Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen haben Anspruch auf Sozialleistungen zur Grundsicherung aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Jedem Leistungsempfänger steht ein Regelsatz zu. Doch wie gestaltet es sich, wenn die Frau schwanger wird? Wird für das Baby eine Erstausstattung durch das Jobcenter übernommen?
Das Wichtigste zur Erstausstattung fürs Baby vom Jobcenter zusammengefasst:
Grundsätzlich muss ein Zuschuss für die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter erfolgen.
Die Höhe vom Zuschuss, welchen das Jobcenter für die Erstausstattung vom Baby erbringen muss, ist nicht gesetzlich definiert. Dies liegt im Ermessen der Kommunen. Dabei handelt es sich um Geld- oder Sachleistungen.
Nicht nur die Erstausstattung vom Baby wird durchs Jobcenter bezuschusst. Während der Schwangerschaft kann auch ein Mehrbedarf anerkannt werden.

Inhalt
Muss die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter übernommen werden?
Hartz-IV-Empfänger erhalten neben der Kostenübernahme für Miete und Heizung monatlich einen Regelsatz ausbezahlt. Mit diesem sollen Strom, Lebensmittel, Kleidung und Freizeitaktivitäten finanziert werden.
Größere Anschaffungen oder gar ein Urlaub sind dabei schlicht nicht drin. Bekommt die Familie dann auch noch Zuwachs, werden die finanziellen Sorgen immer größer. Wie soll die Erstausstattung vom Baby gezahlt werden?
Jobcenter, Sozial- oder Arbeitsamt können in diesem Fall einspringen. Bei einem Bezug von Hartz 4 wird die Erstausstattung fürs Baby vom Jobcenter bezuschusst. Darunter fallen Anschaffungen wie Kleidung, Wickeltisch oder andere Gegenstände für den Sprössling.
Wer ist berechtigt, für sein Baby eine Erstausstattung vom Staat zu erhalten?

Je nachdem, welche Sozialleistung ein Berechtigter erhält, ist eine andere Stelle für ihn zuständig. Die Erstausstattung vom Baby zahlt das Arbeitsamt beispielsweise, wenn der Leistungsempfänger Arbeitslosengeld 1 bezieht.
Eine Erstausstattung fürs Baby vom Sozialamt kann ebenfalls gewährt werden, wenn die angehende Mutter Sozialgeld bezieht.
Einen allgemeingültigen Wert, wie hoch die Extrazahlung sein sollte, gibt es nicht. Dies liegt im Ermessen der Stelle, welche den Zuschuss bewilligt. Weiterhin kann, je nach Einzelfall, die Bezuschussung auch in Form von Gutscheinen erfolgen.
Mehrbedarf in der Schwangerschaft
Nicht nur bei der Erstausstattung vom Baby wird durchs Jobcenter Hilfe geleistet. Auch während der Schwangerschaft wird den Mehraufwendungen der Frau Rechnung getragen. Dann kann nämlich ein sogenannter „Mehrbedarf“ geltend gemacht werden.
Wird dieser gewährt, erhöht sich der monatliche Regelsatz für den Zeitraum der Schwangerschaft um 17 Prozent. Dadurch sollen die anfallenden Mehrkosten kompensiert werden. Diese können beispielsweise für Umstandsbekleidung entstehen.
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