Das Zusammentreffen von Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit stellt für viele Betroffene eine finanziell problematische Lage dar. Der Hartz-4-Regelsatz reicht meist nicht aus für eine angemessene Pflege, es gibt aber eine zusätzliche finanzielle Hilfe: das Pflegegeld. Doch wird es auf die Hartz-4-Bezüge angerechnet?
Das Wichtigste zu „Pflegegeld und Hartz 4“ kurz und knapp zusammengefasst
Generell wird das Pflegegeld nicht auf die ALG-2-Bezüge angerechnet, solang es für die häusliche Pflege genutzt wird. Ist das dennoch der Fall, können Sie Widerspruch beim Jobcenter einlegen.
Ja, Pflegegeld für Pflegekinder ist anrechnungsfähig. Mehr dazu hier.
Auch beim Wohngeld und der Sozialhilfe bleibt das Pflegegeld anrechnungsfrei, sollte aber angegeben werden.
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Inhalt
Pflegegeld und das Hartz-4-Zuflussprinzip
Das Pflegegeld ist gedacht als finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die in häuslicher Umgebung von einem Angehörigen bzw. einer selbst beschafften Pflegehilfe gepflegt werden. Darunter zählen beispielsweise ehrenamtlich Tätige. Vor allem pflegebedürftige ALG-2-Empfänger benötigen finanzielle Zusatzhilfen, da der Hartz-4-Regelsatz für viele Leistungen nicht ausreicht. Neben dem Geld für die Pflege gehören auch Sachleistungen zu den Pflegeleistungen der Pflegekassen. Im Falle solcher Kombinationsleistungen werden Beträge für Sachleistungen vom Pflegegeld des Hartz-4-Empfängers abgezogen.

Das sogenannte Zuflussprinzip oder auch die Zuflusstheorie (§ 11 Abs. 3 SGB II) bei Hartz-4-Bezügen soll eine finanzielle Über- bzw. Unterversorgung des ALG-2-Empfängers verhindern. Danach wird jedes Geld, das zusätzlich zu den Leistungen der Grundsicherung einfließt, als weiteres Einkommen gewertet.
Dieses verringert dann den Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 im jeweiligen Monat. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die nicht als zusätzliches Einkommen beurteilt werden. Wie sieht es beispielweise bei der Grundsicherung mit einem Pflegegeld aus? Wird das Pflegegeld bei Hartz-4-Bezügen angerechnet?
Pflegegeld bei Hartz 4: Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Generell wird das Pflegegeld bei Hartz 4 nicht angerechnet. Es zählt zu den Ausnahmen beim Zuflussprinzip bei Arbeitslosengeld-2-Bezügen. Das bedeutet, es wird nicht als zusätzliches Einkommen gewertet und somit erfolgt keine Anrechnung vom Pflegegeld auf die Grundsicherung. Es handelt sich hierbei um eine zweckbestimmte Einnahme. Weder beim Pflegebedürftigen noch beim Pflegenden wird das Pflegegeld angerechnet auf die Hartz-4-Leistungen.

Grundsätzlich darf der Pflegebedürftige über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und kann es an die pflegenden bzw. betreuenden Personen als Anerkennung weiter geben. Das bedeutet im Falle eines gleichzeitigen Bezuges von Hartz 4 und Pflegegeld auch, dass der Bedürftige dem Jobcenter keine Belege erbringen muss, wofür er genau das Pflegegeld ausgibt. Pflegegeld für Pflegekinder hingegen darf auf das ALG 2 angerechnet werden. In diesem Fall handelt es sich um ein „Erziehungshonorar“, welches anrechnungsfähig ist.
Wird Pflegegeld bei anderen Sozialleistungen angerechnet?

Unabhängig von Hartz-4-Bezügen stellt sich beispielsweise auch die Frage: Wird Pflegegeld beim Wohngeld angerechnet? Oder auch: Wie sieht es mit der Anrechnung von Pflegegeld gemäß SGB XII, also der Sozialhilfe, aus? Weder beim Wohngeld noch bei der Sozialhilfe zählt das Pflegegeld zum anrechnungsfähigen Einkommen.
Es muss zwar angegeben werden, wird aber nicht mit den jeweiligen Leistungen verrechnet, wenn es der häuslichen Pflege dient. Allerdings gibt es innerhalb der Sozialhilfeleistungen eine „Hilfe zur Pflege“ für nicht pflegeversicherte Personen. Diese wird aber direkt vom Sozialamt selbst übernommen und angerechnet.
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BML meint
Hallo und guten Tag,
ich beziehe eine kleine Erwerbsminderungsrente plus Wohngeld und habe während eines laufenden Antrages auf Prozesskostenhilfe seit Mai 2019 eine Pflegegeld -Nachzahlung im August 2019 vom zwischenzeitlich rückwirkend bewilligten Pflegegrad 2 erhalten.
Dieses Pflegegeld habe ich meinen beiden Pflegepersonen nun überwiesen.
Nun möchte das Sozialgericht nochmals aktuelle Kontoauszüge, da nach der Ersteinreichung der Kontoauszüge 6 Monate vergangen sind.
Wird diese Einmalzahlung des rückwirkenden Pflegegeldes als Zufluss und somit als Einkommen gewertet, obwohl ich es an die Pflegepersonen weitergeleitet habe oder wird es wie die monatlichen Pflegegeldzahlungen nicht als Einkommen gezählt? Ich habe es ja zweckbestimmt verwendet und nicht über Jahre angespart.
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße!!!
Spy meint
Guten Tag
Ich hätte eine Frage zum Thema Pflege.
Wenn ich eine nahe Verwandte pflege und dadurch dauerhaft auf unbestimmte Zeit in ihrem Haushalt sein muss, auch über Nacht, wie verhält es sich dann mit meiner eigenen Wohnung? Diese wird vom JC finanziert. Muss ich die Wohnung dann kündigen und mich bei der pflegebedürftigen Person melden? Wären wir dann eine Bedarfsgemeinschaft?
Jennifer K. meint
Habe Mal eine Frage muss man dem Jobcenter Pflegegeld angeben wenn es nicht mit angerechnet werden darf??
Mit freundlichen Grüßen