Hartz-4-Empfängerinnen haben keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel. Die Begründung: Im Hartz-4-Regelsatz sind bereits Gesundheitskosten in Höhe von 14 Euro pro Monat enthalten. Dieser Betrag reicht in vielen Fällen jedoch nicht aus. In Viersen soll nun ein Fond für betroffene Frauen eingerichtet werden, aus welchem Verhütungsmittel für hartz-4-Empfängerinnen übernommen werden können.
Pläne in Viersen: Kostenlose Verhütungsmittel für Geringverdienerinnen

In Viersen wird geplant, einen Fonds einzurichten, aus dem Verhütungsmittel für Hartz-4-Empfängerinnen finanziert werden können. Ein wichtiger Grund hierfür wurde von den örtlichen Beratungsstellen angeführt: Gerade der Fakt, dass sich Frauen keine Verhütungsmittel leisten können, ist der Grund für eine hohe Anzahl von ungewollten Schwangerschaften.
In vielen Fällen übernimmt etwa das Jobcenter nicht die Kosten, die für die Pille, Spirale oder andere Verhütungsmittel anfallen. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass der Regelsatz bereits einen festen Betrag für Gesundheitskosten umfasst. Dieser liegt momentan bei rund 14 Euro. Dies ist jedoch meist nicht genug Geld, damit sich Hartz-4-Empfängerinnen Verhütungsmittel leisten können.
Die Höhe des Fonds, aus dem Verhütungsmittel für Hartz-4-Empfängerinnen und andere betroffene Frauen in Viersen finanziert werden sollen, wird auf etwa 25.000 Euro geschätzt.
Damit ein Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds besteht, müssen Frauen:
- in Viersen gemeldet sein,
- Hartz 4 oder ALG 1 beziehen bzw. über ein geringes Einkommen verfügen und
- eine Beratung bei der Beratungsstelle „Donum vitae“ oder der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle der Diakonie in Anspruch genommen haben.
Wie verhält es sich in anderen Städten?

Bereits an sieben Beratungsstandorten läuft seit Ende Juni 2017 ein Modellprojekt des Bundesfamilienministeriums, in dessen Rahmen für zwei Jahre die Kosten für Verhütungsmittel von Hartz-4-Empfängerinnen übernommen werden.
Grundsätzlich besteht jedoch, wie bereits erwähnt, kein Anspruch auf kostenlose Verhütung.
Die Übernahme ist nur dann möglich, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt und Sie beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag stellen.
Hierzu können Sie das folgende kostenlose Muster verwenden:
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