Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt häufig besonders schwer, obwohl die Gesetzgebung eine Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung vorgibt. Was ist zu beachten, wenn jemand arbeitslos wird und mit einer Behinderung lebt? Wann gibt es Hartz-4-Leistungen und welche Angebote macht die Agentur für Arbeit?
Das Wichtigste zum Thema „Arbeitslosigkeit bei Behinderung“ kurz und knapp zusammengefasst
Menschen mit Behinderung können Hartz-4-Leistungen bei Arbeitslosigkeit nur dann beziehen, wenn sie erwerbsfähig sind. Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Programme und Hilfen für Menschen an, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben.
Ja unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf.
Nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Wichtige Informationen zum Thema „Arbeitslos mit Behinderung“:
Inhalt
Grundsätzliches zum Thema „Behindert und arbeitslos“

Laut Angaben des „Aktion Mensch e.V.“ gibt es trotz sinkender Erwerbslosenquoten immer noch viele Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben. Im Jahr 2016 hatten fast 179.000 schwerbehinderte Personen keinen Arbeitsplatz. Damit waren 13,4 % der erwerbsfähigen Schwerbehinderten arbeitslos. Somit ist die Arbeitslosenquote bei dieser Gruppe mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Menschen mit Schwerbehinderung rund drei Monate länger nach einer neuen Arbeit suchen als andere Personen. Bei rund der Hälfte der Betroffenen dauert die Suche länger als ein Jahr und sie gehören zu den Langzeitarbeitslosen – unter gewissen Umständen rutschen Behinderte dann in Hartz IV ab, manchmal auch schon früher.
Unterstützung der Agentur für Arbeit für behinderte Arbeitslose

Für Menschen, die arbeitslos sind und mit Behinderung leben, bietet die Agentur für Arbeit besondere Unterstützung und speziell auf sie zugeschnittene Programme an. In einem persönlichen Gespräch helfen die Berater beispielsweise Menschen, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen ins Arbeitsleben zurückkehren möchten.
Junge behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen erhalten Unterstützung, wenn sie nicht sicher sind, welcher Beruf zu ihnen passt und wie sie sich auf eine Ausbildung vorbereiten können. Auch während der Ausbildung werden sie weiterhin begleitet. Für lernschwache Auszubildende wird beispielsweise Sprachunterricht angeboten und mit ihnen wird für Prüfungen gelernt.
Des Weiteren gibt es für Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben, spezielle Weiterbildungsprogramme bzw. Umschulungen sowie Hilfen im Berufsalltag. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von finanziellen Leistungen. Hierzu gehören unter anderem:
- Ausbildungsgeld
- Übergangsgeld bei Weiterbildung oder Umschulung
- Hilfen aus dem Vermittlungsbudget (für Bewerbungskosten)
- Übernahme von Kosten für die Kinderbetreuung, für Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren oder technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss für den Kauf eines Fahrzeugs bzw. seiner behindertengerechten Ausstattung sowie für den Erwerb des Führerscheins
- Unterstützung für Arbeitgeber
Hartz 4 mit Behinderung – Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Personen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben, stehen gewisse Sozialleistungen zu. Diese ermöglichen es, dass sie trotz ihrer Hilfebedürftigkeit ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht.
Unter gewissen Voraussetzungen können Betroffene Hartz-4-Leistungen bei Behinderung beziehen. Zum einen muss Hilfebedürftigkeit vorliegen, sie dürfen also ihren Lebensunterhalt nicht selbst tragen können. Außerdem müssen sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet, dass sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Sie erhalten dann die üblichen Hartz-4-Leistungen – also beispielsweise die Regelleistung sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Wie sieht es jedoch aus, wenn die Person, die arbeitslos ist und mit einer Behinderung lebt, nicht mehr erwerbsfähig ist? Lebt diese gemeinsam mit einem erwerbsfähigen Hartz-4-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft, hat sie Anspruch auf Sozialgeld. Dieses umfasst die Regelleistung, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie unter Umständen Mehrbedarfe.
Mehrbedarf: Hartz 4 und Behinderung
Viele Betroffene stellen sich folgende oder eine ähnliche Frage: „Gibt es bei 30 oder 50 Prozent Behinderung Mehrbedarf bei Hartz 4?“. Grundsätzlich gilt laut § 21 Abs. 4 SGB II diese Regelung:
Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 33 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.

Was bedeutet das nun genau für Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben? Zusätzlich zur Regelleistung – für Alleinstehende sind dies 409 Euro im Jahr 2017 – werden 35 Prozent dieses Betrages ausgezahlt, wenn der Betroffene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfen oder andere Hilfen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit erhält.
Der Grad der Behinderung (GdB) hat in diesem Zusammenhang keinen Einfluss. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Mehrbedarf bei Hartz 4 und einer 50-prozentigen Behinderung oder bei einem anderen GdB.
Bildnachweise: fotolia.com/© anyaberkut, fotolia.com/© RioPatuca Images, fotolia.com/© Harald07, fotolia.com/© M.Dörr & M.Frommherz, istockphoto.com/© mediaphotos
Peter E. meint
Bin 80proz. Schwerbeh. bin für arbeitsmarckt aber noch voll arbeitsf.
was sagen sie dazu.
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Peter,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Juergen meint
Ich Arbeite seit 36Jahren mit 70% schwerbehinderrung in der Produktion VOLL mit.
Und bin Froh das ich kein Sozialfall bin.
Karin H. meint
Ich bin 62 Jahre alt und habe Diabetes. Ich bin ohne Auto und suche ganz dringend eine Tätigkeit obwohl ich auf nur 17qm lebe, damit ich den ganzen Tag immer nur in meinem Zimmer bin. Ich bin 2006 von der Deutschen Bank mit der Finanzierung ener Schrottimmobilie von 75qm betrogen worden und habe den Prozess gewonnen.Aber das hilft mir nicht weiter. Alles was ich an Schadenersatz von der Bank bekomme oder der Betrag der Zwangsversteigerung der Immobilie geht an den LWV, der meine jetzige Unterkunft bezahlt. Gibt es irgendeine Tätigkeit mit Firmenwagen wo man nicht so sehr auf das Alter schaut oder unter welchem Portal der Arbeitsagentur werden jobs angeboten für Menschen über 50?
Steffen meint
Halo Leute
Leider wurde bei mir schon vor über sieben Jahren nach einem Arbeitsunfall, Komatöse-Epilepsie festgestellt.
Der genannte Unfall war aber nicht die Ursache, sondern umgekehrt.
Durch den „Anfall“ passierte dieser Unfall.
Nun bin ich über die Jahre bei Harz-IV, 70 % Behinderung (steigend), 24 Stunden Begleitperson, 40 % Knochen-:Ceroce (steigend), einer Mischung an Medikamenten, dadurch durchschnittlich 5 Wochen pro Jahr in Koma liege und einigen anderen angekommen bin.
Da ich seit Beginn meines Krankheitsverlaufes um Arbeit/Beschäftigung bemüht bin (monatlich der ARGE nachgewiesen), jedoch ohne Ausnahme absagen bekomme, wird mir keinerlei Erfolg von der ARGE in Aussicht gestellt, zum Arbeitsmarkt zurück zu finden.
Frage:
Was bleiben mir für Möglichkeiten in meiner jetzigen Situation ein paar Euros mehr als die Grundsicherung zu erhalten.
(Hinweis: Familie bestehend aus zwei erwachsenen, ein Kind in einer Lebensgemeinschaft.
Meine Partnerin ist meine 24 Stunden Begleitperson und unser Kind ist noch Schüler.)
Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit.
Jörg K meint
Bin 55 Jahre, arbeitslos und habe einen GDB von 50%, Diabetiker mit Rückenproblemen.
Nach 87 Bewerbungen und den letzten 2 Monaten, sehe ich es leider realistisch, dass ich einen Job finde. Bei den Reha’s wurde immer gesagt, setzt euch mit den Integrationsdiensten in Verbindung – zählt ja nicht bei Arbeitslosigkeit!
Was bleibt mir noch zu tun außer mir eine Überdosis Insulin zu spritzen….?
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Jörg K,
wir möchten Ihnen empfehlen, sich an eine Sozialberatungsstelle zu wenden (teilweise gibt es je nach Region kostenlose Stellen). Dort kann Ihnen individuell geholfen werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Gabriele T. meint
Hallo,
für einen jungen mehrfachbehinderten Mann frage ich, ob die berufpsychologischen Tests auf unterschiedlichem Niveau angeboten werden. Es macht doch keinen Sinn, wenn jemand langsam denkt und nie bis zum Bruchrechnen gekommen ist, ihn mit dieser Art Test zu konfrontieren.
Andererseits wird er praktisch gezwungen, den Test zu machen, weil ihm sonst jegliche Förderung verweigert würde.
Ein weiteres Problem: Bis ein Test überhaupt durchgeführt wird, dauert es mehrere Monate.
Danach kommen Auswertung und Besprechungen. Also braucht es etwa 1 Jahr?
Wo gibt es Beratungsmöglichkeiten außerhalb des Jobcenters/der Arbeitsagentur?
Kim.N. meint
Haqllo Ich bin 22 Jahre alt und wurde von der Reha 2018 Arbeitsunfähig geschrieben da ich seit der Geburt durch einen Schlaganfall gelähmt bin, ich habe vor der Reha als Pflegehelferin gearbeiet.
Nun zu meiner frage ich mache momentan eine Stabiliesierungsmaßnahme von der deuten RV
Ich bin etwas über ein Jahr Krank geschrieben das bedeutet das mein Krankengeld bald ausgesteuert wird, da ich letztes Jahr jedoch aus meinem Elternhaus gezogen bin von wem bekomme ich dann weiterhin geld? Da ich schon seit letztem Jahr auf eine Umschulung warte bekomme ich dann Geld von dem Arbeitsamt oder der RV ?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße