Das Wichtigste zur Rückzahlung vom Darlehen zusammengefasst:
Ja. Es handelt sich dabei nicht um einen Sonderbedarf. Daher müssen Sie ein Darlehen vom Jobcenter in vollem Umfang zurückzahlen.
Nein. Für ein Darlehen beim Jobcenter müssen Sie keinerlei Zinsen zahlen. Sie müssen nur die Summe zurückzahlen, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben.
Die Rückzahlung beginnt nach dem Monat der Bewilligung. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter zehn Prozent des maßgebenden Regelsatzes ein.
Inhalt
Wer bekommt ein Darlehen vom Jobcenter?

Neben den Bedarfen, welche durch den Hartz-4-Regelsatz gedeckt sind, können auch weitere, unabweisbare Ausgaben entstehen, wenn beispielsweise eine Mietkaution gezahlt werden muss. In diesem Fall wird in aller Regel ein Darlehen vom Jobcenter gewährt. Die Rückzahlung muss in den Folgemonaten geleistet werden. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeber.
Im Hartz-4-Regelsatz sind unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt: Lebensmittel, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Bildung etc. Die Kosten für Heizung und Unterkunft werden separat getragen. In einigen Fällen reichen aber auch diese beiden Leistungen vom Jobcenter nicht aus, um alle Bedarfe zu decken.
Manchmal hat der Betroffene dann Anspruch auf einen Mehrbedarf. Dieser kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Hartz-4-Empfänger aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendige Ernährung angewiesen ist. Diese Leistung gibt es dann zusätzlich zum Hartz-4-Regelsatz monatlich.
Anders sieht es aus, wenn der Betroffene ein Darlehen vom Jobcenter bezieht. Eine Rückzahlung für selbiges muss geleistet werden. Dieser „Kredit“ wird beispielsweise gewährt, wenn der Hartz-4-Empfänger umziehen muss und die Mietkaution nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.
Darlehen vom Jobcenter: Die Rückzahlung kommt postwendend

Bezogen auf das Darlehen beginnt für Hartz-4-Empfänger die Rückzahlung im Folgemonat der Bewilligung dieses Kredits vom Jobcenter. Zu diesem Zweck behält das Jobcenter zehn Prozent des maßgebenden Regelsatzes ein, um die Schulden zu tilgen. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen bildet § 42a Absatz 2 SGB II.
Diese Methode stößt immer wieder auf Kritik, da der Hartz-4-Regelsatz eigentlich das Existenzminimum sichern soll und dies durch die Kürzung zur Rückzahlung des Darlehens vom Jobcenter nicht mehr gegeben ist – so zumindest die Auffassung vieler Kritiker.
Sie bemängeln zudem, dass die Bedarfe für Heizung und Unterkunft getrennt vom Regelsatz zu betrachten sind und daher eine Verrechnung mit dem Regelsatz grundsätzlich anzuzweifeln sei. Eine eindeutige Rechtsprechung zu diesem Thema existiert bisher nicht.
Ende der Hilfebedürftigkeit: Wann muss fürs Darlehen vom Jobcenter die Rückzahlung geleistet werden?
Doch was passiert eigentlich, wenn die Hilfebedürftigkeit endet, bevor für das Darlehen beim Jobcenter die Rückzahlung vollständig abgeleistet ist? § 42a Absatz 4 SGB II gibt zu dieser Frage Ausschluss:
Nach Beendigung des Leistungsbezuges ist der noch nicht getilgte Darlehensbetrag sofort fällig. Über die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer getroffen werden.
achso und mir ist gerade noch eingefallen ich habe letztens eine Seite gesehen die so etwas auch kostenlos überprüft und beim Anspruch den Fall übernimmt.
Ich habe vom Jobcenter ein Darlehen bekommen für Mietkaution die aber nie abgezogen wurde obwohl dies vereinbart wurde. Nach 3 jahren bekomme ich vom Zoll eine Zahlungsaufforderung von 760 Euro, die ich natürlich nicht bezahlen kann. Der Zoll sagte gehen sie zum Amt und beantragen eine Aufstockung die verweigert wurde. Ich lebe mit meinem Sohn in einer Gemeinschaft und mein Sohn muss dem Amt auch monatlich 100 EUR zurückzahlen weil er angeblich das Kindergeld nicht angegeben hätte was nicht stimmt aber wir zahlen jeden Monat 100 EUR und das 22 Monate. Und ich soll jetzt jeden Monat eine Rate zahlen für diese Mietkaution ( Darlehen) von 50 EUR das heisst das uns meinem Sohn und mir 150 Euro fehlen für unserer Lebensunterhalt. Warum diese Aufstockung abgelehnt worden ist kann ich nicht verstehen. Meine Frage an sie ist , ist dies Rechtens oder nicht, da uns 150 EUR fehlen. LG Frank