Das Wichtigste zur Überzahlung vom Jobcenter zusammengefasst:
Es kann viele Gründe haben, wenn das Jobcenter zu viel Geld auszahlt – entweder liegt der Fehler beim Sachbearbeiter oder der Hartz-4-Empfänger hat (vorsätzlich) falsche Angaben gemacht.
Entdeckt das Jobcenter eine Überzahlung, kann eine Rückforderung des Betrages die Folge sein.
Bei der Überzahlung vom Jobcenter gilt eine Verjährung von einem Jahr. Wurde diese Frist bei Ihnen überschritten, müssen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Inhalt
Wann kommt es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter?

Wie hoch die Hartz-4-Leistungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt das Einkommen einer Person eine wichtige Rolle. In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Jobcenter zu viel Geld auszahlt. Was passiert, wenn bei Hartz-4-Empfängern eine Überzahlung festgestellt wird?
Von einer Überzahlung wird gesprochen, wenn Hartz-4-Empfänger mehr Geld erhalten, als ihnen eigentlich zusteht. Das kann viele Gründe haben. Häufig unterlaufen dem Sachbearbeiter Fehler bei der richtigen Anrechnung vom Einkommen oder anderen Posten.
Der Fehler kann jedoch auch beim Hartz-4-Empfänger selbst liegen. Hat er Einkommen oder Vermögen verschwiegen oder Veränderungen seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt, kann es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter kommen.
Auf die Hartz-4-Überzahlung folgt die Rückforderung

Wurde die Überzahlung durch das Jobcenter entdeckt, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsschreiben zugeschickt. In diesem wird der Sachverhalt erklärt und Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Im Anschluss wird dann der Aufhebungsbescheid erlassen, in welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass das Jobcenter eine Rückzahlung wegen Überzahlung fordert.
Größere Summen können ALG-2-Empfänger in der Regel nicht sofort aufbringen. In einem solchen Fall kann für die Rückzahlung bezüglich der Überzahlung durch das Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Bei einer Überzahlung durch das Jobcenter Widerspruch einlegen
Sind Sie nicht damit einverstanden, dass Sie auf Grund einer Überzahlung durch das Jobcenter Leistungen zurückzahlen müssen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung wird dann noch einmal überprüft. Wird Ihnen nicht Recht gegeben, bleibt als letzte Option noch die Klage vor dem Sozialgericht.
Haben Sie die genannte Frist für den Widerspruch verpasst, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Möglichkeit mehr haben, gegen das Jobcenter vorzugehen. In einem solchen Fall können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.