Bürgergeld bei Erwerbsminderungsrente beziehen: Geht das?

Das Wichtigste zum Bürgergeld bei Erwerbsminderungsrente

Haben Erwerbsminderungsrentner Anspruch auf Bürgergeld?

Grundsätzlich haben Erwerbsminderungsrentner keinen Anspruch auf Bürgergeld, da sie die dafür notwendige Voraussetzung der Erwerbsfähigkeit nicht erfüllen. Eine Ausnahme besteht bei der Arbeitsmarktrente und bei Zusammenleben mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf Bürgergeld?

Für den Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen müssen Sie grundsätzlich vier Voraussetzungen erfüllen: Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, ein Mindestalter von 15 Jahren und einen deutschen Wohnsitz. Mehr dazu finden Sie hier.

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?

Erwerbsunfähig ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Somit ist die Grundvoraussetzung für den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente erfüllt. Eine teilweise Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eine Person täglich mindestens 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. Mehr dazu steht hier.

Ist ein Bezug von Bürgergeld bei voller Erwerbsminderungsrente möglich?

Ist Bürgergeld für Erwerbsminderungsrentner möglich? Eigentlich nicht, doch es gibt Ausnahmen.
Ist Bürgergeld für Erwerbsminderungsrentner möglich? Eigentlich nicht, doch es gibt Ausnahmen.

Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Schließen sich beide Leistungen gegenseitig aus? In diesem Ratgeber beantworten wir diese nicht ganz einfache Frage und klären die Begriffe Bürgergeld, Grundsicherung und Erwerbsminderung. 

Wenn das Geld nicht mehr zum Leben reicht, steht Ihnen staatliche Hilfe zur Verfügung, etwa in Form von Bürgergeld. Diese staatliche finanzielle Unterstützung wird unter bestimmten Voraussetzungen an Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst stemmen können. Es soll das Existenzminimum sicherstellen.

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegen:

  • Hilfebedürftigkeit: Betroffene können ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft, durch Einkommen oder Vermögen, finanzieren.
  • Ein deutscher Wohnsitz: Der Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland
  • Ein Mindestalter von 15 Jahren und die Altersgrenze für die Rente wurde noch nicht erreicht
  • Erwerbsfähigkeit: Betroffene müssen mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Es kann ein Anspruch auf Bürgergeld bei teilweiser Erwerbsminderung bestehen, bei voller Erwerbsminderungsrente hingegen nicht.

Erwerbsfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit

Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Eine Leistung ist für Erwerbsfähige, die andere für Erwerbsunfähige.
Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Eine Leistung ist für Erwerbsfähige, die andere für Erwerbsunfähige.

Die Voraussetzung der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit ist entscheidend. Der Antragsteller für Bürgergeld muss dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Beziehen Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung eine volle Erwerbsminderungsrente, ist ein Bürgergeld-Bezug nicht möglich. Doch wie genau ist eine Erwerbs(un-)fähigkeit definiert?

Erwerbsfähig ist, wer 6 Stunden oder mehr täglich arbeiten kann. Hier besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert. Betroffene erhalten eine halbe Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld unter Umständen als Zuschuss. Doch für diesen Personenkreis ist es besonders schwer, auf dem Arbeitsmarkt eine passende Anstellung zu finden. Unter Umständen erhalten sie deshalb eine volle Erwerbsminderungsrente, die sogenannte Arbeitsmarktrente.

Können Betroffene weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, sind sie voll erwerbsgemindert und erhalten die volle Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung.

Wechsel vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente

Ein Wechsel vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente kann möglich sein, wenn der Amtsarzt Sie für erwerbsunfähig hält.
Ein Wechsel vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente kann möglich sein, wenn der Amtsarzt Sie für erwerbsunfähig hält.

Wenn Sie aufgrund Ihrer angeschlagenen Gesundheit Bürgergeld beziehen, sich aber aus gesundheitlichen Gründen eine Reintegration in den Arbeitsmarkt als schwierig gestaltet, kann ein Wechsel vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente zum Thema werden. Als erwerbsunfähig gelten Sie dann, wenn Sie dauerhaft, also länger als sechs Monate, krank sind und weniger als 3 Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können.

Wenn das Jobcenter an Ihrer Erwerbsfähigkeit zweifelt, kann es den sogenannten “Ärztlichen Dienst” der Agentur für Arbeit einschalten. Beim Amtsarzt werden Sie untersucht, um festzustellen, ob Sie noch erwerbsfähig sind. Stellt er eine Erwerbsunfähigkeit fest, erlischt Ihr Anspruch auf Bürgergeld. Dann ist die Deutsche Rentenversicherung für Sie zuständig und prüft, ob Sie als Bezieher von Bürgergeld für die Erwerbsminderungsrente in Frage kommen. Auch eine Entscheidung nach Aktenlage ist möglich. Dafür sind die bisherigen Berichte Ihrer Ärzte entscheidend.

Sie können sich dieser Prüfung der Erwerbsfähigkeit durch den Amtsarzt nicht entziehen. Wer aufgrund von schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht an Maßnahmen teilnehmen oder zu Terminen erscheinen kann, muss sich früher oder später einer solchen amtsärztlichen Begutachtung stellen. 

Wie hoch ist die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld gleichzeitig zu beziehen ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Der Begriff Grundsicherung hat viele Bedeutungen. Offiziell bezeichnet Grundsicherung Leistungen für Erwerbsfähige. Im Ausnahmefall kann eine Grundsicherung in Form von Bürgergeld an Personen mit einer Arbeitsmarktrente ausgezahlt werden. In diesem Fall liegt eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit noch vor, wenn auch nur teilweise. Dabei wird die Erwerbsminderungsrente auf das Bürgergeld angerechnet.

Die “Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ bezeichnet jedoch die Erwerbsminderungsrente selbst. Hier ist es nicht vorgesehen, dass Personen mit voller Erwerbsminderungsrente eine Grundsicherung in Form von Bürgergeld erhalten, es sei denn, sie beziehen diese in Form der eben erwähnten Arbeitsmarktrente. 

Erwerbsunfähige Menschen können Bürgergeld trotz einer Erwerbsminderungsrente nur erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Um zu klären, wie hoch die Grundsicherung in Ihrem Fall ausfallen kann, sollten Sie sich persönlich beim für Sie zuständigen Amt beraten lassen. 

Durchschnittlich lag der Nettobetrag im Jahre 2021 der vollen Erwerbsminderungsrente bei 917 Euro im Monat laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Die genaue Höhe ist jedoch von individuellen Faktoren abhängig.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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