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Arbeitslos mit Behinde­rung – Ratschläge und Tipps

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Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt häufig besonders schwer, obwohl die Gesetzgebung eine Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung vorgibt. Was ist zu beachten, wenn jemand arbeitslos wird und mit einer Behinderung lebt? Wann gibt es Hartz-4-Leistungen und welche Angebote macht die Agentur für Arbeit?

Das Wichtigste zum Thema „Arbeitslosigkeit bei Behinderung“ kurz und knapp zusammengefasst

Haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf Hartz 4?

Menschen mit Behinderung können Hartz-4-Leistungen bei Arbeitslosigkeit nur dann beziehen, wenn sie erwerbsfähig sind. Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Programme und Hilfen für Menschen an, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben.

Wird ein Mehrbedarf gewährt?

Ja unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf.

Was gilt für nicht Erwerbsfähige?

Nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Arbeitslos mit Behinderung: Bei Beeinträchtigungen, etwa durch Krankheit, fällt es Betroffenen oft schwer, zurück in den Job zu finden.
Arbeitslos mit Behinderung: Bei Beeinträchtigungen, etwa durch Krankheit, fällt es Betroffenen oft schwer, zurück in den Job zu finden.

Wichtige Informationen zum Thema „Arbeitslos mit Behinderung“:

Antrag SchwerbehinderungGleichstellungsantrag

Inhalt

  • Grundsätzliches zum Thema „Behindert und arbeitslos“
    • Unterstützung der Agentur für Arbeit für behinderte Arbeitslose
  • Hartz 4 mit Behinderung – Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
    • Mehrbedarf: Hartz 4 und Behinderung

Grundsätzliches zum Thema „Behindert und arbeitslos“

Behinderte Arbeitslose brauchen meist länger als andere Menschen, um wieder Arbeit zu finden.
Behinderte Arbeitslose brauchen meist länger als andere Menschen, um wieder Arbeit zu finden.

Laut Angaben des „Aktion Mensch e.V.“ gibt es trotz sinkender Erwerbslosenquoten immer noch viele Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben. Im Jahr 2016 hatten fast 179.000 schwerbehinderte Personen keinen Arbeitsplatz. Damit waren 13,4 % der erwerbsfähigen Schwerbehinderten arbeitslos. Somit ist die Arbeitslosenquote bei dieser Gruppe mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Menschen mit Schwerbehinderung rund drei Monate länger nach einer neuen Arbeit suchen als andere Personen. Bei rund der Hälfte der Betroffenen dauert die Suche länger als ein Jahr und sie gehören zu den Langzeitarbeitslosen – unter gewissen Umständen rutschen Behinderte dann in Hartz IV ab, manchmal auch schon früher.

Laut § 71 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) sind Firmen mit mindestens 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Viele Arbeitgeber scheuen sich jedoch, Menschen, die arbeitslos wurden und mit einer Behinderung leben, einzustellen. Sie zahlen lieber die Ausgleichsabgabe, welche ihnen auferlegt wird, wenn sie die Pflichtarbeitsplätze nicht besetzen.

Unterstützung der Agentur für Arbeit für behinderte Arbeitslose

Arbeitslos mit Behinderung: Die Agentur für Arbeit unterstützt Betroffene.
Arbeitslos mit Behinderung: Die Agentur für Arbeit unterstützt Betroffene.

Für Menschen, die arbeitslos sind und mit Behinderung leben, bietet die Agentur für Arbeit besondere Unterstützung und speziell auf sie zugeschnittene Programme an. In einem persönlichen Gespräch helfen die Berater beispielsweise Menschen, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen ins Arbeitsleben zurückkehren möchten.

Junge behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen erhalten Unterstützung, wenn sie nicht sicher sind, welcher Beruf zu ihnen passt und wie sie sich auf eine Ausbildung vorbereiten können. Auch während der Ausbildung werden sie weiterhin begleitet. Für lernschwache Auszubildende wird beispielsweise Sprachunterricht angeboten und mit ihnen wird für Prüfungen gelernt.

Des Weiteren gibt es für Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben, spezielle Weiterbildungsprogramme bzw. Umschulungen sowie Hilfen im Berufsalltag. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von finanziellen Leistungen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Ausbildungsgeld
  • Übergangsgeld bei Weiterbildung oder Umschulung
  • Hilfen aus dem Vermittlungsbudget (für Bewerbungskosten)
  • Übernahme von Kosten für die Kinderbetreuung, für Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren oder technische Arbeitshilfen
  • Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss für den Kauf eines Fahrzeugs bzw. seiner behindertengerechten Ausstattung sowie für den Erwerb des Führerscheins
  • Unterstützung für Arbeitgeber

Hartz 4 mit Behinderung – Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Behinderte Menschen erhalten Hartz-IV-Leistungen nur dann, wenn sie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind.
Behinderte Menschen erhalten Hartz-IV-Leistungen nur dann, wenn sie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind.

Personen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben, stehen gewisse Sozialleistungen zu. Diese ermöglichen es, dass sie trotz ihrer Hilfebedürftigkeit ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht.

Unter gewissen Voraussetzungen können Betroffene Hartz-4-Leistungen bei Behinderung beziehen. Zum einen muss Hilfebedürftigkeit vorliegen, sie dürfen also ihren Lebensunterhalt nicht selbst tragen können. Außerdem müssen sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet, dass sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Sie erhalten dann die üblichen Hartz-4-Leistungen – also beispielsweise die Regelleistung sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wie sieht es jedoch aus, wenn die Person, die arbeitslos ist und mit einer Behinderung lebt, nicht mehr erwerbsfähig ist? Lebt diese gemeinsam mit einem erwerbsfähigen Hartz-4-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft, hat sie Anspruch auf Sozialgeld. Dieses umfasst die Regelleistung, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie unter Umständen Mehrbedarfe.

Sind Sie arbeitslos und leben mit einer Behinderung, haben aber weder Anspruch auf ALG II noch auf Sozialgeld? Dann erhalten Sie in der Regel Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Diese steht Menschen zu, welche dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also über einen langen Zeitraum weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Mehrbedarf: Hartz 4 und Behinderung

Viele Betroffene stellen sich folgende oder eine ähnliche Frage: „Gibt es bei 30 oder 50 Prozent Behinderung Mehrbedarf bei Hartz 4?“. Grundsätzlich gilt laut § 21 Abs. 4 SGB II diese Regelung:

Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 33 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Behinderung und Hartz 4: Ein Mehrbedarf wird nur unter gewissen Umständen gewährt.
Behinderung und Hartz 4: Ein Mehrbedarf wird nur unter gewissen Umständen gewährt.

Was bedeutet das nun genau für Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben? Zusätzlich zur Regelleistung – für Alleinstehende sind dies 409 Euro im Jahr 2017 – werden 35 Prozent dieses Betrages ausgezahlt, wenn der Betroffene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfen oder andere Hilfen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit erhält.

Der Grad der Behinderung (GdB) hat in diesem Zusammenhang keinen Einfluss. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Mehrbedarf bei Hartz 4 und einer 50-prozentigen Behinderung oder bei einem anderen GdB.

Ist ein Betroffener voll erwerbsgemindert und hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“, erhält er neben der Grundsicherung bei Erwerbsminderung einen Mehrbedarf von 17 Prozent.

Bildnachweise: fotolia.com/© anyaberkut, fotolia.com/© RioPatuca Images, fotolia.com/© Harald07, fotolia.com/© M.Dörr & M.Frommherz, istockphoto.com/© mediaphotos

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Peter E. meint

    22. November 2017 um 9:42

    Bin 80proz. Schwerbeh. bin für arbeitsmarckt aber noch voll arbeitsf.

    was sagen sie dazu.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      27. November 2017 um 7:13

      Hallo Peter,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Juergen meint

      8. Januar 2020 um 19:02

      Ich Arbeite seit 36Jahren mit 70% schwerbehinderrung in der Produktion VOLL mit.
      Und bin Froh das ich kein Sozialfall bin.

      Antworten
  2. Karin H. meint

    18. Juli 2018 um 13:46

    Ich bin 62 Jahre alt und habe Diabetes. Ich bin ohne Auto und suche ganz dringend eine Tätigkeit obwohl ich auf nur 17qm lebe, damit ich den ganzen Tag immer nur in meinem Zimmer bin. Ich bin 2006 von der Deutschen Bank mit der Finanzierung ener Schrottimmobilie von 75qm betrogen worden und habe den Prozess gewonnen.Aber das hilft mir nicht weiter. Alles was ich an Schadenersatz von der Bank bekomme oder der Betrag der Zwangsversteigerung der Immobilie geht an den LWV, der meine jetzige Unterkunft bezahlt. Gibt es irgendeine Tätigkeit mit Firmenwagen wo man nicht so sehr auf das Alter schaut oder unter welchem Portal der Arbeitsagentur werden jobs angeboten für Menschen über 50?

    Antworten
  3. Steffen meint

    30. November 2018 um 5:42

    Halo Leute
    Leider wurde bei mir schon vor über sieben Jahren nach einem Arbeitsunfall, Komatöse-Epilepsie festgestellt.
    Der genannte Unfall war aber nicht die Ursache, sondern umgekehrt.
    Durch den „Anfall“ passierte dieser Unfall.
    Nun bin ich über die Jahre bei Harz-IV, 70 % Behinderung (steigend), 24 Stunden Begleitperson, 40 % Knochen-:Ceroce (steigend), einer Mischung an Medikamenten, dadurch durchschnittlich 5 Wochen pro Jahr in Koma liege und einigen anderen angekommen bin.
    Da ich seit Beginn meines Krankheitsverlaufes um Arbeit/Beschäftigung bemüht bin (monatlich der ARGE nachgewiesen), jedoch ohne Ausnahme absagen bekomme, wird mir keinerlei Erfolg von der ARGE in Aussicht gestellt, zum Arbeitsmarkt zurück zu finden.

    Frage:
    Was bleiben mir für Möglichkeiten in meiner jetzigen Situation ein paar Euros mehr als die Grundsicherung zu erhalten.

    (Hinweis: Familie bestehend aus zwei erwachsenen, ein Kind in einer Lebensgemeinschaft.
    Meine Partnerin ist meine 24 Stunden Begleitperson und unser Kind ist noch Schüler.)
    Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit.

    Antworten
  4. Jörg K meint

    4. März 2019 um 10:20

    Bin 55 Jahre, arbeitslos und habe einen GDB von 50%, Diabetiker mit Rückenproblemen.
    Nach 87 Bewerbungen und den letzten 2 Monaten, sehe ich es leider realistisch, dass ich einen Job finde. Bei den Reha’s wurde immer gesagt, setzt euch mit den Integrationsdiensten in Verbindung – zählt ja nicht bei Arbeitslosigkeit!
    Was bleibt mir noch zu tun außer mir eine Überdosis Insulin zu spritzen….?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      7. März 2019 um 15:11

      Hallo Jörg K,

      wir möchten Ihnen empfehlen, sich an eine Sozialberatungsstelle zu wenden (teilweise gibt es je nach Region kostenlose Stellen). Dort kann Ihnen individuell geholfen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Gabriele T. meint

    1. August 2019 um 12:13

    Hallo,
    für einen jungen mehrfachbehinderten Mann frage ich, ob die berufpsychologischen Tests auf unterschiedlichem Niveau angeboten werden. Es macht doch keinen Sinn, wenn jemand langsam denkt und nie bis zum Bruchrechnen gekommen ist, ihn mit dieser Art Test zu konfrontieren.
    Andererseits wird er praktisch gezwungen, den Test zu machen, weil ihm sonst jegliche Förderung verweigert würde.
    Ein weiteres Problem: Bis ein Test überhaupt durchgeführt wird, dauert es mehrere Monate.
    Danach kommen Auswertung und Besprechungen. Also braucht es etwa 1 Jahr?
    Wo gibt es Beratungsmöglichkeiten außerhalb des Jobcenters/der Arbeitsagentur?

    Antworten
  6. Kim.N. meint

    28. Januar 2020 um 14:28

    Haqllo Ich bin 22 Jahre alt und wurde von der Reha 2018 Arbeitsunfähig geschrieben da ich seit der Geburt durch einen Schlaganfall gelähmt bin, ich habe vor der Reha als Pflegehelferin gearbeiet.
    Nun zu meiner frage ich mache momentan eine Stabiliesierungsmaßnahme von der deuten RV
    Ich bin etwas über ein Jahr Krank geschrieben das bedeutet das mein Krankengeld bald ausgesteuert wird, da ich letztes Jahr jedoch aus meinem Elternhaus gezogen bin von wem bekomme ich dann weiterhin geld? Da ich schon seit letztem Jahr auf eine Umschulung warte bekomme ich dann Geld von dem Arbeitsamt oder der RV ?
    Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
    Liebe Grüße

    Antworten

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