Was heißt Teilzeit? Teilzeitstellen sind Jobs, bei denen Sie eine geringere Wochenstundenzahl haben als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Dadurch ist der Verdienst oft gering und es muss mit Arbeitslosengeld (ALG) aufgestockt werden. Wie viel dürfen Sie bei ALG-Bezug dazuverdienen?
Das Wichtigste zum Thema Teilzeit kurz und knapp zusammengefasst
Wenn Arbeitnehmer eine geringere Wochenarbeitszeit haben als Kollegen, die in Vollzeit arbeiten, handelt es sich um einen Job in Teilzeit. Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen bei Teilzeitarbeit finden Sie hier.
Hartz 4 und Erwerbstätigkeit schließen sich nicht aus. Bis zu 100 Euro dürfen Sie anrechnungsfrei zum Hartz 4 hinzuverdienen.
Auch wer teilzeitbeschäftigt ist, hat Anspruch auf ALG. Dies gilt, wenn das Einkommen aus dem Job (bei Teilzeit, Vollzeit oder geringfügiger Beschäftigung) nicht den Grundbedarf deckt.

Inhalt
Was ist Teilzeitarbeit?
Teilzeit, was ist das eigentlich? Teilzeitarbeit oder einfach „Teilzeit“ bezeichnet eine Arbeit mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als bei Vollzeitkräften. Oft wird hier auch von einem „Halbtagsjob“ gesprochen.
Die geringe Wochenarbeitszeit erlaubt eine flexiblere Zeiteinteilung, beispielsweise für Eltern, die wegen der Kinderbetreuung nicht ganztags arbeiten können oder möchten. Weniger Stunden zu arbeiten, bedeutete aber auch ein geringeres Einkommen.

Ein Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit wird – wie bei jedem anderen Job auch – durch einen Arbeitsvertrag geschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Reduzierung von Vollzeit auf Teilzeit). Der Rechtsanspruch begründet sich auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Teilzeit im Arbeitsrecht: Teilzeitarbeitsgesetz
Zustande kommt die Teilzeitbeschäftigung durch einen Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer in Teilzeit werden hier mit Vollzeitkräften verglichen. Gibt es im Betrieb keine vergleichbaren Arbeitsverhältnisse, dienen die in Deutschland angewandte Tarifverträge oder die branchenübliche Vollarbeitszeit als Vergleichsmaßstab.

Teilzeit ist im Arbeitsrecht durch das Teilzeitarbeitsgesetz geregelt. Es besteht laut Arbeitsrecht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit. Das heißt, unter bestimmten Umständen muss der Arbeitgeber der Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit zustimmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in der Familie ein Pflegenotfall eintritt und Sie für die Pflege eines Angehörigen nicht mehr ganztags arbeiten können.
Ist bezüglich der Kündigung im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bei Teilzeit. Diese beträgt, genau wie bei Vollzeit, vier Wochen (28 Tage). Die Kündigungsfristen verlängern sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Teilzeit als flexibles Arbeitsmodell
Was ist der Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit? Arbeiten Sie in Teilzeit, ist nicht nur die Wochenarbeitszeit geringer als bei Vollzeit, sondern auch das Entgelt. Wichtig ist auch, dass die Arbeitszeit nicht so festgelegt ist wie bei Vollzeit.

Gibt es keine gesonderte Vereinbarung über eine feste Mindestarbeitszeit, so gilt die Mindestarbeitszeit gemäß § 12 TzBfG (Arbeit auf Abruf), das entschied der Bundesgerichtshof (BAG, Urteil vom 24.9.2014 – 5 AZR 1024/12). Demnach gibt es eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.
Häufig ist eine Tätigkeit als Aushilfe auf Teilzeit vereinbart. Besonders dort, wo einem Unternehmen flexible Arbeitszeiten wichtig sind, beispielsweise bei sich wöchentlich ändernden Dienst- und Schichtplänen, wird oft auf eine Teilzeitanstellung zurückgegriffen.
Hartz 4 trotz Teilzeitbeschäftigung
Weil bei Teilzeitjobs das monatliche Entgelt geringer ist als bei Vollzeit, müssen viele Menschen, die in Teilzeit arbeiten, mit Hartz 4 aufstocken. Ob Sie sich in einem geringfügigen Job oder in Teilzeit befinden, spielt dabei insofern eine Rolle, als dass Einkünfte in der Regel auf ALG angerechnet werden.
Jeder Nebenjob muss deshalb beim Jobcenter gemeldet werden. Wenn Sie wenig verdienen, haben Sie auch bei Teilzeit ein Recht auf Sozialleistungen. Wenn Sie zusätzlich zum Hartz 4 oder ALG I in Teilzeit arbeiten möchten, müssen Sie aber die Freibeträge berücksichtigen.
Freibeträge müssen berücksichtigt werden
Wenn Sie Hartz 4 beziehen, werden Sie natürlich ermutigt, eine Vollzeitstelle anzustreben. Allerdings dürfen Sie auch während der Arbeitssuche geringfügig oder auf Teilzeit arbeiten.

Bis zu 100 Euro dürfen Sie anrechnungsfrei verdienen. Alle Einkünfte, die diesen Freibetrag überschreiten, werden auf das ALG angerechnet. Welches Einkommen abzugsfähig ist, regelt § 11b SGB II. Dazu gehören beispielsweise Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Werbungskosten und andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. die Kfz-Versicherung).
Nach Abzug dieser Faktoren bleibt ein Restbetrag. Dieser Restbetrag bleibt anteilig anrechnungsfrei:
- Bei Beträgen zwischen 100,01 und 1000 Euro: 20 Prozent sind anrechnungsfrei.
- Bei Beträgen zwischen 1000,01 und 1200 Euro: 10 Prozent sind anrechnungsfrei.
Den Teilzeitjob durch Hartz 4 aufstocken
Grundsätzlich schließt eine Erwerbstätigkeit den Anspruch auf Hartz-4-Leistungen nicht aus. Wer zusätzlich zum Minijob oder zur Teilzeit noch Hartz 4 bekommt, ist ein sogenannter Aufstocker. Die Teilzeittätigkeit bringt dann nicht genug ein, um den Grundbedarf zu sichern. Keinen Anspruch auf ALG-II-Aufstockung haben Personen, die bereits folgende Leistungen erhalten:
- Berufsausbildungsbeihilfe
- BAföG
- Altersrenten
- Erwerbsunfähigkeitsrente
Um wie viel das Einkommen aus dem Teilzeitjob aufgestockt werden muss, errechnet sich auf Grundlage aller Einnahmen (selbstständige und nicht-selbstständige Arbeit inklusive).
Bildnachweise: iStock/villiers, iStock/style-photographs, iStock/Marilyn Nieves, depositphotos/AntonMatyukha, fotolia/Les Cunliffe
Sarah meint
Meine Frage ist wenn ich auf teilzeit arbeiten gehe und ich zusätzlich Arbeitslosen Geld bekomme was habe ich im Monat für mich mehr? Lohnt sich das denn überhaupt?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Sarah,
die Höhe des Leistungsanspruches hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. vorhandenes Sparvermögen etc.). Es kommt bei der Aufstockung auch auf den genauen Lohn an. Deshalb können wir nicht beurteilen, wie viel Sie tatsächlich erhalten können. Nutzen Sie aber gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner.
Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org
Romina meint
Lohnt sich du hast definitive 200€ mehr als wie wenn du nur Hartz bekommst kommt drauf an ob Kinder da sind lebe mit meiner Tochter netto 760€ Aufstockung 510€ Kindergeld und unterhaltsvorschuss wir kommen super klar ist nicht wenig Geld wenn man natürlich nicht soviele Fixkosten hat und man hockt nicht zu Hause positive sehen
Semih meint
Hallo,
Ich bin Student und arbeite in Teilzeit. Ich möchte von zuhause ausziehen (27jahre alt) und möchte fragen was mir zu steht bei 800€ bruttoverdienst. Bafög erhalte ich auch nicht mehr, habe die rgz-Dauer ausgeschöpft.
Lg
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Semih,
Studierende erhalten nur in Ausnahmefällen Leistungen vom Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Rita L. meint
Es gibt für Studenten, die die Förderungshöchstgrenze überschritten haben, die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.
Viel Erfolg
R. L.
Stan meint
Hallo liebes Selbsthilfe Team,
würde gerne meinen Arbeitsbereich wechseln. Leider gibt es da meistens nur 20 Stunden Stellen. Vollzeitstellen habe ich keine gefunden. Durch eine 20-Std.Stelle werde ich automatisch zum „Aufstocker“ -Berechtigten (auch laut Hartz IV-Rechner) – Trotz Gehaltseinbußen wäre mir der Jobwechsel (aus Interessenänderung) recht.
Kann das Job-Center nach Aufnahme der 20-Std-Arbeit und Beantragung der Aufstocker-Leistung die Aufstockung verweigern mit dem Hinweis eine „selbstverschuldeten Bedürftigkeit?“ herbeigeführt gu haben? Denn zur Zeit arbeite ich in Vollzeit und bekomme keine Leistungen von irgendeinem Amt.
– Ich hatte diesbezüglich mal was gelesen -ich glaube das ging sogar vor Gericht und das Amt hat Recht bekommen.
Gegenargumentiert wurde mit der „freien Berufswahl“ die auch im Gesetz erwähnt wird. Aber anscheinend sind die Kläger da gegen das Amt nicht durchgekommen.
Kann es da Probleme geben?
Danke und Gruss
Stan
Nur meint
Hey ich hätte eine Frage wenn ich den Mindestlohn bekomme und in Teilzeit arbeite 25 Stunden die Woche wird mir das komplette Jobcenter Geld gestrichen und die Miete ? Oder wird die miete trotzdem übernommen ? Oder bin ich an dann dafür zuständig
Luna meint
Ich habe eine teilzeit stelle vor kurzen begonnen, jedoch hat sich das mit dem Gehalt noch nicht eingependelt da vom 15.-15. Verrechnet wird und das Gehalt erst Ende des Monats kommt.
Somit konnte ich nur meine Miete zahlen.
Kann man sich beim Amt für den Monat ein Darlehen holen ?
Tommy V. meint
Hallo ich bin teilzeitbeschäftigt und verdiene etwa 900€ netto. Ich bin 25 Jahre alt und will endlich ausziehen. Wäre cool, wenn das Amt die Miete oder einen Teil davon übernehmen kann. Ich habe sogar eine 2 Zimmer Wohnung, für 600 warm in Aussicht. Natürlich ist das zu viel für meine 900€.
Darum eben die Frage, ob das Amt die Miete übernimmt
Mohsen meint
Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und Schüler,
Ich bekomme Geld von BAföG aber ein Teil von Miete meine Wohnung bezahlt den Jobcenter!!
Wie ist das , darf ich Teilzeit arbeiten?
Und trotzdem zieht Jobcenter ab , wenn ich mehr als 100€ verdiene????
Ich freue mich auf Ihren Antwort!
Vielen Dank
Palavartzas meint
Guten Tag ich bin am 31/10/2019 gekündigt und ich habe ein Teilzeit gefunden kann ich trotzdem Hilfe von Arbeitsamt bekommen
Ruben N. meint
Kann man einen Teilzeitvertrag oder Aushilfsjob ohne konsequenzen (Sperrzeit vom Jobcenter ) kündigen ? oder gilt Sperrzeit nur bei Selbskündigung von Vollzeitjob?
rosa meint
was wäre ein solcher ausnahmefall?
Sadije R. meint
Guten abend ich sam habe seit 1 woche angefangen zu arbeiten in teilig, meine monatliches 566€verdiene dahet meine frage habe ich die pflicht auf das antrag von arbeitslosengeld oder muss ich warten 3 monaten, vielen dank
David meint
Hallo,
ich habe bei meiner letzten Arbeit in Teilzeit nur 600€ Netto verdient und bin nun aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos geworden. Da das ALG1 nur an die 360€ pro Monat betragen wird, muss ich aufstocken, würde aber statt zusätzlich ALG2 zu beziehen gerne eine Teilzeitstelle von 10h pro Woche aufnehmen.
Zur Frage:
Sind auch bei nur 360€ ALG1 nur die ersten 100€ Zuverdienst abzugsfrei?
Ich würde mir die restlichen nötigen 400€ gerne selbst verdienen, statt noch zusätzlich Stress mit dem Jobcenter zu haben, da ich mich schon mit so vielen Ämtern beschäftigen muss.
Ronni P. meint
Guten Tag, ich könnte in Teilzeit arbeiten und das wöchentlich 16 Std., bei einem Stundenlohn von 10,56 Brutto z.Z.
Ich beziehe eben ALG 2. (monatlich 424 Euro)
Ab Januar nächstes Jahr wären es 10,80 Euro (Gebäudereinigung)
Ich bezahle 380 Euro Warmmiete.
Kann mir jemand sagen was ich da an Zuschuss(Aufstockung) von der ARGE bekomme in etwa und ob ich Wohngeld bekomme, beantragen muß ?
Muss ich mich dann eigentlich immer noch als Vollzeitkraft weiterhin bewerben und dieses als Auflage von der ARGE bekommen ? Oder wäre ich ausser finanzieller Unterstützung von der ARGE, davon nicht mehr betroffen ?
L.G.
SmailB meint
Hallo.
Ich arbeite Vollzeit in ein Restaurant seit 2 ,5 Jahre und der Arbeitgeber möchte das Restaurant verkaufen und hat mir gesagt soll ich ein neue Vertrag
als Teilzeit unterschreiben weil ab nächste Monat nur 3 Tage öfnet.
Ich habe 2 Kinder und mit 3 Tage kriege ich weniger geld.
Was soll ich machen?.
Oder Arbeitsamt melden.
Mit freundlichem grüßen
Olaf A. meint
Hallo und danke im Vorraus schon mal für die hoffentlich aufschlussreichen Antworten.
Ich bin 30j alt, beziehe derzeit ALG II.
Mein Gesamtbedarf beläuft sich auf 971€ mtl.
Da sind 436€ Regelbedarf + Miete einkalkuliert.
Die Wohnung zahlt also das Amt.
Nun habe ich eine Teilzeitbeschäftigung angeboten bekommen, in der ich 800€ Brutto bzw 640€ Netto mtl. verdienen würde.
Ich versuche nun herauszufinden, was mir das Amt abzieht und was ich im Monat nun extra zur Verfügung habe, als wenn ich nur ALG II beziehen würde ohne Teilzeitbeschäftigung.
LG