Neuer Hartz-4-Satz deckt Stromkosten im Durchschnitt nicht ab

← Zurück zur News-Übersicht

Auch trotz kommender Erhöhung: Der Hartz-4-Satz deckt durchschnittliche Stromkosten nicht ab. Dies ergab eine Rechnung des unabhängigen Verbraucherportals Verivox.

Großteil aller Verbraucher nach wie vor im Grundversorgungsvertrag

Die Rechnung zeigt: Auch der höhere Hartz-4-Satz deckt durchschnittliche Stromkosten nicht
Die Rechnung zeigt: Auch der höhere Hartz-4-Satz deckt durchschnittliche Stromkosten nicht

Zuletzt wurde bekannt gegeben, dass ab 2018 der Regelsatz für das Arbeitslosengeld 2 erhöht wird – wenn auch nur um geringfügige 1,7 Prozent. Bei der gängigen monatlichen Zahlung von 409 Euro sind dies ab nächstem Jahr 416 Euro Grundversorgung für eine alleinstehende, ledige Person.

Das Tarif-Vergleichsportal Verivox hat nun in einer Rechnung dargelegt: Auch das neue Hartz 4 deckt Stromkosten nicht ab. Als Grundlage für diesen Vergleich wurden zwei Parameter herangezogen: der durchschnittliche Verbrauch eines Singlehaushaltes von 1.500 Kilowattstunden und die dazugehörigen durchschnittlichen Stromkosten von etwa 40,50 Euro im Monat. Auch mit den rechnerischen 416 Euro Hartz 4 sind für Stromkosten jedoch nur 35,09 Euro vorgesehen – knappe fünf Euro zu wenig also.

Verbrauchern steht die Wahl ihres Strom – und Gaslieferanten frei. Wenn sie keinen eigenen Vertrag abschließen, dann wird die Energiezufuhr über die sogenannte Grundversorgung gewährleistet. Das bedeutet in der Regel eine Belieferung über örtliche Elektrizitätswerke, welche im Durchschnitt teurer sind.

Trotz kostengünstiger Alternativen und die Möglichkeit eines jährlichen Wechsels, nutzt der Großteil aller Verbraucher nach wie vor die Grundversorgung.

Wie die Rechnung zustande kommt

Auch das jetzige Hartz 4 deckt Stromkosten schon nicht ausreichend ab
Auch das jetzige Hartz 4 deckt Stromkosten schon nicht ausreichend ab

Doch was bedeuten diese Zahlen? Der Regelsatz des Arbeitslosengeld 2 setzt sich aus der prozentualen Abdeckung verschiedener Lebensbereiche zusammen. Für den Bereich „Wohnen, Energie und Instandhaltung“ sind etwa 8,5 Prozent des Regelbedarfes vorgesehen. Bei den momentanen 409 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen sind dies umgerechnet etwa 35 Euro der gesamten monatlichen Leistung. Die leichte Anhebung und die prozentuale Aufsplittung ändern diesen Betrag nur um Cents. Der Hartz-4-Satz deckt rechnerisch die Stromkosten deshalb schon jetzt nicht.

Wie Betroffene ihre monatlichen Zahlungen letzten Endes aufteilen, bleibt natürlich ihnen selbst überlassen; da jedoch durchschnittlich mehr für Strom ausgegeben werden muss, als dafür vorgesehen ist, fehlt es natürlich an anderen Ecken.

Hier sehen Sie die momentane Aufteilung des Regelsatzes entsprechend 409 Euro monatlich:

EinzelpostenGeld in Euro
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke137,66
Bekleidung und Schuhe34,60
Wohnen, Energie und Instandhaltung35,01
Innenausstattung, Haushaltsgeräte & -gegenstände24,34
Gesundheit15,00
Verkehr32,90
Nachrichtenübermittlung35,31
Freizeit, Unterhaltung, Kultur37,88
Bildung1,01
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen9,82
Andere Waren und Dienstleistungen31,31
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (57 votes, average: 4,70 out of 5)
Neuer Hartz-4-Satz deckt Stromkosten im Durchschnitt nicht ab
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Neuer Hartz-4-Satz deckt Stromkosten im Durchschnitt nicht ab

  1. HamsterInHamsterrad

    Äääändlich!
    Danke für diese Aufdröselung!

    Von der unterirdischen Strompauschale im Regelsatz habe ich schon gehört, doch die Aufschlüsselung in alle Teile habe ich noch nie gesehen (und noch nie gesucht).

    „Nachrichtenübermittlung“ – Festnetz, Handy, Briefporto?
    „Beherbergungs- und Gaststättenleistungen“ – doll! Für ganze 9,82 Euronen darf ich also die Familie Sonntags zum Kaffee und Freunde abends auf’n Quatsch einladen und bewirten … wenn ich selber Kuchen backe und selbst gemachte (Mini-) Pizzen im Backofen mache, schlägt sich das aber wieder in meiner Stromrechnung nieder. – Da ist dann aber mit „Instandhaltung (der Wohnung)“ gar nix mehr.
    Oder habe ich das falsch verstanden?

    Welche Übermenschen haben bloß dieses angeblich menschenwürdige (Über-) Lebensminimum errechnet?
    Klar, „die“ sollen da wieder raus w o l l e n , „die“ sollen es sich nicht bequem mit der Stütze machen.

    Ey, ich bin so müde, ich könnte mich jetzt so richtig in Rage schreiben.
    Habe aber morgen einen Jobcenter-Termin, lege mich jetzt ab.

    Danke, dass es euch hier gibt.

  2. L. , Hans-Joachim

    Das kennen wir doch schon von der Regierung CDU,SPD,Grüne,FDP . Wundern würde es mich ,wenn sie die Regelsätze so anpassen das ein Leben in würde Leben könnte.

  3. Angelika g.

    Das ist einfach nur lachhaft .jeder sollte da mit mal länger leben und nicht nur 4wochen testen weil mit dem geld kann man nicht leben man vereinsamt damit und jeglichen mut verliert ich weiß wovon ich hier schreibe.mfg

  4. Nadine

    Das kommt vorne und hinten einfach nicht hin.
    Wohlgemerkt, hat man dann immer diese ewigen Nachzahlungen.
    Da muss der Staat ran. Es muss sich einiges ändern.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert