Wie hoch die Hartz-4-Leistungen ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt das Einkommen einer Person eine wichtige Rolle. In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Jobcenter zu viel Geld auszahlt. Was passiert, wenn bei Hartz-4-Empfängern eine Überzahlung festgestellt wird?
Das Wichtigste zur Überzahlung vom Jobcenter zusammengefasst:
Es kann viele Gründe haben, wenn das Jobcenter zu viel Geld auszahlt – entweder liegt der Fehler beim Sachbearbeiter oder der Hartz-4-Empfänger hat (vorsätzlich) falsche Angaben gemacht.
Entdeckt das Jobcenter eine Überzahlung, kann eine Rückforderung des Betrages die Folge sein.
Bei der Überzahlung vom Jobcenter gilt eine Verjährung von einem Jahr. Wurde diese Frist bei Ihnen überschritten, müssen Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Inhalt
Wann kommt es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter?
Von einer Überzahlung wird gesprochen, wenn Hartz-4-Empfänger mehr Geld erhalten, als ihnen eigentlich zusteht. Das kann viele Gründe haben. Häufig unterlaufen dem Sachbearbeiter Fehler bei der richtigen Anrechnung vom Einkommen oder anderen Posten.
Der Fehler kann jedoch auch beim Hartz-4-Empfänger selbst liegen. Hat er Einkommen oder Vermögen verschwiegen oder Veränderungen seiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt, kann es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter kommen.
Auf die Hartz-4-Überzahlung folgt die Rückforderung

Wurde die Überzahlung durch das Jobcenter entdeckt, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsschreiben zugeschickt. In diesem wird der Sachverhalt erklärt und Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. Im Anschluss wird dann der Aufhebungsbescheid erlassen, in welchem Ihnen mitgeteilt wird, dass das Jobcenter eine Rückzahlung wegen Überzahlung fordert.
Größere Summen können ALG-2-Empfänger in der Regel nicht sofort aufbringen. In einem solchen Fall kann für die Rückzahlung bezüglich der Überzahlung durch das Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Bei einer Überzahlung durch das Jobcenter Widerspruch einlegen
Sind Sie nicht damit einverstanden, dass Sie auf Grund einer Überzahlung durch das Jobcenter Leistungen zurückzahlen müssen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids Widerspruch einzulegen. Die Entscheidung wird dann noch einmal überprüft. Wird Ihnen nicht Recht gegeben, bleibt als letzte Option noch die Klage vor dem Sozialgericht.
Haben Sie die genannte Frist für den Widerspruch verpasst, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Möglichkeit mehr haben, gegen das Jobcenter vorzugehen. In einem solchen Fall können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
Bildnachweise: istockphoto.com/loooby
Simone M. meint
Schönen guten Abend
Seit ich arbeite habe ich nur Probleme.Ich muss ja immer meine Verdienstabrechnung dem Jobcenter schicken und meistens muss ich immer Geld zurück zahlen.Nur diesen Monat haben sie mir eine Auflistung geschickt und da wollen die von 2016 August,November und Dezember fast 500 Euro zurück.Warum kommen die jetzt erst damit.Habe noch eine offene Rechnung von einer Überzahlung und bin damit noch nicht mal fertig.Habe jetzt gehört das ich die Summe vieleicht nicht zahlen muss,weil es schon so lange her ist.Ich kann nur sagen das die Lust am arbeiten geht langsamm zu neige.Macht kein spass wenn man nach Monaten immer was zurück zahlen muss.
Steffi meint
Genauso , geht es mir! Nur weil man Arbeitet und das Jobcenter nicht richtig rechnet, habe ich soviel Schulden bei denen! Das heißt, ständig kommen Briefe, sie haben zu viel Leistung erhalten , die ich natürlich mutwillig verursacht habe! Obwohl ich auch jeden Monat die Gehaltsabrechnung abgebe!
Das macht einfach kein Spaß mehr!
Sandra meint
So geht’s mir auch das macht keinen Spass mehr.jedst war ich schuldenfrei jefst fängt das wieder an
Sarah meint
Hallo,
ich habe eine Frage. Das jobcenter hat mir obwohl ich alles ordnungsgemäß eingereicht habe seit 11/18 ca 20 Euro zu viel miete gezahlt. Ist es rechtens, dass ich das Geld zurück zahlen muss obwohl es eindeutig ein Fehler der Sachbearbeiterin war?
Tine meint
Hallo , bei mir ist es genauso .Seit ich alleinerziehende Mutter bin , muss ich ständig was zurück zahlen.Was die selbst aber verursacht haben mitunteranderem ein Behördenfehler ist.Seit 2015 geht es schon bis jetzt.Dies ist schon richtige Willkür.Habe von 2018 noch zwei Überzahlungen die getilgt wird seit Anfang dieses Jahres.Vor zwei Wochen wieder eine Überzahlung , obwohl die alle Unterlagen hatten und die berechnet werden müssen .Da lege ich jetzt Widerspruch ein.Und bei jedesmal kommen die einen man hat Einkommen erzielt was zur Minderung oder Wegfall geführt hat.Das Einkommen war bekannt gewesen und man hätte dies berechnen müssen. Da meine Bewilligung Ende September auslaufen tut , habe ich die Befürchtung das ich , wenn ich nicht Widerspruch einreiche , mir komplett alles gestrichen wird.
Heiko meint
Darf bei einer Überzahlung der SB nach der Anhörung , wenn die Antwort ihm nicht passt die Leistungen einfach mal so um 30% kürzen. Oder anders gefragt darf überhaupt der Regelsatz gekürzt werden wenn das JC zu viel gezahlt hat?
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Heiko,
zu Frage 2: Ja, das darf es in der Regel. Zu Ihrer ersten Frage können wir keine pauschale Antwort geben, da wir Ihren Fall nicht kennen. Wenden Sie sich also im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Jenny meint
Wenn man für eine Überzahlung keinerlei schuld hat, muss man die Summe rechtlich gesehen denn nun zurück zahlen oder nicht? Jeder sagt was anderes. Es gibt doch nicht ohne Grund ein 4 Augen System, wodurch solche Fehler eigentlich nicht passieren dürfen!
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Jenny,
der Betrag muss zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, die Verjährungsfrist wurde eingehalten.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
lore b. meint
Sehr geehrte Damen und Herren
Eine Frage es geht um eine Überzahlung vom Jobcenter Verheiratet Hartz4 Teilrente.
Es geht um 4 600€ Überzahlung Wiederspruch eingelegt.Es liegt keine Schuld vor.Kein Eigenverschulden.Zeitraum der Rückzahlung 2014-2018. Rechtschutz liegt vor….. Mit freundlichen Grüßen
Beatrice meint
Hallo…
im Mai diesen Jahres teilte ich der Familienkasse per Mail mit das meine 18jährige Tochter aus meiner Bedarfsgemeinschaft rausgenommen wurde,da sie sich nicht mehr in meinem Haushalt aufhält.
Da ich keine Antwort bekam schickte ich das Schreiben im Juni nochmal mit der Post.
Das Jobcenter hat ab Mai das Kindergeld natürlich auch nicht mehr mit angerechnet.
Am Freitag wurde mir das ALG 2 überwiesen und ich stellte mit entsetzten fest das man mir nur 112 € überwiesen hat anstatt knapp 800 €. Ich geh mal davon aus das das Jobcenter einfach die die knapp 600 € die mir von der Kindergeldkasse überzahlt wurden von meinem Bedarf abgezogen hat.
Ich hab nicht mal ein Schreiben bekommen vorher oder einen Anruf. Keine Anhörung, nichts.
Das gleiche hatte ich schon mal, weil was neu berechnet wurde, erst hat man mir einfach 160 € weniger überwiesen und 4 Wochen später kam ein Brief, in dem stand ich solle ihnen mitteilen ob ich den Betrag auf einmal oder in Raten zurück zahlen möchte.
Langsam komm ich mir echt verarscht vor. Der Bedarf der mir und den Kids zusteht reicht nicht mal für die komplette Miete.Strom, Telefon, Handy wird alles vom Unterhalt und Kindergeld der Kids bezahlt. und ich muss noch selbst 80 € auf die Miete drauf zahlen.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke im vorraus.
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Beatrice,
lassen Sie den neuen Hartz-4-Bescheid am besten prüfen, da durchaus Fehler unterlaufen können. Wir empfehlen Ihnen auch, sich bei einem Anwalt für Sozialrecht oder einer Sozialberatungsstelle zu erkundigen, ob bzw. welche Möglichkeiten Sie nun haben (z. B. ob ein Widerspruch Sinn macht).
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Eve meint
Hallo, ich muss jetzt wegen einer “Überzahlung” durch das Jobcenter, fast 400€ zurück zahlen (davon 70€ von meinem Minderjährigen Sohn! ist das überhaupt rechtens?)
Naja kurz wieso? Anfang September habe ich Angefangen zu Arbeiten, da das Jobcenter noch keine Auskünfte bezüglich meines Verdienstes hatte (obwohl ich meinen Arbeitsvertrag, direkt nach dem Unterzeichnen eingereicht habe…Ich bekomme monatlich ein festes Gehalt von ca. 800 Brutto, was etwa für mich als Alleinerziehende umgerechnet 635€ Netto ist), haben sie für Mich und meinen Sohn den Betrag von 870€ (Davon 508 Miete) ausgezahlt. Mein Ersten Lohn habe ich am 26.09 bekommen und kurz daraufhin auch den Rückforderungsbescheid des Jobcenters. Ich persönlich verstehe nicht wieso? Weshalb? Warum…? und habe Stellung genommen, wie meine Sachbearbeiterin es mir geraten hat…Daraufhin folgte eine Einladung zu einem Persönlichen gespräch (Ich hasse Persönliche gespräche beim JC, als Leie kommt man sich nicht nur doof vor, bei dem ganzen Fachchinesisch, nein die Mitarbeiter wirken “leicht” genervt wenn man zu viele Fragen stellt). Naja meine Frage ist, trotz überzahlung…Dürfen die das was meinem Kind zu steht, wirklich “einkassieren”? Da kann doch was nicht richtig sein, Bedarfsgemeinschaft hin oder her!
Achja bekommen ALG2 Aufstockend…in der Auflistung steht ich habe einen Anspruch von etwa 474€ bekomme allerdingt nur knapp 415€, da ich noch bis August in einer anderen Rückzahlung (45€ mtl) vom JC stecke…allerding fällt mir auf das da noch ca. 15€ fehlen … aus unerklärlichen gründen…Was kann ich da machen?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Eve,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können Ihren Fall deshalb leider nicht beurteilen. Wir möchten Ihnen rate, eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen. Hier werden Sie umfassend zu sämtlichen sozialen Leistungen beraten und können ggf. auch prüfen lassen, ob die Rückzahlung so in Ordnung ist. Alternativ können Sie sich mithilfe eines Beratungshilfescheins an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Müller meint
Hallo,
ich habe gestern einen Bescheid mit der Info einer Überzahlung durch das Jobcenter von knapp 700 Euro in den letzten 6 Monate erhalten. Ich habe einen Nebenjob als geringfügig Beschäftigte und mein Einkommen schwankt monatlich sehr stark. Meine Gehaltsabrechnungen habe ich aber bisher immer monatlich pünktlich nach Erhalt beim Jobcenter eingereicht, jedoch regelmäßig bzw. monatlich keine Anpassung der Hartz4-Leistungen an mein monatlich schwankendes Einkommen erhalten.
Erst jetzt nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraumes erfolgt diese rückwirkende Neuberechnung, aus der die besagte Überzahlung hervorgeht.
Kann ich und lohnt es sich dagegen Widerspruch einzulegen? Wie gesagt bin ich meinen Mitteilungspflichten durch regelmäßige monatliche Einreichung meiner Gehaltsabrechnungen immer nachgekommen. Kann das Jobcenter also eine Rückforderung stellen? Sie wussten ja, wie ich monatlich verdiene und dass ich über den Freibetrag von 100 Euro Zuverdienst hinzuverdiene.
Ich habe gelesen, dass bei schwankendem Gehalt oft ein Durchschnittseinkommen für einen BWZ angenommen wird, auch um monatliche Anpassungen und Bescheide zu vermeiden. So kommt es dann erst nach dem BWZ zur abschließenden Neuberechnung. Aus dieser ergibt sich ja bei mir nun leider eine rückwirkende Überzahlung und die setzt mich ganz schön unter Druck.
Was kann ich also tun?
Vielen Dank für die Antwort und beste Grüße
Müller
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Müller,
bei Rückzahlungsforderungen kommt es stark auf den Einzelfall an. Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir die Erfolgsaussichten nicht beurteilen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden, den Sie mit einem Beratungshilfeschein finanzieren können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Scholz meint
Hallo Team von arbeitslosenselbsthilfe,
durch den Wechsel meines Arbeitgebers bekam ich in einem Monat zwei Erwerbseinkommen. Der alte AG zahlte im Folgemonat der neue im laufenden Monat.
Nun verlangt das JC eine Rückzahlung von 780€. Ausgezahlt für den Monat würden mir aber nur 600€.
Wie kann es dazu kommen? Wieso sollte ich dem JC mehr zurück zahlen?
Vielen Dank im Voraus
Scholz
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Scholz,
das können wir leider nicht beurteilen. Lassen Sie die Angelegenheit von einem Anwalt prüfen, den Sie mit einem Beratungshilfeschein finanzieren können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Leonie meint
Hallo!
Ich habe mit Schreiben vom 1. 11. 2018 dem JC mitgeteilt, dass ich ab dem 10. 12. 2018 keine Leistungen mehr benötige für mich und meine Bedarfsgemeinschaft.
Ich bekam ca. 600,00 Euro monatlich als Aufstockung.
Diese gingen direkt an meinen Vermieter, war so vereinabart mit dem JC.
Nun hat das JC aber dem Vermieter abermals das Geld überwiesen, obwohl ich schriftlich Mitteilung gemacht hatte.
Darf dies Geld nun von mir zurück gefordert werden?
Jyline meint
Nabend Zusammen
Ich habe 1 Jahr ALG und einen Monat Hartz4 bezogen.
Am 28.09.das letzte mal Geld vom Amt erhalten. Am 01.10. habe ich eine neue Arbeit angefangen und am 26.10.meinen ersten Lohn erhalten.
Habe sofort (als Ende September die Zusage des Jobs kam) telefonisch beim Amt Bescheid gegeben, dass ich zum 01.10.eine neue Arbeit beginne. Nachdem Anfang Oktober ein Schreiben mit diversen geforderten Unterlagen (Arbeitsvertrag, 1. Lohnabrechnung, Kontoauszug etc.) kam, alles fertig gemacht und abgegeben.
Gestern bekomme ich Post, dass ich im Oktober Bezüge erhalten habe, obwohl ich ja schon am 01.10.eine neue Arbeit begonnen habe.
Aber wie ich hätte ich denn, ohne das Geld vom Amt(am 28.09.), zum 01.10.meine Miete etc. zahlen sollen, wenn ich doch erst zum Ende des Monats Lohn erhalte?
Ist das Schreiben gerechtfertigt?
Jyline meint
Ich würde mich wirklich über eine fachmännische Antwort freuen!! Bin in erster “Instanz” dagegen angegangen, wurde abgelehnt. Jetzt kann ich noch in Berufung gehen und bräuchte Hilfe!!
Bitte antworten 🙏🙏🙏🙏
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Jyline,
eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten, deshalb können wir auch nicht verbindlich auf Ihr Problem eingehen. Mithilfe eines Beratungshilfescheins können Sie sich aber an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Gjanina meint
Hallo,
ich bin verheiratet und lebe mit meinem Mann zusammen. Der arbeitet jetzt sei 3,5Monaten. Ich habe vor 3 Monaten den Arbeitsvertrag abgegeben, aber bis jetzt weiter Zahlungen vom Jobcenter wie Miete und Lebensunterhalt (Hartz4) weiter erhalten. Dann vor einem Monat musste mein Bewilligungsbescheid erneuert werden bzw. neuer Antrag gestellt werden. Darauf habe ich dann keine Änderungen angegeben auf vorherigen Kenntnissen des Jobcenters, weil ich davor ja den Arbeitsvertrag schon abgegeben hatte, hat sich bis dato ja nichts mehr geändert. Nun weiss ich nicht was ich machen soll ?
Liebe Grüsse
Jana meint
Guten Tag,
ich beziehe ALGI und habe seit September einen Teilzeitjob bis 15 St/Wo. Ich habe der Agentur für Arbeit gleich persönlich im Jobcenter Bescheid gegeben, habe meine Verdienstbescheinigungne fristgerecht abgegeben und erhalte letzte Woche ein Schreiben, dass ich zu viel erhalten haben soll.. Ich muss mich mich jetzt dazu äußern.. wie gehe ich das richtig an? Welche Argumente zählen? Denn das war wirklich nicht meine Schuld und achte leider auch nicht wirklich drauf, was die da anrechnen.. Hab die Bexcheide alle ordentlich wegsortiert, aber nie nachgerechnet etc.
Bedanke mich im Voraus
Ahmed meint
Ich habe jetzt 6 Monate gearbeitet und bin weil die Filiale geschlossen wurde wieder auf Harz und nu die dicke saftige Rechnung das jobcenter will 1700 Euro von uns wieder . Grad jetzt wo wir wieder komplett Harz sind. Ich hab keine Lust mehr überhaupt Arbeiten zu gehen!! Als kleiner Hinweis wir haben ein Kind zu versorgen.
Sonja meint
Hallo ich brauche dringend Hilfe 🙁
Ich habe eine Umschulung 2017 angefangen und wohne mit meinem Freund zusammen seit 2016. Dadurch sind wir in der Bedarfsgemeinschaft. Er ist schon lange und Vollzeit beschäftigt und das habe ich auch direkt dem Jobcenter mitgeteilt. Die Sachbearbeiterin hat es wohl nicht angegeben und leider ist sie auch schon tot!! Ich habe daher jetzt nach 1.5 Jahren eine Anhörung erhalten und eine Rückzahlung von 2.500€!!! Und mir wird jetzt auch keine Leistung mehr zugeschickt, da das Gehalt von meinem Freund 1.300€ Netto für uns reichen soll.
Ich kann nichts nachweisen, dass ich den Arbeitsvertrag doch abgegeben habe 🙁 ich bin total am Ende und habe noch bis August meine Ausbildung und beziehe keine Leistung mehr. Was kann ich da tun ?
Danke für die antworten schonmal und ganz lieben Gruß
daniela meint
Hallo,
ich habe im März 2018 einen Arbeit begonnen und dem JC sofort den Vertrag vorgelegt. Da hatte ich das Geld für März natürlich schon bekommen. Jetzt habe ich den Anhörungsbogen bekommen. Klar, das Geld muss ich zurückzahlen, ich habe aber dem JC eine Ratenzahlung von 10,00 monatlich angeboten. Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern (17. 10. 3) und mit den 10,00 könnte ich gut leben. Das Jobcenter hat allerdings das abgelehnt und will einbehalten – und zwar die 10% vom Regelsatz – das sind 104 Euro monatlich. die tun mir natürlich richtig weh.
Ich dachte, das Jobcenter kann nur einbehalten, wenn ich ein Fehlverhalten gemacht hätte? Müssen die 10 % denn wirklich ganz ausgereizt werden?
Im Bescheid steht dass ich keinen Fehler gemacht habe. Ich habe dem JC erklärt, dass ich nicht viel zurückzahlen kann, da ich nicht möchte dass die Kinder zu kurz kommen.
Was kann ich machen?
Daniela
Mihail. K meint
Hallo,
Jobcenter will eine Rückerstattung was nun ?
Wir sind in eine Bedarfsgemeinschaft ich Meine Frau und Meine Sohn.Meine Frau hat keine einkommen wir erhalten noch Kindergeld für meine Sohn 194-€
Ich hab eine Job und seit ab 27.12.18 bekomme Krankengeld. Meine Letzte Lohn Einfluss von meine Arbeitgeber am 21.12.18 und das war unsere einzige einkommen für Dezember Monat 2018. in Januar 2019 hab Krankengeld am 11.01.2019 (für die zeit raum von 26.12.18 bis 04.01..19) und 24.01.2019 (für die zeit raum von 05.01.18 bis 18.01.19)erhalten.
am 09.01.19 bei Jobcenter für Aufstockung Antrag gestellt, dabei eine Nachzahlung Nebenkosten von Jahr 2017 um die 300 Euro mit eingereicht. erst haben die Bewilligt. in höhe 600 Euro mit dem auch Nachzahlung Nebenkosten zusammen. Also 300€ Nebenkosten + 300 € Lebensunterhalt.
und Jetzt will Jobcenter für Bewilligte zeit raum Januar 600-€ zurückfordern als ungerechte Leistung erhalten zuhaben.
Bei Anhörung Antwort hab versucht mit Kontoauszug nachweise zu erklären das meine Letzt einkommen aus Dezember nicht für Januar anzurechnen ist.
hab Trotzdem eine Brief erhalten über Aufhebungs – und Erstattungsbescheid
Meine Frage ist,
nach Einfluss Prinzip ist das Richtig ?
Widerspruch einlegen in welsche Form von Gesetz-text
bei eine Ableugnung Widerspruch loht sich zu klagen. Weil ich kann Rechtsanwalt und Gerichtskosten nicht ertragen.
Ich Bitte um Hilfe
danke voraus.
MFG
Mihail K.
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Mihail K.,
da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir Ihnen nur dazu raten, einen Anwalt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org
Markus meint
Hallo ich bin 18 und seit ein paar Monaten habe ich angefangen zu arbeiten. Beim jobcenter hat man mir erklärt ich sollte ihnen bescheid sagen, wenn ich arbeiten gehen werde. Hab ich auch gemacht, Termin verabredet und es ihnen mitgeteilt (mündlich beim Sachbearbeiter ). Nun soll ich aus dem Kindergeld was ich bekomme 30 Euro der letzten 3 Monate zurückzahlen, da ich anscheinend dies nicht mitgeteilt hätte. Prozentual etwa 17 % pro monat.
Ich habe keine post wegen nicht Mitteilung zu dem Zeitpunkt bekommen, sondern erst nach 3 Monaten!!!
Ich hab keine Informationen zu Kindergeld bekommen, da meine Mutter damals vor paar jahren den Antrag gestellt hat und die Briefe und Infos bekommen hat. Zudem redet meine Mutter kaum mit mir über dieses Thema, (leben quasi unser eigenes Leben in der selben Wohnung). Kann ich dies als Grund gegen eine Aufrechnung nennen?
Peter meint
Guten Tag,
ich habe im Januar 2019 einen Monat gearbeitet und Einkommen erzielt. Diese Änderung habe ich so zeitig im Dez 2018 beim Jobcenter gemeldet, dass eine Stornierung der ALG II Leistungen für Januar 2019 locker möglich gewesen wäre. Den Arbeitsvertrag habe ich ebenfalls der Änderungsmitteilung beigefügt (gefaxt).
Gleichzeitig habe ich eine Einstiegshilfe zur Überbrückung beantragt, welche jedoch vom Jobcenter abgelehnt wurde. Ich war daher der Auffassung, dass aus diesem Grund die Leistung für einen Monat weiter gezahlt wird. Ich brauchte ja schließlich auch z:B.Geld für Benzin, um zur Arbeitsstelle fahren zu können.
Dann kam das Procedere mit Anhörung und anschließenden Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Nun meine 2 Fragen:
1.) Wer hat nun die Überzahlung verschuldet. Wenns das Jobcenter war, muss ich dann trotzdem erstatten?
2.) Das Jobcenter hat nun den Gesamtbetrag mit der vollständigen Julileistung in einer Summe verrechnet. Wenn ich nun von meiner EM-Rente die Wohnungsmiete gezahlt habe, bin ich mittellos ! Ist das so in Ordnung?
Vielen lieben Dank … der Peter
Dominique meint
Hallo.
Ich bin zur Zeit noch mit meinem Sohn Zuhause und bekomme ALGII da ich vorher in Ausbildung war. Zusätzlich bekomme ich Elterngeld + mit 150€ im Monat.
Von Jopcenter habe ich sonst immer 159€ bekommen. Vor drei Moante hieß es man hätte mich überzahlt,mein Freund hätte mehr verdient. Ich habe immer alle Unterlagen abgegeben und in der Zeit die vom Jopcenter angegeben war verdiente er nicht mehr als vorher.
Nun bekomme ich nur noch 45,60€, der Rest wird zur Anzahlung der überzahlung einbehalten.
Es kann doch nich sein was man das nachsehen hat wenn das Jopcenter da selber einen Fehler gemacht hat.
Ich bin froh das ich ab August wieder arbeiten darf und mit denen nichts mehr am Hut hab.
Klara meint
Hallo, ich habe dem Jobcenter schriftich mitgeteilt, dass ich ab Juli 2019 keine leistungen mehr erhalten möchte . Nun habe ich ein Anhörungsschreiben erhalten, bin ich verpflichtet Angaben zu machen, weshalb ich keine Leistungen mehr möchte? Ich habe ja von mir aus die Leistungen einstellen lassen.
Danke für Eure schnelle Antwort
Dennis meint
Hi , habe ebenfalls eine Anhörung zu einer Überzahlung bekommen wegen einer Gas-Heizkosten Rückzahlung / Jahresrechnung 119,82 € welche mir auf mein Konto überwiesen wurden ( Automatisch )
Ich habe das nicht beim Energie Versorger beantragt .
“Mit der Heizkostenabrechnung vom 17.10.2019 erhielten Sie am 21.10.2019 eine Gutschrift von 119,83 €
Diese Gutschrift mindert die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung ab dem 01.11.2019 . Die Abrechung wurde am 27.12.2019 eingereicht . Die Leistungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits angewiesen . ”
Dieser Vorgang ist soweit glaube ich korrekt , jedoch war dieses Jahr über eine meiner 2 Gasheizungen ( Flur ( Defekt ) , Wohnzimmer ( Funktioniert ) ) Defekt , sodass es deswegen zuerst überhaupt zu der Überzahlung gekommen ist . Dazu müsste auch evtl. gesagt sein das mein Vermieter hier in meiner Wohnung unbedingt Renovieren müsste ( Defekte Fenster , Defekter Rolladen -> Sehr Luftzügig ) etc .
Leider kann ich aber nicht einfach mal so für ein paar Tage oder Wochen wohin , daher müsste ich in dieser Zeit in ein Hotel oder Ähnliches soweit mit bekannt hatte der Vermieter auch diesbezüglich einen Antrag oder sowas beim Amt gestellt .. aber ich glaube es wurde abgelehnt .. denn ich habe nie wieder was davon gehört , das ist jezt schon über 1 Jahr her .. Die Wohnung in der ich Lebe ist wirklich ziemlich Ramponiert , hatte sie damals so übernommen …
Daher meine Frage könnte ich hier evtl. etwas machen ?