Das Wichtigste zur Hartz-4-Miete in Düsseldorf in Kürze
Welche Richtwerte bezüglich der Hartz-4-Miete in Düsseldorf gelten, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft werden anhand der Bewohner des Haushalts und des örtlichen Mietspiegels festgelegt.
Hier können Sie nachlesen, was Hartz-4-Empfänger bei einem Umzug beachten sollten.
Inhalt
Wie errechnen sich die Richtwerte in Düsseldorf zur Hartz-4-Miete?

Wohnraum wird überall in Deutschland immer teurer. Viele Menschen können sich eine Bleibe nach ihren Vorstellungen kaum noch leisten. Die Wohnkosten sind auch in Düsseldorf hoch. Mit Hartz 4 die Miete zu stemmen, ist meist noch schwieriger.
Leistungsempfänger müssen sich nämlich an genaue Richtwerte des Jobcenters halten und sind dadurch bei der Wohnungssuche eingeschränkt. Für einen Singlehaushalt ist in Düsseldorf als Hartz-4-Miete aktuell ein Richtwert von 415 Euro vorgesehen, welcher nicht überschritten werden darf.
Mit dieser Vorgabe ist es gar nicht so einfach, in Düsseldorf die Hartz-4-Miete gemäß Richtwert einzuhalten. Wie sich die Mietobergrenze bemisst, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Außerdem liefern wir eine Übersicht der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf.
Gemäß § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) muss die Miete bei Hartz-4-Bezug „angemessen“ sein. Näher ist dieser Begriff im Gesetz nicht definiert. Allerdings gelten in Deutschland für jede Stadt Richtwerte, auf welche die Jobcenter zurückgreifen können.
Um zu bestimmen, wie hoch in Düsseldorf die angemessene Hartz-4-Miete anzusetzen ist, spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle: der örtliche Mietspiegel und die Anzahl der Haushaltsbewohner. Daher kann es regional zu großen Unterschieden bei den angemessenen Mietkosten kommen.
Kann bei Hartz-4-Bezug eine Wohnung in Düsseldorf gewechselt werden?

Wie bereits erwähnt, muss auch in Düsseldorf die Hartz-4-Miete angemessen sein. Viele Betroffene fragen sich, ob ein Umzug als Leistungsempfänger überhaupt in Betracht kommt. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings muss eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter vorliegen.
Bedenken Sie doch, dass auch die neue Bleibe den Richtwerten entsprechen muss. Ist dies nicht der Fall, wird ein Umzug in aller Regel abgelehnt, es sei denn, Sie erklären sich bereit, die Differenz aus eigener Tasche zu bezahlen.
Düsseldorf: Angemessene Hartz-4-Miete (Tabelle)
Nachfolgend haben wir für Sie die in Düsseldorf angemessene Hartz-4-Miete tabellarisch zusammengefasst. Der Übersicht können Sie entnehmen, welche Richtwerte für die Bruttokaltmiete je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gelten.
Bedenken Sie jedoch, dass es immer wieder Härtefälle geben kann, in denen von den jeweiligen Richtwerten abgewichen werden kann. Dies zu entscheiden, liegt allerdings im Ermessen des Jobcenters und erfolgt stets abhängig vom Einzelfall.
Im Haushalt lebende Personen | Angemessene Wohnungsgröße in m² | Richtwert Bruttokaltmiete in Euro |
---|---|---|
1 | 50 | 528 |
2 | 65 | 610 |
3 | 80 | 750 |
4 | 95 | 969 |
5 | 110 | 1.273 |
je weitere Person | 15 | 174 |
Stand 11.2022 Alle Angaben ohne Gewähr |
Ihre Angaben zur Mietobergrenze sind veraltet. Die neuen Richtwerte etwa für 1 Person (Düsseldorf) ligen nicht mehr bei 415€ Bruttokaltmiete sondern bei 459€ (Stand 01.11.2018).