Endet ein Arbeitsverhältnis, ist die Sorge häufig groß, Hartz 4 beantragen zu müssen. Erst einmal haben Arbeitnehmer jedoch regelmäßig Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Erhalten Sie aber kein ALG 1 oder zu wenig, können Sie Hartz 4 beantragen. Dann muss dem Jobcenter eine Arbeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Das Wichtigste über die Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter kurz und knapp zusammengefasst
Endet ein Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ALG 1, ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter auszufüllen.
Von der Arbeitsbescheinigung hängt ggf. ab, ob Sie Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 bekommen.
Auf dem Vordruck des Jobcenters vermerkt der Arbeitgeber u. a. wie es zur Kündigung kam.

Inhalt
Wann benötigen Sie eine Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter?

Eine Arbeitsbescheinigung ist ein Formular vom Jobcenter, welches der Arbeitgeber ausfüllen muss, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, beispielsweise durch eine Kündigung. Dies legt § 57 Sozialgesetzbuch (SGB) II fest. Das Amt benötigt diese Informationen, um zu ermitteln, ob Ihnen Arbeitslosengeld II zusteht oder nicht.
Auf dem Vordruck trägt der Arbeitgeber verschiedene Punkte ein. Hierzu zählen z. B.:
- Beginn, Ende und Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses
- Grund für die Beendigung
- Arbeitsentgelt und weitere Geldleistungen
- Tätigkeit des Arbeitnehmers
Ein besonderes Augenmerk ist bei der Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter auf das Bruttoarbeitsentgelt zu legen. Hierzu zählen nicht nur die Lohnbezüge, sondern auch Entgeltfortzahlungen bei Krankheit oder vermögenswirksame Leistungen. Zahlte der Arbeitgeber Abfindungen, ist dies ebenfalls zu vermerken. Gleiches gilt für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter stellt die Arbeitsbescheinigung als Formular auf seiner Internetplattform zum kostenlosen Download zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass dieser Vordruck nicht die schriftliche Kündigung ersetzt.
Was passiert, wenn die Arbeitsbescheinigung falsch ausgefüllt ist?
Arbeitnehmer sollten die Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter vor Abgabe unbedingt überprüfen. Fallen Fehler auf, sollte der Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht und ein neues Formular ausgefüllt werden.

Auf keinen Fall darf der Arbeitnehmer die unterschriebene Arbeitsbescheinigung im Nachhinein abändern. Liegt diese einmal beim Amt, hat sie den Status einer Urkunde. Dennoch ist eine Änderung möglich, allerdings muss dafür auch Ihr Arbeitgeber mitspielen.
Der Arbeitgeber füllt die Arbeitsbescheinigung nicht aus: Strafen drohen
Sobald sowohl der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wissen, sollte die Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter ausgefüllt werden.
Immer wieder kommt es vor, dass erstere die Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter erst ausfüllen wollen, wenn der Arbeitnehmer seine letzte Lohnabrechnung erhalten hat. Dies ist allerdings nicht nötig, wie einige Arbeitsagenturen sagen. Es genügt, die bereits abgerechneten Monate einzutragen.
Kommt es zu Verzögerungen, kann der Arbeitnehmer das Jobcenter einschalten. Dieses kann dann die Arbeitsbescheinigung einfordern. Im Zweifel kann eine Leistungsklage folgen. Darüber hinaus droht eine Geldbuße von bis zu 2.000 Euro, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht fahrlässig oder vorsätzlich nicht nachkommt.
Außerdem kann der Arbeitgeber dem Jobcenter gegenüber schadensersatzpflichtig werden. Dies gilt vor allem dann, wenn er die Arbeitsbescheinigung nicht, nicht vollständig oder falsch ausfüllt.
Gibt es wegen der Arbeitsbescheinigung für das Jobcenter Ärger mit dem Arbeitgeber, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Sie gegenüber dem Jobcenter und dem früheren Arbeitgeber vertreten und Sie kompetent im Arbeitsrecht beraten.
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