Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen: So geht’s

Damit ein Antrag auf Bürgergeld-Leistungen Erfolg haben kann, muss der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen. Übersteigt das Einkommen zum Beispiel die Freibeträge, so erhält der Betroffene einen Ablehnungsbescheid. Allerdings ist ein Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid möglich. Welche Fristen dabei gelten und ob eine Begründung des Widerspruchs notwendig ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zum Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid

Was tun, wenn das Bürgergeld abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag auf Bürgergeld-Leistungen abgelehnt, so haben Sie die Möglichkeit, binnen eines Monats einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters einzulegen.

Wie lange dauert ein Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid?

Wie lange es dauert, bis ein Widerspruch durch das Jobcenter bearbeitet wird, hängt von dessen Auslastung und dem Personalstand ab. In der Regel sollten Sie allerdings nach drei bis fünf Wochen eine Antwort erhalten. Sollten Sie vom Jobcenter auch nach drei Monaten keine Antwort erhalten haben, können Sie eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

Kann ich auch bei Bezug von Bürgergeld Widerspruch gegen Entscheidungen vom Jobcenter einlegen?

Ja. Nicht nur der Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid ist möglich. Wurden Ihnen beispielsweise Sanktionen auferlegt und Sie halten diese für nicht gerechtfertigt, ist auch in einem solchen Fall der Widerspruch möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dieser keine aufschiebende Wirkung hat.

Wie geht es nach einem Widerspruch weiter?

Nachdem Sie gegen einen Bescheid vom Jobcenter Widerspruch eingelegt haben, wird ein Widerspruchsverfahren eingeleitet. Dieses endet entweder mit einem Abhilfe- oder einem Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen können.

Widerspruch gegen eine Ablehnung vom Bürgergeld einlegen

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid einlegen können.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid einlegen können.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch auf die Sozialleistung haben, so können Sie beim zuständigen Jobcenter Bürgergeld beantragen. Ihr Antrag wird dann zwar sorgfältig geprüft, dennoch kann es zu Fehlern kommen.

Über den Antrag entscheiden die Jobcenter per Verwaltungsakt, welcher dem Antragsteller per Post zugestellt wird. Wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid zugestellt, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid zu erheben, wenn Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Webseite zum Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid Folgendes:

Ist ein Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid informiert darüber. […]

In dem Schreiben können Sie darlegen, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind (eine Begründung ist allerdings keine Pflicht). Im ersten Schritt erfolgt eine Prüfung durch die Widerspruchsbehörde, die feststellt, ob Sie den Widerspruch fristgerecht eingelegt haben.

Ist das der Fall, wird der Bürgergeld-Bescheid erneut geprüft. Hat der Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid Erfolg, erhalten Sie den sogenannten Abhilfebescheid.

Gut zu wissen: Hat der Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid im ersten Schritt keinen Erfolg, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor einem Sozialgericht einzulegen.

Bei Bezug von Bürgergeld Widerspruch gegen Sanktionen einlegen

Empfänger von Bürgergeld können Widerspruch gegen Verwaltungsakte des Jobcenters einlegen.
Empfänger von Bürgergeld können Widerspruch gegen Verwaltungsakte des Jobcenters einlegen.

Doch nicht nur gegen einen Bürgergeld-Bescheid können (potenzielle) Leistungsempfänger einen Widerspruch einlegen. Auch im laufenden Leistungsbezug kann es dazu kommen, dass die Jobcenter Verwaltungsakte erlassen.

Nicht selten kann es sich dabei um Sanktionen gegen Leistungsempfänger handeln. Diese sind zum Beispiel bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen möglich. Empfinden Sie die Sanktionen als nicht gerechtfertigt, so können Sie binnen einen Monats Widerspruch einlegen.

Bedenken Sie allerdings, dass dieser keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass die Sanktionen zunächst einmal in Kraft treten. Sollte Ihr Widerspruch Erfolg haben, bekomme Sie die entsprechende Summe vom Jobcenter erstattet.

Widerspruch beim Jobcenter einlegen: Muster

Unser Muster verschafft Ihnen einen Überblick, wie ein Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jobcenter aussehen kann:

Vor-und Zuname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Stadt

Ihr Jobcenter mit Bezirk
Straße und Hausnummer des Jobcenters
Postleitzahl und Stadt

Widerspruch gegen den Bescheid wegen [Grund angeben]
[Aktennummer]
[Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich einen Widerspruch gegen den Bescheid mit der Nummer [Nummer einfügen] ein.

Dies begründet sich wie folgt:

[Begründung hinzufügen]

[Datum und Unterschrift]

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Widerspruch Bürgergeld (.doc)Widerspruch Bürgergeld (.pdf)

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Arts (LL. M.) erwarb er in Dublin. 2014 erhielt er seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich u. a. mit Themenschwerpunkten wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld und deren Bezügen.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen: So geht’s

  1. Christian K.

    Guten Tag,
    Ich wende mich in einer sehr dringenden Angelegenheit an Sie und hoffe das Sie mir weiterhelfen können. Ich wohne in 93077 Bad Abbch (LK Kelheim) und brauche dringen juristische hilfe zu meinem WBA weil kürzungen forgenommen wurden die ich mir nicht erklären kann und die nirgends angekündigt oder dokumentiert wurden. Ich bin 100% nicht Sanktionoiert. die frist des Einspruches läuft seit 23.07.2025 (datum auf dem bewilligungsschreiben des JC Kelheim) und ich bin absolut verzweifelt. Ich bekomme nach Stromabschlag (147€ mon) und einem undefiniertem einbehalt des Jobcenter (ca 57€) nur ca. 311 € (bisher ca. 344€ ) ausgezahlt und weis nicht mehr weiter.
    Ich werde heute noch den formlosen wiederspruch mit der formulierung einer späteren begründung abschicken aber weil ich eine „vermeidente ängstliche persönlichkeitsstörung“ und zur stark zu prokrastination neige bin ich mit dem ganzen vorgang hier heillos überfordert und am verzweifeln.
    ich bitte nicht oft um hilfe aber ich weiss nicht weiter.
    bitte helfen sie mir.

    Antworten
  2. Peter K.

    guten tag ich beziehe schon seit merrern jahren bürgergeld bin 80 % schwerbehindert so wie meine frau auch war.nach dem meine frau verstorben ist am 28.04.2023 sagte mann mir das ich in meiner wohnung bleiben dürfte. nach 1 jahr bekam ich den brief von der arge lüdenscheid das meine wohnung um 121 euro zu teuer sei und ich mir noch eine persohn in meiner wohnung holen sollte oder innerhalb von 6 monaten ausziehen solle ich legte wiederspruch ein bekam keine antwort. am 01.12.2024 hild mier mann sofort dieses geld ein und zog das geld von dem geld ab, das ich monatlich zum leben bekomme (dan habe ich november 2024 pflege grad 1 dazu bekommen ) ich habe mich dann informirt das ich als schwerbehinderter 15 qm mer wohnraum zu steht dann habe ich gerechnet zuschtehn tuen mir miete mit nebenkosten 369 euro : durch 45 sid 8 euro 20 das habe ich mal 60 genommen also die qm die ja darf da kommt dann raus 492 euro die ich dürfte meine miete sind aber nur 481 euro liege ich da richtig das die das nicht dürfen? ich habe anträge und briefe geschrieben bekomme keine antwort ich habe es auch tellefonisch probiert kein erfolg ich habe dazu jan noch gelesen das ich auch ein mehr bedarf von 197,05 euro bekommen muss und das seit dem die wissen das ich 80% schwerbehindert bin ich war auch schon 3 mahl beim medezinischen dins weil die ein gutachten haben wollten da war aber nur eine algemein medizinerrin die kann kein gutachten erstellen bei mir ist es chirogisch,oder ordopädiesch hir meinen die immer nur nein nein nein ich weis nicht mer was ich machen soll .

    Antworten
  3. Uwe J.

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem beim Jobcenter:

    Ich erhalte seit 2020 durchgehend bis heute Bürgergeld. 2020 bis 2021 wegen Corona. Ich war selbständig und durfte nicht arbeiten.
    Irgendwann meinte das Jobcenter, daß ich die Leistungen von Mai 2021 bis Oktober 2021 unberechtigt erhalten habe. Es waren immer die gleichen Voraussetzungen. Sämtliche angeforderten Unterlagen habe ich eingereicht. Leider erhielt ich aber nie eine Antwort und dachte, die Sache sei erledigt.
    Seit August behält das Jobcenter 10% Bürgergeld ein für den Zeitraum 05/2021 bis 10/2021.
    Angeblich wurde mir ein entsprechender Bescheid zugeschickt. Der ist nie bei mir angekommen.
    Was kann ich tun?
    Im November 2021 hatte ich eine große Krebs-OP und bin seitdem arbeitsunfähig.

    Über eine hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

    Uwe J.

    Antworten
    1. Claudia K.

      Hallo
      Ich wollte zum 1.08.25 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau machen und war am 23.07.25 zur BPS beim Arbeitsamt weil ich ein Antrag für Wegebau gestellt habe und dieser wurde mündlich abgelehnt! Weil das Test Ergebnis unterdurchschnittlich ausgefallen ist. Und leider habe ich keine Chance mehr rechtzeitig ein Widerspruch da gegen zu einzulegen! Was kann ich tun?

      Antworten

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