Eine Wohnungseinrichtung zu finanzieren, kann schnell einen Betrag im vierstelligen Bereich verschlingen. Für Hartz-4-Empfänger scheint dies aus dem Regelsatz nicht zu schaffen zu sein. Daher kann die Erstausstattung der Wohnung auch vom Jobcenter übernommen werden. Wann das der Fall ist, erfahrt ihr hier!
Das Wichtigste zur Erstausstattung der Wohnung zusammengefasst:
§ 24 SGB II begründet den Anspruch auf Kostenübernahme für eine Erstausstattung der Wohnung durch das Jobcenter.
Was Sie bei den Beantragung beachten müssen, können Sie hier nachlesen.
Um für die Wohnung eine vollständige Erstausstattung zu gewährleisten, stellen wir Ihnen eine Checkliste mit allen wichtigen Posten zur Verfügung.

Inhalt
Wann wird bei Hartz 4 eine Erstausstattung für die Wohnung bewilligt?
Der Hartz-4-Regelsatz dient dazu, die Bedarfe des täglichen Lebens zu decken. Großen Spielraum für kostspielige Anschaffungen bietet die monatliche Zahlung durch das Jobcenter dabei nicht. Die Ersteinrichtung einer Wohnung ist mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht zu stemmen.
Das heißt allerdings nicht, dass Leistungsempfänger in einer leeren Bude hocken müssen. Das Jobcenter kann die Erstausstattung einer Wohnung übernehmen. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 24 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II):
Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für
1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten[.]
[…]
Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. […]Die Leistungen für Bedarfe […] können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.
Antrag auf Erstausstattung der Wohnung bei Hartz-4-Bezug

auf Antrag übernommen werden.
Für wen gilt der Anspruch auf das Geld für die Erstausstattung der Wohnung eigentlich? Nicht jeder Arbeitslosengeld-2-Beziehende hat einen Anspruch auf die Kostenübernahme der Erstausstattung für die Wohnung.
Diese wird nur gewährt, wenn der Bedarf entsprechend nachgewiesen werden kann. Dieser gilt als erfüllt:
- bei Neubezug einer Wohnung nach der Unterbringung in einer Einrichtung
- bei Neubezug einer Wohnung aus einem Untermietverhältnis
- bei Neubezug einer Wohnung nach Trennung vom Ehegatten / Lebenspartner und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung
- bei einem erstmaligen Bezug einer Wohnung
- nach einer Entlassung aus der Haft
- nach einem Wohnungsbrand
- aus sonstigen triftigen Gründen
Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf die Kostenübernahme für die Erstausstattung der Wohnung gestellt werden. Dieser ist an das zuständige Jobcenter zu richten.
Wie hoch fällt die Pauschale für die Wohnungserstausstattung aus?

Um ein faires System der Bezuschussung für die Erstausstattung einer Wohnung zu schaffen, müssen Richtwerte festgelegt werden. In Berlin gibt es beispielsweise eine Pauschale, welche sich an den Durchschnittspreisen orientiert. Ermittelt wurden diese für Möbel und Hausrat von einfacher bis mittlerer Qualität.
So steht (Stand Mai 2017) einem Einpersonenhaushalt eine Pauschale von 1.128 Euro zu. Lebt ein Kind mit in der Wohnung erhöht sich der Betrag auf 1.491 Euro. Darin sind allerdings keine elektrischen Geräte inbegriffen. Deren Kosten werden gesondert im Einzelfall berücksichtigt.
Erstausstattung für die Wohnung: Checkliste zum Ausdrucken
Im Folgenden stellen wir euch eine Liste zur Erstausstattung von einer Wohnung zur Verfügung. Diese könnt ihr nutzen, um sicherzugehen, dass ihr an alle wichtigen Kosten gedacht habt und diese entsprechend dem Jobcenter präsentieren könnt. Das Herunterladen ist selbstverständlich kostenlos:
- Schlafzimmer
- Bett
- Matratze
- Bettwäsche
- Kleiderschrank
- Nachttisch
- Wohnzimmer
- Couch/Sofa
- Couchtisch
- Regale
- Lampen
- Küche
- Küchenschränke
- Herd
- Kühlschrank
- Kochtöpfe
- Geschirr
- Besteck
- Tisch
- Stühle
- Mülleimer
- Bad
- Badezimmerschränke
- Spiegel
- Handtücher
- Waschmaschine
- Staubsauger
- Bügeleisen
- Wäscheständer
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Schröter meint
Guten Tag,
ich betreue 2 Familien und habe folgende Frage:
Gehören auch zur Erstaustattung Gardinen. Ohne Gardinen können Nachbarn in das Zimmer schauen.
Gehört nur der Duschvorhang dazu oder auch die entsprechende Aufhängung.
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Schröter
amal a. meint
wieviel steht mir und meinen mann für Erstausstattung zu
M. Ana Maria meint
Hallo kan ich auch Möbel von jobcenter beantragen ich habe 5 kinder
Marita R. meint
Guten Abend,
eine junge Frau mit Kind die erstmalig eine Wohnung bezieht und bereits Alg II Empfängerin ist darf ihren Erstausstattungsantrag erst abgeben wenn Sie die Meldebescheinigung abgegeben hat. So zumindest wird das von dem für Sie zuständigen Jobcenter behauptet. Mir erscheint das unlogisch und unsinnig, da die Wohnung bereits genehmigt wurde und der Mietvertrag unterschrieben vorliegt.
Sie bräuchte dringend die finanziellen Mittel um sich die nötigen Einrichtungsgegenstände zu besorgen, sonst kann Sie dort nicht einziehen.
Ich finde leider nichts in der Gesetzgebung was etwas darüber aussagt wann der Erstausstattungsantrag vom Jobcenter angenommen werden muss.
Kann mir jemand etwas dazu sagen.
Würde mich freuen.
Fabian meint
Hallo,
Ich bin mit meiner Freundin aus Frankreich nach Deutschland gekommen, jetzt haben wir die erste eigene Wohnung zusammen ich habe keine Arbeit um mir die Möbel zu leisten. Wie und was kann ich da machen?