• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
arbeitslosenselbsthilfe.org
Aktuelle Seite: Startseite / Erwerbsminderungsrente – Wenn Sie nicht mehr arbeiten können

Erwerbsminderungsrente – Wenn Sie nicht mehr arbeiten können

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Chronische Krankheiten oder ein Unfall führen häufig dazu, dass eine Person nicht mehr einer Arbeit nachgehen kann. Unter gewissen Umständen springt in einem solchen Fall die Erwerbsminderungsrente ein und sichert den Lebensunterhalt der Betroffenen.

Das Wichtigste zur Rente bei Erwerbsminderung kurz und knapp zusammengefasst

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Es gibt zwei Formen der Erwerbsminderungsrente, die auch kurz EM-Re‌nte genannt wird: Die Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Wie unterscheiden sich die beiden Formen?

Erstere erhalten Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Personen, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Rente bei fehlender oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Hierzu gehören unter anderem das vorherige Einkommen sowie die Anzahl der Versicherungsjahre.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben nur Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben nur Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Wichtige Informationen zur Erwerbsminderungsrente:

Weiterbewilligung der EM-Rente

Inhalt

  • Wer kann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
  • Erwerbsminderungsrente: Welche Höhe hat die Rente?

Wer kann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?

Diese spezielle Form der Rente bei Erwerbsminderung wird von der deutschen Rentenversicherung ausbezahlt. Sie dient dazu, um Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen voll oder teilweise eingeschränkt ist, zu unterstützen. Hierbei wird zwischen zwei Formen unterschieden.

Nur wenige Personen erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.
Nur wenige Personen erhalten die volle Erwerbsminderungsrente.

Menschen, die weniger als drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Betroffene, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, haben hingegen unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf die teilweise Rente bei Erwerbsminderung.

Jedoch müssen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Empfänger dürfen die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
  • Die Erwerbsfähigkeit darf sich nicht durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederherstellen lassen. Hierzu prüft die Rentenversicherung relevante ärztliche Unterlagen, die den gesundheitlichen Status belegen.
  • Sie müssen bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Betroffene müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung bzw. Tätigkeit gezahlt haben.
Wie und wo können Betroffene für den Bezug der Erwerbsminderungs­rente einen Antrag stellen? Sie können sich zum einen an die Auskunft- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder die Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise wenden. Zum anderen können Sie die Erwerbsminderungsrente auch elektronisch beantragen. Auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung finden Betroffene alle nötigen Formulare.

Erwerbsminderungsrente: Welche Höhe hat die Rente?

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Viele Betroffene fragen sich natürlich, wie hoch ihr Anspruch ist und wie sich die Erwerbsminderungsrente berechnen lässt. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Rente bei Erwerbsminderung meist weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts beträgt.

Entscheidend sind verschiedene Faktoren, weshalb die genaue Berechnung äußerst kompliziert ist. Einfluss haben unter anderem Ihr letztes Nettogehalt und wie viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.

Die Teilerwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte des Betrages, den Empfänger bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. In diesem Fall wird nämlich davon ausgegangen, dass die Person noch zusätzlich Teilzeit arbeiten kann. Lässt die Lage auf dem Arbeitsmarkt dies nicht zu, kann unter Umständen auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

Gut zu wissen: Bei beiden Formen der Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst möglich. Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie beispielsweise 6.300 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen.

Bildnachweise: fotolia.com/Photographee.eu, fotolia.com/RioPatuca Images

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Erwerbsminderungsrente – Wenn Sie nicht mehr arbeiten können
4.39 5 59
Loading...

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Bürgergeld
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss
Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

Copyright © 2022 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht