Am heutigen Donnerstag treten eine Reihe zusätzlicher Leistungen für Kinder in Kraft, welche im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes bereits im März diesen Jahres beschlossen wurden. Dabei werden vor allem die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verstärkt. Zudem müssen Leistungsempfänger für ihre Kinder künftig keine Kitagebühren mehr entrichten.
Verbesserte Leistungen für Kinder

Nachdem das Starke-Familien-Gesetz Anfang des Jahres beschlossen wurde, tritt es nun zum Beginn des Augusts in Kraft. Die Leistungen für Kinder, deren Eltern auf Hartz 4 angewiesen sind, werden dadurch deutlich verbessert.
Auch Menschen, die keine Leistungen vom Jobcenter, aber einen Kinderzuschlag beziehen, sollen entlastet werden. Zu diesem Zweck wurde der Kinderzuschlag bereits zum 1. Juli auf 185 Euro erhöht und soll künftig nur noch schrittweise wegfallen, wenn sich das Einkommen der Eltern verbessert.
Bezüglich der Leistungen für Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ändert sich Folgendes:
- Schulbedarf: Pünktlich zum neuen Schuljahr steigt die Pauschale, die für die Anschaffung von Schulbedarf gewährt wird, auf 150 Euro. 100 Euro gibt es im ersten Schulhalbjahr, 50 Euro für das zweite.
- Monatlicher Teilhabebeitrag: Zu den Leistungen für Kinder gehört auch eine monatliche Pauschale von 15 Euro (vorher 10 Euro) für die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben. Dieser Betrag kann beispielsweise für die Mitgliedschaft in einer Sportmannschaft oder den Besuch einer Musikschule verwendet werden.
- Mittagsverpflegung: In Schule, Kita oder Kindergarten entfällt fortan der Eigenanteil, den Eltern für das Mittagessen leisten mussten. Es wird nun kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Schülerbeförderung: Eine Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel gibt es fortan kostenlos.
- Anspruch auf Nachhilfe: Vor dem Starke-Familien-Gesetz hatten nur Schüler Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Nachhilfe, wenn diese versetzungsgefährdet waren. Im Rahmen der Stärkung der Leistungen für Kinder entfällt diese Bedingung nun.
Wichtig: Eine Verbesserung der Leistungen für Kinder gibt es nicht nur für Schüler. Für Kleinkinder fällt ab heute keine Kitagebühr mehr an, wenn die Eltern Hartz-4-Leistungen beziehen. Dies ist im Gute-Kita-Gesetz verankert.
Auch das Antragsverfahren wird erleichtert

Um mehr Menschen zu ermöglichen, den Kinderzuschlag erhalten, wird auch das Antragsverfahren stark vereinfacht. So werden Anträge und Formulare einfach gestaltet, sogar über das Smartphone ist eine Beantragung nunmehr möglich.
Auch die Leistungen für Kinder aus dem Bildungspaket müssen nicht mehr einzeln beantragt werden. Separat erfolgt nur noch der Antrag auf Nachhilfe. Auch Schulen werden entlastet, da diese nun die Leistungen für Ausflüge für Kinder von Hartz-IV-Empfängern gesammelt beim zuständigen Träger beantragen können.
Quelle: bundesregierung.de
Gut zu wissen, dass Kinder von Hartz-4-Empfängern mehr Unterstützung bekommen. Der Bereich Bildung finde ich besonders wichtig, deswegen finde ich diese Initiative sehr gut. Ich wusste nicht, dass man sogar eine kostenlose Schülerbeförderung erhalten kann! Danke für den Beitrag!