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Unzumutbare Arbeit: Wann können Sie eine Stelle ablehnen?

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Hartz-4-Empfänger müssen einige Pflichten erfüllen, damit sie nicht von den Jobcentern sanktioniert werden. Dazu gehört auch, dass eine Arbeitsstelle angenommen werden muss, wenn diese zumutbar ist. Aber was ist im Arbeitsrecht geregelt, wenn es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt?

Das Wichtigste zum Thema „unzumutbare Arbeit“ kurz und knapp zusammengefasst

Wann liegt eine unzumutbare Arbeit vor?

Wann es sich um eine zumutbare Arbeit und wann um eine unzumutbare Arbeit handeln kann, ist in § 10 Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt.

Was ist ein Beispiel für eine unzumutbare Arbeit?

Steht die Annahme der neuen Arbeitsstelle der Betreuung der Kinder oder von pflegebedürftigen Angehörigen entgegen, so ist diese regelmäßig als unzumutbar zu definieren.

Was muss ich beachten, wenn ich eine unzumutbare Arbeit angebe?

Geben Sie an, dass es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt, sind Sie in der Nachweispflicht. Erkennt das Jobcenter die Begründung nicht an, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

 Wann ein Job als unzumutbare Arbeit deklariert wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann ein Job als unzumutbare Arbeit deklariert wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Unzumutbare Arbeit: Eine Definition
    • Wie verhält es sich mit Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?
  • Unzumutbarer Arbeitsplatz und trotzdem sanktioniert? So gehen Sie vor

Unzumutbare Arbeit: Eine Definition

Eine übergreifende Definition, wann es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt, ist schwer. § 10 Absatz 1 SGB II gibt allerdings einige Fallbeispiele. Bei der Beurteilung, ob eine Arbeitsstelle tatsächlich als unzumutbar gilt, werden immer die individuellen Umstände eines jeden Einzelfalls betrachtet und auf deren Grundlage eine Entscheidung getroffen.

Im betreffenden Paragraphen sind folgende Beispiele beschrieben, wann es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt:

Unzumutbare Arbeit ist es dann, wenn die Pflege von Angehörigen behindert wird.
Unzumutbare Arbeit ist es dann, wenn die Pflege von Angehörigen behindert wird.
  • Körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage, die Tätigkeit auszuüben: Dies muss durch ein entsprechendes ärztliches oder psychologisches Gutachten nachgewiesen werden. Ein Beispiel für körperliche Gründe, die eine Ablehnung unzumutbarer Arbeit rechtfertigen, sind Venenerkrankungen, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die im Stehen ausgeführt wird.
  • Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit würde erheblich erschwert werden: Für einen Konzertpianisten ist die Fingerfertigkeit unabdingbar. Führt nun die Ausübung einer vom Jobcenter vorgeschlagenen Arbeit dazu, dass dieser die körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die er für seinen Beruf benötigt, verliert, handelt es sich um eine unzumutbare Arbeit.
  • Erziehung der Kinder oder Pflege von Angehörigen würde behindert werden: Hat ein im Haushalt lebender Sprössling das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann der Elternteil eine Arbeit ablehnen, um das Kind zu betreuen. Wird ein Angehöriger versorgt, dessen Grad der Pflegebedürftigkeit bei vier oder höher liegt, ist die Aufnahme einer Arbeitsstelle nicht zumutbar.
  • Sonstiger wichtiger Grund: Auch andere Gründe können dazu führen, dass ein Leistungsempfänger eine Arbeit nicht antreten kann. Diese werden im Einzelfall durch das Jobcenter überprüft.

Wie verhält es sich mit Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit?

Die eben beschriebenen Gründe für eine unzumutbare Arbeit lassen sich auch auf Eingliederungsmaßnahmen wie Umschulungen oder Fortbildungen übertragen. Auch diese müssen nicht angetreten werden, wenn einer der genannten Fälle eintritt.

Unzumutbarer Arbeitsplatz und trotzdem sanktioniert? So gehen Sie vor

Unzumutbarer Arbeitsplatz? Dies müssen Sie begründen können.
Unzumutbarer Arbeitsplatz? Dies müssen Sie begründen können.

Lehnen Hartz-4-Empfänger eine zumutbare Arbeitsstelle ab, folgen in aller Regel Sanktionen. Der monatliche Regelsatz des Betroffenen mindert sich dann für mindestens drei Monate. Dies ist natürlich nicht der Fall, wenn es sich um eine unzumutbare Arbeit handelt.

Es kann allerdings vorkommen, dass die Jobcenter nicht anerkennen, dass ein Leistungsempfänger nicht in der Lage ist, einer vorgeschlagenen Tätigkeit nachzugehen. Dann empfiehlt es sich für Betroffene, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Diener meint

    29. August 2019 um 14:00

    Guten Tag, was wäre, wenn ich zum 1-Euro-Job verdonnert werde, ich aber für die Schulferien keine Betreuung habe und auch nicht will, dass mein Kind (11jahre) allein zu Hause ist:. zum Beispiel Arbeitszeit 8-13Uhr, mein Heimweg ist 30minuten, Kind hat aber schon 12:50Uhr Schule aus………

    Grüße
    E. Diener

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