Müssen Sie sich beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden?

Das Wichtigste zur Rückmeldung nach Ortsabwesenheit zusammengefasst:

Wann darf ich ortsabwesend sein?

Sie dürfen nur in den Urlaub fahren, wenn das Jobcenter der Ortsabwesenheit zugestimmt hat.

Muss ich mich nach der Rückkehr melden?

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub müssen sich ALG-1-Empfänger bei der Agentur für Arbeit und Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter melden. Dann kann das weitere Vorgehen bezüglich der Arbeitssuche besprochen werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich lange Zeit im Urlaub war?

Waren Sie länger als 21 Tage nicht für das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter erreichbar, müssen Sie sich erneut persönlich arbeitslos melden bzw. einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.

Rückmeldung ja oder nein?

Müssen sich ALG-1-Empfänger beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden?
Müssen sich ALG-1-Empfänger beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden?

Ein Urlaub dient der Erholung. Auch Arbeitslose können von einer kurzen Auszeit profitieren und sich danach wieder motiviert der Suche nach einer Arbeit widmen. Grundsätzlich dürfen Leistungsbezieher unter gewissen Umständen verreisen. Doch müssen sie sich beim Jobcenter bzw. Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden?

Ortsabwesenheit für Arbeitslosengeld-1-Empfänger

Bevor wir uns der Frage zuwenden, ob sich ALG-1-Empfänger beim Arbeitsamt nach einem Urlaub zurückmelden müssen, wollen wir zunächst die grundlegenden Regeln bezüglich der sogenannten Ortsabwesenheit klären. Zwar kennt das Sozialgesetzbuch keinen Urlaubsanspruch für Arbeitslose, sie können aber dennoch unter gewissen Umständen verreisen.

Sie müssen sich beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden und mitteilen, dass Sie den Vermittlungsbemühungen wieder zur Verfügung stehen.
Sie müssen sich beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden und mitteilen, dass Sie den Vermittlungsbemühungen wieder zur Verfügung stehen.

Hierzu ist immer eine Erlaubnis von der Agentur für Arbeit nötig. ALG-1-Empfänger, die in den Urlaub fahren möchten, sollten beachten, dass sie die Ortsabwesenheit kurz vorher – etwa eine Woche im Vorhinein – beantragen sollten.

Nur so kann der Sachbearbeiter überblicken, ob Sie durch den Urlaub ein Vorstellungsgespräch oder eine Weiterbildungsmaßnahme verpassen würden.

Dabei kann das Arbeitsamt einer Ortsabwesenheit von bis zu 6 Wochen am Stück zustimmen, wobei das Arbeitslosengeld dann nur bis zum Ablauf der 3. Woche gezahlt wird. Waren Sie bis zu sechs Wochen lang verreist, müssen Sie sich beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden, damit Ihr Sachbearbeiter weiß, dass Sie wieder den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Ortsabwesenheit länger als sechs Wochen gedauert hat. In diesem Fall müssen Sie sich erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.Zudem erhalten Sie ab dem ersten Tag der Reise kein Arbeitslosengeld mehr.

Welche Regeln müssen Bürgergeld-Empfänger beachten?

Muss ich mich beim Jobcenter aus dem Urlaub zurückmelden?
Muss ich mich beim Jobcenter aus dem Urlaub zurückmelden?

ALG-1-Empfänger müssen sich also beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden. Wie verhält es sich jedoch bei Bürgergeld-Empfängern, für welche das Jobcenter zuständig ist? Für Sie gelten ähnliche Regeln wie für Personen, die Arbeitslosengeld 1 beziehen.

Auch sie müssen zunächst eine Erlaubnis vom Jobcenter einholen, bevor sie verreisen dürfen. Allerdings besteht ein Anspruch auf Ortsabwesenheit für maximal 21 Tage. Dauert die Ortsabwesenheit eines Bürgergeld-Empfängers bis zu drei Wochen, so ist eine unverzügliche, persönliche Rückmeldung beim Jobcenter unabdingbar. War die Person jedoch länger unterwegs, so muss erneut ein Bürgergeld-Antrag gestellt werden, da für den Zeitraum der Reise kein Anspruch auf die Leistung besteht.

Fahren Bürgergeld-Empfänger in den Urlaub, ohne sich vorher eine Erlaubnis für die Ortsabwesenheit eingeholt zu haben, hat dies gravierende Folgen. Es besteht für den Zeitraum kein Anspruch auf Bürgergeld, außerdem können bereits bezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Des Weiteren kann der Krankenversicherungsschutz erlöschen.
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Müssen Sie sich beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden?
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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2 Gedanken zu „Müssen Sie sich beim Arbeitsamt nach dem Urlaub zurückmelden?

  1. Ruth B.

    muss ich meine Ortsabwesenheit direkt persönlich beim Jobcenter melden vorher und anschließend muss ich mich da sehen lassen
    weil ich hatte meine Ortsabwesenheit bereits bekannt gegeben beim Jobcenter und nun wollen die dass ich noch persönlich dort herkomme und anschließend auch wieder mich dort persönlich zeige muss ich das wirklich tun

  2. Mark

    Betreffend einer Ortsabwesenheit beim Bezug von ALG-1 heißt es, das sich nach Rückkehr beim Arbeitsamt zurückgemeldet werden muss. Muss dies persönlich erfolgen, oder genügt die Meldung per Mail oder Telefon?

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