Gute Nachrichten für Hartz-4-Empfänger: Ab 2018 werden die maßgebenden Regelsätze voraussichtlich leicht angehoben. Damit werden diese an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Durch die Erhöhung von Hartz 4 steigt der Regelsatz für Alleinerziehende beispielsweise von aktuell 409 auf 416 Euro.
Erhöhung von Hartz 4: Wie hoch fällt sie aus?

Vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz beschlossen. Wirksam wird diese Änderung mit Jahresbeginn 2018, sofern der Bundesrat zustimmt.
Dabei handelt es sich allerdings um eine reine Formsache. Eigentlich ein Grund zur Freude, allerdings ist die Erhöhung von den Hartz-4-Leistungen vergleichsweise gering.
So erhalten alleinstehende Arbeitslose ab Januar 2018 nur sieben Euro mehr. Der maßgebende Regelsatz steigt von aktuell 409 auf 416 Euro. Die geringste Anhebung gibt es bei Kindern unter sechs Jahren: Die Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz beträgt hier nur drei Euro (von monatlich 237 auf 240 Euro).
Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz ab 2018 im Überblick
Zusammengefasst finden Sie im Folgenden eine Übersicht der ab 2018 voraussichtlich geltenden Regelsätze bei Hartz-4-Bezug:
Regelbedarfsstufe | Berechtigte | Regelsatz in Euro |
---|---|---|
1 | Alleinstehende/Alleinerziehende | 416 |
2 | Paare/Bedarfsgemeinschaften | 374 |
3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 332 |
4 | Jugendliche von 13 bis unter 18 Jahre | 316 |
5 | Kinder von 6 bis unter 13 Jahre | 296 |
6 | Kinder von 0 bis unter 6 Jahre | 240 |
Wonach richtet sich der Hartz-4-Regelsatz?
Der Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz liegt eine komplexe Berechnung zu Grunde, welche den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Die Grundlage der Berechnung bildet das sogenannte Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG).
In diesem ist detailliert aufgeschlüsselt, wie hoch die regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für die verschiedenen Personengruppen (Einpersonenhaushalte, Bedarfsgemeinschaften, Jugendliche, Kinder etc.) ausfallen.
Zu den relevanten Verbrauchsausgaben zählen unter anderem:
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
- Bekleidung und Schuhe
- Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung
- Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen