Die Höhe vom Arbeitslosengeld 1: Eine Auszahlung früherer Leistungen

Das Wichtigste zur Höhe vom Arbeitslosengeld 1 in Kürze

Inwiefern unterscheidet sich die Art der Leistung bei Arbeitslosengeld 1 vom Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung, wohingegen Arbeitslosengeld 2 eine Sozialleistung ist. Gleiches gilt für das Bürgergeld, welches das ALG 2 zum 1. Januar 2023 abgelöst hat.

Wonach richtet sich die Höhe beim ALG 1?

Wie hoch das Arbeitslosengeld 1 ausfällt, hängt vor allem vom letzten bezogenen Bruttoeinkommen ab. Hat der Betroffene keine Kinder, dann sind dies 60 Prozent – hat er Kinder, sind es 67 Prozent. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie kann ich die genaue Höhe meines ALG 1 bestimmen?

Möchten Sie erfahren, wie viel Geld Sie erhalten, können Sie dies mit einem ALG-1-Rechner bestimmen.

Das Arbeitslosengeld in Deutschland

Wie die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 berechnet wird und wer Anspruch darauf hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wie die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 berechnet wird und wer Anspruch darauf hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Über Geld sollte bekanntlich nicht gesprochen werden – wer jedoch arbeitslos wird und auf Sozialleistungen oder ähnliches angewiesen ist, der sollte natürlich genau wissen, was ihm zusteht.

Wer regelmäßig erwerbstätig war und durch Krankheit, persönliche Rückschläge, Weiterbildungen, oder als Übergang arbeitslos wird, der kann Arbeitslosengeld 1 beantragen. Betroffene fragen sich dann natürlich: Wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich überhaupt? Was ist der Höchstsatz beim Arbeitslosengeld 1? Gibt es einen ALG-1-Mindestsatz?

Antworten rund um die Frage, wie viel ALG 1 gezahlt wird, gibt Ihnen dieser Ratgeber.

Unterschiede zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Bürgergeld

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.
Sie sind nach langer Erwerbstätigkeit arbeitslos und fragen sich: Wie hoch ist mein ALG-1-Anspruch?
Sie sind nach langer Erwerbstätigkeit arbeitslos und fragen sich: Wie hoch ist mein ALG-1-Anspruch?

Wer in Deutschland arbeitslos wird, der hat meist Anspruch auf eines der Folgenden: Arbeitslosengeld 1 oder Bürgergeld. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der jeweiligen Person und deren Umständen ab. Auch wenn es sich bei beiden um Geldleistungen für Erwerbsuntätige handelt, unterscheiden sie sich formell erheblich voneinander.

  • Arbeitslosengeld 2, umgangssprachlich auch Hartz 4 genannt, bzw. ab Januar 2023 das Bürgergeld stellt die Grundsicherung für Erwerbslose dar. Die Höhe des Bürgergeldes soll dem Empfänger dabei ein Leben in Würde ermöglichen. Entsprechend etwaigem Vermögen, Nebenverdiensten, ob die Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und ähnlichem wird dabei ein monatlicher Regelsatz festgelegt. Gleichwohl an die Leistung bestimmte Bedingungen für den Empfänger geknüpft sind, kann das Bürgergeld de facto dauerhaft bezogen werden. Neben den monatlichen Zahlungen können Bürgergeld-Empfänger zudem eine ganze Reihe an Zuschüssen und Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
  • Arbeitslosengeld 1 hingegen wird dann ausgezahlt, wenn die betroffene Person durch eine vorherige Tätigkeit in die Sozialversicherung eingezahlt und die entsprechenden Anwartschaftszeiten erfüllt hat. Dementsprechend ist es nicht verkehrt, das Arbeitslosengeld 1 nicht als eine Sozialleistung, sondern mehr als eine Versicherungsleistung zu begreifen. Die Höhe des ALG 1 ist keine Pauschale, sondern errechnet sich prozentual nach dem letzten Monatseinkommen des Empfängers.

Wie lange kann Arbeitslosengeld 1 bezogen werden?

Das Arbeitslosengeld 1 wird nur zeitlich begrenzt gezahlt. Wie lange Leistungen erbracht werden, hängt dabei von der Anzahl der Monate ab, in welchen durch eine Arbeitsstelle in die Sozialversicherung eingezahlt wurde.

Die Höchstgrenze für Arbeitslosengeld beträgt dabei 24 Monate. Hat der oder die Betroffene in dieser Zeit keine Arbeit gefunden, dann wird der Arbeitslosengeld-1-Bezug in einen Bürgergeld-Bezug umgewandelt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Bezugsdauer. Diese ist unabhängig von der jeweiligen Höhe des Arbeitslosengeld 1 und gilt für alle Monatssätze gleich.

Wie lange gearbeitet wurde in MonatenWie lange Anspruch auf ALG 1 besteht in Monaten/ Tagen
63/90
84/120
105/150
126/180
168/240
2010/300
2412/360
30 (nach 50)15/450
36 (nach 55)18/540
48 (nach 58)24/720

Die Arbeitslosengeld-1-Höhe ist vom Bruttoeinkommen abhängig

Im Prinzip gibt es keine pauschale Obergrenze des ALG 1.
Im Prinzip gibt es keine pauschale Obergrenze des ALG 1.

Das ALG 1 ist also denen vorbehalten, die für eine längere Zeit durchgängig gearbeitet haben. Die Zahlungen, welche geleistet werden, richten sich deshalb nach der letzten ausgeübten Tätigkeit: Das Arbeitslosengeld 1 ist ein Prozentsatz des letzten Gehaltes nach Abzügen. Wie viel Arbeitslosengeld 1 eine Person letzten Endes bekommt, hängt also von ihrem letzten regulären Bruttogehalt ab.

Das ist der Grund, weshalb die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 von Person zu Person zum Teil stark schwanken kann, da sie sich eben hauptsächlich am individuellen Gehalt orientiert.

Arbeitslosengeld 1: Wie viel Prozent vom letzten Lohn ausgezahlt werden

Grundsätzlich gilt: Ist der Arbeitslose kinderlos, dann beträgt das ALG 1 60 Prozent des Bruttoeinkommens. Im Falle von Kindern und dem Bezug von Kindergeld sind das 67 Prozent – jedoch nur, wenn die Person nicht dauerhaft getrennt vom Partner lebt.

Nicht wenige fragen sich, ob es beim Arbeitslosengeld 1 einen Höchstsatz gibt – oder andersherum, ob es einen Mindestsatz für das ALG 1 gibt.

Eine Mindesthöhe gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Demgegenüber existiert aber eine Deckelung. Das bedeutet, dass das ALG 1 nicht in astronomische Höhen steigen kann – etwa, wenn ein Manager mit vorherigem Millionengehalt arbeitslos wird. Im Jahr 2022 wird ein Gehalt von maximal 6.700 Euro (West) bzw. 6.150 Euro (Ost) bei der Ermittlung des ALG 1 berücksichtigt.

So setzt sich die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 zusammen

ALG 1: Die ungefähre Höhe können Sie sich selbst ausrechnen.
ALG 1: Die ungefähre Höhe können Sie sich selbst ausrechnen.

Die oben genannten 60 bzw. 67 Prozent sind erst der Beginn einer Rechenkette, welche das Arbeitslosengeld 1 für die jeweilige Person ermittelt: Auch Solidariätszuschläge, Lohn- und Kirchensteuer und Zusatzzahlungen wie das Weihnachtsgeld finden eine Verrechnung.

Wenn Sie eine erste Einschätzung über die voraussichtliche Höhe Ihres Arbeitslosengeld-1-Regelsatzes möchten, dann kann die nachfolgende Formel dafür angewendet werden.

1. Errechnen Sie das Bemessungsentgelt.

Haben Sie unterschiedlich hohe Gehälter erhalten, dann zählt als Richtwert das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate – oder einer kürzeren Zeitspanne, je nach Sachlage. Dividieren Sie dieses durch 365 Tage; der Wert, den Sie erhalten, ist das „tägliche Bemessungsentgelt“.

2. Errechnen Sie das Leistungsentgelt.

Von Ihrem errechneten täglichen Bemessungsentgelt muss nun eine Pauschale von 20 % abgezogen werden, außerdem eventuell der Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer. Damit erhalten Sie das Leistungsentgelt.

3. Errechnen Sie den täglichen Leistungssatz.

Von dem Leistungsentgelt werden nun entweder 60 oder 67 Prozent ermittelt.

4. Errechnen Sie die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeld 1.

Der tägliche Leistungssatz wiederum wird nun mit 30 Tagen multipliziert, um die individuelle Höhe vom letztendlichen Arbeitslosengeld zu bestimmen.

Bedenken Sie jedoch, dass es sich bei dieser Rechnung lediglich um eine Orientierungshilfe handelt.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 nach der Elternzeit?

Wie berechnet sich die Höhe des ALG I nach der Elternzeit?
Wie berechnet sich die Höhe des ALG I nach der Elternzeit?

Nicht selten kommt es vor, dass nach einer Elternzeit das ALG 1 in Anspruch genommen wird. Wie viel ist das Arbeitslosengeld 1 in solch einem Fall? Schließlich kann hier ja schwer mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt gerechnet werden.

In Fällen von Elternzeit wird ein fiktives „Arbeitsentgelt“ errechnet, welches ein beispielhaftes Bruttogehalt entsprechend Ihrer Ausbildung und Ihres Ausbildungsortes darstellt. Dieses wird dann als Grundlage für die Rechnung verwendet. Wie viel Prozent von diesem als ALG 1 erbracht werden, hängt dann auch hier von den üblichen Parametern ab.

Zusatzleistungen, Nebenverdienste und Vermögen: Was verrechnet wird und was nicht

Ist nun erst mal den entsprechenden Umstände nach entschieden, wie hoch das ALG 1 für den jeweiligen Betroffenen ausfällt, stehen gleich neue Fragen im Raum: Stichwort Vermögen und Nebeneinkünfte. Da Arbeitslosengeld 1 ja vor allem für vorher Erwerbstätige gezahlt wird, haben Bezugsberechtigte auch entsprechend oft angespart – wird dies wie beim Bürgergeld ab einer bestimmten Höhe verrechnet? Und wie sieht es eigentlich mit einer geringfügigen Beschäftigung aus?

Vermögen hat keinen Einfluss auf Arbeitslosengeld-1-Anspruch und dessen Höhe

Das Arbeitslosengeld 1 ist keine Sozialleistung, sondern eine Risikoversicherung. Deshalb können alle, welche um ihr Erspartes gefürchtet haben, an dieser Stelle aufatmen: Hat eine Person Anspruch auf die Leistung des ALG 1, wird die Höhe deshalb nicht durch etwaiges Vermögen gemindert. Das bedeutet, dass eine Person, die durch Angespartes auch im Falle einer Arbeitslosigkeit gut leben könnte, trotzdem rechtmäßig Arbeitslosengeld 1 beziehen darf.

Die Höhe des Arbeitslosengeld 1 wird nicht durch Vermögen gemindert. Dies hängt eben damit zusammen, dass das Arbeitslosengeld 1 aus vorher geleisteten Versicherungsbeiträgen und nicht wie das Bürgergeld aus Steuerleistungen finanziert wird.

Dementsprechend sind auch Schenkungen während eines ALG-1-Bezuges zulässig; Höhe und Prozent werden auch hier durch empfangene Geldgeschenke nicht verringert.

Eventuelle Nebeneinkünfte

ALG 1: Maximal dürfen 15 Stunden die Woche gearbeitet werden, bevor man nicht mehr als arbeitslos gilt.
ALG 1: Maximal dürfen 15 Stunden die Woche gearbeitet werden, bevor man nicht mehr als arbeitslos gilt.

Anders sieht es im Falle von Zuverdiensten aus. Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung oder auch einer selbstständigen Tätigkeit werden mit den für das Arbeitslosengeld 1 geltenden Prozenten bzw. mit dem ermittelten Monatssatz anteilig verrechnet.

Auch Tätigkeiten als mithelfende/r Familienangehörige/r zählen hierzu – also sprich, wenn Sie in einem von einem Familienmitglied geleiteten Betrieb arbeiten und dafür Lohn erhalten.

Prinzipiell muss unter 15 Stunden die Woche gearbeitet werden, wenn Arbeitslosengeld 1 bezogen wird. Das bedeutet: Wenn auf regelmäßiger Basis 15 oder mehr Wochenstunden gearbeitet wird, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos.

Einkommen, welche sich nicht aus einer Beschäftigung ergeben, haben unter Umständen ebenfalls Auswirkung auf die Höhe des Arbeitslosengeld 1. Dazu zählen zum Beispiel Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Verpachtungen.

ALG 1 und Nebeneinkommen: Wie hoch ist der Freibetrag?

Bei einem Nebeneinkommen existiert ein Freibetrag von 165 Euro monatlich, welcher die Höhe des Arbeitslosengeld 1 nicht beeinflusst und bei Verrechnungen des Nebeneinkommens stets abgezogen wird. Bleiben die Nebeneinkünfte also gleich oder unter 165 Euro im Monat, dann kann Arbeitslosengeld 1 ohne Einschränkungen bezogen werden.

Neben dieser Pauschale ist ein zusätzlicher Freibetrag möglich. Dieser wird dann gewährleistet, wenn Sie in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeld-1-Bezuges zusätzlich zum Versicherungsverhältnis mindestens ein Jahr lang eine Nebenbeschäftigung von weniger als 15 Stunden hatten – auch dies gilt für selbstständige Beschäftigung und die Arbeit in einem Familienbetrieb.

Ein Nebenverdienst wird nur dann angerechnet, wenn er in der Zeit des Arbeitslosengeldbezuges erwirtschaftet wurde. Stammt er aus einer Tätigkeit vor dem Bezug und wird lediglich erst später ausgezahlt, dann wird er nicht verrechnet.

Zusatzleistungen

Neben der regulären Höhe des ALG I sind auch Zusatzleistungen wie eine Weiterbildung möglich.
Neben der regulären Höhe des ALG I sind auch Zusatzleistungen wie eine Weiterbildung möglich.

Empfänger von Arbeitslosengeld 1 haben neben ihrem Regelsatz die Möglichkeit, einen sogenannten Bildungsgutschein ausgestellt zu bekommen, wenn sie eine Fort- oder Weiterbildung absolvieren möchten. Bildungsgutschein heißt hier, dass das Arbeitsamt die Kosten für diese übernimmt.

Für die Inanspruchnahme des Bildungsgutscheins darf in den letzten vier Jahren jedoch keine andere aus öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen worden sein. Außerdem muss der Erwerb des letzten Berufsabschlusses auch mindestens vier Jahre zurückliegen.

Sind Sie Zeitarbeiter, dann haben Sie unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf diesen Bildungsgutschein. Dazu müssen Sie jedoch bei einem Zeitarbeiterunternehmen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben und Ihre Arbeitslosigkeit muss durch eine Wiedereinstellung in denselben Betrieb beendet werden.

Genauso wie beim Bürgergeld können auch für Bezieher von Arbeitslosengeld 1 die Reisekosten zu Bewerbungs- und Vorstellungsgesprächen erstattet werden.

Sozialleistungen und unschädliche Leistungen

Der Bezug bestimmter Sozialleistungen setzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aus; hierzu zählen zum Beispiel Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder die Altersrente. Wiederum gibt es auch die sogenannte „unschädliche Leistung“, welche keine Auswirkung auf den Bezug und die Höhe des Arbeitslosengeld 1 haben. Dies sind Kindergeld, Wohngeld und unter Umständen eben auch das Bürgergeld.

Fällt die individuell errechnete ALG-I-Höhe letzten Endes zu gering aus, um davon leben zu können, dann ist der zusätzliche Bezug von Bürgergeld grundsätzlich möglich.

Arbeitslosengeld 1 – Wie viel steht mir zu?

Die exakte Höhe Ihres Arbeitslosengeld-1-Anspruchs können Sie im Jobcenter ermitteln lassen.
Die exakte Höhe Ihres Arbeitslosengeld-1-Anspruchs können Sie im Jobcenter ermitteln lassen.

Wie die obigen Beschreibungen zeigen, ist die Berechnung der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes eine mitunter recht komplizierte Sache. Die erläuterte Formel soll die Entstehung des monatlichen Regelsatzes verständlich machen, garantieren kann sie jedoch nichts.

Sind Sie mit Ihrem Arbeitslosengeldbescheid nicht einverstanden, weil Ihnen die Zahlungen zu niedrig erscheinen oder ähnliches, dann haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dabei haben Sie keine negativen Konsequenzen zu fürchten, in der Regel wird dann einfach Ihr Bescheid noch einmal durchgearbeitet.

Wie hoch ist das ALG 1 denn nun für mich? Wenn Sie eine genaue und detaillierte Auskunft haben möchten, dann vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Dort können Sie durch ein Offenlegen Ihrer Einkünfte zusammen mit Ihrem Sachbearbeiter die genaue Höhe Ihres Arbeitslosengeld 1 ermitteln.

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Die Höhe vom Arbeitslosengeld 1: Eine Auszahlung früherer Leistungen
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „Die Höhe vom Arbeitslosengeld 1: Eine Auszahlung früherer Leistungen

  1. assch

    Danke für den Artikel!
    Was passiert mit dem Freibetrag (z.B. im Rahmen eine freiberuflichen Nebentätigkeit), wenn man <1 Monat arbeitslos ist? Wenn ich z.B. am 15. eines Monats wieder vollzeit arbeite (Angestelltenverhältnis), darf ich dann zwischen dem 1. und 14. nur 82,50 Euro (also 165/2 Euro) verdienen?
    Verstehe leider nicht, was als "Kalendermonat" (§155 SGB III) zu definieren ist…
    Würde mich über Antwort freuen!

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