Bürgergeld oder Sozialhilfe: Was ist der Unterschied?

Das Wichtigste zu Bürgergeld und Sozialhilfe

Sind Bürgergeld und Sozialhilfe dasselbe?

Nein; Bürgergeld und Sozialhilfe sind zwei unterschiedliche Sozialleistungen. Der Hauptunterschied liegt in der Erwerbsfähigkeit. Bedürftige haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie erwerbsunfähig sind. Erwerbsfähige Bedürftige haben hingegen Anspruch auf Bürgergeld. Mehr zur Erwerbsfähigkeit als hauptsächliches Kriterium der Unterscheidung lesen Sie hier.

Wie hoch ist die Grundsicherung vom Sozialamt?

Die Regelsätze der Grundsicherung, eine Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, sind genauso hoch wie die Regelsätze des Bürgergeldes. Eine alleinstehende oder alleinerziehende Person erhält einen Regelsatz von 502 Euro im Monat. Eine Tabelle mit allen Regelsätzen finden Sie an dieser Stelle.

Wann wechselt man vom Bürgergeld in die Sozialhilfe?

Sollten Sie während des Bürgergeld-Bezugs erkranken, bleibt für Sie weiterhin das Jobcenter zuständig. Hält Ihre Erkrankung aber voraussichtlich länger als 6 Monate an, wird ein Termin beim Amtsarzt vereinbart, der eine eventuelle Erwerbsunfähigkeit feststellt. Dann kann ein Wechsel vom Bürgergeld in die Sozialhilfe anstehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist Bürgergeld Sozialhilfe?

Wer erwerbsfähig ist, bekommt Bürgergeld. Sozialhilfe ist für erwerbsunfähige Personen.
Wer erwerbsfähig ist, bekommt Bürgergeld. Sozialhilfe ist für erwerbsunfähige Personen.

Das deutsche Sozialsystem ist sehr komplex. Da verwundert es wenig, wenn der Begriffsdschungel undurchdringlich scheint. Welchen Unterschied zwischen Sozialhilfe und Bürgergeld gibt es? Muss ich Sozialhilfe oder Bürgergeld beantragen?

Welche Voraussetzungen gelten für Sozialhilfe und Bürgergeld?

Bürgergeld und Sozialhilfe sind nicht dasselbe. Mit beiden Begriffen sind Leistungen gemeint, die sich an in Not geratene Bürger richten. Grundsätzlich müssen für den Bezug der Leistungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Für einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen gelten folgende Voraussetzungen:

Für Leistungen aus der Sozialhilfe gelten folgende Voraussetzungen:

  • Hilfebedürftigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit (aufgrund von Krankheit oder Renteneintritt)
  • ein deutscher Wohnsitz

Sowohl Sozialhilfe als auch Bürgergeld haben die Hilfebedürftigkeit als Grundvoraussetzung für den Bezug dieser Leistungen gemein. Das bedeutet, dass eine Person ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren kann.

Grundsätzlich sind aber zwei unterschiedliche Personengruppen für den Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe vorgesehen: Sozialhilfe für die Erwerbsunfähigen und Bürgergeld für die Erwerbsfähigen. Daher bekommen Sozialhilfeempfänger auch kein Bürgergeld.

Die Erwerbsfähigkeit ist entscheidend

Manchmal wird Sozialhilfe auch Bürgergeld genannt, doch es sind zwei unterschiedliche Leistungen.
Manchmal wird Sozialhilfe auch Bürgergeld genannt, doch es sind zwei unterschiedliche Leistungen.

Der Hauptunterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe liegt in der Frage der Erwerbsfähigkeit der Betroffenen. Das Bürgergeld ist im SGB II verankert und wird auch als Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende bezeichnet. Daher müssen Bezieher von Bürgergeld grundsätzlich erwerbsfähig sein, da sie sonst keiner Arbeitssuche nachgehen könnten.

Was bedeutet Erwerbsfähigkeit? Eine Person gilt als erwerbsfähig, wenn sie körperlich und geistig dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. 

Im Gegensatz zum Bürgergeld ist die Sozialhilfe hingegen im SGB XII verankert und ist für Personen vorgesehen, die nicht erwerbsfähig sind. Betroffene gehören zum bedürftigen Personenkreis, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten können oder eine zu geringe Rente beziehen. 

Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit? Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Krankheit eines Betroffenen voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird. Außerdem gilt als erwerbsunfähig, wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann.

Ersetzt Bürgergeld die Sozialhilfe?

Bürgergeld bei Bezug von Sozialhilfe zusätzlich zu erhalten ist nicht möglich.
Bürgergeld bei Bezug von Sozialhilfe zusätzlich zu erhalten ist nicht möglich.

Wer Bürgergeld bezieht und währenddessen erkrankt, für den ist das Jobcenter weiterhin zuständig. Überschreitet die Krankheitsdauer die erwähnten 6 Monate, vereinbart das Jobcenter einen Termin beim Amtsarzt. Dieser muss feststellen, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. In diesem Fall kann ein Wechsel vom Bürgergeld in die Sozialhilfe notwendig werden. 

Andersherum kriegen Sozialhilfeempfänger auch wieder Bürgergeld, wenn sich ihre Gesundheit bessert und sie wieder erwerbsfähig sind. Sie können also nicht selbst entscheiden, ob Sie Bürgergeld statt Sozialhilfe erhalten wollen. Der Amtsarzt stellt fest, ob Sie erwerbsunfähig oder erwerbsfähig sind.

Sie können sich einer Begutachtung durch einen Amtsarzt nicht entziehen. Sollten Sie sich weigern, einen Termin wahrzunehmen, kann die Begutachtung auch ohne Ihre Anwesenheit stattfinden, indem Arztberichte eingesehen werden.

Das Bürgergeld hat mit Beginn des Jahres 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt. Zwischen Sozialhilfe und Bürgergeld wird der Unterschied jedoch weiterhin bestehen bleiben. Seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2005 wird im deutschen Sozialsystem grundsätzlich zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Personen unterschieden. Daran ändert auch die Bürgergeld-Reform nichts.

Kein Unterschied in den Regelsätzen

Mit der Einführung des Bürgergeldes sind die Regelsätze im Vergleich zum vorherigen Hartz IV gestiegen. Daher wird die Sozialhilfe 2023 auch erhöht. Zur Frage “Was ist besser, Sozialgeld oder Bürgergeld?” gibt es daher keine eindeutige Antwort, da die Regelsätze genau gleich hoch sind. Diese können Sie folgender Tabelle entnehmen: 

LeistungsberechtigteRegelsatz von Bürgergeld und Sozialhilfe
Alleinstehende / Alleinerziehende502
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner)451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420
Kinder von 6 bis 13 Jahren348
Kinder von 0 bis 5 Jahren318

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, dass Sie ab einem monatlichen Einkommen von unter 924 Euro einen eventuellen Anspruch auf Grundsicherung prüfen sollten.

Nutzen Sie folgenden Bürgergeld-Rechner für eine unverbindliche Einschätzung des Ihnen zustehenden Betrages:

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „Bürgergeld oder Sozialhilfe: Was ist der Unterschied?

  1. Jan D.

    Gut zu wissen, dass der Regelsatz von Sozialgeld und Bürgergeld genau gleich ist. Mir wurde das Recht auf Sozialhilfe verwehrt, wogegen ich anwaltlich vorgehen muss. Am besten suche ich mir über das Wochenende einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

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