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Der Verwaltungsakt: Einfach erklärt

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Für Laien ist es häufig schwierig, sich im Gesetzesdschungel rund um das Thema Sozialleistungen und Hartz 4 zurechtzufinden. Ein Begriff, der häufig auftaucht und dessen Bedeutung in der Regel nicht wirklich klar ist, ist der Verwaltungsakt. Im folgenden Ratgeber geben wir eine Definition des Verwaltungsaktes.

Das Wichtigste zum Verwaltungsakt zusammengefasst:

Was ist ein Verwaltungsakt?

Laut § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind Verwaltungsakte Verfügungen oder Entscheidungen, die von einer Behörde für einen Einzelfall getroffen werden. Diese haben eine unmittelbare Rechtswirkung.

Wann wird die EGV als Verwaltungsakt erlassen?

Die Eingliederungsvereinbarung kann durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden, wenn der Leistungsempfänger nicht unterschreibt.

Kann ich gegen einen Verwaltungsakt vorgehen?

Sie können binnen eines Monats nach Erhalt Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen.

Ein Hartz-4-Bescheid ist ein Verwaltungsakt.
Ein Hartz-4-Bescheid ist ein Verwaltungsakt.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Verwaltungsakt zusammengefasst:
  • Was ist ein Verwaltungsakt überhaupt?
  • Verwaltungsakt im Sozialrecht: Beispiele und weitere Informationen

Was ist ein Verwaltungsakt überhaupt?

Zur Klärung des Begriffs gehen wir zunächst auf seine gesetzliche Definition ein. Der Verwaltungsakt wird laut § 35 VwVfG wie folgt beschrieben:

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Demnach hat ein Verwaltungsakt diese Merkmale:

Welche Merkmale hat ein Verwaltungsakt?
  • Hoheitliche Maßnahme: Der Erlass des Verwaltungsaktes bzw. die Maßnahme erfolgt einseitig von der Verwaltung.
  • Erlass von einer Behörde: Eine Behörde ist laut § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernimmt.
  • Die Regelung erfolgt auf Rechtsgrundlage des öffentlichen Rechts: Es werden verbindliche Rechtsfolgen durch Verwaltungsakte festgelegt.
  • Es handelt sich um einen Einzelfall: Der Verwaltungsakt muss sich an eine bestimmte Person richten.
  • Es besteht eine unmittelbare Außenrechtswirkung: Damit sind Verwaltungsakte von innerbehördlichen Maßnahmen abzugrenzen.

Viele mögen sich außerdem fragen, wie es sich mit der Regelung der Zustellung verhält. Ein Verwaltungsakt wird in der Regel schriftlich aufgesetzt und per Post versendet. Laut § 41 VwVfG gilt, dass schriftliche Verwaltungsakte, die per Post übermittelt werden, am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben gelten.

Wie dem Gesetz zu entnehmen ist, werden Verwaltungsakte in der Regel von Behörden erlassen. Das Jobcenter stellt jedoch keine offizielle Behörde, sondern lediglich eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune dar. Laut § 44b des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) gilt jedoch, dass das Jobcenter dazu befugt ist, Verwaltungsakte und Widerspruchs­bescheide zu erlassen.

Verwaltungsakt im Sozialrecht: Beispiele und weitere Informationen

Einen Verwaltungsakt zu prüfen, ist von großer Bedeutung.
Einen Verwaltungsakt zu prüfen, ist von großer Bedeutung.

Auch im Sozialrecht gibt es den Begriff des Verwaltungsaktes laut § 31 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X). Dieser ist wortgleich mit § 35 VwVfG.

Ein Verwaltungsakt ist zum Beispiel ein Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung einer Sozialleistung – dementsprechend beispielsweise ein Hartz-4-Bescheid. Auch eine Eingliederungsvereinbarung kann, wenn der ALG-2-Empfänger diese nicht unterschreiben möchte, per Verwaltungsakt erlassen werden. Ist dies der Fall, können Sanktionen folgen, wenn der Betroffene den dort festgelegten Regeln nicht folgt.

Sie sollten jeden Bescheid bzw. Verwaltungsakt grundsätzlich genauestens prüfen. Weist dieser Fehler auf, können Sie Widerspruch einlegen. Tun Sie dies nicht oder nehmen Sie Ihr Recht nach Verstreichen der festgelegten Frist – beim Hartz-4-Bescheid sind dies in der Regel vier Wochen – nicht wahr, wird der Verwaltungsakt bindend. Er kann dann nicht mehr angefochten werden.

Nur im Sozialrecht wird der Begriff „bindend“ in diesem Zusammenhang verwendet. In anderen Rechtsgebieten wird dies „Bestandskraft“ genannt. Beim Verwaltungsakt tritt die formelle Bestandkraft ein, wenn er unanfechtbar wird.

Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, je nach den Umständen des Einzelfalls, zurückgenommen werden. Es wird in diesem Zusammenhang unterschieden, ob der Verwaltungsakt für den Betroffenen begünstigend bzw. nicht begünstigend ist – er also beispielsweise zu viel oder zu wenig Geld erhalten hat.

Bildnachweise: istockphoto.com/© Milous, istockphoto.com/© Steve Morvay, fotolia.com/© BernardaSv

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. oliver meint

    15. Januar 2019 um 11:32

    Kann ich gegen einen Verwaltungsakt vom Jobcenter einspruch erheben?

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