Der Hartz-4-Regelsatz ist knapp bemessen und reicht somit gerade aus, um den täglichen Bedarf zu decken. Ungeplante Extraausgaben sind meist nicht drin. In einigen Fällen wird dann ein Darlehen vom Jobcenter gewährt. Die Rückzahlung erfolgt monatlich. Wie genau diese abläuft, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zur Rückzahlung vom Darlehen zusammengefasst:
Bis die Schulden vollständig zurückgezahlt sind, behält das Jobcenter zehn Prozent des Regelsatzes ein.
Die Rückzahlung beginnt in dem Monat nach der Bewilligung des Darlehens.
Nein. Für ein Darlehen vom Jobcenter müssen Hartz-4-Empfänger keine Zinsen bezahlen.

Inhalt
Wann erhalten Sie ein Darlehen vom Jobcenter?
Grundsätzlich sollen die Leistungen aus dem Regelsatz und die monatliche Übernahme der Miet- und Heizkosten garantieren, dass der Betroffene Arbeitslose ein menschenwürdiges Leben führen kann. Im Regelbedarf werden Ausgaben für Lebensmittel, Hygieneartikel, Freizeitaktivitäten etc. berücksichtigt.
Viel Raum, um monatlich etwas anzusparen, bleibt dabei oft nicht. Gehen dann wichtige Haushaltsgeräte kaputt, sind die Sorgen beim Betroffenen meist groß? Wie soll eine Reparatur oder gar Neuanschaffung gezahlt werden?

Ein Antrag auf ein Hartz-4-Darlehen beim Jobcenter könnte die Lösung sein. Können Sie entsprechend nachweisen, dass es sich um einen „unabweisbaren Bedarf“ handelt, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass Sie ein Darlehen vom Jobcenter erhalten. Eine Rückzahlung dessen muss natürlich stattfinden, das Geld gibt es nicht geschenkt.
Darlehen bei Hartz-4-Bezug: Die Rückzahlung beginnt schnell
Auch bei einem Darlehen vom Jobcenter muss eine Rückzahlung erfolgen, egal ob dieses als Geld- oder Sachleistung gewährt wurde. Es handelt sich quasi um einen Kredit wie bei einer Bank, nur dass für die Leistung vom Jobcenter keine Zinsen anfallen.
Die Rückzahlung erfolgt monatlich. Die rechtlichen Bestimmungen rund um das Darlehen vom Jobcenter und die Rückzahlung sind in § 42a SGB II zu finden. In Absatz 2 wird definiert, wann und in welcher Höhe die Rückzahlung erfolgen muss:
Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. […]
Darlehen vom Jobcenter: Rückzahlung bei Ende der Bedürftigkeit

Nun kann es allerdings auch vorkommen, dass die Hilfebedürftigkeit des Darlehensnehmers beendet wird, noch bevor er das Darlehen vollständig zurückzahlen konnte. Entfällt der Hartz-4-Anspruch, entfallen natürlich auch die monatlichen Bezüge aus dem Regelsatz.
In diesem Fall muss für das Darlehen vom Jobcenter die Rückzahlung sofort getilgt werden. Sollte dies aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich sein, gibt es die Möglichkeit, mit dem Jobcenter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Klären Sie dies unbedingt ab.
Amanda meint
Hallo ich bekomme Leistung von Jobcenter ich bin alleziehe Mutter von 2 Kinder kann ich Antrag stellen für Kinderzimmer kann ich Darlehen bekommen
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Amanda,
für unvorhergesehene Ausgaben können Sie ein Darlehen vom Jobcenter beantragen. Nutzen Sie gerne unsere Vorlage für den Antrag auf das Darlehen und setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Andrea meint
Ich werde in Kürze eine Arbeit aufnehmen. In der Zeit des Bezuges sind mehrere Darlehen angefallen. Die meisten wurden betragsmässig auf mich und meinen Lebensgefährten aufgeteilt. Mein Lebensgefährte ist vor einem Jahr verstorben. Was passiert normalerweise mit seinen Anteilen? Werden oder wurden diese eventuell schon gestrichen? Oder muss ich jetzt alles zurück zahlen? Bis zu seinem Tod lief die. bg auf seinem Namen. Weder ich noch die Kinder sind Erben.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Andrea,
wenden Sie sich mit diesen Fragen am besten an einen spezialisierten Anwalt, der Ihnen Ihre Fragen verbindlich beantworten kann. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung geben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Susanne meint
Hallo, wie ist es wenn ich ein Darlehen für eine Mietkaution erhalten habe und dieses für eine bedarfsgemeinschaft erhalten habe. Was passiert wenn diese Partnerschaft aufgelöst wird, man woanders verzogen ist und das Jobcenter das Darlehen sofort zurück fordert. Muss nur ich da Darlehen zurück zahlen oder auch mein ex partner? Habe ja in Sinne der bedarfsgemeinschaft gehandelt.
Mel meint
Hallo.
Der Klassenlehrermeines Sohnes hat es verdattelt, trotz wochenlangem Anschreiben, mir rechtzeitig Zahlen/Unterlagen zum Beantragen der Klassenfahrtskosten zu geben. Erst eine Woche vorher kam er damit an, dass ich es ausfüllen konnte und ihm zur Unterschrift wiedergeben. Dann hat er es bis zur Klassenfahrt verschleppt, er hatte die Kosten aufgrund der knappen Planung für alle ausgelegt (angeblich von seinem Bausparvertrag) und ich konnte den Antrag erst dann abgeben. Jetzt kam eine Ablehnung, weil es zu spät war. Nun bleibe ich auf 450€ sitzen (vom Taschengeld extra gar nicht zu reden) und hoffe dafür ein darleen zu bekommen. Der Mann muss ja sein Geld wiederhaben. Habe ich Aussicht darauf, dass das klappt? Und wie weit wird das auf den Regelsatz angerechnet? Nur auf meinen oder den gesamten von meinen zwei Jungs und mir????? Ich möchte mir das nur sehr ungerne von Freunden zusammenleihen.
Gruß
M.
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Mel,
leider können wir nicht beurteilen, ob das Jobcenter ein Darlehen gewähren wird. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Sozialberatungsstelle, wie Sie am besten vorgehen und welche Leistungen infrage kommen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Roma meint
Hallo, ich habe im Jahr 2009 ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, bekomme aber seit 2014 keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Nun habe ich jetzt 8/2019 eine Forderung zur Begleichung des Darlehens durch das Hauptzollamt erhalten. Gibt es möglicherweise Verjährungsfristen, die geltend gemacht werden können?
Josef K. meint
Weil wir eine Nachzahlung von Kinder- und Elterngeld rückwirkend für 5 Monate erhielten hat das Jobcenter im März 2019 entschieden wegend des „Geldsegens“ Leistungen bis Mai ´19 nur als Darlehen auzuzahlen. Der Darlehensbescheid ist wie erwähnt von März ´19. Im Juni ´19 sind wir in eine andere Stadt gezogen, damit wechselte auch das Jobcenter.
Letzte Woche kamen dann plötzlich vom Inkasso-Service (Agentur f. Arbeit Recklinghausen) 2 Mahnungen (für jedes unsere Kinder 1 Mahnung mit je 5 € Mahngebühr) die sich auf ein Darlehensbewilligung v. 17.06.19 bezieht und eine Fälligkeit zum 01.08.19 angibt. Rechnerisch passen die Summen zum „März-Darlehen“. Nur haben wir die besagte Darlehensbewilligung v. 17.06.19 gar nicht bekommen, konnten also gar nicht darauf reagieren, und nun sofort die Mahnungen mit Mahgebühren.
Frage 1: Kann es überhaupt 2 Darlehenbewilligungen für ein und das selbe Darlehen geben.
Frage 2: Bei Nachfrage beim „neuen“ Jobcenter sagte man, das „alte“ ist zuständig, dort sagte man, Fragen dazu beantwortet nur der Inkasso-Service, dort nachgefragt sagte man heute: Nur das „alte“ Jobcenter hat Akteneinsicht und hat den Inkasso-Service mit der „Geldeintreibung“ beauftragt.
Wir haben den Eindruck das „alte Jobcenter hat einen Fehler gemacht und will es nicht zugeben. Was kann man tun?