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Erstausstattung fürs Baby durch das Jobcenter – erfolgt ein Zuschuss?

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Hilfebedürftige erwerbsfähige Menschen haben Anspruch auf Sozialleistungen zur Grundsicherung aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Jedem Leistungsempfänger steht ein Regelsatz zu. Doch wie gestaltet es sich, wenn die Frau schwanger wird? Wird für das Baby eine Erstausstattung durch das Jobcenter übernommen?

Das Wichtigste zur Erstausstattung fürs Baby vom Jobcenter zusammengefasst:

Habe ich bei Hartz-4-Bezug Anspruch auf eine Erstausstattung für das Baby?

Grundsätzlich muss ein Zuschuss für die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter erfolgen.

Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Die Höhe vom Zuschuss, welchen das Jobcenter für die Erstausstattung vom Baby erbringen muss, ist nicht gesetzlich definiert. Dies liegt im Ermessen der Kommunen. Dabei handelt es sich um Geld- oder Sachleistungen.

Gibt es weitere Leistungen für Schwangere?

Nicht nur die Erstausstattung vom Baby wird durchs Jobcenter bezuschusst. Während der Schwangerschaft kann auch ein Mehrbedarf anerkannt werden.

Wird die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter übernommen?
Wird die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter übernommen?


Inhalt

  • Das Wichtigste zur Erstausstattung fürs Baby vom Jobcenter zusammengefasst:
  • Muss die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter übernommen werden?
    • Wer ist berechtigt, für sein Baby eine Erstausstattung vom Staat zu erhalten?
  • Mehrbedarf in der Schwangerschaft

Muss die Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter übernommen werden?

Hartz-IV-Empfänger erhalten neben der Kostenübernahme für Miete und Heizung monatlich einen Regelsatz ausbezahlt. Mit diesem sollen Strom, Lebensmittel, Kleidung und Freizeitaktivitäten finanziert werden.

Größere Anschaffungen oder gar ein Urlaub sind dabei schlicht nicht drin. Bekommt die Familie dann auch noch Zuwachs, werden die finanziellen Sorgen immer größer. Wie soll die Erstausstattung vom Baby gezahlt werden?

Jobcenter, Sozial- oder Arbeitsamt können in diesem Fall einspringen. Bei einem Bezug von Hartz 4 wird die Erstausstattung fürs Baby vom Jobcenter bezuschusst. Darunter fallen Anschaffungen wie Kleidung, Wickeltisch oder andere Gegenstände für den Sprössling.

Möchten Sie den Zuschuss zur Erstausstattung fürs Baby bei Hartz-4-Bezug vom Jobcenter erhalten, ist ein Antrag vonnöten. Dieser ist circa drei Monate vor der Entbindung zu stellen. Eine nachträgliche Bewilligung vom Jobcenter für die Baby-Erstausstattung ist nicht möglich.

Wer ist berechtigt, für sein Baby eine Erstausstattung vom Staat zu erhalten?

Vom Jobcenter wird ein Zuschuss für die Erstausstattung von einem Baby gewährt.
Vom Jobcenter wird ein Zuschuss für die Erstausstattung von einem Baby gewährt.

Je nachdem, welche Sozialleistung ein Berechtigter erhält, ist eine andere Stelle für ihn zuständig. Die Erstausstattung vom Baby zahlt das Arbeitsamt beispielsweise, wenn der Leistungsempfänger Arbeitslosengeld 1 bezieht.

Eine Erstausstattung fürs Baby vom Sozialamt kann ebenfalls gewährt werden, wenn die angehende Mutter Sozialgeld bezieht.

Gut zu wissen: Ein Zuschuss für eine Erstausstattung vom Baby durch das Jobcenter darf nicht auf den Regelsatz angerechnet werden. Da es sich hierbei nicht um ein Einkommen handelt, sondern um eine einmalige, zweckgebundene Zahlung.

Einen allgemeingültigen Wert, wie hoch die Extrazahlung sein sollte, gibt es nicht. Dies liegt im Ermessen der Stelle, welche den Zuschuss bewilligt. Weiterhin kann, je nach Einzelfall, die Bezuschussung auch in Form von Gutscheinen erfolgen.

Mehrbedarf in der Schwangerschaft

Nicht nur bei der Erstausstattung vom Baby wird durchs Jobcenter Hilfe geleistet. Auch während der Schwangerschaft wird den Mehraufwendungen der Frau Rechnung getragen. Dann kann nämlich ein sogenannter „Mehrbedarf“ geltend gemacht werden.

Wird dieser gewährt, erhöht sich der monatliche Regelsatz für den Zeitraum der Schwangerschaft um 17 Prozent. Dadurch sollen die anfallenden Mehrkosten kompensiert werden. Diese können beispielsweise für Umstandsbekleidung entstehen.

Übrigens: Wird ein Mehrbedarf oder eine Erstausstattung fürs Baby vom Jobcenter bewilligt, so ist dies kein Freifahrtschein um unendlich viele und teure Anschaffungen zu machen. Eine Obergrenze wird festgesetzt, dabei müssen die Eltern auch in Kauf nehmen, gebrauchte Sachen zu erwerben.

Bildnachweise: fotolia.com/ © ivanko80

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