erfahren. Wir wissen nicht mehr wie es weitergehen soll und fühlen uns total allein gelassen. Überall heisst es nur, die sei ein „Sonderfall“ und Falle durch das allgemeine Raster. Weiss jemand Hilfe????
€
Wir haben hier das selbe Problem … gab es für euch schon eine Lösung ?
Geht uns demnächst auch so, erst ausgesteuert, Arbeitslosengeld 1 endet und kein Anspruch auf Bürgergeld weil unser Sohn 23 bei uns lebet und seine Freundin auch zu uns gezogen ist, weil sie ca. 100ü€ keine günstige Wohnung gefunden hat. Mein Sohn hat aufgrund chronischer Erkrankung und gleichstellung 50% Behinderung, bevorstehende Rehe , keinerlei Einkommen, wir wissen auch nicht wie wir die Krankenkasse zahlen sollen? Die unheilbare Bindegewebserkrankung ist zwar vererblich, wurde aber erst während der Ausbildung festgestellt, weswegen er ausgesteuert wurde und dann auch nicht mehr Familienversichert war, angeblich kann man ein Kind mit Behinderung nur weiter in der Familienversicherung bleiben , aber nicht wieder zurück, was ich überhaupt verstehen kann.
Das heißt du bist Ausgesteuert und bekommst nur 620 Euro BG Geld jetzt krallt sich die Krankenversicherung die 620 Euro
Was heißt BG?