Chronische Krankheiten oder ein Unfall führen häufig dazu, dass eine Person nicht mehr einer Arbeit nachgehen kann. Unter gewissen Umständen springt in einem solchen Fall die Erwerbsminderungsrente ein und sichert den Lebensunterhalt der Betroffenen.
Das Wichtigste zur Rente bei Erwerbsminderung kurz und knapp zusammengefasst
Es gibt zwei Formen der Erwerbsminderungsrente, die auch kurz EM-Rente genannt wird: Die Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung.
Erstere erhalten Menschen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Personen, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Wichtige Informationen zur Erwerbsminderungsrente:
Inhalt
Wer kann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen?
Diese spezielle Form der Rente bei Erwerbsminderung wird von der deutschen Rentenversicherung ausbezahlt. Sie dient dazu, um Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen voll oder teilweise eingeschränkt ist, zu unterstützen. Hierbei wird zwischen zwei Formen unterschieden.

Menschen, die weniger als drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Betroffene, die zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können, haben hingegen unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf die teilweise Rente bei Erwerbsminderung.
Jedoch müssen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden:
- Empfänger dürfen die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
- Die Erwerbsfähigkeit darf sich nicht durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederherstellen lassen. Hierzu prüft die Rentenversicherung relevante ärztliche Unterlagen, die den gesundheitlichen Status belegen.
- Sie müssen bereits mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Betroffene müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung bzw. Tätigkeit gezahlt haben.
Erwerbsminderungsrente: Welche Höhe hat die Rente?

Viele Betroffene fragen sich natürlich, wie hoch ihr Anspruch ist und wie sich die Erwerbsminderungsrente berechnen lässt. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Rente bei Erwerbsminderung meist weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts beträgt.
Entscheidend sind verschiedene Faktoren, weshalb die genaue Berechnung äußerst kompliziert ist. Einfluss haben unter anderem Ihr letztes Nettogehalt und wie viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde.
Die Teilerwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte des Betrages, den Empfänger bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. In diesem Fall wird nämlich davon ausgegangen, dass die Person noch zusätzlich Teilzeit arbeiten kann. Lässt die Lage auf dem Arbeitsmarkt dies nicht zu, kann unter Umständen auch die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
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