Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Krankenversicherung ohne Hartz-IV-Anspruch in Kürze

Habe ich einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen, wenn ich arbeitslos bin?

Verfügt eine arbeitslose Person über ein ausreichend hohes Vermögen oder Einkommen, hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Zahlt das Jobcenter die Krankenversicherung, wenn ich keine Leistungen beziehe?

Nein, sind Betroffene arbeitslos bzw. arbeitssuchend ohne Leistungsbezug, wird die Krankenversicherung nicht vom Jobcenter bezahlt.

Welche Krankenversicherung kommt für Arbeitslose ohne Leistungsbezug in Betracht?

Eine spezielle Krankenversicherung für Arbeitslose ohne Bezüge gibt es nicht. Betroffene müssen dann freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sein.

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen?

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?

Hartz-4-Empfänger müssen die Beiträge für die Krankenkasse nicht selbst bezahlen. In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten. Nicht jede arbeitslose Person hat jedoch automatisch einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen. Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn Betroffene kein Hartz 4 erhalten?

Bevor wir uns dem Thema „Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug“ widmen, müssen wir zunächst einmal klären, wann Personen einen Anspruch auf ALG 2 haben. Grundsätzlich müssen gemäß § 7 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) die folgenden Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug gegeben sein:

Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,

erwerbsfähig sind,

hilfebedürftig sind und

ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

Besonders wichtig ist hierbei der Begriff der Hilfebedürftigkeit. Eine Person gilt dann als hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus ihrem Einkommen oder Vermögen sichern und von keiner anderen Stelle finanzielle Hilfe erwarten kann.

Verfügt eine arbeitslose Person über ein ausreichendes Vermögen oder Einkommen, hat sie demnach keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.

Freiwillige Krankenversicherung: Arbeitslos und ohne Hartz-4-Bezüge

Kein Hartz-4-Anspruch? Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Leistungsbezug meist selbst bezahlen
Kein Hartz-4-Anspruch? Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Leistungsbezug meist selbst bezahlen

Hartz-4-Empfänger müssen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse nicht selbst bezahlen. Im Regelfall springt hier das Jobcenter ein. Wie ist es jedoch um die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bestellt?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Arbeit und Arbeitslosengeld-2-Anspruch selbst bezahlen. Sie müssen sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichern. Die Beiträge, wenn sich jemand so versichert, berechnen sich anhand der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt im Jahr 2017 bei 991,67 Euro.

Bei der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird also – wie auch bei Studenten, für die der günstigere, spezielle Studententarif nicht mehr gilt – davon ausgegangen, dass der freiwillig Versicherte über ein Einkommen von rund 990 Euro verfügt. Daraus errechnet sich ein Beitrag für die Krankenkasse in Höhe von etwa 145 Euro. Hinzu kommen der eventuell anfallende Zusatzbeitrag sowie die Kosten für die Pflegeversicherung.

Unter Umständen besteht für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen haben, die Möglichkeit, in der Familienversicherung des Partners versichert zu werden. Informieren Sie sich hierzu bei der jeweiligen Krankenkasse.

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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