Wer einen Bescheid von seinem Jobcenter erhält, muss diesen nicht grundsätzlich ungefragt hinnehmen. Leistungsbeziehende haben stets die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Kürzlich veröffentlichte Zahlen bestätigen nun, dass solche Hartz-4-Widersprüche häufig von Erfolg gekrönt sind.
Im Vergleich zum Vorjahr konstante Quote

Die Zählungen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2017 und wurden auf Anfrage der Linken-Politikerin Sabine Zimmermann – ihrerseits Expertin für den Arbeitsmarkt – vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) – ein unabhängiges Kollektiv aus Journalisten – wertete diese daraufhin aus.
Außergerichtliche Entscheide sind bei diesen Ausführungen nicht berücksichtigt: Im Jahr 2017 wurden insgesamt 639.000 Hartz-4-Widersprüche gegen Jobcenter erhoben.
Insgesamt stellt dies eine Erfolgsquote von etwa 40 % dar, womit an das Vorjahresniveau angeknüpft wird. Die so erfolgreich erzielten Widersprüche schlüsseln sich folgendermaßen auf:
- etwa 8.900 Fälle wurden durch ein Arbeitsgericht beigelegt
- 16.198 Fälle wurden verglichen
- in ca. 21.300 Fällen gab das Jobcenter vorzeitig nach
Jährlich zahlreiche Auseinandersetzungen

Die Nachricht, dass solche Hartz-4-Widersprüche oft Erfolg zeigen, ist für Leistungsberechtigte natürlich erst einmal erfreulich. Dennoch: Dass überhaupt derart viele Rechtsstreitigkeiten ausgeführt werden müssen, bedeutet in der Praxis für beide Seiten zusätzlichen Aufwand.
Dass bei den Bearbeitungen in Jobcentern nicht immer alles richtig bewertet wird, versteht sich von selbst – schließlich unterlaufen Menschen nun einmal Fehler, und Sachbearbeiter sind da keine Ausnahme. Das mag sich für einen Unbeteiligten leicht dahersagen. Wer jedoch dringend auf Leistungen angewiesen ist – und das dürfte wohl für viele gelten, welche die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Anspruch nehmen müssen – für den sind fehlerhafte und zurückweisende Bescheide nicht nur ärgerlich, sondern teilweise existenzbedrohend.