100-Prozent-Sanktion bei Hartz 4: Was Sie tun können, wenn das Jobcenter nicht mehr zahlt

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Wichtig: Im November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Hartz-4-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aufgrund dieses Urteils wurden die Hartz-4-Sanltionen ausgesetzt.

Das Wichtigste zur 100-Prozent-Sanktion in Kürze

Mir droht eine komplette Sperre meiner Hartz-4-Leistungen. Betrifft das auch die Miete?

Ja, auch die Miete wird bei einer 100-prozentigen Sanktion vom Jobcenter gestrichen.

Wie steht es bei einer 100-Prozent-Sanktion mit der Krankenversicherung?

Krankenversicherungsbeiträge werden nur weiterhin gezahlt, wenn Sie ergänzende Sach- bzw. geldwerte Leistungen wie Lebensmittelgutscheine in Anspruch nehmen.

Wann droht mir eine 100-Prozent-Sanktion?

In der Regel ist dies bei einer mehrfachen Pflichtverletzung der Fall. Sind Sie unter 25, erhalten Sie direkt bei der zweiten Pflichtverletzung eine 100-prozentige Sanktion bei Hartz 4.

100-Prozent-Sperre bei Hartz 4: Wird die Miete trotzdem gezahlt?

100-prozentige Sanktion bei Hartz 4: Was sollten Sie tun? Um die Krankenversicherung zu erhalten, sollten Sie Sachleistungen wie Gutscheine beantragen.
100-prozentige Sanktion bei Hartz 4: Was sollten Sie tun? Um die Krankenversicherung zu erhalten, sollten Sie Sachleistungen wie Gutscheine beantragen.

Begehen Sie als hilfebedürftiger Hartz-4-Empfänger zum dritten Mal eine Pflichtverletzung – nehmen Sie beispielsweise ein Jobangebot nicht an, schreiben keine Bewerbungen, obwohl dies in der Ein­gliederungsvereinbarung so festgelegt wurde oder brechen eine Eingliederungsmaßnahme ab – so kann Ihnen das Arbeitslosengeld 2 durch Sanktionen zu 100 % gestrichen werden. Das bedeutet: Sie erhalten weder den monatlichen Regelsatz ausbezahlt noch die Kosten für die Unterkunft und Heizung erstattet. In solchen Fällen finden sich Hartz-4-Empfänger oft an der Grenze zur Armut und Obdachlosigkeit wieder.

Aber was können Sie tun, um eine 100-Prozent-Sperre bei Hartz 4 zu umgehen? Gibt es Möglichkeiten, gegen eine solche Sanktion Widerspruch einzulegen? Lesen Sie im Ratgeber mehr!

Viele Leistungsbezieher fragen sich bei einer vom Jobcenter verhängten 100-prozentigen Sanktion, ob die Miete trotzdem weiterhin gezahlt wird. Die Antwort ergibt sich aus § 31a Absatz 1 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2). Hier heißt es:

Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn bereits zuvor eine Minderung festgestellt wurde. Sie liegt nicht vor, wenn der Beginn des vorangegangenen Minderungszeitraums länger als ein Jahr zurückliegt.

Das bedeutet im Klartext: Bei Hartz 4 meint eine 100-Prozent-Sanktion, dass die Miete – genau wie der Regelbedarf – nicht mehr gezahlt wird. Eine wiederholte Pflichtverletzung, die zu einer solchen 100-prozentigen Sanktion bei Hartz 4 führt, liegt jedoch nur vor, wenn die letzte Minderung noch im gleichen Jahr vorlag.

Für Hartz-4-Empfänger, die noch unter 25 Jahre alt sind, erfolgt die Streichung des ALG 2 schon früher: Bei der ersten Pflichtverletzung droht zunächst eine volle Streichung des Regelbedarfs und es werden nur die Kosten für die Unterkunft und Heizung gezahlt. Jede weitere Pflichtverletzung innerhalb des gleichen Jahres bewirkt dann eine 100-prozentige Sanktion für Hartz-4-Empfänger unter 25.

Eine solche 100-prozentige Sanktion bei Hartz 4 – auch der Miete – kann auf lediglich 60 % gemindert werden, wenn der Hilfebedürftige sich nachträglich dazu bereit erklärt, seinen Pflichten laut SGB 2 nachzukommen.

Bei Hartz 4 eine 100-Prozent-Sanktion erhalten: Bleibt die Krankenversicherung bestehen?

Eine 100-prozentige Sanktion bei Hartz 4 bewirkt auch, dass Ihnen keine Miete mehr gezahlt wird.
Eine 100-prozentige Sanktion bei Hartz 4 bewirkt auch, dass Ihnen keine Miete mehr gezahlt wird.

Wurden Sie zu 100 % sanktioniert, besteht zunächst kein Anspruch auf die Versicherung durch das Jobcenter. Erhalten Sie gar keine Hartz-4-Leistungen mehr, fallen Sie also nicht mehr unter den Leistungsbezug, bei dem eine Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung möglich wäre.

In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig selbstversichern. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie ergänzende Angebote nach § 31a Abschnitt 3 des SGB 2 in Anspruch nehmen. Das können beispielsweise Lebensmittelgutscheine sein.

Beantragen Sie bei einer vom Jobcenter verhängten 100-prozentigen Sanktion, diese Zusatzangebote, so stehen Sie noch unter Leistungsbezug. In diesem Fall können ebenfalls die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin gezahlt werden. Dies geht aus den fachlichen Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Hartz 4: 100-Prozent-Sanktion – was tun?

Erhalten Sie bei der dritten Pflichtverletzung eine 100-prozentige Sanktion bei Hartz 4, so ist dies zunächst einmal ein großer Schock. Wie sollen Sie nun Ihre Miete bezahlen? Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, auch nachträglich noch Ihren Pflichten nachzukommen, um Sanktionen so größtenteils zu vermeiden. In solch einem Fall kann rückwirkend die Minderung von 100 auf 60 % des Regelbedarfs heruntergeschraubt werden.

Sind Sie sich sicher, dass die 100-prozentige Sanktion für Ihren Hartz-4-Satz nicht gerechtfertigt ist, können Sie sich auch an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Diese können Ihnen dabei behilflich sein, die Sanktion gegebenenfalls abzuwehren und einen Widerspruch einzulegen.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

27 Gedanken zu „100-Prozent-Sanktion bei Hartz 4: Was Sie tun können, wenn das Jobcenter nicht mehr zahlt

  1. Spyky

    Die 100% ige Sanktion finde ich schon unglücklich gelungen. Es ist von Existenzminimum die Rede. Wie kann man ein Existenzminimum kürzen oder ganz streichen?
    Verliert man aufgrund der Vollsanktionierung seine Wohnung geht doch der Teufelskreis erst richtig los. Ohne Wohnung eine Arbeit – ohne Arbeit keine Wohnung. Oder ist es etwa gar gewollt?

  2. Rolf Z.

    wie lange dauert eine 100% sperre? ist diese dann permanent oder bekommt man nach 3 monaten wieder geld?

  3. Ursula K.

    Hallo
    Ich bin zum ersten mal in eine Sanktion geraten, habe gelesen das es bis zum Juni 2023 keine Sanktionen geben soll wegen der Umstellung zum Bürgergeld.
    Habe Kontoauszüge zu spät eingereicht….wie soll ich mich jetzt verhalten?
    LG Ursula K.

    1. Ursula K.

      Ich bin zum ersten Mal in eine Sanktion geraten .
      Habe Kontoauszüge zu spät eingereicht und jetzt hat das JC
      mein Hartz IV Geld gestrichen ,habe aber gelesen das es bis Juni 2023 keine Sanktionen geben wird wegen der Umstellung zum Bürgergeld….
      Was kann ich jetzt unternehmen?

  4. Comme

    Sind hundertprozentige Kürzungen im Jahr 2020 noch immer rechtens? Habe diesen Monat eine Sperre erhalten. Bezüglich der angespannten Lage im Land aufgrund der Corona-Krise ist das schon beunruhigend.
    Vielen Dank schonmal für die Antwort.

  5. Anonym

    Wenn Sanktionen duch das JC erteilt werden immer mit einem Widerspruch begegnen und begründen das über die Sanktionen noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aussteht und bis zu dessen Entscheidung die Sanktionen alle auszusetzen sind und auch die Aufhebung der Sanktionsbescheide gemäß § 48 SGB X fordern, und im Jahr 2010 wurde schon einmal bestätigt das das Existenzminimum unverfügbar ist.
    Es ist im Artikel 20 GG das Sozialstaatsgebot genannt somit verstoßen die Sanktionen gegen diesen Artikel.

    1. MK

      Welchen Absatz meinen Sie damit genau?

  6. Samuel

    Hat der deutsche Staat nicht die Pflicht, allen Bürgern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern? Verstoßen Kürzungen bei Hartz4 nicht gegen das Grundgesetz? Hat denn noch keiner bis zum Verfassungsgericht geklagt? Was meint ihr dazu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Samuel,

      ob die Sanktionen verfassungswidrig sind wurde noch nicht geprüft. Die Angelegenheit steht beim Bundesverfassungsgericht aber schon auf dem Plan. Wann es eine Entscheidung geben wird, ist noch unklar.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. A. Leconte

    Hallo Team.
    Wissen Sie, ob bei 100% Sanktionen dann auch der ‚Rundfunkbeitrag‘ (Gez-Gebühren) wieder selbst vom Betroffenen getragen werden müssen?

  8. A. Leconte

    Hallo Team!
    Kann ich bei 100% Sanktionen bei noch vorhandenen eigenen finanziellen Mitteln Hartz IV kündigen (ich weiß, dass das ohne Angabe von Gründen geht) und dann beim Wohnungsamt Wohngeld beantragen?

    Und wann kann ich dann wieder Hartz IV beantragen? Wird dabei alles ‚auf Null‘ gesetzt? Oder greifen Sanktionen aus der Vorzeit noch immer, und wenn ja, wie lange?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo A. Leconte,

      unserer Kenntnis nach, kann sich eine 100-Prozent-Sperre auch auf andere Sozialleistungen auswirken. Erst, wenn die letzte sanktionswürdige Pflichtverletzung mehr als ein Jahr zurückliegt, wird in der Regel eine erneute Pflichtverletzung wieder als „erste“ gewertet. Sie sollten sich im Zweifelsfall bei einer Sozialberatungsstelle über Ihre Alternativen erkundigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Ina

    Hallo

    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
    Ich war schon beim Anwalt, nur das zieht sich ja ein wenig.
    Ich bin nun 3 Wochen vor meinem entbindungstermin des dritten Kindes und lebe NICHT mit dem Vater zusammen , haben wir noch nie.

    Das JC meint aber wir Haushalten zusammen obwohl alles getrennt ist.
    Geld Wohnung Einkäufe und sowas.
    Die meinen das halt weil er seinen Sohn so viel sieht also ihn besucht und ich halt wieder schwanger bin.
    Nun habe die mir die Zahlung erstmal eingestellt weil ich seine Unterlagen einreichen soll weil die ihn mir nun anrechnen wollen.
    Beim Anwalt war ich halt schon und dies dauert halt jetzt noch mit der Reaktion vom JC.

    Habe aber nun einen Brief bekommen das ich nicht mehr versichert bin.
    Ich bekomme in ca 3 bis 5 ein Kind und die Rechnungen kann ich mir doch niemals leisten , abgesehen davon das ich momentan eh kein Geld vom JC bekomme.

    Das JC darf mir diese Hürden nicht stellen da ja keine Haushaltsgemeinschaft besteht und mit mehreren Begründungen schon angegeben.

    Ich weiß einfach nicht weiter
    Habe zwei Kids zu versorgen und wie gesagt stehe ich kurz vor der Geburt.
    Bin langsam echt am Ende

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ina,

      leider können wir die Lage nicht einschätzen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Der Anwalt ist hier der richtige Ansprechpartner, dieser sollten Ihnen Ihre Fragen auch beantworten können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Franz

    Das einfachste ist, es erst gar nicht zu einer Sanktion kommen zu lassen. Habe selbst 10 Jahre das ALG II bezogen und es gab nie eine Sanktion, trotz Kündigungen meinerseits und massiven Job- Ablehnungen. Mit den Sachbearbeitern des Jobcenters bin ich immer gut zurechtgekommen. Auch die Arbeitslosen, die ich ins Jobcenter begleitete haben ihre Probleme lösen können ohne Sanktionen und schneller als über Widerspruch und Klage beim Sozialgericht. Arbeitslos ist eben auch ein „Beruf“, den sollte man als Arbeitsloser schnell erlernen und sich darin besser auskennen als die Jobcenter dann überlebt man auch Hartz IV.
    Wie man zu einer Sanktion kommen kann habe ich trotz 10 Jahre ALG II nicht mitbekommen.

    1. Peter

      Würde mich auch interessieren. Erfahrungsaustausch?
      Rutsche leider aufgrund Erkrankung zum ersten Mal dort hinein 🙁

    2. Anne-Kathrin H.

      Ist ja schön das du keine Sanktionen hattest ich habe zwei Sanktionen weil ich nicht zum Termin gekommen bin. Es ist nun mal so das ich auf 450 Euro Basis arbeiten gehe und ich es aber trotz nach weißen das ich arbeiten war trotzdem sanktioniert worden bin und das ist nun mal ne Schweinerei.

  11. Loewenherz

    Wenn alle Stricke reissen, dann gibt es noch das Sozialamt. Viele denken es wurde abgeschafft/ersetzt. Das ist aber nicht der Fall. Diesen Tipp bekam ich von meiner Krankenkasse.

    1. nibo1978

      Bei einer 100%igen Sanktion springt auch das Sozialamt nicht ein!

  12. Hackbarth

    bitte helfen sie mir.
    ich bin schwer krank.
    meine erkrankung wird als persönliches einzelinteresse gewertet. nach immer schärferen sanktionen bekomme ich seit 2018 garnichts mehr. ich habe keine karankenkasse mehr und verliere jetzt meine unterkunft. ich bin zu schwach, um die schikanösen neuen und neuen hürden des harz4 centers zu nehmen. ich bin schwer nierenkrank, hatte schon 7 schlaganfälle und leide unter weiteren kimplikationen. ein entzug meiner medikamente und eine obdachlosigkeit bedeuten für mich bei dieser eiseskälte den sicheren tod.

    1. Harald

      Hallo Hackbarth und Sven W.
      auch ich bin krank,geschädigt wurde u.a. mei nDarm in Krankenhaus schon vor 8 Jahren seither muss ich mit den folgen und folgeschäden leben,da er Schaden durch Ärzte verursacht wurde tun selbige alles um mich mit gefälschten Psychodiagnosen Mundtot zu kriegen und bei mjobcenter gelte ich deshalb als Simulant der nur nich tarbeiten will,infolge dessen und weil ich eine weitere Begutachtung durch eines dieser schwer kriminellen Subjekte genannt Psychiater ablehnte wurd auch ich nun zum 01.02.2018 Vollsanktioniert.Ich bemühe mich derzeit dagegen vorzugehn,mit Gericht und Anwalt.Sollte dies klappen habe ich nochmal glück und behalte die wohnung und hab noch was zu fressen auf gut deutsch.Falls nicht habe ich einen letzten notfallplan in petto,welchen sie auch anwenden könnten.Diesen würde ich in einen telefonat gerne näher erläutern.

    2. olaf hansen

      hallo,
      es gibt noch die möglichkeit, eine „gesetzliche Betreuung“ zu beantragen –
      ausschließliche für den Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden,
      Sozialleistungsträgern und anderen Institutionen“
      Sie erhalten damit professionelle Unterstützung durch Fachleute, die Ihre
      Interessen vertreten.

      1. nibo1978

        Oh man einen schlechteren Tipp haben Sie wohl nicht? Man kann keinen gesetzlichen Betreuer nur für die Vertretung vor Behörden und Co beantragen!

    3. Heike

      Falls ich dir ihrgendwie helfen kann schreibe mich an.
      Bei Facebook mein Profil ist H.T Malbrich.

    4. Fadi E.

      Hallo, ich bin zwar kein experte.
      Aber ich würde sagen ab zum Arzt und all dies bescheinigen lassen, vorallem auch Rückwirkend bis 2018.
      Mit den Bescheinigungen dann zum Anwalt und der Klagt die Leistungen Rückwirkend bis ab 2018 dann ein.
      Gibt sicher ne Nachzahlung.
      Viel Erfolg 🙂

  13. Sven W.

    Es kann doch nicht sein das die arge mir kein 1 £ job gibt. Und ich habe eine 100% Sanktion und ich möchte nur das die Miete gezahlt wirdt aber sie machen
    das nicht bitte um Rat was ich machen kann.

    1. Andi

      Hä ne, nicht nur den Regelstatz auch die Miete wie oben schon beschrieben.

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