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Aktuelle Seite: Startseite / Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

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Hartz-4-Empfänger müssen die Beiträge für die Krankenkasse nicht selbst bezahlen. In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten. Nicht jede arbeitslose Person hat jedoch automatisch einen Anspruch auf ALG-2-Leistungen. Wer zahlt die Krankenversicherung, wenn Betroffene kein Hartz 4 erhalten?

Das Wichtigste zur Krankenversicherung ohne Hartz-IV-Anspruch kurz und knapp zusammengefasst

Habe ich einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen, wenn ich arbeitslos bin?

Verfügt eine arbeitslose Person über ein ausreichend hohes Vermögen oder Einkommen, hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Zahlt das Jobcenter die Krankenversicherung, wenn ich keine Leistungen beziehe?

Nein, sind Betroffene arbeitslos bzw. arbeitssuchend ohne Leistungsbezug, wird die Krankenversicherung nicht vom Jobcenter bezahlt.

Welche Krankenversicherung kommt für Arbeitslose ohne Leistungsbezug in Betracht?

Eine spezielle Krankenversicherung für Arbeitslose ohne Bezüge gibt es nicht. Betroffene müssen dann freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sein.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?

Inhalt

  • Wann haben Sie keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen?
  • Freiwillige Krankenversicherung: Arbeitslos und ohne Hartz-4-Bezüge

Wann haben Sie keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen?

Bevor wir uns dem Thema „Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug“ widmen, müssen wir zunächst einmal klären, wann Personen einen Anspruch auf ALG 2 haben. Grundsätzlich müssen gemäß § 7 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) die folgenden Voraussetzungen für den Hartz-4-Bezug gegeben sein:

Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

  1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  2. erwerbsfähig sind,
  3. hilfebedürftig sind und
  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).

Besonders wichtig ist hierbei der Begriff der Hilfebedürftigkeit. Eine Person gilt dann als hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus ihrem Einkommen oder Vermögen sichern und von keiner anderen Stelle finanzielle Hilfe erwarten kann.

Verfügt eine arbeitslose Person über ein ausreichendes Vermögen oder Einkommen, hat sie demnach keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen.

Freiwillige Krankenversicherung: Arbeitslos und ohne Hartz-4-Bezüge

Kein Hartz-4-Anspruch? Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Leistungsbezug meist selbst bezahlen.
Kein Hartz-4-Anspruch? Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Leistungsbezug meist selbst bezahlen.

Hartz-4-Empfänger müssen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse nicht selbst bezahlen. Im Regelfall springt hier das Jobcenter ein. Wie ist es jedoch um die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bestellt?

Grundsätzlich gilt Folgendes: Die Krankenversicherung müssen Personen ohne Arbeit und Arbeitslosengeld-2-Anspruch selbst bezahlen. Sie müssen sich in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichern. Die Beiträge, wenn sich jemand so versichert, berechnen sich anhand der sogenannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt im Jahr 2017 bei 991,67 Euro.

Bei der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird also – wie auch bei Studenten, für die der günstigere, spezielle Studententarif nicht mehr gilt – davon ausgegangen, dass der freiwillig Versicherte über ein Einkommen von rund 990 Euro verfügt. Daraus errechnet sich ein Beitrag für die Krankenkasse in Höhe von etwa 145 Euro. Hinzu kommen der eventuell anfallende Zusatzbeitrag sowie die Kosten für die Pflegeversicherung.

Unter Umständen besteht für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen haben, die Möglichkeit, in der Familienversicherung des Partners versichert zu werden. Informieren Sie sich hierzu bei der jeweiligen Krankenkasse.

Bildnachweis: fotolia.com/anyaberkut

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Thomas meint

    23. September 2019 um 16:36

    Hallo,
    Ich wurde im August 18 arbeitslos. Habe mich auch arbeitslos gemeldet. Habe den Antrag ausgefüllt und sämtliche Einkommensbescheinigungen der letzten 4 Jahre abgeben.
    Nach 4 Wochen kam alle Unterlagen zurück mit dem Vermerk , können nicht zugeordnet werden.
    Ich habe darauf hin 4 Mal meine Unterlagen abgeben und jedes mal kam die mit dem gleichen Vermerk zurück.
    Im März 19 kam ein Brief von der Krankenkasse das meine Leistungen Ruhen auf Grund fehlender Beitragszahlungen.
    Ich habe mich sofort mit den in Verbindung gesetzt und den alles geschildert. Gebracht hat es nichts die vollen trotzdem die Monate im höchstsatz von mir bezahlt haben.
    Gibs da noch andere Wege?
    Da ja das Arbeitsamt nicht gewollt oder in der Lage war , meine Anträge zu bearbeiten, kann ich dich nicht bestraft werden.

    Antworten
    • Enrico meint

      21. Oktober 2019 um 23:13

      Wende dich an das aa und frag persönlich nach warum die Unterlagen nicht zugewissen werden können es gilt immer noch das antrags datum als du den antrag eingereicht hast. Wenn das alles nix bringt dann sofort klage erheben.beim sozial Gericht.

      Antworten
  2. Kerstin T. meint

    2. November 2019 um 16:36

    Mein Sohn ist zur Zeit in Amerika berufstätig und wohnt mit seiner Frau und seinem Kind dort. Seine Ehefrau möchte mit dem gemeinsamen Kind wieder nach Deutschland zurück ziehen. Wie kann sie sich trotz seiner Beschäftigung in Amerika, in Deutschland krankenversichern und bekommt sie Hartz IV ? Spielt es dabei eine Rolle, dass sie verheiratet sind ? Sie hat noch Elternzeit, bekommt sie da Kindergeld ?

    Antworten
  3. Roland L. meint

    22. Dezember 2019 um 20:06

    Hallo Kerstin,
    Das, was ich schreibe, ist kein rechtssicheres Wissen, aber aus vielen Erfahrungen gesammelt:
    Kommt deine Schwiegertochter nach Deutschland, um sich von deinem Sohn zu trennen? Wenn nein, bleibt er voll unterhaltspflichtig, und deine Schwiegertochter kann über ihn krankenversichert bleiben (sofern sie das in Amerika war). Wenn ja, muss sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine Getrenntlebenderklärung abgeben. Mit dieser Erklärung bleibt sie trotzdem durch ihn KV-versichert, dein Sohn ist bis zur Scheidung auch, wenn auch anders berechnet, weiter unterhaltspflichtig. War sie über ihn überhaupt KV-versichert? Reicht der Unterhalt nicht aus, kommen Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Wohngeldstelle ins Spiel, sofern das Existenzminimum bei deiner Schwiegertochter und deinem Enkel nicht gesichert oder unsicher ist. Kindergeld ist unabhängig von der Elternzeit und wird bis zur Berufstätigkeit deines Enkels oder bis zum 18 Lebensjahr, manchmal bis zum 25 Lebensjahr bezahlt. Der Sachverhalt ist sehr kompliziert, daher empfehle ich, dass deine Schwiegertochter sofort nach Rückkehr beim Jobcenter vorspricht und Geldreserven mitbringt, denn die Bearbeitung der Anträge kann Wochen dauern.

    Antworten
  4. Rachel meint

    21. Januar 2020 um 18:09

    Hallo
    Ich habe eine 1 jährige Tochter die ich nicht in Betreung geben kann weil es zu teuer ist.
    Daher kann ich nicht Arbeiten. (unverheiratet)
    Da mein Freund laut Jobcenter zu viel verdient und wir eine „eine Bedarfsgemeinschaft“ sind,
    bin ich nicht Krankenversichtert ab 2.20.
    Wie schaffe ich es das ich mich nicht selbst versichern muss? Das schaffe ich Geld technisch nicht
    ich habe eine Angst Panik Störung und einen Behi.Ausweis von 50%. Ich verstehe Ämter und Vormulare nicht. Ich brauche Hilfe das ich nicht rausfliege das macht mir mega angst.

    Ab Sep. geht meine Tochter in die Kita, sofern wir das Zahlen können. Aber was ist wenn wir in der Zwischenzeit ein 2tes Kind erwarten?

    Danke schon mal für die Hilfe.

    Antworten
  5. Tanja P. meint

    16. Februar 2020 um 15:05

    Hallo zusammen,
    was ist wenn ich unter dem Mindestbemessungsbetrag liege und keinerlei Vermögen oder Guthaben zur Verfügung habe. Ich habe keine finanziellen Mittel, eine freiwillige Versicherung abzuschließen.
    Mein Hartz-IV- Antrag wurde abgelehnt,

    Antworten
  6. Jana meint

    25. Februar 2020 um 17:06

    Hallo
    Ich bin in folgender Situation
    ich lebe mit meinem Partner und unserem gemeinsamen Sohn zusammen in einer Wohnung, wir sind aber nicht verheiratet.
    Mein Partner ist selbständig und privat versichert, so dass mein sohn und ich nicht in seine Versicherung eintreten können.
    Ich bin erwerbslos und bekomme nur das Kindergeld für unseren Sohn.
    Mein Partner verdient aufgrund der Selbstständigkeit jeden Monat oft sehr unterschiedlich.
    Ich musste mich nun freiwillig bei der Krankenkasse versichern, allerdings bin weder ich, noch mein Partner finanziell in der lage diese zu bezahlen.
    Mein Partmer verdient so viel, das es zum Leben reicht, allerdings nicht so viel, das er meine Krankenkasse noch mit bezahlen kann. Außerdem hat er selber noch ein paar Sachen, die er noch abbezahlen muss aus Zeiten, wo es arbeitsmäßig schlecht lief.
    Habe ich eine Möglichkeit, beim jobcenter etwas zu beantragen? Ich bin mir unsicher, da der verdienst meines Partners immer sehr schwankt.

    Antworten
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